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Fahren ohne Drossel - Einige Fragen...

Themenstarteram 10. April 2006 um 15:49

hi biker,

ich hab einige fragen zu obigem thema und gleich vorab eine bitte: ich bitte um ANTWORTEN AUF MEINE FRAGEN. mit nachfolgendem thema kommen sicherlich auch einige belehrungen wie "das macht man doch nicht" und verweise auf den bussgeldkatalog. rechtliche hintergründe sind mir klar.

also: die situation

letztes jahr war ich 24 jahre alt und habe den motorradführerschein gemacht (a beschränkt). für den direkteinstieg mit 25 hatten 3 monate gefehlt, ich konnte es nicht mehr erwarten. ich habe mir für die saison jetzt wieder eine maschine gekauft, eine zr-7 mit knapp 80 ps. eigentlich hätte ich bis nächstes jahr im frühling noch probezeit (also gedrosselt mit 34 ps fahren), deshalb gibts jetzt einige möglichkeiten...

1. ich fahre das ding und hoffe nicht erwischt zu werden

JA, es ist fahren ohne fahrerlaubnis und JA, man macht sowas nicht. ABER: was wären die konsequenzen? würde man in einer polizei-kontrolle feststellen können dass die maschine nicht gedrosselt ist? was würde mir als 25-jährigem fahrer passieren? schauen die überhaupt auf die klasse wenn die sehen dass ich über 25 bin? sind die strafen anders wie wenn ein 18 jähriger mit A1 ohne drossel fährt?

2. ich fahre mit einer eingetragenen drossel die ich nach der eintragung wieder ausbaue

JA, auch das ist gegen das gesetzt, ABER: würde das ein polizist merken?

3. ich drossel die maschine auf 34 ps und fahr noch ein jahr.

NEIN DANKE, obwohl viele antworten mir zu punkt 3 raten werden

4. ich gehe zu einer fahrschule und sage folgendes: meine theorieprüfung ist ja ein jahr gültig (RICHTIG ???). das jahr ist noch nicht abgelaufen. ich mache die praktische prüfung für große maschinen nochmal (bin ja jetzt 25) und dazu reicht eine fahrstunde weil ich ja fahren kann (bin letztes jahr 20.000 km gefahren).

FRAGE: geht das so einfach? die fahrschule wo ich den schein gemacht habe meinte "ja", die gibts jetzt aber nimmer...

nun meine bitte:

könnt ihr bitte sachlich und vernünftig zu jedem punkt kurz eure erfahrungen und FAKTEN schreiben?

lg mirko

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27 Antworten

ohne Anfangsverdacht ist eine Überprüfung des Fahrzeuges nicht zulässig. Rollenprüfstand und DB-Messung betrifft das auch.

Versicherungsschutz fällt nicht weg. Die Versicherung kann dich aber bis 5000 € in Regress nehmen, und das auch nur, wenn sie fristgerecht kündigt.

Fahrlässige Tötungen und Körperverletzungen sollten nicht mehr als sonst auch in Frage kommen. Jedenfalls wird bei einem unverschuldeten Unfall nicht plötzlich eine fahrlässige Körperverletzung/Tötung draus.

Im Zivilrecht dagegen spricht der Anscheinsbeweis bei der Quotelung gegen dich. Aber auch nur der.

Bei Unfällen gibt es keine Pflicht, das Fahrzeug begutachten zu lassen. Auf den anhänger und weg. Man kann damit aber ein obliegenheit aus dem Versicherungsvertrag verletzen.

Wenn man erwischt wird, gibts natürlich saftige strafen....

Das ist eigentlich das einzige, was man wirklich fürchten muss.

Alles in allem sollte das keiner machen, der auf seinen Führerschein angewiesen ist.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Macro22

ohne Anfangsverdacht ist eine Überprüfung des Fahrzeuges nicht zulässig. Rollenprüfstand und DB-Messung betrifft das auch.

tja, der findet sich aber in 5s. Und ich schätze im nachhinein klagen hilft da nicht viel oder?

Zitat:

Original geschrieben von Macro22

Versicherungsschutz fällt nicht weg. Die Versicherung kann dich aber bis 5000 € in Regress nehmen, und das auch nur, wenn sie fristgerecht kündigt.

das wage ich mal zu bezweifeln. Immerhin hast du dann falsche Angaben im Vertrag gemacht. Versicherungen zahlen nie gerne....

Zitat:

Original geschrieben von Macro22

Bei Unfällen gibt es keine Pflicht, das Fahrzeug begutachten zu lassen. Auf den anhänger und weg. Man kann damit aber ein obliegenheit aus dem Versicherungsvertrag verletzen.

wenn Personenschaden dabei war, kann die Polizei das Teil für weitere Ermittlungen sicherstellen.

(Machen die immer. Z.b die Karre wo nen Bekannter seinen 1.8t her hat. Bremssättel und Steuergerät wurden sichergestellt und einbehalten)

Zitat:

Original geschrieben von callbyreference

das wage ich mal zu bezweifeln. Immerhin hast du dann falsche Angaben im Vertrag gemacht. Versicherungen zahlen nie gerne....

/B]

Da hat der Macro schon Recht:

http://www.unfallundwasnun.de/nunfall/regress.htm

Zitat:

Original geschrieben von hgjdl

Ich hoffe du bist dir darüber bewusst, was passiert, wenn du einen Unfall verschuldest, oder eine Teilschuld bekommst, wenn es Personenschäden gegeben hat und anschließen die Versicherung streikt.

Danke hgjdl! Ich hätte es nicht besser ausgedrückt!

... man sollte mal überlegen was eine medizinische Versorgung von Unfallopfern und dessen evtl. (prozentuale) Berufsunfahigkeit kostet... Vom Schmerzensgeld mal ganz abgesehen...

Manchmal ist es besser das Hirn einzuschalten bevor man den Zündschlüssel betätigt....

Zitat:

Original geschrieben von Macro22

Versicherungsschutz fällt nicht weg.

1. Fall: Er lässt die Maschine mit 34 PS eintragen, baut danach die Drossel aus und fährt offen. In diesem Fall verstößt er klar gegen den mit der Versicherung geschlossenen Vertrag. Es ist eine 34 PS Maschine bei denen versichert. Er fährt aber eine 80 PS Maschine. Genau genommen ist also seine Maschine nicht die versicherte. Falls er das anfechten will, oder ihm Vorsatz unterstellt wird ist es Vertragsbruch/Betrug.

In diesem Falle fällt der Versicherungschutz definitiv weg.

2. Fall: Er lässt die Maschine offen eintragen. In diesem Fall wird er garnicht erst versichert, weil die Versicherung sieht, dass er für das Motorrad keine ausreichende Führerscheinklasse besitzt.

 

Soviel zum Thema Versicherungschutz

 

Wenn du schon zu ungeduldig warst noch die 3 Monate zu warten, dann trag jetzt entweder die Konsequenzen und fahr 34 PS, oder investiere das Geld bei der Fahrschule um den offenen Schein nachzumachen.

Für alles andere habe ich kein Verständnis, sorry...

Imho ist das Problem nicht eine Polizei Kontrolle (wobei es Fahren ohne Schein ist, egal welchen anderen Schein du schon hast - man könnte als gleich komplett ohne Schein fahren) sondern der Fall Unfall.

Wie schon erwähnt, gibt es große Probleme, wenn ein Sachverständiger das Bike auseinander nimmt (v.a. bei Personenschaden).

Also lieber noch eine Saison gedrosselt.

@ mallispoeks:

Sag mal, weisst du ob die Regress-Sache mit den max. ~5100€ nur für Sach- oder auch für Personenschäden gilt ?

Zitat:

Original geschrieben von Gobah

1. Fall: Er lässt die Maschine mit 34 PS eintragen, baut danach die Drossel aus und fährt offen. In diesem Fall verstößt er klar gegen den mit der Versicherung geschlossenen Vertrag. Es ist eine 34 PS Maschine bei denen versichert. Er fährt aber eine 80 PS Maschine. Genau genommen ist also seine Maschine nicht die versicherte. Falls er das anfechten will, oder ihm Vorsatz unterstellt wird ist es Vertragsbruch/Betrug.

In diesem Falle fällt der Versicherungschutz definitiv weg.

2. Fall: Er lässt die Maschine offen eintragen. In diesem Fall wird er garnicht erst versichert, weil die Versicherung sieht, dass er für das Motorrad keine ausreichende Führerscheinklasse besitzt.

 

Soviel zum Thema Versicherungschutz

 

Wenn du schon zu ungeduldig warst noch die 3 Monate zu warten, dann trag jetzt entweder die Konsequenzen und fahr 34 PS, oder investiere das Geld bei der Fahrschule um den offenen Schein nachzumachen.

Für alles andere habe ich kein Verständnis, sorry...

DAUMEN HOCH, Gobah!

Ich bin mir sicher, dass diese Begrenzung auf keinen Fall zieht. Der Versicherungsvertrag erlischt durch positives Tun (Entfernen der Drossel). Damit ist dies Vorsatz. Die Versicherung wird Dich für den kompletten Betrag in Regress nehmen.

Themenstarteram 11. April 2006 um 6:34

nach langem überlegen und den ganzen antworten hab ich mich dazu entschieden die maschine wieder zu verkaufen. ich werd mir ne monster 1200er mit 130 ps zu legen, kennzeichen in polen machen lassen und jede fahrt betrunken antreten...

NEEEEIIIN :-) das war natürlich ein spaß...

habs mir durch den kopf gehen lassen und werd die 6 theoriestunden machen (hab ne fahrschule gefunden die das mit mir an einem tag macht) und den normalen a schein machen...

das ganze kost mich inkl. aller tüv und prüfungsgebühren sowie fahrstunden ca. 186 euro. lieber zahl ich die jetzt als dass ich wirklich nen unfall baue ohne vers.schutz oder nmit drossel fahren muss....

danke an alle die es geschafft haben mein gewissen zu beeinflussen :-)

lg mirko

ps: kommt jemand ausm schwarzwald und würde gerne mal ne tour fahren ???

ich komm aus dem schwarzwald. (Offenburg)

Themenstarteram 11. April 2006 um 6:40

achwas...ich arbeite in offenburg...bin auch grade in og...wie ist deine mailadresse ?

PN ist unterwegs.

Zitat:

Original geschrieben von Seichobob

....

habs mir durch den kopf gehen lassen und werd die 6 theoriestunden machen (hab ne fahrschule gefunden die das mit mir an einem tag macht) und den normalen a schein machen...

das ganze kost mich inkl. aller tüv und prüfungsgebühren sowie fahrstunden ca. 186 euro. lieber zahl ich die jetzt als dass ich wirklich nen unfall baue ohne vers.schutz oder nmit drossel fahren muss....

danke an alle die es geschafft haben mein gewissen zu beeinflussen :-)

lg mirko

...

GLÜCKWUNSCH!!! Auf jeden Fall die richtige Entscheidung!!!

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