Fahren ohne Brille - Strafe ????
Hallo, ich hab das unsägliche Pech, im Auto eine Brilla tragen zu dürfen, weil es durch eine 01 in meinem Führerschein vermerkt ist.
Welche Starfe droht mir, wenn ich die nicht mache `*g*
Gruß und vielen Dank !
Beste Antwort im Thema
LOL
wenn du alles sehen würdest, dann bräuchtest du keine brille...
und wenn du auf einem augo schweirigkeiten hast, dann fährst du ohne brille effektiv nur mit einem auge!!!
also setz die brille auf!
glaub mir, ich hab selber eine!
94 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Ddrv42
Und ich finde, wenn das tragen der Brille so wichtig ist, dann könnte man das wenigstens auch klar im Führerschein angeben und nicht durch eine kodierte Kennziffer. Sowas ist grob fahrlässig, und hat allerhöchstens mit finanziellem Interesse zu tun.
Nö - beim Sehtest bekommt man Klar und deutlich mit, ob man eine Brille tragen muss. Wer dass vergisst, hat wohl mehr als nur leichte Gedächtnisprobleme.
Ansonsten sag mir mal, welche der Schlüsselzahlen Deiner Meinung nach im Klartext eingetragen werden sollten. 😉
Zitat:
Achja und das Vermerken der Anzahl der Nichtbestandenen Prüfungen in Form von kleinen Einmarkierungen in den Führerschein, durch Prüfer die gerade mit sich selbst oder Ihrem Leben unzufrieden sind, verstößt übrigens klar und deutlich gegen die Datenschutzbestimmungen. Vielleicht sollte ich mir einen neuen Führerschein ausstellen lassen, damit da die Striche nicht drin sind.
Was für Striche? 😕
Zitat:
Original geschrieben von Ddrv42
sagen wir es mal so: Im moment ist nichtmal klar, wann denn überhaupt entschieden wird, ob man nun der Führerschein auf "mit Brille" oder "ohne Brille" ausgestellt wird.
hast du überhaupt einen führerschein? 😕
1. der optiker sagt dir direkt vor ort ob eine brille benötigt wird oder nicht...
2. auf dem ausbildungsvertrag der fahrschule ist ein kreuzchen ob eine brille benötigt wird oder nicht - wofür du den wisch vom otiker benötigst...
3. auf dem führerscheinantrag ist ein entsprechendes kreuzchen zu machen - wofür du ebenfalls den wisch vom optiker benötigst...
d.h. du hast - bevor du das erste mal hintern steuer gesessen hast - bereits dreimal deine unterschrift auf irgendwelchen zetteln hinterlassen, wo die frage nach der sehhilfe auftaucht!
> > 1. der optiker sagt dir direkt vor ort ob eine brille benötigt wird oder nicht...
Ich mußte nicht zum Optiker für den Führerschein. Das Angebot war im 1.-Hilfe Kurs mit drin.
Es wurde auch absolut gar nicht in den Theoriestunden erwähnt.
> > bereits dreimal deine unterschrift auf irgendwelchen zetteln hinterlassen, wo die frage nach der sehhilfe auftaucht!
Nur wenn etwas gefragt wird, heißt das nicht, daß man sich auch daran halten muß. Der schriftliche Hinweis darauf, daß beim Führerschein eine Sehhilfe benutzt werden muß, fehlt irgendwie vollkommen.
> > Was für Striche?
Mir hat ein Arbeitskollege erzählt, daß ein Freund von ihm 1mal durch die Prüfung gefallen ist, und danach in seinem Führerschein eine kleine reingekratzte Kerbe im Führerschein auf der Plastikkarte vorfand. er sagte daß er glaubte daß das eine inoffizielle Regel ist, und daß schlecht gelaunte Prüfer bei jeder fehlgeschlagenen Prüfung einen Kratzer in den Führerschein reinkratzen. Und das wäre dafür da, um inoffiziell Polizisten bei einer Verkehrskontrolle darauf hinzuweisen, wie oft ein Fahrer durch die Prüfung gefallen ist.
Ich nahm damals meinen frischen neuen Führerschein, guckte im Licht, und siehe da: 2 Kratzer für 2 fehlgeschlagene Prüfungen.
> > Fahren ohne Brille obwohl dies im FS eingetragen ist ist in meinen Augen eine vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung.
Ich finde, wenn Vater Staat aus Profitgründen die Brillenpflicht nicht in brauchbarer Form im Führerschein angibt, kann davon auch keine Gefahr ausgehen.. 🙂 Die Sache mit dem Beitragstarter ist eine gesonderte Situation. Immerhin ist er fast an der Grenze zum ohne Brille auskommen und hat schon etliche Kilometer ohne Probleme gefahren. Der Rahmen einer Brille, die sehr schwach ist, schränkt auch zusätzlich das Sichtfeld ein. Da kommt er allerhöchstens im Test besser durch, aber auf der Straße kann das Ergebnis anders sein.
Ich fahre übrigens immer mit Brille, weil ich habe keine Lust wegen vergessener Brille den teuren Blechhaufen am Ende von der Straße kratzen zu lassen.
Zitat:
Original geschrieben von Ddrv42
> > 1. der optiker sagt dir direkt vor ort ob eine brille benötigt wird oder nicht...Ich mußte nicht zum Optiker für den Führerschein. Das Angebot war im 1.-Hilfe Kurs mit drin.
Es wurde auch absolut gar nicht in den Theoriestunden erwähnt.
Dann hat der Prüfer beim Kurs was dazu gesagt. Und wenn Du in der Fahrschule dazu nichts gelernt hast, solltest Du Dich bei der Fahrschule beschweren.
Zitat:
> > bereits dreimal deine unterschrift auf irgendwelchen zetteln hinterlassen, wo die frage nach der sehhilfe auftaucht!
Nur wenn etwas gefragt wird, heißt das nicht, daß man sich auch daran halten muß. Der schriftliche Hinweis darauf, daß beim Führerschein eine Sehhilfe benutzt werden muß, fehlt irgendwie vollkommen.
Der schriftliche Hinweis ist die Schlüsselzahl. Ansonsten steht das auch in der Bescheinigung über den Sehtest.
Zitat:
> > Was für Striche?
Mir hat ein Arbeitskollege erzählt, daß ein Freund von ihm 1mal durch die Prüfung gefallen ist, und danach in seinem Führerschein eine kleine reingekratzte Kerbe im Führerschein auf der Plastikkarte vorfand. er sagte daß er glaubte daß das eine inoffizielle Regel ist, und daß schlecht gelaunte Prüfer bei jeder fehlgeschlagenen Prüfung einen Kratzer in den Führerschein reinkratzen. Und das wäre dafür da, um inoffiziell Polizisten bei einer Verkehrskontrolle darauf hinzuweisen, wie oft ein Fahrer durch die Prüfung gefallen ist.Ich nahm damals meinen frischen neuen Führerschein, guckte im Licht, und siehe da: 2 Kratzer für 2 fehlgeschlagene Prüfungen.
Ach so - dann hakte ich das mal als "Urban Legend" ab. Mal abgesehen davon, dass es in der Folge völlig egal ist, wie viele Anläufe jemand zur erfolgreichen Fahrprüfung gebraucht hat...
Zitat:
> > Fahren ohne Brille obwohl dies im FS eingetragen ist ist in meinen Augen eine vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung.
Ich finde, wenn Vater Staat aus Profitgründen die Brillenpflicht nicht in brauchbarer Form im Führerschein angibt, kann davon auch keine Gefahr ausgehen.. 🙂
Ich sehe da keine Profitgründe - die müsstest Du schon mal erklären. 😁
Ansonsten stehen da nur Codes und Schlüsselzahlen. Über deren Bedeutung sollte jeder Inhaber der Fahrerlaubnis Bescheid wissen. Kann man problemlos im www finden - ich hatte die Anlage 9 FeV ja schon verlinkt. Was mit - beispielsweise - Klasse B erlaubt ist, kannst Du ohne Kenntnis der Bedeutung derselben auch nicht erkennen. 😛
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Zitat:
Original geschrieben von Ddrv42
Ich mußte nicht zum Optiker für den Führerschein. Das Angebot war im 1.-Hilfe Kurs mit drin.
auch dort wurde ein sehtest gemacht...
Zitat:
Der schriftliche Hinweis darauf, daß beim Führerschein eine Sehhilfe benutzt werden muß, fehlt irgendwie vollkommen.
das ist nichtnur ein hinweis, sondern eine frage bei der du ein kreuz'chen machen musstest!