Fahranfänger muss mit 240% anfangen :( geht das auch anderst ?
Hallo liebe User , ich werde im Januar 18 will mich aber jetz schon erkundigen wegen Versicherung etc.
Also ich habe momentan die BF17 Prüfbescheinigung , das ich mit meinen Eltern Autofahren darf.
So Problem ist jetz das meine Eltern seit 7 Jahren kein Auto mehr auf sich angemeldet haben (Vater geschäftswagen , mutter braucht keins ..)
Jetz waren meine Eltern die Woche mal bei der Versicherung und haben dort erfahren dass sie jetz wieder mit 140% anfangen müssen
Und da lohnt sich das ja nicht für mich ein 2t wagen auf sie anzumelden.
Also kennt ihr Gute Versicherung bzw. Billige Versicherungen für Fahranfänger ?
Lg Marius
Beste Antwort im Thema
auszug aus diesem link:
http://www.adac.de/.../tarife_leistungen.aspx?...
Das lohnt sich für
Führerschein-Neulinge:
12 schadenfreie Monate mit der MopedVersicherung:
Mit dem ersten Auto gleich in SF1 bei der AutoVersicherung einsteigen.
49 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Marius1994
Das wollt ich fragen zb ist ein Fiesta Mk3 ( GFJ)mit 60ps in der TK stufe 10 baer Haftpflicht glaube ich 15 also wär es ja billiger den dann auf TK anzumelden oder?Zitat:
Original geschrieben von Edition82
bei welcher versicherung ist denn dein roller versichert?edit: ich würde mir das immer mit TK durchrechnen..wenn das bloß ein paar euro im monat sind, würde ich immer mit TK fahren..allein wegen wildschäden etc.
Bevor die Dir über sowas Gedanken machst, konzentriere Dich erstmal auf die Haftpflicht. Obwohl ich nicht ganz kapiere was Du mit dem geschriebenen meinst (Punkt und Komma fehlen).
wenn er in er TK10 ist, kostet das doch bloß ein paar euro im monat.
ich würde es machen, definitiv.
richtig..wobei es auch noch regionalklassen gibt.
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Moin,
frag mal bei der KFZ Versicherung Deines Vaters nach, ob auch eine andere Möglichkeit gibt, statt mit SF0 mit SF1/2 oder SF1 anzufangen.
Habe ich es richtig verstanden?, Du hast FS mit 17 bereits den Wagen Deines Vaters gefahren, dann sollte wohl auch das o.a. zutreffen, zumindestens bei einigen Versicherern.
Zitat:
Original geschrieben von Marius1994
naja ich hab mal bei Mobile etc ein paar versicherungen durchgerechnet und da müsste ich für ein corsa b oder fiesta mit 60 ps150-160€ im MONAT bezahlen
und des find ich schon heftig -.-
zumal ich nur einen 400€ job habe ...
naja da musst halt durch. das mussten wir ALLE. oder du schaust nicht nach der marke sondern was is der billigste kleinwagen.
ach ja die höhe der tk oder vk kann man so nicht sagen. nur als beispiel:
vw golf...haftpflicht 150€ im jahr, tk 174€ im jahr, vk 260€ im jahr..das kommt auf sehr viele verschiedene sachen an.
Der Vater sollte bei jeder (mir bekannten) Versicherung mit SF 1/2 anfangen können.
Führerscheinregelung heißt das Stichwort in den Bedingungen. Die Vorraussetzungen hierfür sind bei den Versicherern fast identisch.
Versicherungsnehmer (und meist auch Halter) müsste dann der Vater werden.
So sieht das in der Regel aus:
I.2.2 Ersteinstufung in SF-Klasse 1/2
Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6,
wird er in die SF-Klasse 1/2 eingestuft, wenn eine der folgenden Voraussetzungen
erfüllt ist:
...
c) Führerscheinregelung
Sie weisen nach, dass Sie aufgrund einer gültigen Fahrerlaubnis, die von einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erteilt wurde oder dieser
nach I.2.7 gleichgestellt ist, seit mindestens drei Jahren zum Führen von Pkw,
Krafträdern oder von Klein- bzw. Leichtkrafträdern, die ein amtliches Kennzeichen
führen müssen, berechtigt sind.
Günstigere Einstufung für Fahranfänger gibt es nur selten.
Vielleicht ist Dein Vater ja SFR berechtigt im Firmen-Kfz-Vertrag. Dann könnte sich da eventuell noch was ergeben.
Ich frage mich warum ihr einen Zweitwagen versichern wollt ohne einen Erstwagen zu haben?
Meldet das Teil als Erstwagen an, dein Vater soll aufgrund der jahrelangen Fahrpraxis doch etwas besseres als 140% bekommen😕
Das Du dann ein Kostentreiber als 18 jähriger bist ist klar...
Das hier gibts übrigens auch hin und wieder:
Sonderersteinstufung im Anschluss an "Begleitetes Fahren ab 17 Jahren" für Pkw (WKZ 112) in SF 1
Beginnt Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse 1 eingestuft, wenn
- es sich um einen privat genutzten Pkw handelt und
- Sie bei Vertragsbeginn mindestens 18 Jahre alt sind und
- Sie Versicherungsnehmer, Fahrzeughalter und SFR-Berechtigter sind und
- Sie nachweisen, dass Sie im Rahmen der Fahrerausbildung an der Ausbildung "Begleitetes Fahren ab 17 Jahren" teilgenommen haben und
- Sie bei Antragstellung bestätigen, dass Sie noch nie eine Sondereinstufung im Anschluss an "Begleitetes Fahren ab 17 Jahren" (oder vergleichbare
Sondereinstufung) in Anspruch genommen haben und
- Sie in den letzten 24 Monaten weder Versicherungsnehmer noch SFR-Berechtigter einer Kraftfahrtversicherung für Pkw waren und
- das Fahrzeug (außer von Ihnen) von keinen anderen Personen unter 23 Jahren gefahren wird. Die gelegentliche Nutzung des Fahrzeugs von
Personen unter 23 Jahren ist erlaubt, wenn ....
Was mir da spontan einfällt ist der devk junge leute tarif, wenn du oder deine eltern 4 versicherungen bei der devk haben (lassen sich auch addieren und beantragung gilt auch) dann fängst du mit sf1 bei 100% an.
wenn du auch b17 hast, dann wirst auch gleich als älter wie 23 eingestuft und musst den anfängerzuschlag nicht zahlen.
die % sind erstmal zweitrangig...wenn du bei der allianz 70% bekommst, zahlst immer noch mehr als bei der devk / huk mit 100% oder 140% 😁
Zitat:
Original geschrieben von Allianz-Potsdam
bei uns steigt der fahranfänger mit 70% ein
Toller Einstieg in das Forum.
"Eigenwerbung" immer wieder gerne gesehen. 😁 😕
Ach ja, Dein "Dot" scheint defekt zu sein.
Ich weiß gar nicht warum sich manche Leute aufregen, vielleicht weil Sie unzufrieden sind mit Ihrer Versicherung. Es ist hier kein Vergehen euch Infos zu geben, wer mehr zahlen will, kann das doch gerne tun.... immer zu