EU-Reimport eines Youngtimers
Hallo Leute,
ich brauche mal fachkundigen Rat und vielleicht den einen oder anderen Gedankenanstoß.
Ich habe einen Youngtimer gefunden, welcher seinerzeit nach Spanien exportiert und durch einen polnischen Autosammler vor einem Jahr gekauft und nach Polen überführt wurde. Das Fahrzeug steht aktuell in Polen, es wurde in dieser Zeit auch nie angemeldet. Der erste und einzige Halter ist ein Spanier.
Der Wagen macht auf den Bildern und von den Dokumenten einen sehr ordentlichen, erhaltenswerten Eindruck. Ich wohne keine 100 Km entfernt und könnte mir den Wagen vor Ort ansehen.
Welche Dokumente bräuchte ich folglich, wenn ich das Fahrzeug kaufen, nach Deutschland reimportieren und zulassen würde? Es gab damals noch kein COC-Dokument.
Vorhanden sind: spanische Tüv-Dokumente, spanische Fahrzeugpapiere des Halters und des Fahrzeuges.
Ferner mache ich mir darüber Gedanken, das Fahrzeug nicht vollends prüfen zu können, ob es dem deutschen Tüv-Standart genügen würde, hinsichtlich Wartungszustand etc.
19 Antworten
EVB, SEPA-Lastschriftmandat.
Ich würde an deiner Stelle zum TÜV fahren und mit dem zuständigen Ingenieur sprechen, was zu beachten ist und wie du die Vollabnahme erreichen kannst.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 6. August 2019 um 10:59:35 Uhr:
Es handelt sich um einen 5er BMW E34. Weder wird es da Probleme geben, ob das Auto der deutschen ABE entspricht,
Wir haben ja inzwischen geklärt, dass da Fahrzeug nicht der deutschen ABE entspricht...
Zitat:
noch braucht man ein Datenblatt, da die Prüforganisation die Daten im Computer hat. Einfach hinfahren.
Es würde mich doch sehr wundern, wenn eine Prüforganisation die Daten aller weltweit produzierter BMWs im Computer hätte.
Nochmal: es geht nicht darum, dass es vom 5er BMW E34 mal eine deutsche Version mit deutscher ABE gab und welche Daten diese Version hatte. Es geht für die Vollabnahme darum, welche Daten (das bedeutet auch: welchen Vorschriftenstand!) das konkrete Fahrzeug auf die FIN bezogen hat.
Und: ja ich weiß, dass es sowohl bei den ex-Monopolisten als auch bei den neuen Marktteilnehmern den einen oder anderen Spezialisten gibt, der sich in so einem Fall einfach ein möglichst ähnliches deutsches Fahrzeug aus dem Computer sucht und dann die Daten (möglichst noch einschließlich Schlüsselnummern) übernimmt. Das wird aber dadurch nicht richtig, dass es jemand so macht. (und wer solche "Dienste" nutzen will muss sich beeilen, bevor dem Betreffenden die Lizenz entzogen wird...)
Zitat:
@BMW_Classic schrieb am 6. August 2019 um 11:41:59 Uhr:
Thema Leuchtweitenregulierung: der spanische E34 hat ab Werk keine LWR! Wo wir beim nächsten Problem wären. COC Dokument oder EG-Typgenehmigung gab es 1989/90 m. W. n. noch nicht, sondern eine länderspezifische ABE. Folglich müsste der 5er dem Tüv zur Vollabnahme vorgestellt und eine
Ausnahmegenehmigung bezüglich der LWR erreicht werden.
Es kommt auf die genaue Erstzulassung an: Vorgeschrieben ist die LWR ab dem 01.01.1990.
Bei Importfahrzeugen sollte aber eine Ausnahmegenehmigung kein Problem sein.
Zitat:
- Datenblatt vom Hersteller, welcher den Typ baugleich zum deutschen Pendant identifiziert (?)
Es reicht auch ein Datenblatt, in dem die Einhaltung der zulassungsrelevanten Vorschriften bestätigt wird. Das kann es auch von manchen technischen Prüfstellen oder einem technischen Dienst geben. Der TÜV Süd ist ein üblicher Ansprechpartner für sowas. Es gibt auch Firmen, die bei der Beschaffung der Datenblätter behilflich sind. Das kostet natürlich dann extra.
Zitat:
- Vollgutachten
- Ausnahmegenehmigung
Wird dann im Rahmen der Zulassung beantragt (muss halt vorher im Rahmen der Vollabnahme positiv begutachtet werden).
Zitat:
- spanische Papiere, die annulliert bzw. abgemeldet sein müssen (?)
Eigentlich müsste man auch ein innerhalb der EU angemeldetes Fahrzeug in Deutschland ummelden können, die Zulassungsstelle unterrichtet dann über das KBA die ausländische Zulassungsstelle. Aber da im Zweifelsfall mal die (in Deutschland) zuständige Zulassungsstelle fragen, das mag im Detail örtlich unterschiedlich geregelt werden.
Zitat:
- Kaufvertrag
- und ?
Zitat:
@Goify schrieb am 6. August 2019 um 12:03:15 Uhr:
EVB, SEPA-Lastschriftmandat.
Ein Ausweisdokument mitzunehmen sollte auch nicht verkehrt sein 😉
Dann sollte man möglichst noch im Vorfeld klären, wie die Gebühren für die Anmeldung und ggf. die Ausnahmegenehmigung bezahlt werden können. Bei manchen Behörden ist die Zahlung mit Karte inzwischen der Regelfall.
Zitat:
@BMW_Classic schrieb am 6. August 2019 um 12:01:11 Uhr:
Okay, was ich schon einmal ermittelt habe, dass der E34 seine originale ABE anscheinend noch hat. Das Dokument nennt beinhaltet alle fahrzeugrelevanten Informationen samt Fahrgestellnummer und stammt von BMW (in diesem Fall BMW Iberica S. A.) selbst. Das würde zumindest manches vereinfachen oder?
Potentiell ja.
Hast du das Dokument schon vorliegen und kannst es (anonymisiert) einstellen?
Soweit ich weiß ist das mit der Ausnahme für die LWR nicht so einfach, da ja eine Nachrüstmöglichkeit besteht.
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Ich möchte mir hier für die Rückmeldungen bedanken. Leider konnten der wir (der Verkäufer und ich) uns nicht handelseinig werden.