ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. EU-Reimport eines Youngtimers

EU-Reimport eines Youngtimers

Themenstarteram 4. August 2019 um 19:12

Hallo Leute,

ich brauche mal fachkundigen Rat und vielleicht den einen oder anderen Gedankenanstoß.

Ich habe einen Youngtimer gefunden, welcher seinerzeit nach Spanien exportiert und durch einen polnischen Autosammler vor einem Jahr gekauft und nach Polen überführt wurde. Das Fahrzeug steht aktuell in Polen, es wurde in dieser Zeit auch nie angemeldet. Der erste und einzige Halter ist ein Spanier.

Der Wagen macht auf den Bildern und von den Dokumenten einen sehr ordentlichen, erhaltenswerten Eindruck. Ich wohne keine 100 Km entfernt und könnte mir den Wagen vor Ort ansehen.

Welche Dokumente bräuchte ich folglich, wenn ich das Fahrzeug kaufen, nach Deutschland reimportieren und zulassen würde? Es gab damals noch kein COC-Dokument.

Vorhanden sind: spanische Tüv-Dokumente, spanische Fahrzeugpapiere des Halters und des Fahrzeuges.

Ferner mache ich mir darüber Gedanken, das Fahrzeug nicht vollends prüfen zu können, ob es dem deutschen Tüv-Standart genügen würde, hinsichtlich Wartungszustand etc.

Ähnliche Themen
19 Antworten

Um die Betriebserlaubnis zu bekommen brauchst du eine Vollabnahme nach §21 StVZO; die wirst du nicht bekommen ohne Datenblatt. Dabei muss nachgewiesen werden, dass das Fahrzeug den deutschen Vorschriften zum Zeitpunkt der Erstzulassung entspricht. Potentiell kritisch ist dabei das Abgasverhalten. Die §21-Untersuchung enthält auch eine technische Untersuchung im Umfang einer HU, und die muss komplet ohne Mängel bestanden werden.

Einfacher wäre es nur, wenn das Fahrzeug trotz Export einer deutschen ABE entspricht. Hast du zufällig ein Bild vom Typschild? (und/oder von den spanischen Papieren)?

Themenstarteram 4. August 2019 um 19:26

Es handelt sich um einen BMW 5er von 1990, daher dürfte das Fahrzeug ohnehin eine deutsche ABE haben. Mehr kann ich allerdings nicht beisteuern.

Wenn das Fahrzeug ursprünglich schon für den spanischen (oder einen anderen ausländischen) Markt gebaut wurde muss es nicht zwingend einer deutschen ABE entsprechen.

Themenstarteram 4. August 2019 um 20:01

Zitat:

@hk_do schrieb am 4. August 2019 um 21:53:35 Uhr:

Wenn das Fahrzeug ursprünglich schon für den spanischen (oder einen anderen ausländischen) Markt gebaut wurde muss es nicht zwingend einer deutschen ABE entsprechen.

Ach, das wusste ich nicht. Aus der FIN geht hervor, dass das Fahrzeug als Exportmodell konfiguriert wurde, also würde es auf eine Vollabnahme hinauslaufen (Das waren circa 200 Euro oder?).

Es ist gar nicht so einfach alle Kosten für ein solches Unterfangen richtig abschätzen zu können.

Zitat:

@hk_do schrieb am 4. August 2019 um 21:24:40 Uhr:

Um die Betriebserlaubnis zu bekommen brauchst du eine Vollabnahme nach §21 StVZO; die wirst du nicht bekommen ohne Datenblatt. Dabei muss nachgewiesen werden, dass das Fahrzeug den deutschen Vorschriften zum Zeitpunkt der Erstzulassung entspricht. Potentiell kritisch ist dabei das Abgasverhalten. Die §21-Untersuchung enthält auch eine technische Untersuchung im Umfang einer HU, und die muss komplet ohne Mängel bestanden werden.

Einfacher wäre es nur, wenn das Fahrzeug trotz Export einer deutschen ABE entspricht. Hast du zufällig ein Bild vom Typschild? (und/oder von den spanischen Papieren)?

Hallo, wenn ein entsprechender Überwachungsverein eine Vollabnahme macht ist ein Datenblatt nicht erforderlich, drum eine Vollabnahme. Es wäre allenfalls dann hilfreich für den Prüfer. Wenn es sich um einen Youngtimer handelt dürfte das Abgasverhalten nicht unbedingt das Probleme sein.

TE. du benötigst auf jden Fall einen Kaufvertrag und die ausländischen Fahrzeugpapiere.

Um was für eine Fahrzeug handelt es sich genau ?

Tüv machen, anmelden. So lange Du die spanischen Fahrzeugpapiere hast ist das kein Problem, das Datenblatt hat der Tüv. Achte darauf, dass das Auto eine Leuchtweitenregulierung hat, sonst musst Du die nachrüsten.

1990 gab es bezüglich der Leuchtweitenregulierung noch Ausnahmegenehmigungen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 4. August 2019 um 22:41:51 Uhr:

Tüv machen, anmelden. So lange Du die spanischen Fahrzeugpapiere hast ist das kein Problem, das Datenblatt hat der Tüv.

Wenn du mit "TÜV machen" eine Hauptuntersuchung meinst:

Das geht nur, wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat (das ist für PKW ab irgendwann 1996 der Fall) oder wenn es trotz Export einer deutschen ABE entspricht.

@BMW_Classic schrieb am 4. August 2019 um 22:01:07 Uhr:

Zitat:

Ach, das wusste ich nicht. Aus der FIN geht hervor, dass das Fahrzeug als Exportmodell konfiguriert wurde, also würde es auf eine Vollabnahme hinauslaufen (Das waren circa 200 Euro oder?).

Ja, die Vollabnahme brauchst du immer wenn das Fahrzeug keinem genehmigten Typ (national oder EG) entspricht.

Für die Vollabnahme brauchst du ein Datenblatt.

Zitat:

Es ist gar nicht so einfach alle Kosten für ein solches Unterfangen richtig abschätzen zu können.

Das hängt neben dem konkreten Fahrzeug auch von der konkreten Erstzulassung ab. Ein Datenblatt könntest du für vielleicht 150 Euro bekommen, die Vollabnahme vielleicht für 250. Dann bist du mit 400 Euro dabei. In vielen Fällen klappt das so.

Es kann aber auch sein, dass das Datenblatt 500 Euro kostet (bei manchen Fahrzeugen bekommt man es nur vom Hersteller und nur für noch mehr Geld), und es kann sein, dass bei der Vollabnahme der Prüfumfang größer ist (weil das Datenblatt einige Punkte nicht nachweist) und die deswegen auch teurer wird. Dazu kommt der ggf. notwendige Aufwand für Reparaturen oder sogar Umrüstungen.

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 4. August 2019 um 22:34:17 Uhr:

Hallo, wenn ein entsprechender Überwachungsverein eine Vollabnahme macht ist ein Datenblatt nicht erforderlich, drum eine Vollabnahme.

Eine Vollabnahme ohne Datenblatt wird aber aufwändig und teuer. Weil da für alle Vorschriften die Einhaltung einzeln geprüft werden muss. Möglicherweise könnte die spanische Homologation hilfreich sein, wenn da die Einhaltung diverser Vorschriften nachvollziehbar ist (ich kann allerdings kein spanisch...)

Zitat:

Wenn es sich um einen Youngtimer handelt dürfte das Abgasverhalten nicht unbedingt das Probleme sein.

Jein.

Das Abgasverhalten kann auch mit einem Abgasgutachten nachgewiesen werden. Wenn für das Datum der Erstzulassung Euro 3 oder weniger ausreicht bekommt man das schon für eine niedrige vierstellige Summe. Dafür muss das Fahrzeug natürlich in ein entsprechendes Abgaslabor und dort muss auch mal ein Termin frei sein.

Dabei kann es aber auch passieren, dass man nach einigen Wochen für eine vierstellige Summe das Ergebnis bekommt, dass das Fahrzeug die notwendige Abgasnorm nicht erfüllt.

 

Grundsätzlich würde ich aber vermuten, dass ein Fahrzeug mit einer spanischen Erstzulassung zwischen 1989 (früher wäre es ein Oldtimer und kein Youngtimer) und 1996 (danach hätte es ein CoC) die relevanten EG-Vorschriften erfüllt. Immerhin sind die meisten Einzelvorschriften EG-weit in Kraft getreten bevor es die EG-Typgenehmigung gab und Spanien seit 1986 EU-Mitglied ist. Man muss die Einhaltung der Vorschriften halt nachweisen, und das tut das Datenblatt.

am 6. August 2019 um 3:33

Erkundige dich am besten bei dem Verein wo du das Auto vorführen willst. So hast du auch gleich den richtigen Ansprechpartner. Und bei dieser Person lässt du dann auch alles machen.

Denn jeder erzählt dir hier was anderes.

Es handelt sich um einen 5er BMW E34. Weder wird es da Probleme geben, ob das Auto der deutschen ABE entspricht, noch braucht man ein Datenblatt, da die Prüforganisation die Daten im Computer hat. Einfach hinfahren.

Themenstarteram 6. August 2019 um 9:41

Erst einmal herzlichen Dank für die Zuschriften. Allerdings so fällt mir auf und so habe ich es auch bei meiner weiteren Recherche bemerkt, gehen die Informationen weit auseinander.

Thema Leuchtweitenregulierung: der spanische E34 hat ab Werk keine LWR! Wo wir beim nächsten Problem wären. COC Dokument oder EG-Typgenehmigung gab es 1989/90 m. W. n. noch nicht, sondern eine länderspezifische ABE. Folglich müsste der 5er dem Tüv zur Vollabnahme vorgestellt und eine Ausnahmegenehmigung bezüglich der LWR erreicht werden.

Nachrüsten ist auch nicht mal eben schnell gemacht. Zumal es kaum LWR-Systeme aus E30, E34 oder E32 gibt, welche noch einwandfrei funktionieren. Das ist dann die große Ausnahme.

Fassen wir zusammen, ich benötige:

- Datenblatt vom Hersteller, welcher den Typ baugleich zum deutschen Pendant identifiziert (?)

- Vollgutachten

- Ausnahmegenehmigung

- spanische Papiere, die annulliert bzw. abgemeldet sein müssen (?)

- Kaufvertrag

- und ?

Themenstarteram 6. August 2019 um 10:01

Okay, was ich schon einmal ermittelt habe, dass der E34 seine originale ABE anscheinend noch hat. Das Dokument nennt beinhaltet alle fahrzeugrelevanten Informationen samt Fahrgestellnummer und stammt von BMW (in diesem Fall BMW Iberica S. A.) selbst. Das würde zumindest manches vereinfachen oder?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. EU-Reimport eines Youngtimers