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EU Reimport ein Mietwagen?

Themenstarteram 12. Mai 2020 um 7:44

Ich habe ein Problem. Ich kaufte während Corona einen jungen Gebrauchten bei einem großen Fahrzeughändler in Dresden. Der Kauf wurde online abgewickelt, durch Videotelefonie (ausführlicher Video-Rundgang), lange Gespräche und sehr gute Bewertungen im Internet entstand eine seriöse Basis, nichts sprach dagegen. Da das Fahrzeug erst 7 Monate alt ist, einen jungfräulichen Kilometerstand aufwies und unfallfrei ist ergab sich für mich kein Grund zu zweifeln. Das Fahrzeug wurde uns kostenfrei bis vor die Haustür geliefert (250 Kilometer). Durch Blütenstaub und Insekten ließ sich nicht vollständig auf die Lackqualität schließen. Der erste Blick war positiv. Beim ersten Waschen entdeckte ich dann aber doch einige "Gebrauchsspuren", die über den normalen Lackverschleiß durch Waschanlagen deutlich hinausgingen. Auch deuten Spuren an den Einstiegsleisten von Fahrer und Beifahrer auf "regen Besuch" hin. Meine Angst ist nun, dass es sich um einen Mietwagen oder ein Carsharing Fahrzeug handelt. Den Verkäufer traue ich mittlerweile alles zu, denn der anschließende Kontakt und die Schilderung der Mängel waren wirklich unter aller Kanone (auf einem schwarzen Fahrzeug sieht man halt alles..."). Leider habe ich keinerlei Unterlagen zu dem Vorbesitzer. Irgendwas mit Leasing war es, leider blieb dieses Schreiben bei der Zulassungsstelle und ich habe nun einzig den nichtssagenden KFZ Brief, in dem ich als Einziger eingetragen bin. Gibt es Möglichkeiten (über die Fahrgestellnummer z.B.) und ohne große Rennereien zu Behörden oder Anwälten den Vorbesitzer zu recherchieren? Ich habe bereits meine Lehre daraus gezogen und werde nie wieder ungesehen ein Fzg. kaufen, also bitte keine Belehrungen, sondern einzig nur Tipps zur Sache. Danke schon mal.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@busdriverjens1 schrieb am 12. Mai 2020 um 09:44:22 Uhr:

... Meine Angst ist nun, dass es sich um einen Mietwagen oder ein Carsharing Fahrzeug handelt. ... Leider habe ich keinerlei Unterlagen zu dem Vorbesitzer. Irgendwas mit Leasing war es, ... Gibt es Möglichkeiten (über die Fahrgestellnummer z.B.) und ohne große Rennereien zu Behörden oder Anwälten den Vorbesitzer zu recherchieren?

kommt wohl drauf an in welchem Land das Auto 1/2 Jahr "verheizt" wurde ...

und was soll Dir die Erkenntnis gegebenenfalls bringen?

welche Zusicherungen hinsichtlich der bisherigen Nutzung hast Du IM KAUFVERTRAG?

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Hi,

aus Gründen des Datenschutzes, kommst Du in Deutschland da nicht ran. Anders z.B. in Holland.

MfG

Hast du schon Mal probiert die KBA zu erreichen?

Da würde ich es als erstes versuchen.

Eine Halterauskunft ist möglich nach den Vorgaben des § 39 StVG.

Wenn der Empfänger unter Angabe des betreffenden Kennzeichens oder der betreffenden Fahrzeug-Identifizierungsnummer darlegt, dass er die Daten zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt (einfache Registerauskunft).

Hier ist es im vorliegenden Fall eine Sache der Begründung.

Aus welchem EU-Land wurde das Fahrzeug reimportiert?

Zitat:

@busdriverjens1 schrieb am 12. Mai 2020 um 09:44:22 Uhr:

... Meine Angst ist nun, dass es sich um einen Mietwagen oder ein Carsharing Fahrzeug handelt. ... Leider habe ich keinerlei Unterlagen zu dem Vorbesitzer. Irgendwas mit Leasing war es, ... Gibt es Möglichkeiten (über die Fahrgestellnummer z.B.) und ohne große Rennereien zu Behörden oder Anwälten den Vorbesitzer zu recherchieren?

kommt wohl drauf an in welchem Land das Auto 1/2 Jahr "verheizt" wurde ...

und was soll Dir die Erkenntnis gegebenenfalls bringen?

welche Zusicherungen hinsichtlich der bisherigen Nutzung hast Du IM KAUFVERTRAG?

theoretisch richtig ...

Zitat:

@Dr.Zulassung schrieb am 12. Mai 2020 um 10:39:36 Uhr:

Eine Halterauskunft ist möglich nach den Vorgaben des § 39 StVG.

Wenn der Empfänger unter Angabe des betreffenden Kennzeichens oder der betreffenden Fahrzeug-Identifizierungsnummer darlegt, dass er die Daten zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt (einfache Registerauskunft).

in der Praxis nutzloses Gebrabbel:

wie soll über eine "Halterauskunft" (durch deutsche Behörden!) geklärt werden, ob das Auto auf eine spanische Autovermietung, ein Carsharing in Neapel oder einen Pariser Pflegedienst angemeldet war?

Zitat:

@busdriverjens1 schrieb am 12. Mai 2020 um 09:44:22 Uhr:

Ich habe ein Problem. Ich kaufte während Corona einen jungen Gebrauchten bei einem großen Fahrzeughändler in Dresden. Auch deuten Spuren an den Einstiegsleisten von Fahrer und Beifahrer auf "regen Besuch" hin. Meine Angst ist nun, dass es sich um einen Mietwagen oder ein Carsharing Fahrzeug handelt.

Normalerweise werden solche Fahrzeuge vor dem Verkauf aufbereitet. Da sieht man dann keinerlei Spuren mehr. Die sehen in der Regel wie Neuwagen aus.

Der Re-Import muß ja mit entsprechenden Daten an der Grenze dokumentiert worden sein.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 12. Mai 2020 um 15:16:46 Uhr:

Zitat:

@busdriverjens1 schrieb am 12. Mai 2020 um 09:44:22 Uhr:

... deuten Spuren an den Einstiegsleisten von Fahrer und Beifahrer auf "regen Besuch" hin. Meine Angst ist nun, dass es sich um einen Mietwagen oder ein Carsharing Fahrzeug handelt.

Normalerweise werden solche Fahrzeuge vor dem Verkauf aufbereitet. Da sieht man dann keinerlei Spuren mehr. Die sehen in der Regel wie Neuwagen aus.

normalerweise gibt es für solche "Aufbereitungen" billige fleißige Hände aus Polen (oder sonst wo im Osten) ...

ob der Aufbereiter wegen Corona-bedingter Reisebeschränkungen vielleicht einfach gerade Personalmangel hatte?

Zitat:

@Drahkke schrieb am 12. Mai 2020 um 16:13:04 Uhr:

Der Re-Import muß ja mit entsprechenden Daten an der Grenze dokumentiert worden sein.

richtig - genauer gesagt beim Zoll

--> da dürfte das Steuergeheimnis greifen?

und eine Abfrage z.B. bei KBA oder der Zulassungsstelle dürfte schon zweimal nix bringen ...

Themenstarteram 12. Mai 2020 um 17:47

Das Fahrzeug spricht dänisch. Laut Verkäufer wurde es auch aufbereitet, verarschen kann ich mich aber auch gern allein. Ich habe in Eigenregie einen ansässigem Aufbereiter aufgesucht, der nun ein wirklich befriedigendes Ergebnis präsentierte. Die entstandenen Kosten lasse ich mir natürlich ersetzen, notfalls auch per Anwalt, zahle ja schließlich seit mehr als 10 Jahren fleißig in eine Rechtsschutz ein. Zurückgeben möchte ich den Wagen ungern, die Rennereien bisher (allein die Zulassung war eine Herausforderung) möchte ich mir nicht nochmal antun, die Nerven liegen einfach irgendwann blank. Gibt es Carsharer oder Mietwagenfirmen, die nur so kurz Fahrzeuge im Pool haben und dann wieder abstoßen? Ich werde mich definitiv kundig machen und, sollte es sich tatsächlich um ein solches Fahrzeug handeln, Schadenersatz einfordern, da mir dies dann wissentlich verschwiegen wurde.

Wozu der Stress? Wenn 10% der Mietwagenkunden mit dem Wagen durch die Gegend heizen, dann sind 10% der Laufleistung geheizt worden. Wenn du ein nicht-Mietwagen von den 5% Heizern unter den Leasing-Auto-Fahrern erwischt, dann ist er kein Mietwagen, aber mit ihm ist 100% der Zeit geheizt worden. Ich würde mal vermuten, dass bei so einem Reimport der Händler da auch gar nicht unbedingt weiß, was mit dem Auto vorher war.

Wenn im Kaufvertrag steht, daß es sich nicht um einen Ex-Mietwagen handelt, darf es auch kein Ex-Mietwagen sein. Sonst ist nämlich ein wesentlicher Vertragsbestandteil nicht erfüllt.

Vielleicht mal freundlich bei der Vertragswerkstatt vorsprechen, ob die einen Blick in die Fahrzeughistorie wagen. So wurde auch meinem damaligen Cabrio aus einem kleinen Lackschaden ein veritabler Unfall.

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