Etliche Lackschäden an Neumotorrad

SWM Supermoto SM

Hallo!

Ich habe vor ca. 2 Wochen ein Neumotorrad gekauft. Ich hatte zuvor einen Händler gefunden, der mir vertrauenswürdig schien (er ist es eigentlich immer noch...). Das Motorrad gab es in zwei Farben, gelb-schwarz oder rot-schwarz. Da die rot-schwarze von SWM gerade nicht lieferbar war, war er so freundlich über einen anderen Händler die Maschine zu beziehen, der diese noch auf Vorrat hatte. Dafür habe ich Überführungsgebühr bezahlt.

Nach dem Kauf und der Zulassung holte ich die Maschine ab. 4 Tage später wollte ich etwas Rostvorsorge mit ACF-50 machen. Dabei fiel mir auf, dass der Lack des Rahmens an der linken Seite an mehreren Stellen eines größeren Areals beschädigt war. Das sieht man aber nur, wenn man direkt davor sitzt. Das habe ich gleich dem Händler gemeldet, wollte aber kein Problem daraus machen und es am Ende selbst beheben.

Einen Tag später wollte ich mal schauen, welche Montageständer passen könnte und habe unter die Maschine geschaut. Dort fand ich starke Lackbeschädigungen (z.B. Lack auf ca. 1cm komplett ab bis auf die Grundierung). Ich habe mir dann den Rahmen genauer angeschaut und weitere Stellen gefunden. Gestern war ich bei Händler und habe ihm die Schadstellen gezeigt.

Mein Problem:
Er geht davon aus, dass die Schäden bei dem Händler entstanden sind, wo er die Maschine her hat. Mir wurde das so erklärt, dass die Motorräder ohne eingebaute Lenkung kommen. Man stützt sie dann irgendwo auf, wenn man den Lenker einbaut. Er vermutet, die haben da nichts drunter gelegt und somit die Maschine unten zerkratzt. Die seitliche Beschädigung erklärt sich dadurch aber nicht.
Er hatte mir schon kurz nach der Abholung gesagt, die Lenkung sei bei der Abholung nur gesteckt gewesen. Kupplungshebel war z.B. noch nicht montiert. Das hat er dann teilweise vor Ort gemacht. Ich habe dann noch zu ihm gesagt, solange sie keine Schäden hat, ist das für mich ok. Er sieht also selbst den Fehler dort, meint aber, ihm sei das nicht aufgefallen und er könnte da jetzt wenig machen, da dieser Händler vermutlich behauptet, ich als Käufer, habe das verursacht. Außerdem glaubt er, der Rahmen ist pulverbeschichtet und dass ein Lackierung mit üblichen Lacken schwierig sein könnte. Er vermutet, dass man das nicht so hinbekommt, dass man es gar nicht mehr sieht.

Der Typ ist super nett, aber mich bringt das in eine Zwickmühle, zumal ich generell gern bei dieser Werkstatt bleiben würde. Ich habe ein neues Motorrad gekauft und jetzt müsste an wenigstens 4 Stellen der Lack ausgebessert werden, was man vermutlich anschließend sieht. Für eine Neumaschine ziemlich frustrierend, insbesondere da mein Plan war, sie 2 Jahre zu fahren (B196) und dann mit Praxis die A zu machen und die Maschine zu verkaufen. Wie erklärt man einem Käufer, dass ein Neumotorrad schon lackiert werden musste?

Was würdet ihr tun? Lackierungsergebnis abwarten? Mehr kann ich vermutlich nicht tun?

41 Antworten

Gut, dass du dir professionelle Hilfe gesucht hast und suchst. Lieber ein schreckliches Ende…

Bin gespannt, lass und bitte wissen, wie es weitergeht...

Grüsse Milka

Das werde ich machen. Der aktuelle Stand ist, dass sich der Händler nochmal vergangene Woche gemeldet hat, nachdem ich ihn erst nicht mehr erreichen konnte. Er ist in Klärung mit "seinem" Händler.

Ich wollte hier noch ein Update geben. Nachdem der Anwalt eine Frist gesetzt hatte, war der Händler verständlicherweise nicht gerade erfreut. Ich habe gemerkt, dass ich nicht der Typ für sowas bin, mich hat das doch ganz schön belastet. Ich habe daher versucht nochmals auf den Händler zuzugehen.

Am Ende wurde das Fahrzeug getauscht und ich habe eine Nutzungsentschädigung gezahlt. Ich habe mich auch mit dem Händler nochmals ausgesprochen. Rückblickend würde ich sagen, hätten wir alles einfacher regeln können, wenn die Kommunikation etwas besser gewesen wäre.

Ich wollte mich noch einmal für eure Hilfe hier im Forum bedanken!

Gut, dass es erledigt ist aber warum hast DU was gezahlt?

Danke für die Rückmeldung 🙂

Zitat:

@B196BerlinScooter schrieb am 2. November 2024 um 22:09:50 Uhr:


Gut, dass es erledigt ist aber warum hast DU was gezahlt?

Es ist generell so, dass man bei Wandlung für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung zahlt. Es gibt dafür Formeln, die man anwenden kann. Daher habe ich auch etwas gezahlt. Es war aber kein Problem für mich, ehrlich gesagt bin ich froh, dass wir es am Ende klären konnten, ohne dass ein Gerichtsfall draus geworden ist.

Zitat:

@m0t0m0t0 schrieb am 17. November 2024 um 19:27:08 Uhr:



Zitat:

@B196BerlinScooter schrieb am 2. November 2024 um 22:09:50 Uhr:


Gut, dass es erledigt ist aber warum hast DU was gezahlt?

Es ist generell so, dass man bei Wandlung für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung zahlt. Es gibt dafür Formeln, die man anwenden kann. Daher habe ich auch etwas gezahlt. Es war aber kein Problem für mich, ehrlich gesagt bin ich froh, dass wir es am Ende klären konnten, ohne dass ein Gerichtsfall draus geworden ist.

Bleibt dir überlassen aber ich bin mir recht sicher, dass du das nicht hättest machen müssen, denn der GRUND der ganzen Misere ist ja eindeutig verursacht vom Händler, bzw. er haftet.

Trotzdem ist er mit dem Moped gefahren und hat Nutzen daraus gezogen.
Selbst, wenn du unschuldig im Knast warst, musst du für die Verpflegung zahlen.

Das zweite weiß ich nicht, hat aber mit dem ersten nichts zu tun. Wie dem auch sei: er hat ja bezahlt und wollte das so.

@B196BerlinScooter
Hier kannst du das mit der Nutzungsentschädigung auch nochmal nachlesen:
https://www.kanzleiwehner.de/.../

Zitat:
"Da Käufer und Verkäufer vermögensmäßig so gestellt werden sollen, wie sie es vor dem Kauf waren, kann vom Verkäufer für mit dem Auto bereits gefahrene Kilometer eine Nutzungsentschädigung gegen den Käufer geltend gemacht werden. Diese wird in der Regel bei der Rückzahlung des Kaufpreises in Abzug gebracht. "

Vielleicht auch noch diese Info: Die Beweislastumkehr bei Lackschäden ist strittig, insbesondere wenn man schon mehrere Kiliometer gefahren ist.

Vielleicht habe ich es falsch verstanden aber du hast das Moped doch getauscht bekommen und nicht zurück gegeben, oder?

Edit: Du schrubst: „Am Ende wurde das Fahrzeug getauscht…“

Die Beweislast ist in diesem Fall sicherlich nicht strittig, da der Verkäufer die Schäden ja in keiner Weise bestritten hat, darüber hinaus hätte er dir das nachweisen müssen aber anyway: wurde ein neues KFZ geliefert im Austausch oder war es eine Rückabwicklung?

Denn nur hier greift (unter Umständen) eine Anrechnung der Nutzung.

Seit 2008: https://automobilkanzlei.de/.../...igung-bei-ersatzlieferung-eines-kfz

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