Etliche Lackschäden an Neumotorrad
Hallo!
Ich habe vor ca. 2 Wochen ein Neumotorrad gekauft. Ich hatte zuvor einen Händler gefunden, der mir vertrauenswürdig schien (er ist es eigentlich immer noch...). Das Motorrad gab es in zwei Farben, gelb-schwarz oder rot-schwarz. Da die rot-schwarze von SWM gerade nicht lieferbar war, war er so freundlich über einen anderen Händler die Maschine zu beziehen, der diese noch auf Vorrat hatte. Dafür habe ich Überführungsgebühr bezahlt.
Nach dem Kauf und der Zulassung holte ich die Maschine ab. 4 Tage später wollte ich etwas Rostvorsorge mit ACF-50 machen. Dabei fiel mir auf, dass der Lack des Rahmens an der linken Seite an mehreren Stellen eines größeren Areals beschädigt war. Das sieht man aber nur, wenn man direkt davor sitzt. Das habe ich gleich dem Händler gemeldet, wollte aber kein Problem daraus machen und es am Ende selbst beheben.
Einen Tag später wollte ich mal schauen, welche Montageständer passen könnte und habe unter die Maschine geschaut. Dort fand ich starke Lackbeschädigungen (z.B. Lack auf ca. 1cm komplett ab bis auf die Grundierung). Ich habe mir dann den Rahmen genauer angeschaut und weitere Stellen gefunden. Gestern war ich bei Händler und habe ihm die Schadstellen gezeigt.
Mein Problem:
Er geht davon aus, dass die Schäden bei dem Händler entstanden sind, wo er die Maschine her hat. Mir wurde das so erklärt, dass die Motorräder ohne eingebaute Lenkung kommen. Man stützt sie dann irgendwo auf, wenn man den Lenker einbaut. Er vermutet, die haben da nichts drunter gelegt und somit die Maschine unten zerkratzt. Die seitliche Beschädigung erklärt sich dadurch aber nicht.
Er hatte mir schon kurz nach der Abholung gesagt, die Lenkung sei bei der Abholung nur gesteckt gewesen. Kupplungshebel war z.B. noch nicht montiert. Das hat er dann teilweise vor Ort gemacht. Ich habe dann noch zu ihm gesagt, solange sie keine Schäden hat, ist das für mich ok. Er sieht also selbst den Fehler dort, meint aber, ihm sei das nicht aufgefallen und er könnte da jetzt wenig machen, da dieser Händler vermutlich behauptet, ich als Käufer, habe das verursacht. Außerdem glaubt er, der Rahmen ist pulverbeschichtet und dass ein Lackierung mit üblichen Lacken schwierig sein könnte. Er vermutet, dass man das nicht so hinbekommt, dass man es gar nicht mehr sieht.
Der Typ ist super nett, aber mich bringt das in eine Zwickmühle, zumal ich generell gern bei dieser Werkstatt bleiben würde. Ich habe ein neues Motorrad gekauft und jetzt müsste an wenigstens 4 Stellen der Lack ausgebessert werden, was man vermutlich anschließend sieht. Für eine Neumaschine ziemlich frustrierend, insbesondere da mein Plan war, sie 2 Jahre zu fahren (B196) und dann mit Praxis die A zu machen und die Maschine zu verkaufen. Wie erklärt man einem Käufer, dass ein Neumotorrad schon lackiert werden musste?
Was würdet ihr tun? Lackierungsergebnis abwarten? Mehr kann ich vermutlich nicht tun?
41 Antworten
Nichts davon ist normal, man sieht auch, dass das nicht frisch ist, dein Händler vermutet wohl richtig, dass da bei der Montag2 ein Volldepp (sorry) dran war. Hier ist sogar die Frage, ob der 1. Händler die Schäden unterschlagen hat aber auch der 2. Händler hätte das Motorrad auf etwaige Schäden untersuchen müssen. Das ist aber NICHT dein Problem, das müssen die unter sich ausmachen.
Das ist ganz eindeutig ein Fall für die Gewährleistung, auch wenn ich kein Jurist bin. Das sind ältere, tiefe Schäden, die bei der Montage entstanden sind. Da das der Rahmen ist, würde ich das auf keinen Fall mit einer Notlackierung ohne Demontage und nur in einer Lackierwerkstatt und dann noch mit Preisnachlass oder einem geldwerten Vorteil akzeptieren. Will der das selbst lackieren? Das ist ja teilweise bis aufs Metall runter.
Du hast ja gefragt, was du jetzt tun kannst. Über deine Rechtsschutz einen Anwalt zuteilen lassen oder suchen, dem Händler erstmal gar nix machen lassen, noch mehr und bessere Fotos machen, dem Anwalt schicken, das Motorrad stehen lassen und sich zumindest einmal rechtlich beraten lassen. Ein erfahrener Anwalt in diesem Bereich kann dir in einer ersten Beratung alle Möglichkeiten aufzeigen. Dann kannst du entscheiden.
Wenn das ne alte Gurke wäre und es passiert was in der Werkstatt, ja okay, da kann man sich dann irgendwie auf nen Kompromiss einigen aber beim Neufahrzeug? Das ist doch neu, oder? Was du dir jetzt nicht holst, kriegst du in 2 Jahren beim Verkauf vom erwünschten Preis abgezogen.
Ja es ist ein Neufahrzeug. Der Tacho hatte 0km. Nach der Probefahrt/Testfahrt durch den Händler habe ich sie mit 8km übernommen.
Ah, jetzt gesehen. Also für mich sind das keine Produktionsfehler sondern Schäden durch unsachgemäße Behandlung, die der Verursacher zu reparieren hat. Aber wer das jetzt verursacht hat, dürfte schwer zu sagen sein. Daher denke ich, wenn der ausliefernde Händler die Reparatur anbietet, sollte sie angenommen werden. Vorher würde ich aber selbstständig einen Lackierbetrieb aufsuchen und deren Meinung dazu erfragen. Solch ein Betrieb sollte sagen können, ob der Rahmen gepulvert oder lackiert ist. Ich vermute mal, er ist lackiert. Bei einer Pulverbeschichtung platzt der Lack partiell ab (weiß ich aus eigener Erfahrung bei einer gepulverten Felge), bei einer Lackierung schiebt sich die Farbe. Kann man auf einem der Bilder gut sehen. Für eine Lackierung spricht ja auch, dass die Lackierung mittels Tauchbad in der Serienproduktion einfacher umzusetzen ist als eine Pulverbeschichtung.
@howel: Ja, ich habe heute eine Lackierwerkstatt angerufen und morgen um 8:30 einen Termin zur Besichtigung. Erstmal nur um zu Wissen, worüber wir überhaupt reden (So machbar, dass man nichts mehr sieht? Welche Kosten? usw.).
Wäre es rein theoretisch denkbar, dass das Motorrad außer den sichtbaren Schäden weitere hat? Es ist vermutlich ausgeschlossen, dass der Rahmen selbst einen Schaden hat? Das ganze verunsichert mich doch etwas.
Die Beweispflicht liegt hier beim Verkäufer. Kann er nicht BEWEISEN, dass der Käufer einen Schaden verursacht hat, muss er nachbessern oder bei einem neuen Motorrad kann der Käufer auf ein neues Fahrzeug bestehen und das würde ich auch machen. Der Schaden ist zu groß.
https://www.anwalt.de/.../...gekauft-so-ist-die-rechtslage-199443.html
"(2) Beweislastumkehr zugunsten des Käufers: Zugunsten des Käufers wird vermutet, dass ein Mangel am Motorrad, der nach Auslieferung auftritt, bereits im Zeitpunkt der Auslieferung vorhanden war. Dies gilt für alle Mängel, die binnen einem Jahr nach Auslieferung auftreten.
Dies bedeutet, dass der Händler beweisen muss, dass der Defekt erst nach Übergabe eingetreten ist und (in der Praxis) auch nicht vorher bereits im Motorrad unsichtbar angelegt war."
"Tritt ein Mangel am Motorrad auf, hat der Verkäufer das Recht – aber auch die Pflicht – zur Nacherfüllung. Beim Kauf eines fabrikneuen Motorrads vom Händler hat der Käufer zudem die Wahl zwischen Nachlieferung eines neuen Motorrads und Nachbesserung."
"Daneben hat der Käufer bei Verträge über ein neues Motorrad auch das Recht, Nachlieferung zu verlangen, also Lieferung eines neuen, mangelfreien Motorrads.
Beweislast für Mängel am Motorrad
Die Beweislast für Mängel ist für den Käufer günstig geregelt. Im Grundsatz haftet der Verkäufer für nahezu alle Mängel, die binnen eines Jahres nach dem Kauf aufgetreten sind. Bei diesen wird vermutet, dass sie schon beim Kauf vorhanden waren."
Edit: hier mal ein wesentlich komplizierterer Fall für die Zweifler bezüglich der Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten (und hier handelt es sich um ein fabrikneues Motorrad): Entscheidend ist hier nicht der Fall, sondern die Ausführungen des Anwalts, die hier exakt dieselben wären, was die Gesetzeslage betrifft:
https://www.frag-einen-anwalt.de/...-auf-Gewaehrleistung--f200814.html
Ich sehe da im Moment nur Lackschäden. Ein Rahmenschaden als solches würde sich sehr wahrscheinlich durch Deformation oder Risse im Stahl zeigen.
Der Lack am Rahmen wurde bis auf den Grund beschädigt, ob sich da was verzogen oder gestaucht hat, weil das Teil vielleicht irgendwo drauf geballert ist, kann nur ein Profi erkennen.
Was zum Teufel ist da passiert?
Zitat:
@B196BerlinScooter schrieb am 11. Sept. 2024 um 19:26:02 Uhr:
Nein, während der Gewährleistung muss der Kunde nicht nachweisen, dass er den Schaden verursacht hat.
Bei Lackschäden durch Kratzer o.ä. wird's schwierig.
Warum? Die Beweisumkehr gilt für alle Schäden. Der Händler hat es ja auch akzeptiert.
Versuchen würde ich das auch, aber bei offensichtlichen mechanischen Schäden ist es halt so eine Sache, die letztendlich nur ein RA klären kann.
Schließlich ist er schon gefahren und hat den Schaden ja leider erst später entdeckt und gemeldet
Ich denke nicht, dass das eine Rolle spielt, das ist ja kein Schaden, den man wie zB am Tank sofort sehen muss, oder? Wie gesagt: der Händler muss beweisen, dass der Kunde das war und das ist idR unmöglich.
Zum Beispiel kauft jemand ein Fahrzeug und nach dem Kauf will er vom Hof fahren und stürzt. Er meldet einen Gewährleistungsanspruch an. Dies sehen Zeugen und es gibt eine Kameraaufzeichnung. DAS wäre ein Beweis, es reicht nicht, irgendwas zu behaupten oder zu bezweifeln.
Wenn ich ein Auto kaufe und der Tank ist unter dem Fahrzeug eingedellt oder zerkratzt, dann kann es sein, dass ich das als Käufer später bemerke, teile ich das dem Verkäufer innerhalb der 6 Monate mit, ist erstmal davon auszugehen, dass der Wagen so ausgeliefert wurde.
Sieht man beim lackierten Metalltank noch das blanke Metall, dann kann der Händler uU nachweisen, dass der Schaden frisch ist. Er muss es beweisen.
Die Schäden auf dem Bild sehen nicht neu aus, sondern sind schon älter.
Hallo
Für mich sehen die Lackschäden zum Teil wie Beschichtungsfehler und zum Teil nachträglich zugeführt aus.
Beides musst du nicht hinnehmen.
Der Händler muss innerhalb 6 Monaten nachweisen, das der Schaden nicht schon bei der Übergabe bestand. Das ist nicht deine Sache.
Du kannst guten Willen zeigen indem du ihm die Lackiererkosten auferlegst und die Lacksache dann für dich erledigt ist. Es ist doch eh schon gnädig das du dich darum kümmerst (obwohl das auch nicht deine Aufgabe wäre). Am Besten - er kümmere sich um den Lackierer.
Irgendwelche Rahmenschäden/ Verformungen, kannst du bei den gezeigten Fotos ausschließen.
Gruß
"
Wäre es rein theoretisch denkbar, dass das Motorrad außer den sichtbaren Schäden weitere hat? Es ist vermutlich ausgeschlossen, dass der Rahmen selbst einen Schaden hat? Das ganze verunsichert mich doch etwas."
Damit sprichst Du m.A. den wichtigsten Punkt an Deinem Fall an. Ich habe mir eben die Bilder angeschaut. Wenn mir ein Händler dieses Motorrad mit solchen massiven Lackschäden als Neufahrzeug (!) übergeben hätte, würde ich unbedingt mangelfreie Ersatzlieferung verlangen. Falls der Händler dazu nicht in der Lage oder nicht Willens ist, würde ich ohne wenn und aber zurücktreten.
Ich mein, Du vertraust dem Hobel und damit letztendlich der "fachmännischen Arbeit" dieser beiden Händler im Zweifel DEIN LEBEN an. Und dass einer und/oder beide Betriebe mit Deinem Motorrad alles andere als fachmännisch umgegangen sind, ist anhand Deiner Abbildungen ja unzweifelhaft ersichtlich.
Auch wenn ich mich wiederhole: Du kaufst hier keine Handtasche oder Blumenvase mit optischen Mängeln. Du kaufst ein hoch komplexes technisches Gerät, bei dem die einwandfreie Funktionsweise sämtlicher Komponenten in bestimmten Situationen lebenswichtig für Dich und andere Verkehrsteilnehmer sein können. Ich mein, ich bin auch ein B-196er-Rookie, aber in so einem Fall wäre jegliches Bedürfnis nach Harmonie zwischen mir und dem Händler zweitrangig. Eher im Gegenteil: Nach Ersatzlieferung oder Rücktritt würde ich den Laden nie wieder betreten.... und schon gar keine 1000er Inspektion dort machen lassen.
Glaub mir, ich kann Dein "moralisches Dilemma" sehr gut nachvollziehen. Aber im Zusammenhang mit einem Motorrad hat Deine Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer meiner Meinung nach absoluten Vorrang vor den Befindlichkeiten eines (vorgeblich) netten und serviceorientierten Händlers. Außerdem: Wäre Dein Händler tatsächlich so lieb und kundenorientiert wie er vorgiebt, hätte er Dein Motorrad beim Anblick des ganzen Pfusschs stante pede zurückgenommen und nicht versucht, Dir irgendwelches Rumgemurkse an einem Pulverbeschichteten Rahmen als supergroßzügiges Entgegenkommen reinzusingen.
JM2C
Ich drücke Dir auf jeden Fall die Daumen, dass es zu einer für DICH befriedigenden Lösung kommt.🙂
Das unterschreibe ich komplett, das Angebot des Händlers ist hier nicht ausreichend, Gefühle dürfen hier keine ausschlaggebende Rolle spielen, die gehören in die Familie. Hier geht es um viel Geld und Sicherheit. Gute Verkäufer setzen „Freundlichkeit“ auch gern dazu ein, die eigenen Ziele zu erreichen.
Danke für eure Beiträge!
Ich hatte vergangene Woche die Bilder an einen Gutachter geschickt. Wir haben dann telefoniert. Er meinte, ähnlich wie ihr, dass es allein mit der Lackreparatur nicht getan ist. Er hat mir erzählt, dass sie verzogene Rahmen bei Motorrädern hatten, die nur umgefallen sind (allerdings schwerere Maschinen) und mir direkt geraten, mir einen Anwalt zu nehmen. Von einem Gutachten auf Privatzahlerbasis hat er mir abgeraten (was ich sehr fair fand), da ich auf den Kosten sitzen bleiben würde.
Ich warte momentan auf einen Antwort des Händlers, dem ich den Sachverhalt schriftlich mitgeteilt habe.
Wirklich schade, dass es jetzt so gekommen ist. Ich versuche die Maschine entweder zu tauschen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten. Ich vermute, das Verhältnis zum Händler ist damit hinüber.