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ET zu niedrig - was passiert schlimmstenfalls?

Hallo,

rein aus Interesse. Was würde schlimmstenfalls passieren, wenn ich Felgen auf ein Fahrzeug ziehe, diese jedoch über das Radhaus/Kotflügel hinaus stehen?
Das Fahrzeug ist nicht tiefergelegt und die Felgen in sonstigen Belangen für das Fahrzeug freigegeben.

Vielen Dank
Korrie

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@hanacker schrieb am 21. April 2017 um 15:26:22 Uhr:


Hallo,
beim TÜV, DEKRA oder GTÜ anfragen, oft ist die Felge mit einer bestimmten Reifenkombination für das Fzg. freigegeben.

Aber sicher nicht, wenn die Räder über den Kotflügel hinausstehen. In solchen Fällen wird es die Auflage geben, die Kotflügel entsprechend zu ziehen.

Der TÜV fordert in jedem Fall die Freigängigkeit der Räder im eingefederten Zustand.

Gruß
Der Chaosmanager

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Worst Case: Das Rad könnte nicht voll einfedern und würde auf der Kotflügelkante aufsetzen. Bei höherer Geschwindigkeit könnte dies den Reifen beschädigen und schlimmstenfalls zu einem Folgeschaden (Unfall) führen.

Gruß
Der Chaosmanager

Hallo,
beim TÜV, DEKRA oder GTÜ anfragen, oft ist die Felge mit einer bestimmten Reifenkombination für das Fzg. freigegeben.

Viel Glück

Zitat:

@hanacker schrieb am 21. April 2017 um 15:26:22 Uhr:


Hallo,
beim TÜV, DEKRA oder GTÜ anfragen, oft ist die Felge mit einer bestimmten Reifenkombination für das Fzg. freigegeben.

Aber sicher nicht, wenn die Räder über den Kotflügel hinausstehen. In solchen Fällen wird es die Auflage geben, die Kotflügel entsprechend zu ziehen.

Der TÜV fordert in jedem Fall die Freigängigkeit der Räder im eingefederten Zustand.

Gruß
Der Chaosmanager

Also wenn die wirklich freigegeben sind und das Auto nicht irgendwie verzogen oder beschädigt ist, sollte das keine Probleme machen. Erlaubte Größen stehen nicht über !
Paar konkrete Angaben oder Bilder zu Felge und Fahrzeug wären da auch ganz hilfreich.

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Ich erinnere mich, schon viele Jahre her, da war der letzte Schrei extrem breite Felgen und viel schmalere Reifen. Die Felgen standen über, aber die Reifen zog es breit auseinander, wobei die Lauffläche im Radhaus blieb. Damit konnte das Rad komplett einfedern. Bei wenig Luftdruck besteht aber die Gefahr, dass es den Reifen bei Seitenkräften dann vom Maul ab ziehen kann und mit einem kurzem Zisch dieser drucklos ist. Alles schon passiert.

Die Notwenigkeit, dass die Kotflügelkante die Lauffläche überdeckt ist die, dass Wasser, Dreck und Steinchen aufgewirbelt werden und andere Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen/gar verletzen können - auch wenn Dir ein immer dreckiges Fahrzeug und beschädigte/sandgestrahlte/steinschlag Schweller nichts ausmachen würde, die Laufflächen müssen überdeckt sein. Die Gefahr vom einfedern und berühren von Reifen und Kotflügelkante beim Verschränken könnte man mit Federwegsbegrenzer eindämmen. Für die Lenkung gibt es auch Lenkeinschlagsbegrenzer.

Zitat:

@OO--II--OO schrieb am 21. April 2017 um 15:38:00 Uhr:


Erlaubte Größen stehen nicht über !

Das war aber die konkrete Frage der TE ...

Gruß
Der Chaosmanager

Es handelt sich um Oxigin 20 Attraction Felgen mit 8,5x19 ET23 und einen Audi A6 4G 204PS

Dann isses entweder eine Felge, die nur so aussieht wie eine, die erlaubt ist oder
Spurverbreiterung hängt noch drauf oder
falsche Achse/Radnaben drauf

Nachtrag/Antwort zu oben :
oha !
So einfach "freigegeben" sind die bestimmt nicht, gibt wahrscheinlich 'ne Reihe Auflagen, die eingehalten werden müssen.
Auch gewissenhaft alle Auflagen im Felgen-Gutachten erfüllt ?
Stimmen die Felgen/ET mit Gutachten und Fahrzeugtyp überein ?
bzw. erstmal im Gutachten schauen, was alles gemacht werden müßte, damit's legal ist/wird.

Zitat:

@Korrie.Soab schrieb am 21. April 2017 um 15:53:59 Uhr:


Es handelt sich um Oxigin 20 Attraction Felgen mit 8,5x19 ET23 und einen Audi A6 4G 204PS

Dann schau Dir mal die Auflagen des Gutachtens genauer an. Allein hinten müsstest Du je nach Reifengröße die Kotflügel bis zu 13 mm (!) aufweiten, auch vorn geht es nicht ohne Karosseriearbeiten.

Gruß
Der Chaosmanager

Wenn der Gummi / Felge über die Radhauskante hinausragt gibt es eine einfache Methode fetzustellen ob das Rad / Felge bein Einfedern die Kotflügelkante berührt. Das Auto sehr hoch aufbocken, eine Stahlfelge unter das Rad (oder zwei Backsteine) legen und das Auto runter lassen. Berührt das Rad / die Felge den Kotflügel? wenn ja dann Lebensgefahr beim fahren, wenn nein kann der TÜV eine Einzelabnahme machen - er entscheidet dann mit - oder ohne welche Auflagen eine Eintragung möglich ist.

Zitat:

@Korrie.Soab schrieb am 21. April 2017 um 15:03:25 Uhr:


Hallo,

rein aus Interesse. Was würde schlimmstenfalls passieren, wenn ich Felgen auf ein Fahrzeug ziehe, diese jedoch über das Radhaus/Kotflügel hinaus stehen?
Das Fahrzeug ist nicht tiefergelegt und die Felgen in sonstigen Belangen für das Fahrzeug freigegeben.

Vielen Dank
Korrie

Wer hat Dir nur mit auf den Weg gegeben, diese Frage hier zu tippen? ^^

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 21. April 2017 um 16:17:51 Uhr:



Zitat:

@Korrie.Soab schrieb am 21. April 2017 um 15:53:59 Uhr:


Es handelt sich um Oxigin 20 Attraction Felgen mit 8,5x19 ET23 und einen Audi A6 4G 204PS

Dann schau Dir mal die Auflagen des Gutachtens genauer an. Allein hinten müsstest Du je nach Reifengröße die Kotflügel bis zu 13 mm (!) aufweiten, auch vorn geht es nicht ohne Karosseriearbeiten.

Gruß
Der Chaosmanager

Bin mir ziemlich sicher das im Gutachten zu ET:23 der A6 4G nicht drinn steht.

Zitat:

@Passat_V6 schrieb am 21. April 2017 um 18:57:54 Uhr:



Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 21. April 2017 um 16:17:51 Uhr:


Dann schau Dir mal die Auflagen des Gutachtens genauer an. Allein hinten müsstest Du je nach Reifengröße die Kotflügel bis zu 13 mm (!) aufweiten, auch vorn geht es nicht ohne Karosseriearbeiten.

Gruß
Der Chaosmanager

Bin mir ziemlich sicher das im Gutachten zu ET:23 der A6 4G nicht drinn steht.

Ziffer 271 sagt dies zumindest aus.

Gruß
Der Chaosmanager

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