Erwischt mit Ersatzreifen
Ich fahre schon einige Zeit mit dem Ersatzreifen rum. Seit dem Wechsel von Winter- auf Sommerreifen. Die Sommerreifen sahen zwar toll aus beim Kauf, so mit Silikonspray, waren aber tatsächlich schon 10 Jahre alt überall porös - Auch in den Laufflächen - und direkt zwei Tage nach dem Wechsel war einer platt.
Wie der Händler das über den TÜV bekommen hat, ist mir ein Rätsel.
Zum Glück habe ich ein vollwertiges Ersatzrad mitgekauft, in der gleichen Größe aber auf Stahl und nicht auf Alu, wie die übrigen drei Räder.
Nun kann ich mich aber nicht entscheiden, ob ich dises auf die Alufelge umziehen lasse und nur einen neuen Reifen kaufe oder gleich zwei neue. Die vorderen sind noch nicht so alt. Das Reserverad aber schon, sogar noch drei Jahre älter.
Kann ich Schwierigkeiten mit der Polizei bekommen, wegen verschiedener Felgen oder muss ich nur auf die Größe achten? Also bis jetzt vermute ich nur, das Felgengröße und Einpresstiefe übereinstimmen. Aber wenn das der Fall ist, müsste ich mir doch keine Sorgen machen?
Beste Antwort im Thema
das reserverad darfst du fahren. aber ich versteh jetzt dein problem nicht. du hast 2 fällige reifen und willt das ganze jetzt mit EINEM ersatzreifen kaschieren? kauf 2 neue reifen und lass das reserverad wo es ist.
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das reserverad darfst du fahren. aber ich versteh jetzt dein problem nicht. du hast 2 fällige reifen und willt das ganze jetzt mit EINEM ersatzreifen kaschieren? kauf 2 neue reifen und lass das reserverad wo es ist.
Das Reserverad ist völlig unbenutzt gewesen in 13 Jahren. Es erscheint mir als Verschwendung einen Reifen mit völlig unverschlissenen Profil irgendwann wegzuwerfen. Porös sind nur die beiden Reifen, die der Witterung ausgesetzt waren. Das Profil ist noch erhältlich. Das Rad, das ich dann nur im Kofferraum spazieren fahre, muss ja eigentlich nicht so hohe Anforderungen erfüllen, es sollte nur bis zum Bedarfsfall die Luft halten.
Ein Reifen ist billiger als zwei.
Wenn ich nun auf der Hinterachse einen Reifen fahre, der 13 Jahre alt ist und einen, der dieses Jahr produziert wurde, könnte ich mir vorstellen, dass die Eigenschaften auch bei gleicher Bauart und gleichem Profil unterschiedlich sind, aufgrund der Alterung des Gummis. D.h. die Reibwerte könnten voneinander abweichen, was zu Problemen führen könnte, zumal mein ESP ausgeknockt ist.
Mein Problem ist, dass ich keinen Strafzettel bekommen möchte, bis ich mir einen oder zwei Reifen gekauft habe und ich habe noch nichteinmal nachgeschaut, ob die Felgenbezeichnung übereinstimmt, ganz abgesehen von der Einpresstiefe, die, denke ich, nirgends abzulesen ist. Durch die auffällige Kombination von drei silbernen Alufelgen und einer schwarzen Stahlfelge provoziere ich doch geradezu eine Polizeikontrolle.
Über welche Reifengröße reden wir ?
einen strafzettel zu bekommen ist nicht drinne solang der reifen nicht porös ist. aber da es sich um eine 0815 grösse handelt die es vermutlich in jedem baumarkt gibt verstehe ich die problematik immer noch nicht. klaro ist ein reifen billiger als 2. aber einen 13 jahre alten reifen mit einem neuen zusammen zu fahren das ist durchaus zulässig aber vom fahrerverhalten mehr als bedenklich.
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175/80 R 14 ist auf jeder der Felgen, ich fürchte nur, die die Felgen unterscheiden sich nicht nur im Material, sondern auch in der Breite und Einpresstiefe. Allerdings nicht so sehr, dass ich mir überhaupt die Mühe gemacht hätte, danach mal zu schauen. Wenn die Kelle kommt, sag ich einfach: Ist erst heute morgen passiert. Ich bin überzeugt, dass man mit drei Alu- und einer Stahlfelge fahren darf, wenn diese die gleiche Größe, Breite, Einpresstiefe haben. Oder irre ich da?
Hatte mich gerade im Lärmthread festgelesen und nicht bemerkt, dass mir schon wer geantwortet hat.
Sind Ferien?
Mal ne anderen Frage...wird dein Museumsreifen überhaupt noch hergestellt?
ja diese woche sind noch ferien 😉
aber wen man bedenkt das selbst ein guter kumho weniger als 40€ kostet dann fragt man sich schon ob solche sinnfreie aktionen wirklich sein müssen.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
aber wen man bedenkt das selbst ein guter kumho weniger als 40€ kostet dann fragt man sich schon ob solche sinnfreie aktionen wirklich sein müssen.
Anscheinend ja.😁
Ja das war auch mein erster Gedanke. Fulda F 90, den gibt es noch. Aber hatte ich ja schon geschrieben, dass das Profil noch verfügbar ist.
Die preiswerteste Lösung wäre evtl. ein weiterer Reifen 13 Jahre alt, wenn ich sowas finde. Aber eigentlich bin ich auch davon ab, mittels duchgehärteter Reifen zu spraren. TÜV und Rennleitung schauen doch nur nach der Profiltiefe, Größe, Tragfähigkeit, etc. . DOT ist denen doch egal und schon erst recht ob das alter der Reifen unterschiedlich ist.
Also Original für Golf IV scheint 6x14 zu sein und die Alufelge meinte ich aus dem ATU Prospekt wiedererkannt zu haben, ist wohl auch 6x14. Bleibt noch die Frage, ob der Abstand von Lochkranz zu Felgenaußenkante gleich ist.
Nee, Moment, nicht Fulda, Firestone.
😕😕😕
Willst du jetzt noch eine Stahlfelge dazukaufen oder ist die Alufelge mit dem defekten Reifen auch defekt?
Meine Frage drehte sich eigentlich nur darum, kann ich belangt werden mit 3x Alu 1x Stahl rumzufahren?
Wenn ich Geld hätte, würde ich Fragen, ob ich 40er Querschnitt auf dem Golf fahren darf und welche Felgen am leichtesten sind.
Nein keine Ferien, ich wohne direkt neben einer Schule, das hätte ich mitbekommen.
Ich würde jetzt sagen "VERBOTEN"...zumindest die Achse sollte gleiche Felgen+Reifen haben.
Und nein! Eine Stahlfelge ist mit einer Alufelge (trotz identischer Abmessungen) nicht gleichzusetzen.
Kann ich nicht verstehen. Ich würde ja fast fragen wollen: "Wo steht das?". Aber danke für die Auskunft, jetzt weiss ich wenigstens, dass ich ein Risiko eingehe, jedesmal wenn ich das Fahrzeug in Betrieb nehme. Ich sollte es einfach in der Garage stehen lassen, dann kann nix passieren.
Zitat:
Ein Kraftfahrzeug muss der Hersteller beim KBA vorführen und dort eine Zulassung beantragen. Das Fahrzeug wird dort natürlich mit 4 gleichen Rädern (werksseitige Ausrüstung mit Stahlrädern) vorgeführt und erhält nur für diese die Zulassung. Auch die Gutachten und ABEs der nachträglich hinzugekauften Alufelgen beziehen sich grundsätzlich immer auf einen Felgensatz, auch wenn dies nicht expressis verbis dort stehen sollte und eigentlich fast nie dort steht.
Fährt man nun aber mit einer "Felgenmischung", so hat man eine Bauartänderung vorgenommen, die abnahmepflichtig ist. Fährt man nun ohne TÜV-Abnahme, so erlischt zwar nicht automatisch die ABE, dennoch fehlt die Abnahme, es ist unerheblich, ob der Zustand des Kfz verkehrssicher ist oder nicht.
Felgen zu mischen ist nach einer Reifenpanne kein Problem, da mit der Notlösung eine Weiterfahrt bis zum Reifendienst erlaubt ist.