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erweiterte Motorgarantie

Themenstarteram 20. Februar 2008 um 18:41

Hallo zusammen,

 

Kann jemand im Detail sagen unter welchen Umständen die erweiterte Motorgarantie von Saab greift, bzw nicht greift?!

Soweit ich weiß ist diese Werksgarantie doch auf 8 Jahre ausgedehnt. Schließt dies Zweitbesitzer aus, greift sie prinzipiell wenn Scheckheft i.O. ist?

 

Konkret gehts mir darum diese Option beim aktuell vorliegenden, naja, angehenden Motorschaden an meinem 2000er 9-5 Aero.

Der Kauf ist zwar erst 4 Wochen her, der Händler sperrt sich allerdings trotz Gewährleistung gegen alles was ihn Geld kosten könnte. Die Sache wird sehr vermutlich vor Gereicht entschieden werden müssen, bis da etwas entschieden wird ist die erw. Werksgarantie aber endgültig abgelaufen.

 

Gebe übrigens gerne Infos zum Händler der einen Preis für größtmögliche Abweichung im Verhalten vor und nach Vertragsabschluss verdient hätte.

 

Danke schon mal für die Infos zur Motorgarantie.

ck

16 Antworten
am 1. Mai 2008 um 18:48

sieht der Fachmann denn trotzdem einen Zusammenhang?

Aber die wichtigere Frage ist, habe ich nach der Reparatur "Verkokung" Steuerkette usw. bald mit einem neuen Turbolader endlich Ruhe oder hat dieser Motor keine Chancen 200 tkm zu überleben?

Zitat:

Original geschrieben von cybyc

Hallo zusammen,

Kann jemand im Detail sagen unter welchen Umständen die erweiterte Motorgarantie von Saab greift, bzw nicht greift?!

Soweit ich weiß ist diese Werksgarantie doch auf 8 Jahre ausgedehnt. Schließt dies Zweitbesitzer aus, greift sie prinzipiell wenn Scheckheft i.O. ist?

Konkret gehts mir darum diese Option beim aktuell vorliegenden, naja, angehenden Motorschaden an meinem 2000er 9-5 Aero.

Der Kauf ist zwar erst 4 Wochen her, der Händler sperrt sich allerdings trotz Gewährleistung gegen alles was ihn Geld kosten könnte. Die Sache wird sehr vermutlich vor Gereicht entschieden werden müssen, bis da etwas entschieden wird ist die erw. Werksgarantie aber endgültig abgelaufen.

Gebe übrigens gerne Infos zum Händler der einen Preis für größtmögliche Abweichung im Verhalten vor und nach Vertragsabschluss verdient hätte.

Danke schon mal für die Infos zur Motorgarantie.

ck

Ich würde mich da gar nicht stressen, wenn du das auto bei nem Händler gekauft hast, hast du ein Jahr Gewährleistung.mindestens

Im ersten halben Jahr muss der Verkäufer für alle Schäden aufkommen, ausser Verschleissteile oder er kann dir beweisen das der Fehler beim Kauf definitiv nicht vorhanden war. Bei einem Auto was ich vor vier Wochen gekauft habe würde ich gar nicht diskutieren, sofort reparieren lassen oder wandeln, sprich Geld zurück.

Und wenn das wirklich nur mit Anwalt läuft, sofort nen Leihwagen mit in Rechnung stellen, sagst ja selber das du damit nicht mehr Fahren kannst oder willst.

Bin sehr gespannt wie es ausgeht

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