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erweiterte Motorgarantie

Themenstarteram 20. Februar 2008 um 18:41

Hallo zusammen,

 

Kann jemand im Detail sagen unter welchen Umständen die erweiterte Motorgarantie von Saab greift, bzw nicht greift?!

Soweit ich weiß ist diese Werksgarantie doch auf 8 Jahre ausgedehnt. Schließt dies Zweitbesitzer aus, greift sie prinzipiell wenn Scheckheft i.O. ist?

 

Konkret gehts mir darum diese Option beim aktuell vorliegenden, naja, angehenden Motorschaden an meinem 2000er 9-5 Aero.

Der Kauf ist zwar erst 4 Wochen her, der Händler sperrt sich allerdings trotz Gewährleistung gegen alles was ihn Geld kosten könnte. Die Sache wird sehr vermutlich vor Gereicht entschieden werden müssen, bis da etwas entschieden wird ist die erw. Werksgarantie aber endgültig abgelaufen.

 

Gebe übrigens gerne Infos zum Händler der einen Preis für größtmögliche Abweichung im Verhalten vor und nach Vertragsabschluss verdient hätte.

 

Danke schon mal für die Infos zur Motorgarantie.

ck

16 Antworten
am 20. Februar 2008 um 19:11

Echt: dat nervd. :mad:

Google lebt (2. Hauptlink) und die Boardsuche ist auch nicht defekt.

Themenstarteram 20. Februar 2008 um 19:28

Siehs mal so:

Wenn jeder erstmal still und leise suchen und finden würde wärst Du alleine hier ;-)

Hallo cybyc,

an was machst Du denn den "angehenden Motorschaden" fest bzw. wieso vermutest Du, dass Dir ein Motorschaden droht?

Ansonsten: s. Suche - in den letzten 2 Jahren ist dazu soooooo viel geschrieben worden...

Gruß

ur8s

Themenstarteram 20. Februar 2008 um 19:36

Hatte das schweizer Schreiben schon gefunden, kann nur leider nicht sagen ob der 9-5 Aero MY2000 der beschr. Motortyp ist. Ich bin zwar schon tiefer ins Thema Saabmotoren eingestiegen als ich vorhatte, dafür reichts aber noch nicht.

Symptome sind auffällige Motorgeräusche die sich trotz Wechsel des Poly-V-Riemen, Spanner und Umlenkrolle nicht geändert haben.

Motor "klopft" außerdem unter 3500/min und wird sehr laut über 3500/min.

Die Hasen bei Saab meinten "die Steuerkette sei auf Ausgleichswelle übersprungen - Unwucht - Lagerschaden"

Motor läuft, kein Leistungsverlust, steht aber seit 3 Wochen im Hof weil ich bei einem Komplettschaden nicht noch Teilschuld wegen Mitwisserschaft wegdiskutieren will.

Der Händler ist nach wie vor in der Pflicht, wenn die Motorgarantie eine Option ist die Sache in weniger als einem halben Jahr zu erledigen solls mir aber recht sein.

Grüsse

Christian

Ich kann Dir dazu folgendens sagen:

1)

Dein Motor ist ein B235R. Je nach Zulassungsdatum würde er grundsätzlich noch unter die Garantie fallen

2) nach Aussage meines Freundlichen greift die Motorgranatie nur(!) dann, wenn Olschlamm bzw. Olverkokung nachweislich ursächlich dafür war. Die Werkstatt muss das ganze z.B. auch mit Bildern etc gegenüber Saab nachweisen - damit auch wirklich alles korrekt ist...

3) Daneben müssen natürlich alle Serviceintervalle (spätestens alle 22,5 Tkm oder 14 Monate) regelmäßig und(!) bei Saab-Vertragswerkstätten eingehalten worden sein -sonst ist's ebenfalls essig

Insofern sollte man vielleicht auch besser von einer Kulanzregelung und nicht von einem Garantieanspruch reden. Evtl. wissen aber andere Nutzer im Forum noch mehr.

Ich bin nicht der Technik-Kenner - Deine Beschreibung klingt für mich nicht ganz schlüssig. Wenn die Steuerkette der Nockenwellen auf die Ausgleichwellenkette überpsringt, dann sollte bei Deinem Schätzchen eigentlich gar nichts mehr gehen

Wieviel KM hat denn Deiner und hast Du bzw in Deinem Fall der Vorbesitzer regelmäßig Ölwechsel durchgeführt?

Um solche Probleme zu vermeiden hab ich bei 170TKM die Steuerkette der Nockenwellen tauschen lassen....

Viele Grüße

ur8s

am 20. Februar 2008 um 20:24

Zitat:

Original geschrieben von cybyc

Siehs mal so:

Wenn jeder erstmal still und leise suchen und finden würde wärst Du alleine hier ;-)

glaube ich nicht :D

Für die Durchsetzung der Garantie brauchst Du einen offiziellen Saabhändler. Deine Truppe wirst Du da kaum hinter Dir haben...

Die erw. Motorgarantie für D. liegt Dir/uns nicht vor. Daher kann man sie rechtlich kaum durchsetzen.

Themenstarteram 20. Februar 2008 um 20:25

Das es nicht die Haupt-Steuerkette sein kann ist klar, es soll die Kette der Ausgleichswellen sein. Wie diese allerdings übersprungen sein soll kann ich nicht sagen, das Ding muss ordentlich ausgeleiert, bzw der Spanner abgängig gewesen sein.

Da die Geräusche bereits bei Übergabe, jedoch nicht im aktuellen Ausmaß auffällig waren, kann der ursächliche Schaden nicht allzu lange zurückliegen.

Die "Kulanzregelung" sagt aus: Unnatürliche Motorgeräusche resp. Motorschäden aufgrund von Oelverschlammung und vorzeitiger Abnützung des Steuertriebes Ausgleichswellentriebes.

Das würde ich als zwei ursächliche Möglichkeiten interpretieren, bzw unabhängig voneinander.

Ob Ölschlamm vorhanden ist kann ich nicht sagen.

Scheckheft ist da und sieht, bis auf einige vom Werkstattstempel unleserliche Angaben vollständig und im Rahmen.

Kilometerstand ist aktuell 105.000, ich habe das Schätzelchen nicht mal 1000km gefahren, rechtlich wie technisch also zweifelsfrei. Da der Händler klemmt dauert das Recht halt leider seine Zeit.

Danke aber schon mal für die Info zum Motortyp!

Themenstarteram 20. Februar 2008 um 20:28

Zitat:

Original geschrieben von stelo

Zitat:

Original geschrieben von cybyc

Siehs mal so:

Wenn jeder erstmal still und leise suchen und finden würde wärst Du alleine hier ;-)

glaube ich nicht :D

Für die Durchsetzung der Garantie brauchst Du einen offiziellen Saabhändler. Deine Truppe wirst Du da kaum hinter Dir haben...

Die erw. Motorgarantie für D. liegt Dir/uns nicht vor. Daher kann man sie rechtlich kaum durchsetzen.

Die Händlertruppe der Caragenten sollte besser keiner hinter sich haben ;-)

Ich war bei Saab Frankfurt, über die würde ein entspr. Kulanzantrag auch laufen... da die Sache schon beim Anwalt leigt und eine Frist zur Nacherfüllung läuft sollte sich um diese Sache aber der Verkäufer kümmern, wie er die Karre gerade biegt ist sein Problem. Hab zumindest keine Lust das weiter zu verkomplizieren.

Ich hatte eben schon überlegt, was ich in Deinem Fall machen würde. Ich würde es genauso versuchen...

Ich sag' Dir da sicher nichts Neues, aber Du musst natürlich darauf achten, dass der Schaden wirklich sauber behoben wird. Denn von Saab wirst nach der Reparatur durch den Händler keine Hilfe mehr erwarten können - da 1) zwischenzeitlich die Frist für die Kulanz abeglaufen sein könnte und 2) wenn der Händler keine Saab-Werkstatt ist, die Kulanz ebenfalls hinfällig wäre....

Die Steuerkette der Ausgleichwelle ist schon nicht ganz billig zu tauschen - falls aber die Lagerschalen auch was haben sollten, hilft halt nur ein neuer Motor...

Viel Glück und Erfolg...

Themenstarteram 20. Februar 2008 um 21:41

Danke ;-)

Ich sehs relativ locker. Wenn der Schaden nicht 100% einwandfrei behoben wird, ist der Vertrag hinfällig und ich kann zurücktreten.

Ein neuer Motor ist natürlich die risikofreieste Lösung ;-) Dies Lösung oder aber einer Reparatur von Saab ist in jedem Fall deutlich besser als jede Art Bastelei des Verkäufers. Dessen Werkstatt hatte dreist behauptet alle Fehler durch Poly-V-Riemen und Nachschrauben eines Bleches behoben zu haben. Der Typ ist schlicht unfähig.

Darf man eigentlich die Firmendaten eines unserösen, evtl sogar "arglistig täuschenden" Händlers veröffentlichen ;-)

Gruss

ck

am 20. Februar 2008 um 22:11

Zitat:

Original geschrieben von cybyc

Darf man eigentlich die Firmendaten eines unserösen, evtl sogar "arglistig täuschenden" Händlers veröffentlichen ;-)

Damit wäre ich vorsichtig. Zumal man nie weiß, wer mitliest. Aber verklausuliert... ;)

Die erweiterte Motorgarantie gilt auch für Deutschland.

Garantieheft ist lückenlos und NUR von Saabwerkstätten gestempelt.

8Jahre...maximal 20.000km Ölwechselintervalle...und maximal 100.000km.

Werden diese Kriterien erfüllt...Fahrzeug keine 8 Jahre zugelassen...keine 100.000km gelaufen...und die Inspektionen nachweislich unter 20.000km...oder einmal im Jahr...

Der Anwalt lacht sich tot, macht einen kleinen Spaziergang...und der neue Motor kostet nicht 6000 Euro, sondern mindestens 10.000 Euro.

Da werden 4000 Taler "verbrannt"...weil der Richter keinen Sachverstand hat und unbedingt zwei Gutachten braucht...da kriege ich das Kotzen!!!

Jura und Verkehrsrecht...ist für die Jugend ein Zweig, wo man Geld verdienen kann!

Und ein tüchtiger Sachverständiger...bekommt auch sein Geld.

Ver-querte Welt.

am 1. Mai 2008 um 14:46

Mein Motor wurde nach Verkokung instandgesetz, ist jetzt ein halbes Jahr her. Nun wird er im Juni acht Jahre und hat 126 tkm runter. Sonntag ist der Turbo gestorben...

Habe ich eine Chance, das als weiteren Folgeschaden irgentwie zu deklarieren?

am 1. Mai 2008 um 15:26

Wohl kaum.

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