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Erster Verkehrunfall - Ablauf nach dem Unfall? (Reperatur, Gutachten, Anwalt etc)

Themenstarteram 19. April 2024 um 18:37

Hallo zusammen,

nun ist also passiert. Nach 14 Jahren ohne Zwischenfall ist mir jemand im stockenden Verkehr ungebremst hinten reingescheppert. Vorneweg, bis auf etwas Nacken etc. hat sich niemand verletzt.

Da es bei mir in der Familie sehr wenig Erfahrungen mit Unfällen gibt, möchte ich mich hier ans Forum wenden.

 

Wie ist den generell der ideale Ablauf nach so einem Unfall (als "Unschuldiger")?

Den Unfall haben wir von der Polizei aufnehmen lassen.

Nun die Fragen, muss ich auf Post der Versicherung der Gegenpartei warten?

Geht man grundsätzlich zum Anwalt? (Stichwort Verkehrsrechtschutz)

Wann kann ich mit dem Gutachten / der Reperatur beginnen, gibt es hier etwas zu beachten?

 

Mich würde so der übliche Ablauf daher interessieren. Gerne auch eine Verlinkung falls es ein ähnliches Thema hier schon gab.

Würde mich über jegliche Antwort / Hilfe freuen!

Vielen Dank und beste Grüße!

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20 Antworten
Themenstarteram 20. April 2024 um 18:41

Vielen Dank schonmal für die unzähligen Antworten!

Ich versuche mal die Rückfragen hier abzuarbeiten.

- Bin der 02, also Geschädigt. Wurde vom Verursacher gegenüber der Polizei bestätigt und auch so an die Versicherung weitergegeben. Habe heute nun ein Fragebogen der Versicherung erhalten mit benötigten Angaben zu den Schäden / Unfallfolgen.

- Rechtschutz sollte über den ADAC vorhanden sein.

- Fahrzeug ist noch fahrbereit, allerdings werde ich wohl ein Ersatzfahrzeug in der Zeit der Reparatur brauchen. Evtl kann ich mir auch ein Fahrzeug in der Familie leihen, haben da etwas Überschuss. Da kann ich dann ja dennoch Nutzungsausfall geltend machen?

- Beim Arzt war ich auch am nächsten Morgen

Also prinzipiell kann ich jetzt zu einem beliebigen Gutachter gehen und den Schaden bewerten lassen?

Danach auch direkt zur Werkstatt oder brauch hier zunächst irgendeine Bestätigung etc? Am ehesten würde es ja Sinn machen direkt zu Citroen (mein Wagen ist ein Citroen) zu gehen oder?

Am besten also mit Anwalt, der regelt bzw berät dann entsprechend. Wäre der Ablauf ansonsten anders?

Vielen Dank euch!

Ein Rechtsschutz ist vorhanden, dann solltest du auf jeden Fall einen Anwalt einschalten. Die Versicherungen versuchen die Zahlungen zu kürzen, wo immer es möglich ist und das mit teilweise kreativen Begründungen. Dann wird dir eine aus Sicht der Versicherung passende Zahlung angeboten. Wenn du mit der Summe nicht einverstanden bist und erst dann zum Anwalt gehst, ist der Streitwert nicht mehr dein gesamter Schaden, sondern nur die Differenzsumme zur der von der Versicherung angebotene Summe.

Da nun aber das Honorar des Anwalts vom Streitwert abhängig ist, ist er dann sehr begeistert sich für das reduzierte Honorar für dich einzusetzen, insbesondere dann, falls du schon ungünstig gehandelt hast und er das dann noch geradeziehen muss.

Daher nochmals, wie von mir vorne geschrieben, wenn Anwalt, dann jetzt und nicht erst später. Daher empfehle ich den Anwalt einzuschalten und der macht dann alles Andere, auch das Beantworten des Fragebogens.

Im Übrigen ist es nicht von Nachteil, den Gutachter zu der Werkstatt zu bestellen, die das Fahrzeug reparieren soll. Wenn er dort das Fahrzeug begutachtet, läuft das in Abstimmung mit der Werkstatt.

 

Gruß

Uwe

Die Werkstätten können oft auch einen freien Gutachter empfehlen. Ich würde daher zuerst zur Werkstatt gehen. Manchmal können die auch eine Auswahl an Anwälten empfehlen, die die Schadensabwicklung machen,denn auch die Werkstätten haben ein Interesse daran, dass es mit der Zahlung der Reperatur am Ende "problemlos" läuft am besten.

War bei mir zumindest so, Werkstatt hat mir einen freien Gutachter und eine Auswahl an Anwälten vorgeschlagen und hatte dann von dem, den ich gewählt habe schon Vollmachten zum Unterschreiben in der Schublade. :P

Ja, auch wenn du dir privat ein Auto leihst, kannst du für die Zeit Nutzungsausfall geltend machen.

Themenstarteram 20. April 2024 um 20:01

Okay top! Klingt gut :)

Ist es generell gesehen sinnvoll das Fahrzeug zur entsprechenden Markenwerkstatt zu bringen, vermutlich ja schon oder? Alleine wegen der Teile.

Meine sonstige "Hinterhofwerkstatt" halte ich da etwas fehl am Platz?!

Ja, ich würde auch eine Markenwerkstatt wählen (aber auch da habe ich mal Pech gehabt). Aber ein klein bisschen vorsichtig mit dem von der Werkstatt empfohlenen Anwalt wäre ich schon, denn die vertreten manchmal hauptsächlich die Interessen der Werkstatt. Der Anwalt sollte also schon ein ansässiger Anwalt sein und nicht viel 100 km entfernt.

In deinem Fall, indem die Schuldfrage klar ist, ist das aber vermutlich nicht so problematisch.

 

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 20. April 2024 um 22:27:55 Uhr:

Aber ein klein bisschen vorsichtig mit dem von der Werkstatt empfohlenen Anwalt wäre ich schon, denn die vertreten manchmal hauptsächlich die Interessen der Werkstatt.

Da muss ich sagen, dass die Werkstatt, in der ich war sehr korrekt war und gesagt hat, sie dürfen keinen so direkt vorschlagen und eine Auswahl genannt haben, von der sie wissen, dass die die Abwicklungen machen, von denen ich dann einen gewählt habe, den ich kannte.

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