Erstattung der Mehrwertsteuer - regelbesteuerung oder differenzbesteuerung
Hallo zusammen,
Ich hattevor kurzen einen selbst verschuldeten Unfall mit meinem golf. Der Wagen war 3 Jahre alt und hatte ca 60k Kilometer.
Meine Versicherung hat mir zunächst nur den Restwert abzgl MwSt erstattet. Hierbei nahm der Gutachter und auch die Versicherung an, dass das Fahrzeug regelbesteuert ist also 19%.
Aber ist bei diesem fahrzeugalter nicht eine. Differenzbesteuerung anzunehmen?
Meine Nachfrage beim Gutachter Dekra ergab, dass bei denen fas System bis 6 Jahre automatisch regelbesteuerung annahm.
Ist dies kOrrekt? Was kann ich dagegen tun?
Wie verhaelt es sich mit der rueckerstTtung der gezahlten vetsicherungspraemien? Kriegt man nicht zumindest die Haftpflicht anteilig zurück?
Vielen dank für die antworten
Stefan
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Nihilist86
Meine Nachfrage beim Gutachter Dekra ergab, dass bei denen fas System bis 6 Jahre automatisch regelbesteuerung annahm.
Vielen dank für die antworten
Stefan
Hallo Stefan,
das mal wieder typisch für die grünen Männnchen und völliger Blödsinn.
Die Regelbesteuerung ist bei so einem Fahrzeugalter nur in Ausnahmen noch Thema. Ein sechs Jahre alter Golf ist in der Praxis Differenzbesteuert (Abzug von 2,4% und nicht 19%)
"Das System gibt das so vor", von wegen.....
Die Versicherungen geben das vor und diese Hampelmänner machen das so, weil Sie nach deren Pfeiffe tanzen müssen. Das ist nämlich die Warheit.
Teile der Versicherung mit, das du einen Nachweis haben möchtest, dass dein Fahrzeug überwiegend angeblich regelbesteuert am Markt angeboten wird. Sollte dieser Nachweis nicht erfolgen, behälst du dir vor, eine Prüfung durch einen freiberuflichen Sachverständigen duchführen zu lassen, der im übrigen auch gleich mal prüft, ob die vom "System" vorgegebene Höhe des WBW auch richtig ist und bei einem anderen Ergebnis das Sachverständigenverfahren eröffen wird.
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21 Antworten
hallo Steini,
bei dem Thema hier, hast Du natürlich Recht.
Ich meinte eher die Aussagen vieler anderer hier und wollte ein wenig mehr in die Materie eingehen, da es aus meiner Sicht auch viele unterschiedliche Ansichten zum Thema gibt, doch vieleicht sollte ich es in einem neuen Fred nochmal zum "Erfahrungsaustausch" einstellen.
zB.:
Wie ist es bei einem Alter von 3 Jahren, wie beim TE
Es gibt nämlich sogar innerhalb einer Baureihe sogar bei der Motorisierung schon Unterscheide ob Regel oder Differenzbesteuert.
Dein drei Jahre alter Golf wird mit großer Wahrscheinlichkeit überwiegend regelbesteuert sein.
Und:
Nicht wundern, lieber TE, wenn Delle von der den Grünen aus Stuttgart liest, bekommt er immer gleich so eine Art Blutsturz und sieht dann kaum noch,was sonst so in dem Beitrag stand.
Das geht wohl (fast) jedem so.
Steini hat es ganz richtig dargestellt:
Für die Frage "regelbesteuert / differenzbesteuert / gar nicht mehr besteuert" kommt es nicht auf das konkrete Fahrzeug, sondern immer auf eine abstrakte Betrachtung des Marktes an.
Wird das beschädigte Fahrzeug am Markt überwiegend mit ausgewiesener MwSt angeboten? Dann muss der WBW einen Umsatzsteueranteil von 19% enthalten.
Wird das Fahrzeug nur noch privat verkauft und nicht mehr im seriösen Fahrzeughandel, enthält der WBW keinen Umsatzsteueranteil.
Ergebnis: im ersten Fall wird bei der Regulierung zunächst der Netto-Betrag ersetzt und wenn der Geschädigte den Nachweis erbringt, dass er für die Ersatzbeschaffung Umsatzsteuer aufwenden musste, bekommt er diese nacherstattet. Maximal bis zu dem Betrag, den der WBW als Steueranteil enthielt.
Im zweiten Fall wird der steuerneutrale Betrag reguliert, also brutto = netto und der Geschädigte bekommt keine MwSt nachreguliert, auch wenn er für das Ersatzfahrzeug MwSt bezahlt.
Was Du, winnie, beschreibst, ist die Kette, die erforderlich ist, damit ein Händler ein konkretes Fahrzeug mit ausgewiesener MwSt auf den Platz stellen darf. Hat er das Fahrzeug von Privat -also ohne USt.- angekauft, kann er auch keine USt. ausweisen.
Steuerlich relevant ist dann nur seine Händlermarge, im Rahmen der sog. Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG.
Hat er das Fahrzeug von einem Gewerbetreibenden gekauft, kann er die volle USt. ausweisen.
Die Kette kann, wie Du richtig sagst, auch mal einige Jahre anhalten (bsp. Sprinter oder Nutzfahrzeuge oder klassische "Vertreter-Diesel"😉, was dazu führt, dass entsprechend viele Fahrzeuge dieses Typs noch regelbesteuert am Markt sind.
Daher ist natürlich die Aussage, die man immer wieder liest, "nach 3,4,5 Jahren gibt es grundsätzlich keine Regelbesteuerung mehr" Blödsinn und eine gute Chance für einen SV, auf die Nase zu fallen. Es kommt immer auf die jeweilige Marktsituation des einzelnen Fahrzeugtyps an.
Um diese Bauchlandung zu verhindern, bedient man sich sinnvollerweise der Marktbeobachtungen z.B. von Schwacke (gibt es bestimmt auch von anderen), die für praktisch jedes Modell angeben, wie es aktuell am Markt überwiegend verfügbar ist.
sehr schön Hafi 545, auf den Punkt.
Besonders:
Daher ist natürlich die Aussage, die man immer wieder liest, "nach 3,4,5 Jahren gibt es grundsätzlich keine Regelbesteuerung mehr" Blödsinn und eine gute Chance für einen SV, auf die Nase zu fallen. Es kommt immer auf die jeweilige Marktsituation des einzelnen Fahrzeugtyps an.
Ich muss jetzt auch fairerhalber zugeben (nach dem 2. Bier) ich war einwenig auf dem falschen Dampfer.
Klar liegt ihr richtig mit aussagen wie:
Es gibt nämlich sogar innerhalb einer Baureihe sogar bei der Motorisierung schon Unterscheide ob Regel oder Differenzbesteuert.
Um diese Bauchlandung zu verhindern, bedient man sich sinnvollerweise der Marktbeobachtungen z.B. von Schwacke (gibt es bestimmt auch von anderen), die für praktisch jedes Modell angeben, wie es aktuell am Markt überwiegend verfügbar ist.
Für die Frage "regelbesteuert / differenzbesteuert / gar nicht mehr besteuert" kommt es nicht auf das konkrete Fahrzeug, sondern immer auf eine abstrakte Betrachtung des Marktes an.
Ich hatte noch eine Diskussionsrunde im Familienkreis im Hinterkopf, darin ging es um die Steuerarten.
Da ging es um 2 gleiche Fahrzeuge, beide 2 Jahre alt, der eine differenzbesteuert, der andere Regelbesteuert. Also warum der eine so, der andere so.
Hab dann versucht das zu erklären, wie:
Was Du, winnie, beschreibst, ist die Kette, die erforderlich ist, damit ein Händler ein konkretes Fahrzeug mit ausgewiesener MwSt auf den Platz stellen darf. Hat er das Fahrzeug von Privat -also ohne USt.- angekauft, kann er auch keine USt. ausweisen.
Also Asche auf mein Haupt - alles gut.
Hallo zusammen,
Erst mal vielen dank für die vielen antworten.
Die genau spezifikation des Golfs 6 ist wie folgt. Ez2009 km 60k, 80ps, benzin Otto Motor, manuelle Schaltung, ausstattungsvariante comfortline.
Bei mobile.de hab ich gefunden das eine Mehrheit bei dieser Spezifikation keine MwSt ausweist. Einmal 55% und bei genauerer Spezifikation nochmal 70% kein Ausweis.
Nun ist meine Frage gibt es irgendwelche objektiven Kriterien an was man das festmachen kann. Wie protestiere ich am besten bei der Versicherung?
Einen eigenengutachter zu beauftrage ist schwierig da ich den bei einem Kasko schaden wohl selber bezahlen müsste.
Vielen dank
Im übrigen ist noch festzuahlten, dass grundsätzlich jedes Fahrzeug einmal mit ausgewiesener MwSt. erworben wurde.
Wesentlich ist, wie schon geschrieben zu welchem Anteil das Fahzeug überwiegend Regel- oder Differenzbesteuert angeboten wird.
Und da liefert mobile oder autoscout einfach nur "Momentaufnahmen".
Ein Beispiel wären da Flottenfahrzeug, die nach Ablauf der Leasingzeit auf den Markt geworfen werden. Da kann dann sicherlich auch ein drei Jahre oder auch vie Jahr altes Fahrzeug plötzlich überwiegend Regelbesteuert angeboten werden, dass kann aber in 3 Monanten schon wieder ganz anders aussehen.
Und deswegen ist die Aussage "grundsätzlich bis zum sechten Jahr" völlig dämlich.
Natürlich sollte ein SV auch schon in der Lage sein zu begründen, welcher Besteuerungsart "sein Fahrzeug" unterliegt.
Ich habe damit aber in der Praxis noch nie Probleme gehabt. Es gibt natürlich auch Experten, die weisen alle Besteuerungsarten in Ihrem Gutachten aus, damit der SB der Versicherung sich aussuchen darf, was er gerne hätte.
So und nun darf dreimal geraten werden, von welchen Experten ich hier spreche, womit der Kreis sich wieder schließt ...........😁
Zitat:
Original geschrieben von Nihilist86
Hallo zusammen,
Erst mal vielen dank für die vielen antworten.
Die genau spezifikation des Golfs 6 ist wie folgt. Ez2009 km 60k, 80ps, benzin Otto Motor, manuelle Schaltung, ausstattungsvariante comfortline.
Bei mobile.de hab ich gefunden das eine Mehrheit bei dieser Spezifikation keine MwSt ausweist. Einmal 55% und bei genauerer Spezifikation nochmal 70% kein Ausweis.
Nun ist meine Frage gibt es irgendwelche objektiven Kriterien an was man das festmachen kann. Wie protestiere ich am besten bei der Versicherung?
Einen eigenengutachter zu beauftrage ist schwierig da ich den bei einem Kasko schaden wohl selber bezahlen müsste.
Vielen dank
genau mit diesem Argumenten und mit denen, die ich dir hier schon geschrieben habe...😉
Lass dir aufzeigen, warum 19% und nicht 2,4%
Und noch etwas: Dein Ansprechpartner ist die Versicherung und nicht der Grünkittel. Die Versicherung hat den zwar beauftragt, dein Sparringspartner ist aber dein Vertragspartner.
Und das ist die Versicherung und kein anderer.
Hi,
sorry erstmal, dass ich diesen alten Thread wieder hochkrame, aber habe aktuelle eine Frage die genau hier reinpasst.
Meine Situation ist, dass mir mein Auto gestohlen wurde. Es handelt sich um einen Audi A6 von 11/2007 mit gehobener guter Ausstattung. Von der Versicherung habe ich bisher noch nichts gehört, diese hat halt nur angekündigt, dass evtl. Mwst einbehalten wird. Also irgendwie schwammig ausgedruckt, aber ich lese es so, dass es auf den Gutachter ankommt.
Der Diebstahl ist jetzt 4 Wochen her und ich bin natürlich auf der Suche nache einem Ersatz.
Jetzt die Frage an die Experten, ob ich mit Regelbesteuerung oder mit Differenzbesteuerung rechnen kann/muss. Es handelt sich um einen Audi A6, 3.0 TDI, Baujahr 11/2007 mit ca 155tkm gelaufen.
Kann mir da jemand eine Einschätzung geben, worauf ich mich einstellen kann? Dementsprechend dürfte ich ja bei Regelbesteuerung nicht ohne eine Mwst-Ausweisung (also auch nicht von Privat) kaufen, ohne die 19% zu verlieren.
Vielen Dank
Gruss
killah78