ForumOldtimer
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Oldtimer
  5. Erschütternd

Erschütternd

Themenstarteram 10. Juni 2005 um 8:53

Hallo allerseits

Habe gestern bei "Prompt" einen erschütternden Bericht gesehen, in welchem das Berliner Umweltschutzamt aus einer verschlossenen(!) Garage Oldtimer abschleppen und verschrotten liess?!

Ist das wirklich so ohne weiteres möglich?

Gruss aus der Schweiz

30 Antworten

Moin,

Ja ... die Entsorgungsverordnung erlaubt dies dem Ordnugnsamt. Und zwar nicht nur bei Oldtimern, sondern bei allen stillgelegten Fahrzeugen.

Die Altautoverordnung sagt nämlich aus, das jedes Auto, das nicht ANGEMELDET ist, sich entweder auf einem dafür geeignetem Platz (Mit Ölabscheider etc.pp.) zu befinden hat (Dieser Platz muss dem Ordnungsamt bekannt gemacht werden und der muss eine Abnahme haben!) oder entsorgt wird (gilt auch für ein 2 Jahre altes Auto!).

Normalerweise MELDET sich das Amt aber mehrfach beim Besitzer der Halle. Wird nicht reagiert, darf das Amt die Fahrzeuge entsorgen.

MFG Kester

am 10. Juni 2005 um 10:41

und wenn das Auto in der eigenen Garage steht?

Egal.

Das Abfallwirtschaft-Kreislaufgesetz regelt diese Abkommen in der o.g. Altautoverordnung.

Leider war das, was in Berlin passierte, die reine Theorie in die Praxis umgesetzt.

In der "echten" Praxis sollte es anders aussehen. Was auch in den meisten Fällen so ist. Dann wird sich erst mal zu einer Ortsbesichtigung angekündigt. Danach wird versucht, eine Lösung zu finden. Die sieht aber meistens so aus, das der Besitzer sein Fahrzeug entsorgen muß. Das kann dann sein, daß der Wagen verschrottet wird, daß er verkauft wird oder daß er "nur" umgestellt wird. Wenn alles nichts hilft, wird das Amt entsprechende Vollstreckungsmaßnahmen einleiten.

Das ist dann zwar nicht ganz im Sinne des Besitzers und Hobbybastler aber so sind eben die unseren Gesetze.

I.d.R. reicht es den Aufsichtsführenden aber schon aus, wenn kein Öl ins Erdreich sickern kann. Also schön eine Ölauffangwanne unters Auto und gut ist. Oder besser noch, Motor und Getriebe ausgebaut und "Sachgemäß" gelagert. Paßt dann auch.

Aber wie immer: keine Regel ohne Ausnahme. Paßt die Nase nicht oder hat der Beamte einen schlechten Tag, so hat man meist schon verloren.

Gruß,

Mario

uups MC.Lux, Vorsicht:

Das Ausbauen von Teilen aus einem Altfahrzeug kann ein übellauniger Beamter ganz flugs als "Behandlung von Abfall" interpretieren, und dann wird´s richtig eklig, wenn Du keine Genehmigung zur Abfallbehandlung hast.

 

Die Altautoverordnung ist leider ein absoluter Schwachsinn, der wie eine entsicherte Waffe in Kinderhand sein kann. Am besten Ihr haltet Eure Garagentüren dicht verschlossen und zeigt Eurem Nachbar um Gottes Willen nicht, was in der Garage ist!

Da kann ich mich nur wiederholen: Willkommen im Land der Bekloppten und Bescheuerten!

Solche Beamte gehören... na ich schreibs lieber nicht.

Die deutschen Nebenberufspolitiker scheinen alle Kraft, die nach der ganzen Arbeit in diversen Aufsichtsräten noch übrig ist, darauf zu verwenden, systematisch das PRIVATEIGENTUM der werktätigen Bevölkerung zu vernichten.

Ich werd mal den Konsum ankurbeln und mir schon mal immer 'nen Baseballschläger zulegen, man weiß ja nie...

am 11. Juni 2005 um 5:24

Garagentor-Griff und Karosserie an Spannung legen, Eindringlinge zittern 50x in der Sekunde..... :-))

Zitat:

Original geschrieben von roboprof

uups MC.Lux, Vorsicht:

Das Ausbauen von Teilen aus einem Altfahrzeug kann ein übellauniger Beamter ganz flugs als "Behandlung von Abfall" interpretieren, und dann wird´s richtig eklig, wenn Du keine Genehmigung zur Abfallbehandlung hast.

...

Nicht wenn du ein TV-Gerät auf der Motorhaube und einen kleinen Kühlschrank im Kofferraum stehen hast. Denn dann "könnte" es sich ja um dein ganz persönliches Wohnzimmer inkl. Couch im Fond handeln. ;) :D

Aber stimmt schon. Am besten Tür und Tor vor argwönischen Blicken verschlossen halten. So weckt man keine bösen Geister

Gruß,

Mario

Alles in Allem kommt das doch nur zum tragen, wenn sich jemand findeet der es an der Entsprechenden Stelle erzählt. Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.

Mit seinen Nachbarn sollte mann es sich nicht verderben. Da kann schnell ein Krieg ausbrechen. Und da hat keiner was von. Und schon garnicht Unsere Lieblinge. Wenn Ihr natürlich Euer Liebling Sonntag zum Kaffee ohne Auspuff laufen lasst, dann ist alles vorprogramiert.

Gruß XJPaul

am 3. Juli 2005 um 17:14

woher wissen die überhaupt, dass da so ein auto rumsteht?

Garage zuschliessen, Plane drüber und keiner weis was davon.

Alarmanlage rein.

Das ist so ziemlich ein verstoß gegen jegliches geltendes Recht, die dürfen da nicht einfach ohne Bullerei usw. rein.

Mal gespannt, als guter Anwalt kann man da sicher was machen.

Hallo,

nun du mußt irgendwann mal Nachweis führn wo Dein abgemeldetes KFZ verblieben ist,und schon sitzt Du in der Falle.....

Andy

Zitat:

woher wissen die überhaupt, dass da so ein auto rumsteht?

So ca. am 366.ten Tag nach der letzten Abmeldung (=vorübergehende Stilllegung) geht in der Zulassungstelle ein Sirene runter und ganz viele Blinklichter an. Die schicken dann die Daten des letzten Halters an die "Müllbehörde" und die setzt sich mit dem in Verbindung. Der muss dann nachweisen was mit dem Fahrzeug passiert ist, also z.B. die Käuferadresse im Falle des Weiterverkaufes rausrücken, oder die ordentlich abgelegten Einzelteile vorzeigen.

Zitat:

Original geschrieben von MC.Lux

Nicht wenn du ein TV-Gerät auf der Motorhaube und einen kleinen Kühlschrank im Kofferraum stehen hast. Denn dann "könnte" es sich ja um dein ganz persönliches Wohnzimmer inkl. Couch im Fond handeln.

Definitiv nein, es bleibt ein Auto und somit "Müll"

Du darfst auch keine Autokarosserie (leer) mal so halb im Garten einbuddeln. Abfall muß anders entsorgt werden. Stell Dir mal die immense Umweltgefahr vor die von so einer Karosse ausgeht. Ist ja nicht zum aushalten.

 

Stattdessen darfst Du aus Blech etwas bauen das so aussieht wie ein Auto und es auch schön einfetten und Sonntags waschen. Ist ja kein Auto und somit harmlos.

Habe immer einen Kaufvertrag in der Hand der besagt das das alte Auto schon längst an Herrn X aus Y-Land verkauft ist und sich nicht mehr in Deinem Besitz befindet.

 

-------------------

Umweltschutzpapier: Zum Schutz der Umwelt Papier vor Gesicht halten !

am 5. Juli 2005 um 6:32

Wenn ich das alles so lese, dann bekomme ich schon fast Angst. Als Besitzer eines 07er Kennzeichens bin ich so ziemlich immer in der Situation, daß ein Fahrzeug ohne Schilder ( und sowieso länger abgemeldet ) im Carport oder in der Garage steht.

Da stellt sich doch die Frage, ob die Drangsalierungsbehörden das dann auch als illegale Lagerung von Müll ansehen. Die Autos sind ja nicht mehr beim KBA als angemeldet verzeichnet, sondern "nur" beim zuständigen StVA meiner 07er zugeordnet ( wird da noch handschriftlich im dicken Buch notiert! ).

@dirk0605

Und?! Reicht doch, das sie bei einer (1) Behörde gemeldet sind.

Deine Antwort