Ersatzfahrzeug in Garantie
Bei meinem 9 Monate alten T-Roc R mit ca. 14500 km werden seit gestern die Fehlermeldungen Front Assist, Emergency Assist und Start/Stop nicht verfügbar. Beim Händler, bei dem ich den T-Roc gekauft habe, wurde mir nach Diagnosecheck gesagt, es wäre ein größere Diagnosecheck mit einem Spezialisten nötig. Überraschenderweise muss ich nun für ein Ersatzfahrzeug Miete bezahlen. Ich meine mich zu erinnern, dass bei Problemen in der Garantie bis jetzt immer ein kostenloses Fahrzeug gestellt wurde, zumindest war das beim T-Cross meiner Frau vor 2 Jahren so. Hat sich da etwas geändert oder unterliege ich da einem Irrtum? Danke für Erfahrungen dazu.
16 Antworten
Ich habe das Gefühl das liegt am Händler! Als ich mir letztes Jahr eine AHK einbauen (beim Händler wo ich den Wagen gekauft hatte, wegen Garantie) ließ hatte ich auch einen Ersatzwagen. Da Garantie Reparaturen gemacht wurden, wurde der Ersatzwagen über die Garantie abgerechnet. Und mein T-Roc war zu dem Zeitpunkt über 2 Jahre alt!
Einen Anspruch hast Du nicht......Ausnahme im Rahmen der Mobilitätsgarantie, wenn das Fahrzeug eingeschleppt werden muß und du weit genug von zu Haus entfernt bist.
Ansonsten ist es Service des Händlers.
exakt!
Man kann die Kosten für einen Ersatzwagen auch umgehen oder mindern, indem man eine größere Probefahrt beim zuständigen Verkäufer einstielt;-)
ging bei mir immer:-)
Musste nur Interesse bekunden, dann gab´s auch direkt den Ausleiher für mindestens 24 Stunden oder über´s Wochenende mit nach Hause
Danke für die Antworten. Dann liegt es wahrscheinlich wirklich am Händler, denn der Händler beim Kauf unseres T-Cross wurde von einem anderen, größeren Händler übernommen. Wenn dieser Service wegfällt für Kunden, die beim Autohaus vor Ort kaufen, kann ich zukünftig auch über Portale von Händlern irgendwo in Deutschland kaufen und sparen. Man lernt nicht aus!
Ich habe in Wuppertal gekauft obwohl ich sehr weit weg davon wohne. Dort war einfach das beste Angebot. Der Händler bei mir vor Ort hat den Leihwagen fleißig berechnet... Dies habe ich dann dem Händler in Wuppertal mitgeteilt. Dieser hat mir dann die Leihgebühr zurück erstattet. DAS nenne ich Service.
Hier ein Update zum Thema! Nach Kontakt zur Geschäftsleitung, bei der ich deutlich darauf hingewiesen habe, wie viele Fahrzeuge aus dem VW Konzern bzw. beim Händler, der vom aktuellen Händler übernommen wurde, ich bereits gekauft habe, gab es ein Umdenken der Firma. Ich habe deutlich gemacht, dass es, sollte das der zukünftige Service sein, keinen Sinn mehr macht, ein Fahrzeug beim Händler vor Ort zu kaufen. Dann nutze ich in Zukunft die günstigeren Angebote aus dem Internet bzw. der Großhändler. Mir ging es nur um den Service/Kosten bei Problemen innerhalb der Garantie, nicht um Kosten für ein Ersatzfahrzeug beim regulären Service.
naja, auf solche Argumentationsketten sind die Mitarbeiter geschult;-) Ob jemand androht das Auto zukünftig woanders zu kaufen ist denen ziemlich latte. Kann ja jeder behaupten bzw. bringt jeder als erstes Argument bei Streitfragen.
Was aber in der Tat wirkt ist das Gespräch mit einer höheren Instanz, im Zweifelsfall mit der höchsten.
Hatte in einem Fall auch eine Diskussion wegen eines Ersatzfahrzeuges, dass ich brauchte, weil die Werkstatt eine Reparatur nochmal nachbessern musste. Wollten mir doch glatt einen kostenpflichtigen Leihwagen anreichen, den ich aber, weil die Werkstatt ja den erneuten Termin bewirkt hatte, dankend abgelehnt hatte. Angeblich könne man im System keinen kostenlosen Leihwagen mit einem Reparaturvorgang verknüpfen (ja sicher, dann gebt mir eben einfach einen mit ohne es im Rechner einzugeben). Das musste sich die Mitarbeiterin dann tatsächlich über die Verkaufsleitung frei geben lassen (wir sind da seit 20 Jahren Neuwagenkunden alle zwei Jahre), für die Wartezeiten gab es dann als Entschuldigung einen nagelneuen Q5 mit dem großen 3.0er TDI statt der üblichen Golfklasse:-)
Ist einem Autohaus ein begründet unzufriedener Kunde egal? Ist es dem Autohaus egal, ob der Kunde woanders kauft? Spielt die negative Werbung für das Autohaus keine Rolle? Ich glaube sehr wohl, dass gerade aktuell jeder Verkauf und jeder Werkstattkunde wichtig ist. Wenn nicht läuft etwas bei der Geschäftsleitung falsch!
naja, Du hast ja nicht etwas eingefordert, was Dir rechtlich zusteht, sondern Deiner Meinung nach. Wenn das jeder so machen würde, dann hätte das AH aber viel zu tun (obwohl es natürlich jedem zusteht, das zu tun).
Kunden gehen aus diversen Gründen zu anderen Autohäusern oder Marken, da ist es der eine und seine Begründung eher nebensächlich. Und die negative Werbung kann jeder betreiben, egal ob berechtigt oder nicht, erfunden oder begründet. Zumal ja etwas bemängelt wird, was zunächst mal in jedem AH gleich gehändelt wird:
während der Garantie steht einem Kunden KEIN kostenloser Ersatzwagen zu
Stimmt, Ersatzfahrzeug steht mir nicht zu, erwarte ich aber als Kundenservice vom Autohaus!!Ich kenne es aus der Vergangenheit vom übernommenen Händler auch nicht anders - ebenso war es bei Volvo, Range Rover, Audi und Porsche - auch ohne Anspruch!
Die Regelungen der Hersteller werden für Kunden schlechter... Die Ansprüche der Kunden hingegen werden größer... So ist das nunmal. Dann hättest Du vor dem Kauf deines Fahrzeugs die Garantiebedingungen lesen müssen. Das ist leider hart gesagt (und ich halte das übrigens auch für eine Frechheit), aber es zählt nunmal die entsprechende Regelung im Vertrag - und wenn Dir das nicht gefällt, musst Du halt die Marke wechseln.