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Ermittlungsakte?!

Themenstarteram 10. November 2018 um 11:22

Hallo zusammen,

So langsam bin ich verzweifelt und weiß auch nicht mehr weiter. Anscheinend ist ein LKW Fahrer uns vor über 6 Monaten auf dem Parkplatz der Arbeitsstelle ins Auto gefahren und verschwunden. Wir haben lt Gutachten einen hohen Schaden und dürfen den Wagen nicht mehr fahren, da u. a. der Seitenspiegel komplett abgefallen ist. Es gab bei dem Unfall an sich keinen Zeugen, nur hat ein Lagerarbeiter ein Kfz Kennzeichen durchgegeben von der spedition, die an dem Tag vor Ort war. Die Polizei hat es untersucht und telefonisch mir bestätigt, dass die Schäden übereinander passen. Da die Spedition aber in England sitzt und der Fahrer aus Polen ist, wurde die ganze Sache an die Staatsanwaltschaft übergeben.

Die hat den Fall geschlossen und und mitgeteilt, dass nicht bewiesen werden kann, dass der Fahrer den Unfall bemerkt haben muss.

So weit so gut... mich interessiert aber die Reparatur! Die Versicherung der Spedition wartet seit mehr als drei Monaten auf die Ermittlungsakte und ich habe diese zur Klärung des Schadens auch schon angefordert.

Alles zieht sich... ich habe eigentlich kaum was in der Hand und weiß nicht, wie ich weiter vorgehen soll. Ein Anwalt würde wohl auch nur die Ermittlungsakte anfordern... einen Rechtsschutz haben wir inzwischen zwar, der greift aber leider nicht für den Fall vor 6 Monaten...

Habt ihr vielleicht noch einen sinnvollen Ratschlag?

Danke!

Beste Antwort im Thema

Staatsanwaltschaft = Strafrecht. Hier wohl unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Da ist Vorsatz erforderlich, und dazu muss dem Fahrer nachgewiesen werden, dass er den Unfall bemerkt hat oder bemerken musste. Daher die Einstellung des Strafverfahrens.

Wenn dieser besagte LKW den Unfall verursacht hat, dann lass den Unfall vom Anwalt regulieren. Du selbst wirst die Ermittlungsakte nicht bekommen, allenfalls bei der Staatsanwaltschaft selbst einsehen können.

Und seit 6 Monaten das Auto nicht nutzen können, weil der Außenspiegel ab ist? Schon mal was von einer Notreparatur gehört? Den Nutzungsausfall für 6 Monate zahlt dir keine Versicherung. Was machst du denn mit dem Auto, wenn die Gegenseite die Rep. nicht zahlt?

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Habt Ihr keine Vollkasko-Versicherung?

dann könntet Ihr den Schaden erst einmal darüber abwickeln.

Staatsanwaltschaft = Strafrecht. Hier wohl unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Da ist Vorsatz erforderlich, und dazu muss dem Fahrer nachgewiesen werden, dass er den Unfall bemerkt hat oder bemerken musste. Daher die Einstellung des Strafverfahrens.

Wenn dieser besagte LKW den Unfall verursacht hat, dann lass den Unfall vom Anwalt regulieren. Du selbst wirst die Ermittlungsakte nicht bekommen, allenfalls bei der Staatsanwaltschaft selbst einsehen können.

Und seit 6 Monaten das Auto nicht nutzen können, weil der Außenspiegel ab ist? Schon mal was von einer Notreparatur gehört? Den Nutzungsausfall für 6 Monate zahlt dir keine Versicherung. Was machst du denn mit dem Auto, wenn die Gegenseite die Rep. nicht zahlt?

Ruf doch mal bei der Staatsanwaltschaft an, wo die die Ermittlungsakte (vermutlich weißt Du das Aktenzeichen) haben und warum sie sie nicht an die gegnerische Versicherung rausgeben. Eine deutsche Versicherung wird hier für die englische handeln als Deine Ansprechpartnerin. Weise die StA darauf hin, daß die gegnerische Versicherung erst reguliert, wenn sie Akteneinsicht gehabt hat.

Ich ärgere mich seit 26.6.2018 mit der Spedition des LKW der meinem kleinen B-Max den Spiegel abgefahren hat herum, mittlerweile liegt alles beim Anwalt und geht wahrscheinlich vor Gericht zum Glück habe ich Zeugen, der Spiegel kostete fast 600€ und ich habe das aus eigener Tasche gezahlt damit ich mit dem Auto weiter fahren kann.

Ich würde mal persönlich bei der Staatsanwaltschaft ,,vorsprechen" und denen erklären wie und was, klar der LKW Fahrer kann eventuell nicht bemerkt haben das da was kaputt gegangen ist , aber das ihr jetzt auf dem Schaden ,,hängen" bleibt ist doch Mist.

wenn der Schaden dem LKW klar zuzuordnen ist, dann ist es egal ob der Fahrer es bemerkt hat oder nicht. Die Versicherung muss regulieren. Den Fall dann über den Anwalt regulieren lassen, soll dir ja egal sein ob gegen den Fahrer ein Ermittlungsverfahren läuft, du möchtest nur regulieren lassen. Sonst, wie Dellenzähler schreibt über die eigene Kasko regulieren lassen und die sollen in Regress gehen.

Zitat:

@27239 schrieb am 11. November 2018 um 13:22:06 Uhr:

wenn der Schaden dem LKW klar zuzuordnen ist, dann ist es egal ob der Fahrer es bemerkt hat oder nicht. Die Versicherung muss regulieren. Den Fall dann über den Anwalt regulieren lassen, soll dir ja egal sein ob gegen den Fahrer ein Ermittlungsverfahren läuft, du möchtest nur regulieren lassen. Sonst, wie Dellenzähler schreibt über die eigene Kasko regulieren lassen und die sollen in Regress gehen.

Du hättest aber mal genau lesen sollen, das der TE keinen Rechtsschutz hat der da eintritt also müsste er den Anwalt erst mal selber zahlen und dann versuchen es mit Glück wieder zurück zu erhalten!

Zitat:

@Mondeo 2364 schrieb am 11. November 2018 um 14:49:35 Uhr:

Zitat:

@27239 schrieb am 11. November 2018 um 13:22:06 Uhr:

wenn der Schaden dem LKW klar zuzuordnen ist, dann ist es egal ob der Fahrer es bemerkt hat oder nicht. Die Versicherung muss regulieren. Den Fall dann über den Anwalt regulieren lassen, soll dir ja egal sein ob gegen den Fahrer ein Ermittlungsverfahren läuft, du möchtest nur regulieren lassen. Sonst, wie Dellenzähler schreibt über die eigene Kasko regulieren lassen und die sollen in Regress gehen.

Du hättest aber mal genau lesen sollen, das der TE keinen Rechtsschutz hat der da eintritt also müsste er den Anwalt erst mal selber zahlen und dann versuchen es mit Glück wieder zurück zu erhalten!

Wenn die Polizei den Schaden eindeutig zugeordnet hat und der Schaden klar dem Verursacher zuzuordnen ist, übernimmt die Haftpflicht des Verursachers die Anwaltskosten.

 

Schöne Sonntagsgrüße, Frank

Zitat:

@27239 schrieb am 11. November 2018 um 15:20:06 Uhr:

Zitat:

@Mondeo 2364 schrieb am 11. November 2018 um 14:49:35 Uhr:

 

Du hättest aber mal genau lesen sollen, das der TE keinen Rechtsschutz hat der da eintritt also müsste er den Anwalt erst mal selber zahlen und dann versuchen es mit Glück wieder zurück zu erhalten!

Wenn die Polizei den Schaden eindeutig zugeordnet hat und der Schaden klar dem Verursacher zuzuordnen ist, übernimmt die Haftpflicht des Verursachers die Anwaltskosten.

Schöne Sonntagsgrüße, Frank

Aber du weißt Recht haben und Recht bekommen vor Gericht ist ein sehr großer Unterschied!

VOR GERICHT UND AUF HOHER SEE IST MAN IN GOTTES HÄNDEN oder so ähnlich hieß es doch...

Mein Anwalt wollte auch nichts machen ohne Zusage vom Rechtsschutz und ich habe Zeugen , Protokoll von der Unfallaufnahme der Polizei usw.

okay, sicher kann man sich ja nicht sein. Ich würde der Versicherung immer wieder auf dem Zeiger gehen und täglich nachfragen.

Themenstarteram 12. November 2018 um 18:58

Hallo zusammen, danke für eure zahlreichen Rückmeldungen. Warum auch immer, haben wir heute NACH 6 MONATEN endlich eine Rückmeldung von der Versicherung bekommen. Die hat uns doch tatsächlich die Hälfte des Geldes, was im Gutachten angegeben war, zukommen lassen. Zum einen bin ich wirklich sehr froh darüber, zum anderen frage ich mich, warum „nur“ die Hälfte.

Ich gehe mal davon aus, dass wir die Tage einen Brief von denen erhalten werden mit einer Erklärung dazu.

Ich bin gespannt.

Ich rate dann mal: Das Gutachten wurde extern überprüft und kräftig gekürzt. Denn nur das ist die Aufgabe von den externen Prüforganisationen.

Und mangels Reparaturrechnung wurde natürlich auch die MwSt. nicht erstattet.

Themenstarteram 12. November 2018 um 19:07

Ich kenne mich damit nicht aus, daher die Frage: wie können die ein Gutachten prüfen ohne sich den Wagen anzuschauen?! Und dann um die Hälfte kürzen?! Im unkehrschluss würde das ja heißen, dass das Gutachten extrem in frage gestellt wird, oder?

Das geht ganz einfach: Da werden Stundensätze und Ersatzteilpreise gekürzt, Arbeiten als nicht erforderlich bezeichnet und nach Möglichkeit noch alte Schäden behauptet.

Fast immer fallen die Versicherungen mit diesen externen Gutachten auf die Nase, wenn es vor Gericht geht. Aber solange ein Teil der Geschädigten das schluckt, ist es rentabel.

Themenstarteram 12. November 2018 um 19:20

Danke dir! Ich werde dem nachgehen. Das kann ja nicht sein. Das mit der Mehrwertsteuer ist ja ok. Aber sonst.... es geht tatsächlich um viel Geld, da die komplette Fahrerseite zerdetscht ist :(

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