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Erlöschen der Werksgarantie nach Fahrzeugumrüstung ???

VW Caddy 3 (2K/2C)
Themenstarteram 24. Oktober 2011 um 19:08

Hallo miteinander,

ich hätt' da mal ne Frage - vielleicht kennt sich hier jemand damit aus. Nachdem ich mit viel Nervenstress und einer Klage gegen VWN am Ende den Kaufvertrag von Ende 2008 wegen erheblicher Sachmängel rückabwicklen konnte und zwar einschließlich Erstattung der Umbaukosten für einen Rollstuhlverladekran bin ich nun auf der Suche nach einem neuen fahrbaren Untersatz. Die Rückabwicklung erfolgte letztendlich auf der Grundlage eines Vergleichs mit VWN. Eine Bedingung von VWN im Vergleich ist, dass ich die gesamte Erstattungssumme wieder für einen Volkswagen ausgebe. Letzte Woche habe ich mir in einem Tradeport Jahreswagen angesehen, habe aber am Wochenende von dem Gedanken eines Jahreswagenkaufs Abstand genommen, da ein Jahreswagen durchschnittlich mit einem Preisnachlass von 20 % angeboten wird und ich bei VW ja schon einen Schwerbehindertenrabatt von 15 % bekomme. Auch muss ich bei einem "Jahres-"wagenverkauf anteilig auf einen Teil der Werksgarantie (so zwischen 6 und 12 Monaten) verzichten. Nach der Klage gegen VW weiss ich aber, wie wichtig die Sachmängelgewährleistung und die Werksgarantie ist. Meine Fragestellung bezieht sich im weitesten Sinne auch auf die Anschlussgarantie.

Ich kam also zu der Überzeugung, dass ich mit einem Neuwagen besser fahre (rein umgangssprachlich). Aber auch dieser muss wieder für meinen Rollstuhl umgerüstet werden. Um das zu erörtern telefonierte ich heute mit einem Mitarbeiter des neuen "Umbau-Portals" bei Volkswagen. Da VW die Umrüstung eines (bitte jetzt nicht hauen!!!) eines T5-Multivans mit einem Unterflurkassettenlifter nicht selber anbietet, sondern lediglich auf einen zertifizierten und von VW geschulten Umrüstbetrieb (hier : amf-bruns, dem Hersteller des Kassettenlifters) verweist, komme ich wieder in die altbekannte Situation, dass nach das Fahrzeug nach der Übergabe von einem Dritten umgerüstet wird. Als gebranntes Kind wollte ich natürlich wissen, ob die Werksgarantie als gesetzliche Sachmängelgewährleistung, die Neuwagen-Garantie und ggf. auch die Anschlussgarantie durch den Umbau / die Umrüstung eingeschränkt wird.

Zunächst war die telefonische Auskunft : "Nein - keine Einschränkung, alles kein Problem!" erläuterte ich die Erfahrungen mit den Elektronikproblemen mit meinem Caddy und verwies auch auf die Klage. Somit ist die Frage nicht nur theoretischer Natur, sondern ein realistischer Fall aus der Praxis. Gut - ich glaube nicht, dass man zweimal im Leben so ein Pech haben kann, wie ich mit meiner Caddy, aber man bekommt doch Angst und die führt dann zu dem Gedanken, dass man doch besser vor einem Kauf eine schriftliche Vereinbarung über die Auswirkung einer Umrüstung auf die Garantien trifft. Nach Rücksprache des VW-Mitarbeiters kam dann die Richtungsänderung bei Volkswagen.

Die Auskunft lautete, dass die Garantien tatsächlich erlöschen, wenn ein Dritter Umbauten oder Umrüstungen am Fahrzeug vornimmt.

Das ist ja auch in gewisser Art und Weise plausibel wenn es um Basteleien am Fahrzeug geht. Da kann VWN natürlich nicht für haften, Hier geht es aber um eine notwendige und professionelle Umrüstung eines zertifizierten VW-Kooperationspartners. Das Erlöschen der Garantie bedeutet aber für mich, dass ich im Falles eines erneuten "Montagsfahrzeuges" keine Chancen mehr auf Rückabwicklung des Kaufvertrages (frühere Wandlung) mehr habe. Das kann auch dazu führen, dass VWN auch während der Garantiezeit Reparaturen ablehnen kann, die "möglicherweise" in Zusammenhang mit der Umrüstung stehen. Zur Verdeutlichung : Mein Caddy wurde mit einem Rollstuhlkran nachgerüstet, der nur mit einem Stromkabel direkt mit der Fahrteugbatterie verbunden war. Für die Krannosole wurden 5 Löcher in den Kofferraumboden gebohrt. Da mein Caddy ein grundlegendes Elektronikproblem hat(te) berief sich VWN während der Klage darauf, dass mein Caddy wegen der Umrüstung nicht mehr im Stand der Serie sei und VWN daher die Rückabwicklung ablehne.

Mal ehrlich : Es kann doch nicht sein, dass ich einen Neuwagen bei VWN für mehr als 50.000 Euro kaufe für den ich dann keinerlei Garantie habe, weil er notwendigerweise umgerüstet wurde. Kann mir hier jemand sagen, wie ich aus der Nummer rauskomme bzw. ob die Auskunft zum Erlöschen der Werksgarantie wirklich richtig ist? Das würde ja im Ernstfall bedeuten, dass jedes von einem Dritten umgerüstete VW-Fahrzeug (Behindertenfahrzeug - aber auch Handwerkerfahrzeug ...) keine Garantie von VWN bekommt.

Eigentlich hatte ich gedacht, dass VWN die normalen Garantien für das Fahrzeug gibt und der Umrüster für den Umbau haftet. Nur muss ich im Ernstfall den Beweis antreten, dass den Umrüster kein Verschulden an einem schwerwiegenden Mangel des Fahrzeuges trifft. Solche Beweis kann ich aber kaum führen - soweit meine Erfahrung aus der Klage gegen VWN.

Gibt es irgendeine Möglichkeit solche Fälle zu versichern ? Würdet ihr unter solchen Bedingungen einen VW kaufen ? Wenn die Garantie durch eine Umrüstung tatsächlich erlischt, dann kann ich ja gleich einen Multivan kaufen der schon lange aus der Garantie raus ist. Sorry - aber nach fast 3 Jahren Ärger mit dem Caddy wird man doch sehr hellhörig und vorsichtig. Neben dem hohen Neuwagenpreis will ja auch noch die Umrüstung mit einem Preis von mehr als 10.000 Euro bezahlt werden.

Jemand Ideen zu dem Thema ?

Liebe Grüße

JoJoMS

Beste Antwort im Thema

Hallo JoJoMS,

ist das schon bekannt? Hab es eben rein zufällig gefunden: Link

Grüße

Mingi

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34 Antworten

Hallo,

erstmal viel Glück und gedrückte Daumen dass es diesmal gut geht, egal auf welchem Wege. Ich kenne mich mit der Materie kaum aus, aber hast du mal versucht dich mit der Geschichte an eine Verbraucherzentrale zu wenden und dort Rat zu holen? Es MUSS einfach eine Möglichkeit geben eione solche Umrüstung ohne Garantieverlust vornehmen zu lassen. Eventuell zeigt man sich etwas umgänglicher wenn eine offizielle Stelle nachhakt?

Zweite Möglichkeit wäre sich mit der Geschichte mal an ein Medium (Druckerzeugnis ...?) zu wenden und mal nachzufragen ob diese Interesse daran haben im Tausch gegen eine druckbare "Geschichte" mal ein bisschen medialen Druck bei VWN aufzubauen.

Kein Autohersteller kann es sich leisten mit so einer Geschichte ans Licht der Öffentlichkeit gezerrt zu werden, möglicherweise ist es etwas aufwändig, aber ich denke da muss was gehen. Eventuell hilft auch schon die Androhung der o.g. Vorhaben bei VWN.

Nochmals gutes Gelingen im Kampf David gegen Goliath.

Grüßle, Henti

Themenstarteram 24. Oktober 2011 um 23:59

Hi Henti,

ich werde jetzt erstmal die offizielle schriftliche Antwort von VWN abwarten. Gegen die Generierung eines öffentlichen Drucks habe ich immer eine gewisse Abneigung. Im Ergebnis konnte ich auch während der Klage gegen VWN darauf verzichten, obwohl ich am Ende beinahe dem Drängen meines Anwaltes endlich mit der Sache in die Öffentlichkeit zu gehen nachgegeben hätte. Immerhin hatte ich zuvor in einem Schreiben an den VW-Vorstand erklärt, dass ich im Gang in die Öffentlichkeit nicht den richtigen Weg sehe und wenn ich sowas geschrieben habe, dann halte ich mich auch daran. Allerdings hätte das auch ein gewisses Wohlverhalten von VWN vorausgesetzt. Gut - am Ende kam es ja zum Vergleich. Darüber bin ich auch sehr froh.

Berechtigter Garantieentfall ?

Diese neue Sache mit dem Entfall der Garantie nach einer Umrüstung des Fahrzeuges muss man ja auch mal ganz nüchtern betrachten. Anderenfalls müßte VWN ja für das Handeln eines Dritten haften weil diese ja die Sache (das Fahrzeug) nach Übergabe verändert hat. Die Problematik sehe ich eher darin, dass VWN generell die Garantie ausschließt, wenn ein Dritter Hand an das Fahrzeug gelegt hat. Wie bei meinem Caddy muss es ja nicht einen Kausalzusammenhang zwischen dem Mangel und der Nachrüstung geben. Genau das hatte VWN aber behauptet und die Klageabweisung beantragt. Trotz allem Verständnis darf es aber nicht dazu kommen, dass pauschal die Garantie entfällt, wenn man ein Fahrzeug (notgedrungen) umrüsten läßt.

Es geht ja nicht um den privaten Einbau einer 10.000 Watt-Getto-Blaster-Anlage in das Nutzfahrzeug. Besonders auf die Tatsache, dass es sich hier um Fahrzeuges eines "Nutz-"fahrzeugherstellers handelt, impliziert ja bereits, dass in diesem Fahrzeugsegment Umrüstungen nicht unüblich sind. Genau genommen sind ja nicht nur Behindertenfahrzeuge betroffen, sondern alls Nutzfahrzeuge die den individuellen Bedürfnissen eines gewerblichen Kundens angepaßt wurden. So z.B. Handwerkerfahrzeuge mit Spezialeinbauten eines Dritten oder z.B. Kühlaggregatfahrzeuges die von einem Dritten umgerüstet wurden. Hier mßte man hinsichtlich der Garantievereinbarungen als Nutzfahrzeughersteller in besonderer Weise Vorsorge und Vereinbarungen getroffen haben um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden und dem Kunden trotzdem eine vollwertige Garantie zuzusichern. Genau das kommt mir spanisch vor.

Kann es denn wirklich sein, dass man sich so leicht als Fahrzeughersteller aus der Verantwortung stehlen? "Umgebaut ? Ätsch - Garantie futsch!" Heutzutage kann es sich doch privat oder gewerblich niemand mehr leisten ein Fahrzeug ohne Garantie zu kaufen. Das käme ja fast einem Zustand gleich bei dem Fahrzeuge ohne Versicherungsschutz in Verkehr gebracht werden. Jedenfalls ist das in Bezug auf das finanzielle Risiko ähnlich da der Kunde ein übermäßiges Risiko tragen muss. Wenn das wirklich so mit dem Garantieentfall sein sollte, so würde es mich wundern, wenn es dafür bzw. dagegen keine Versicherung (außer einer umfassenden Rechtsschutz) geben sollte. Es wundert mich auch, dass mein vorgetragenen Anliegen bei VWN als Ausnahmefall aufgefaßt wurde. So unüblich ist der Rücktritt vom Kaufvertrag vor dem Hintergrund erheblicher und nicht behebbarer Mängel wohl nicht - angesichts der vielen umgerüsteten Fahrzeuge, die auf deutschen Straßen wollen.

Klar ist doch : Wer während der Garantiezeit an seinem Neuwagen bastelt, der riskiert, dass er seine Neuwagengarantie verliert. Obwohl ich auch da immer noch der Meinung bin, dass eine klare Kausalität zwischen dem Mangel am Fahrzeug und der Umrüstung vorliegen muss.

Sonst geht es aus, wie es sich heute am Telefon im Ergebnis darstellte :

---> Der Fahrzeughersteller behauptet, dass der Umrüster den Mangel verursacht und deshalb zu vertreten hat.

---> Der Umrüster streitet dies ab und verweist auf die Herstellergarantie.

Wie kommt man nun zu seinem Recht, wenn man die tatsächliche Ursache des Mangels selber nicht kennt ?

---> Verklagt man den Hersteller / Verkäufer auf Rückabwicklung und muss nachweisen, dass der Umbau nicht die Ursache

für den erheblichen Mangel gesetzt hat wobei man das Risiko der Klageabweisung trägt, wonach die Garantie entfällt

sobald Umbauten am Fahrzeug vorgenommen wurden ?

---> oder verklagt man den Umrüster und muss beweisen, dass die Umrüstung tatsächlich ursächlich für den Mangel ist.

Dabei beschränken sich evtl. Schadenersatzansprüche auf die Reparatur und nicht auf die Rückabwicklung - besten-

falls aber auf die Erstattung des Zeitwertes des Fahrzeuges, was im Vergleich mit der Rückabwicklung ein ganz erheblicher

finanzieller Nachteil sein kann.

 

Gesetzliche 2-jährige Sachmängelgewährleistung

Schöne Zwickmühle. Fraglich ist, ob der Hersteller sind nach einer solchen Nachrüstung von der gesetzlichen Sachmängelgewährleistung freisprechen kann. Aber selbst ein Gericht wird darüber zu befinden haben ob evtl. Ansprüche durch die Umrüstung untergegangen sind. Zweifel wird es beim Gericht sicherlich aufwerfen. Es führt in diesem Fall ohnehin kein Weg an der Beweislast des Kunden für das Vorliegen eines Mangels vorbei. ER muss weiterhin mit 100%iger Sicherheit nachweisen, dass der Mangel im Zeitpunkt der Übergabe bereits präsent war. Ein letzter Zweifel geht zu Lasten desjenigen, der die Beweislast hat. Bis dahin obliegt die dem Käufer. Besteht ein solcher z.B. noch nach einem Sachverständigengutachten, so wird das Gericht vermutlich in dubio pro reo (im Zweifel für den Angeklagten) auf Klageabweisung entscheiden. Gelingt der 100%ige Nachweis, dass der Mangel im Zeitpunkt der Übergabe bereis vorhanden war, dann steht zugleich auch fest, dass den Umrüster kein Verschulden treffen kann, da er ja das Fahrzeug erst nach Übergabe umgerüstet hat.

Freiwillige 2-jährige Neuwagen-Garantie des Herstellers

Anders sieht es bei der "2-jährigen Neuwagen-Garantie" des Herstellers aus. Hierbei handelt es sich um ein rein freiwilliges Garantieversprechen des Herstellers. Darin ist ein solcher Garantieentfall im Falle einer nachträglichen Umrüstung eines Dritten ausdrücklich formuliert. Nebenbei bemerkt schließt die Neuwagen-Garantiebedingungen die Rückabwicklung des Kaufvertrages aus und begrenzt den Schadenersatz maximal auf eine Ersatzlieferung eines Neufahrzeuges. Fraglich ist, ob sich die Neuwagen-Garantie eines auf dieser Grundlage gelieferten solchen Ersatzwagens maximal auf die Restlaufzeit der Neuwagen-Garantie des ursprünglichen Fahrzeuges begrenzt.

Tatsächlich habe ich jedoch noch nie irgendwo gelesen, dass VWN jemals ein Ersatzfahrzeug für ein mangelhaftes Fahrzeug geliefert hat. Dazu habe ich nur gefunden, dass der Hersteller im Falle einer Ersatzlieferung keine Nutzungsentschädigung fordern darf - der Kunde aber analog auch keinen Anspruch auf Verzinsung des Kaufpreises hat. Von Rücktritten vom Kaufvertrag und der Rückabwicklung von Kfz-Kaufverträgen liest man dagegen häufig.

Wir hatten ja vor Kurzem hier eine ähnliche Fragestellung im Forum, wo jemand wissen wollte, ob der Hersteller für ein im Rahmen der Neuwagen-Garantie ausgetauschtes Bauteil erneut 2 Jahre Gewährleistung gibt - wie er es ja bei einem im Rahmen einer kostenpflichtigen Reparatur außerhalb der Garantie tut bzw. tun muss. Auch hier beginnt die Garantie auf das Bauteil nicht an neu zu laufen.

Die Lieferung eines Ersatzwagens ist im Vergleich mit der Rückabwicklung eines Kaufvertrages und der Erstattung des Kaufpreises ist dann doch ein eher schlechtes Geschäft. Einmal rein finanziell und dann auch noch aus Gründen der verkürzten Garantieansprüche. Denn - wie bereits zuvor im Forum festgestellt - sind die Kosten für Anschlussgarantien mit deren Reformierung im letzten Jahr förmlich explodiert. Für 298 Euro bekommt man heutzutage sicher keine 2-jährige Anschlussgarantie für einen Caddy mehr, wie z.B. Ende 2008 noch.

Ergebnis :

Ich glaube kaum, dass ich bei VWN ein Neufahrzeug kaufen werde, wenn die Garantie (welche auch immer) durch die notwendige Umrüstung in Frage gestellt ist bzw. verweigert wird. Nur aufgrund der Nachrüstung darf man mich als VW-Kunden nicht schlechter stellen und last but not least : Was nützen denn die Schulungen und Zertifizierungen von Nachrüstprodukten und Nachrüstbetrieben, wenn am Ende dem Kunde doch die Garantie verweigert wird. Was ich brauche ist eine schriftliche Nebenabrede im Kaufvertrag nach der VWN auf die Einrede des Garantieerlöschens im Falle einer behindertengerechten Umrüstung des Neu-Fahrzeuges ausdrücklich verzichtet.

LG JoJoMS

Hallo JoJoMS

 

Bei der Umrüstung auf Flüssiggas erlischt auch nur die Garantie auf Gasrelevante Einbauteile, d. h. nur auf den Motor und den Auspuffstrang.

Für all die anderen Sachen bleibt die Garantie von VW aufrecht.

 

Viktor

Kann man nicht über den Umrüster fertige Fahrzeuge kaufen? Dann hätten die ohnehin den ganzen Garantiekrams am Hacken?

Alternativ: Es wird doch im I-Net mit Sicherheit auch Foren geben, die sich mit genau solchen Sachen auseinandersetzten oder nicht?

Schon mal den Reha-Träger gefragt, ob die da entsprechend fachkundige Stellen nennen können?

am 25. Oktober 2011 um 6:04

Hallo JoJoMS

Zitat:

Das würde ja im Ernstfall bedeuten, dass jedes von einem Dritten umgerüstete VW-Fahrzeug (Behindertenfahrzeug - aber auch Handwerkerfahrzeug ...) keine Garantie von VWN bekommt.

Aus welchem Grund sollte das nicht so sein? VWN ist sicherlich nicht in der Verpflichtung, für Tätigkeiten anderer Unternehmen irgendeine Garantie oder Gewährleistung übernehmen zu müssen, weshalb denn auch? Ich würde, wie schon PIPD black vorschlägt, beim Umrüster direkt anfragen, ob der ein komplettes Fahrzeug verkauft. Dann ist nämlich der Umrüster in der vollen Verpflichtung und Du bist fein raus aus der Sache.

Ich sehe keine andere Möglichkeit, bei Deinen Vorgaben eine gute Lösung zu finden. Und den Standpunkt von VWN kann ich gut nachvollziehen, selbst wenn es sich um ein Partnerunternehmen handelt. Wenn's um's Geld geht, hört jede Freundschaft auf.

Grüße

Jörg

Hallo JoJoMS,

ist das schon bekannt? Hab es eben rein zufällig gefunden: Link

Grüße

Mingi

JoJoMS,

ich verstehe die Fragestellung nicht so ganz. Offensichtlich bist du das beste Beispiel dafür, dass sich dieser Themenkomplex im Zweifel in einen gerichtlichen Vergleich ergießt, der dann wohl doch zu einer zufriedenstellenden Lösung für dich geführt hat.

Im Endeffekt ist das doch so, gesetzt den Fall am Fahrzeug ist etwas defekt, so wirst du darauf pochen dass die Sachmängelhaftung greift. VWN wird im Zweifel darauf pochen, dass die Sachmängelhaftung nicht greift. Dies endet dann in einer Klage deinerseits gegen VWN. Etwas anderes kann man hierzu eigentlich auch nicht sagen.

Viele Grüsse

Verstehe die ganze Aufregung nicht. Entweder es liefert VW die Schnittstelle im Fahrzeug für den zusätzlich "Verbraucher" oder es wird vom Umbauer ein komplett autarkes System eingebaut. Das ist doch Tagesgeschäft jeden Nutzfahrzeugherstellers. Ich arbeite zufällig bei einem Nutzfahrzeughersteller und wir liefern täglich Fahrzeuge die direkt zum Aufbauhersteller gehen. Deswegen entfällt keinerlei Sachmängelhaftungsanspruch des Endverbrauchers.

Evtl. sind bestimmte Richtlinien des Fahrzeugherstellers zu beachten.

Zitat:

Original geschrieben von azza

Dies endet dann in einer Klage deinerseits gegen VWN.

Genau das will er ja vermeiden. Wenn man das bereits einmal durchgemacht hat, ist man nicht scharf darauf, das immer und immer wieder durchzuziehen.

Aber im oben verlinkten Interview wird doch empfohlen, das Fahrzeug komplett inklusive Umbau von VW zu ordern. Sollen die doch den Umbau in Auftrag geben und das Fahrzeug komplett liefern, dann wäre die Lage geklärt. Kann man sich nicht darauf einigen? Das Schiebedach baut VWN doch auch nicht selbst ein...

Gruß Martin

Zitat:

Original geschrieben von NaviCacher

Genau das will er ja vermeiden. Wenn man das bereits einmal durchgemacht hat, ist man nicht scharf darauf, das immer und immer wieder durchzuziehen.

Haja klar will man das vermeiden, aber manchmal ist es unvermeidlich um "sein Recht" durchzusetzen.

Themenstarteram 25. Oktober 2011 um 8:07

Excellent meine Damen und Herren! Hut ab!

Es zeigt sich mal wieder, wie wichtig ein Forum wie Motortalk sein kann wenn es um Fragen rund um das Automobil geht. All' Eure Einwände und Vorschläge sind wirklich konstruktiv und helfen auf gewisse Weise. Ich muss teilweise erstmal weiter-recherchieren. Bsonders wichtig war heute morgen für mich die Fundstelle von mingi (ein Extra-Danke!!!) weil man in dem Artikel mal Klartext liest, was den Garantieentfall nach Umrüstungen angeht.

Für den Moment ist festzustellen, dass die von mir gewünschte Umrüstung nicht direkt von VW angeboten wird. Das ist bei allen Rollstuhlverladehilfen so. Bedeutet : die Garantie ist futsch ! Genau genommen handelt es sich um einen Eingriff in die Fahrzeugelektrik selbst wenn es "nur" um den Anschluss der Verladehilfe an die Stromversorgung (hier nur ein Anklemmen an die Batterie) geht.

Die Sache mit dem klagen im Falle eines Mangels kann ja nicht die Lösung sein. Ich betone nochmals, dass die Klage gegen VWN alles andere als lustig war. Genau deshalb möchte ich ja nun Vorsorge betreiben und solche risiken minimieren.

Sicherlich habe ich auch Verständnis dafür, dass VWN nicht für das Gewerk eines Dritten haften möchte. Richtig : Warum sollte man sich auch freiwillig Ärger ins Haus holen.

Für mich ist es eben extrem ärgerlich, dass VWN diese Verladehilfen nicht selber einbaut. Der Weg des Fahrzeugneukaufs über den Umrüster ist theoretisch ein Möglichkeit nur befürchte ich, dass der Umrüster sich schon dafür schützt, dass er selber am Ende für das Gewerk eines Dritten (den Neuwagen) tutti completti haften muss. Bisher kenne ich es auch nur so, dass der Umrüstbetrieb nur als Vermittler des Neuwagengeschäfts auftritt - genau so wie die Händler. Da sind die Aussichten dann im Falle eines erheblichen und nicht behebbaren Mangels (und nur um solche Spezialfälle geht es - alles andere sollte auxh meiner Meinung nach primär repariert werden und gut ists) mit nichten besser. Auch da wird es im Ergebnis auf einen Rechtsstreit hinauslaufen. Der große Haken an der Sache ist, dass am Ende der Kunde die Beweislast hat - und das ist ein so riesengroßes Problem, wie es sich sicher kaum einer von Euch vorstellen kann. ich kann mich jedenfalls noch sehr gut an durchgemachte schlaflose Nächte erinnern in denen ich gegrübelt habe, wie ich was beweisen soll und kann. Die ganze Geschichte ging auch haarscharf an der Sache vorbei, dass der Caddy nur noch schrottwert hatte.

So ein Nerventheaterkino mach ich kein zweites Mal mit - vorher verzichte ich lieber ganz auf einen Autokauf. Dann fahr ich eben mit mit einer Schrottmühle durch die Gegend, wo es mich nicht juckt, wenn die Karre einen Mangel hat. Am besten ich kaufe mit einen externen mobilen Gabelstapler mit dem ich den Rolli in den Wagen hiefe. Nicht lachen !!! Sowas gibt es bereits - habe ich mal bei YouTube gesehen. Das ist eine Art mobiler Palettenhubwagen, der so raffiniert gebaut ist, dass er nach Verladung einer EuroPalette fast von selbst im Fahrzeugheck des Caddys verschwindet. Der ist dann nicht mit dem Bordnetz oder der Elektrik des Caddys verbunden.

Ich beschwere mich eher darüber, dass VWN die Umrüstung mit einem Unterflurkassettenlifter nicht selbst aus einer Hand anbietet. Es gibt doch bei VW Sonderfahrzeugzentren.

Je mehr ich über die Tragweite nachdenke, desto mehr Probleme sehe ich auf mich zukommen. Mir geht gerade auf, dass die Nachrüstung mit einem Unterflurkassettenlifter nicht nur den Elektroanschluss die Batterie bedeutet, sondern auch Umarbeiten an der Auspuffanlage und dem Austausch des Serientanks mit der Konsequenz, dass die Tankreichweitenanzeige im Bordcomputer nicht mehr korrekt funktioniert (der Ersatztank aus Edelstahl hat 10 % weniger Fassungsvolumen) um unter dem Fahrzeug Platz für den Kassettenlifter zu machen. Es sind doch mehr Teile betroffen, als ich gestern so vor dem geistigen Auge hatte. Für alle diese Änderungen wird VWN ganz sicher keine Garantie übernehmen - dafür aber evtl. der Umrüster. Problematisch wird es eben dann wenn wieder Elektronikprobleme auftreten und der eine die Schuld auf den anderen schiebt.

Trotzdem ! Bitte überlege sich jeder einmal, ob er einen Neuwagen ohne Herstellergarantie kaufen würde, denn so sieht es rechtlich für mich aus. Sicher kann man auch vorher die Flöhe husten hören - aber ich habe die ganze leidige Nummer vor Gericht schon mal durch.

Natürlich werde ich das meinem Rehaträger noch alles vortragen. Vielleicht kann er ja auf VWN einwirken, weil ein Neuwagen ohne Garantieanspruch für den Patienten nicht die Lösung sein kann. Es bedeutet ja auch, dass ich für allen Murks, der bei VWN im Werk eingebaut wird selber haften soll.

Nochmal ! Glaubt es mir : Der Rechtsweg ist am Ende nicht die Lösung ! Nochmal wird meine Rechtsschutz so einen Fall nicht finanzieren - das muss man ja auch mal sehen. Last but not least : nicht jeder Schwerbehinderte kann sich eine teure Vertragsrechtsschutzversicherung leisten. Ich werde wohl auch mal beim ADAC nachfragen, wie er die Sache einschätzt.

alternativ werde ich nochmal die anderen Hersteller abklappen ob die nicht so einen Lifter im Werk einbauen - z.B. bei Mercedes. Die Frage des Garantieverlustes nach einem Umbau ist auch viel weitreichender und von grundsätzlicher Natur, denn jedes umgerüstete Handwerkerauto oder Spezialfahrzeug ist ebenfalls davon betroffen.

Ärgerlich ist eben, dass Hersteller wie VWN durchaus eine Lösung aus einer Hand anbieten können - es aber wohl nicht wollen ! Soviel zur Mobiltätshilfe für schwerbehinderte Menschen. Ich fühle mich etwas so, als wenn ich für die 15% Schwerbehindertenrabatt meine Garantieansprüche verkaufe - ein wahrlich schlechtes Geschäft. Besonders weil die Umrüstung als Argument für jede Schadenregulierung ein super Vorwand ist um nicht leisten zu müssen.

Etwas vergaß ich noch zu erwähnen : Der Rehaträger muss die Reparaturkosten, die in Zusammenhang mit der behindertengerechten Umrüstung und Sonderausstattung stehen, bezahlen. Er hat also auch ein originäres Interesse dass solche Garantiefragen geklärt werden.

Dank für alle Beiträge von Euch !

LG JoJoMS

 

Nachtrag : @ XTino

Leider ist genau das der strittige Punkt. VWN lehnt jede Garantie ab, wenn durch einen Dritten in das Fahrzeug eingegriffen wurde. Einerseits verständlich - andererseits sehr unangenehm wenn man von sowas nachher betroffen ist. Es gilt der alte Spruch : Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. Gestern hieß es bei VWN auch erst : Alles kein Problem und bloss nicht so eine Fragstellung herausbeschören. Toller Tipp, wenn man schon einmal klagen mußte. Es wäre eine sträfliche Vernachlässigung meinerseits, wenn ich diesmal solche Punkte nicht vor Unterschrift unter dem Kaufvertrag klären würde. Wenn sich das nicht klären läßt, dann kaufe ich keinen Neuwagen bei VWN - dann tut es auch ein 5 Jahre altes Fahrzeug ohne Garantie - das kann zwar auch Reparaturkosten und Schöäden haben, aber das ist dann auch günstiger als 55 KiloEuro für einen Neuen. An der ganzen Sache wird sich nur langfristig etwas ändern, wenn man gemeinsam mit den Rehaträgern öffentlichen Druck aufbaut.

@ Viktor

Dein Einwand mit der Nachrüstung einer Gasanlage ist auch nicht uninteressant. Dafür gibt es ja Versicherungen - fraglich ist nur, wie VWN damit umgeht, wenn man einen Mangel meldet, der auf den ersten Blick nichts mit der Nachrüstung zu tun hat. Folgerichtig müßte VWN auch hier die Garantie ablehnen.

Wenn sich natürlich herausstellt das der Fahrzeugumbauer gepfuscht hat würde ich als Hersteller des Fahrzeuges auch die Sachmängelleistungleistung verweigern die ich nicht zu verantworten habe.

Bei Deinem Caddy hast Du einfach Pech gehabt.

Wenn für Deinen Umbau der T5 so verändert werden muss das VW keine Sachmägelhaftung mehr übernimmt dann ist VW der falsche Hersteller oder der T5 nicht das richtige Auto für Deinen Umbau.

Entweder Du kannst die Schnittstellen für den Umbau verwenden oder nicht. Wenn du einen Serienzustand so verändern musst das der Hersteller danach die Sachmängelhaftung verweigert dann ist der T5 definitiv das falsche Auto.

Irgendwo rutscht man mit seinen persönlichen Wünschen/Bedürfnissen in eine Nische die nicht/oder noch nicht zu Deiner Zufriedenheit gelöst werden kann. Das ist Stand der Technik und wir erfahren das bei uns auch jeden Tag. Jede Nische kann nicht abgedeckt werden. Nischenprodukte sind nicht Aufgabe oder Visionen eines Massenherstellers. An Nischenprodukten ist auch kein Hersteller wirklich interessiert weil er zuviel Ressourcen bindet und die Gewinnmarge sehr klein ist. Nischenprodukte kann man eher mit Kleinserienherstellern verwirklichen, die dann aber preislich wirklich sehr hoch angesiedelt sind.

Wenn VW vielleicht einen Bestelleingang von ungefähr/mind. 2000 Fahrzeugen hätte würde sich ein Weg finden einen Umbau mit VW und voller Sachmängelhaftung realisieren zu lassen, wobei dann VW auch die Sachmängelhaftung für den Umbau voll übernimmt. (Service aus einer Hand)

Themenstarteram 25. Oktober 2011 um 10:36

Hi XTino,

Deine Einstellung ist nicht zu beanstanden. Fraglich ist, ob VWN der richtige Partner ist. Klar ist aber auch, dass ich mich nach der Erfahrung mit dem Caddy nicht mehr auf ein mündliches Kulanzversprechen verlassen kann. Das muss schon schriftlich vorher fixiert werden. Von der Richterin wurde mir auch immer wieder "vorgehalten", dass ich viele Punkte nicht schriftlich beweisen könnte. Und der Prozessbevollmächtigte von VWN hat natürlich alles und jedes "bestritten".

Genau genommen konnte ich nichtmal beweisen, dass ich dem vermittelnden VWN-Partner bei den Verkaufsverhandlungen zum Caddy jemals von eine beabsichtigten Umrüstung erwähnt hätte. Davon hätte man nichts gewußt ! So ist das eben, denn der "Verkäufer" war nicht als Zeuge präsent. Du kannst aber ganz sicher sein, dass ich schon damals von der Umrüstung gesprochen habe, denn der Rollstuhltransport war der ausschlaggebende Faktor für den Kauf eines Caddy Maxi. Für einen Richter zählt eben nur das, was du schwarz auf weiss präsentieren kannst - selbst Zeugenaussagen haben vor Gericht nicht immer das Gewicht, das man sich erhofft.

Aber schau Dir mal an um welche Umrüstung eines T5 es in meinem Fall wirklich geht. Rechtfertigt denn ein solcher Umbau das pauschale erlöschen der vollständigen Garantie ? Ich meine nicht !

Schau mal hier .

Mir zeigt es aber erneut, wie wichtig es ist vor dem Kauf schriftliche Vereinbarungen zu treffen.

LG JoJoMS

Vllt. erfährst du ja hier, hier oder hier Hilfe.

Der Unterschied zu "normalen" Transportern oder Nutzfahrzeugen ist doch, dass diese mit allen Vorrichtungen versehen/vorbereitet sind, dass die Um- oder Aufbauer nur ihren Krams dort rauf- oder ranschrauben und die vorhandene nicht weiter umgestrickt werden muss.

Da kommt vllt. mal ein zusätzlicher Schalter ins Armaturenbrett (plug'n'play) und dann hat sich's.

Der Hersteller haftet für die von ihm gelieferte Ware (ohne Umbau natürlich) und der Umbauer für alles was er angefasst oder umgebaut hat.

(Zugegeben schlechte) Alternative für dich: Kaufe das Auto, fahre ihn mind. 6 Monate bis 2 Jahre und lasse dann den Umbau machen.:(

Wieso gibst du dich eigentlich wieder mit dem Fußvolk bei VWN ab???? Du solltest doch inzwischen die richtigen Ansprechpartner dort kennen und die interviewen. Konfrontiere sie mit der Auflage des Vergleichs und dem nichtzueinanderpassen zur Gewährleistung. Evtl. tut sich was....

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