Erlöschen der Betriebserlaubnis

Hi,
was passiert eigentlich wenn die Betriebserlaubnis meines KFZs erlöschen würde (gleichzeitig 3 Punkte in Flensburg undundund). Als Bespiel möchte ich die Unterbodenbeleuchtung anführen:
Man wird von der Polizei erwischt, Betriebserlaubnis erlischt. Wie erlischt sie abe genau? Sofort an Ort und Stelle? Falls ja darf man dann noch nach Hause/zum TÜV fahren?
Was muss ich machen damit ich eine neue Betriebserlaubnis bekomme? Wie viel kostet es? Würde es in meinem Fall reichen, wenn ich den Unterbodenlightkit entfernen lasse und neu Tüv beantrage?

Wäre cool wenn mir einer meine "wenigen" Fragen beantworten könnte 😉
Danke im voraus.

MfG Sonny

32 Antworten

Moin,

Auch in den achso gelobten USA ist die UBB in der überwiegenden Anzahl an Staaten VERBOTEN.

Und du meinst du siehst einen SCHWACHBELEUCHTETEN Radfahrer dann besser, wenn er zwischen 5 FAhrzeugen mit UBB steht ?! Ich behaupte ... du siehst ihn dann erst wieder ... wenn du ihn auf der Motorhaube liegen hast.

Und du musst dir mal eines in den Hinterkopf rufen ... bis vor 2.5 Jahren war die MONTAGE der UBB erlaubt, sie durfte nur nicht im öffentlichen Verkehr eingeschaltet werden. Warum hat sich die Rechtslage denn vermutlich geändert ?! Weil die Menschen mit UBB sich dran gehalten haben, oder weil viele diese "Freiheit" missbraucht haben ?

MFG Kester

Bin zwar kein Fan von solchen prolligen Sachen, aber das Argument an sich kann ich nur schwer gelten lassen. Wenn es ok ist das zu haben (was es mal vor einiger Zeit war) und zuviele haben es "falsch" benutzt, kann man entweder immer wenn es falsch benutzt wird Strafzettel geben, oder es sich natürlich ganz einfach machen und ganz verbieten.

Was mir mehr missfällt ist diese §-Reiterei und dass es quasi wie ein Umbau der die Bremse negativ beeinflsst etc. gleich dazu führt dass man ohne Versicherung fährt.
Also irgendwo ist es auch mal genug, die Frage ist doch ob es an war und ob es Unfallursächlich war, ansonsten hat es speziell im Fall wo es nicht mal an war (oder im Stehen an der Tankstelle zw. Prollfreunden), 0 mit Verkehrssicherheit zu tun und gehört auch nicht verboten und mit Erlöschen der Betriebserlaubis/Versicherung geht man VIEL zu weit.

Da fragt man sich ob die Verantwortlichen einfach nur Mühe haben zu denken, speziell Differezieren, oder worauf basiert wieder dieser Aktionismus und Pauschalisierung?

Wenn wir Alles verbieten weil es auch missbraucht werden KANN, dann kommen wir wirklich in sehr absurde Gegenden.

Zitat:

Original geschrieben von Sonny87


... man darf net während der Fahrt telefonieren, nein man könnte ja im Ernstfall net gut genug Lenken (bald ist es bestimmt auch verboten einhändig zu fahren), ...

Mmh... ich bin auch gegen Rauchen am Steuer.

Im Ernst: Manche Sachen sind seltsam im Gesetz geregelt, aber die HANDY Sache ist eindeutig eine GUTE Regelung.

Ganz ehrlich, hab ich bei Deiner Aufzählung auf eines gewartet (... und dann hätte [wahrscheinlich nicht nur] ich Dich gelyncht):
Und ein Bier macht den Braten auch nicht fett und den Fahrer nicht besoffen.
Aber Du hast es entweder vergessen oder weise gehandelt.

Gruss Jens...
der immer wieder Leute in abenteuerlichsten Positionen im Auto sitzen sieht: Lehne RICHTIG schief/cool und können kaum übers Lenkrad schauen und dann Handy am Ohr und mit der rechten Hand gleichzeitig um die Kurve und schalten...
Gleich in den Knast mit den Leuten 😉

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach


Und du musst dir mal eines in den Hinterkopf rufen ... bis vor 2.5 Jahren war die MONTAGE der UBB erlaubt, sie durfte nur nicht im öffentlichen Verkehr eingeschaltet werden. Warum hat sich die Rechtslage denn vermutlich geändert ?! Weil die Menschen mit UBB sich dran gehalten haben, oder weil viele diese "Freiheit" missbraucht haben ?

MFG Kester

du liegst falsch montage von UBB war noch nie erlaubt. jede lichttechnische einheit die montiert wird und dazu zählt braucht eine e zulassung, verwendungskurzzeichen und abe nummer und das hatte noch nie eine ubb und damit sit die montage schon immer verboten gewesen.

die gesetzeslage hat sich nie geändert ubb ist und bleibt verboten alleine schon im anbau.

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Moin,

tut mir leid. Da irrst du dich. Die Teile waren mit e und CE Prüfzeichen als Ein und Ausstiegsbeleuchtung gestattet. Untersagt war nur der Betrieb während des Fahrens im öffentlichen Verkehrsraum, da hierfür eine ABE als Leuchtmittel zusätzlich notwendig gewesen wäre. War eine Lücke in der STVZOm die man, da sie missbraucht wurde eben bei der letzten Novellierung selbiger einfach dicht gemacht hat. (kann aber auch vor 3.5 Jahren gewesen sein 😉)

MFG Kester

also bitte ce hat im auto net viel zu sagen udn e zeichen reicht bei lichtsachen eh net aus und die ubb will ich sehn die ein e prüfzeichen hat. auch eine ausstiegsbeleuchtung braucht e prüfzeichen , verwendungskurzzeichen sowie zulassungsnummer auch wenn sie im stand nur angeht . alle lichtsachen müssel zugelassen und mit den 3 zeichen makiert sein. ubb waren nie erlaubt und auch net als ausstiegsbeleuchtung das war ein schwachsinn. genauso diese angeblichen gutachten dafür sind gefälscht und ungültig

Zitat:

Original geschrieben von UncleRobb


Wenn die Kids mit dem Einschalten der UBB sparsam sind, d.h. sie z.B. nur zur Vorfahrt bei der Disco (oder so) einschalten, und außerhalb von geschlossenen Ortschaften auf jeden Fall ausgeschaltet haben, dann finde ich es OK.

Man darf unsere Verkehrsverhältnisse aber nicht ohne weiteres mit denen in den USA vergleichen. Außerhalb geschlossener Ortschaften wird bei uns i.A. erheblich schneller gefahren und daher, finde ich, müssen auch die "Spielregeln" schärfer sein.

Also, wenn einer/eine mit seiner/ihrer UBB und sonstigen Lichteffekten sparsam ist, dann würde ich nicht erwarten, dass er/sie sich viel Ärger einfängt.

Meine 0.02€...

Gruß, Robert

stimmt zwar,

aber wiederlegt nicht meine Aussage, dass vieles unnötig ist.

MfG Sonny

Zitat:

Original geschrieben von Himeno


genauso diese angeblichen gutachten dafür sind gefälscht und ungültig

nene...

die gutachten sind schon echt...sind halt ce-gutachten...

"Nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren, wegen verschluckbarer Kleinteile"....

hat aber nunmal im straßenverkehr keinerlei aussagekraft..... 😉

da ich noch jung bin un einige kumpels von mir sowas dran hatten muss ich sagen das die dinger , bei dezenter anbringung bei keiner situation stören, ich bin 100 mal hinter vorn und nebenher gefahren , bei sonne regen schnee und nebel und die dinger haben nich geblendet oder sonst was.

mir persönlich ist das egal ob die erlaubt sind oder nicht , ich brauch sie nicht, aber wer sie haben will sollte sie dran machen können. mit einer vorführung beim tüv. der kontrolliert das die dinger nur auf den boden lechten undn nicht durch die gegend.

Zitat:

Original geschrieben von HighspeedRS


mir persönlich ist das egal ob die erlaubt sind oder nicht , ich brauch sie nicht, aber wer sie haben will sollte sie dran machen können. mit einer vorführung beim tüv. der kontrolliert das die dinger nur auf den boden lechten undn nicht durch die gegend.

ich habe im keller noch aus bw beständen einen 2500watt flakscheinwerfer liegen....den könnte ICH mir auch ans auto bauen...MICH stört der auch nicht.....ist sogar von vorteil für MICH der leuchtet die straße 5km weit und 25m breit vor MIR aus....

merkste was?
das ist genau der punkt, wo deine meinung anfängt ihr fundament zu verlieren...wenn jeder sich das so auslegt, wie es ihm gefällt, dann gute nacht....
und da die meinungen nunmal unterschiedlich sind, empfindet jeder diese dinger anders...
während dich das nicht stört, findet ein anderer das vllt. interessant, guckt hin, und verzieht im gleichen moment sein lenkrad in richtung von ner mutter mit kinderwagen samt inhalt....
und genau aus diesem grund, verbietet der gesetzgeber jegliche undefinierte lichteinwirkung an fahrzeugen......da dies für zusätzliche ablenkung und auch zu verwechslungen (z.b. mit einsatzfahrzeugen) führen könnte.....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


ich habe im keller noch aus bw beständen einen 2500watt flakscheinwerfer liegen....den könnte ICH mir auch ans auto bauen...MICH stört der auch nicht.....ist sogar von vorteil für MICH der leuchtet die straße 5km weit und 25m breit vor MIR aus....

merkste was?
das ist genau der punkt, wo deine meinung anfängt ihr fundament zu verlieren...wenn jeder sich das so auslegt, wie es ihm gefällt, dann gute nacht....
und da die meinungen nunmal unterschiedlich sind, empfindet jeder diese dinger anders...
während dich das nicht stört, findet ein anderer das vllt. interessant, guckt hin, und verzieht im gleichen moment sein lenkrad in richtung von ner mutter mit kinderwagen samt inhalt....
und genau aus diesem grund, verbietet der gesetzgeber jegliche undefinierte lichteinwirkung an fahrzeugen......da dies für zusätzliche ablenkung und auch zu verwechslungen (z.b. mit einsatzfahrzeugen) führen könnte.....

1. Der typ hat gesagt, dass man durch die UBB nicht geblendet wird,

2. hat er nie gesagt, dass ER sowas dranmachen will

3. hat er gesagt dass jeder es so machen soll, wie er/sie es will

Nun der 2. Teil:

sry aber... das ist wohl eins der schwachsinnigsten Überlegungen die ich je gehört oder gelesen hab 😉

Abgelenkt werden durch sowas? du fixierst vllt als Mann deine Glupscher auf den Arsch oder die Titten einer Schnitte und wirst du abgelenkt (sry für die ausdrucksweise). Aber bei einer UBB siehst du nur Licht, wie sollst du da abgelenkt werden? Ich glaub kaum, dass einer von ner UBB so angezogen wird wie von ner heißen Perle 😉

Mfg Sonny

Vor mittlerweile 3 Jahren kam es zu einem schweren Verkehrsunfall in der Dämmerung aufgrund eines Verkehrsteilnehmers mit modifizierter Beleuchtungsanlage.

So fuhr ein Jugendlicher mit Standlicht bei Dämmerung eine Landstraße entlang. Im Gegenverkehr setzte ein Fahrzeug zum Überholen an. Es kam zum Unfall. Die Ermittlungen ergaben, dass der Jugendliche an seinem Fahrzeug die Leuchtmittel des Standlichtes getauscht hatte: Weiß gegen rot! Somit war für den Überholenden nicht sichtbar, dass sich das andere Fahrzeug auf ihn zubewegt! Er dachte, dass er ebenfalls überholte.

Dies nur ein Beispiel, wie dumm es laufen kann. Zu einem Verfahren kam es übrigens nicht mehr. Die Verursacher waren beide tot.

Eine zusätzliche, nicht genehmigte und damit ungewöhnliche Lichtquelle am Auto kann und wird in schwer zu überschauenden Verkehrssituationen zu Verwirrungen sorgen. Ich halte das Verbot daher für richtig.

Zitat:

Abgelenkt werden durch sowas? du fixierst vllt als Mann deine Glupscher auf den Arsch oder die Titten einer Schnitte und wirst du abgelenkt (sry für die ausdrucksweise). Aber bei einer UBB siehst du nur Licht, wie sollst du da abgelenkt werden? Ich glaub kaum, dass einer von ner UBB so angezogen wird wie von ner heißen Perle

Oh mann, wieso muss hier alles immer ausdiskutiert werden? Wenn du dich von dem Arsch der "Perle" ablenken lässt ist das dein Problem. Wenn dadurch nen Unfall baust ist es auch dein Problem, nicht meines, nicht das eines anderen (eventuell wenn Personen dabei zu Schaden kommen aber schon). Lass solche Sätze vor Gericht ab und du bist deinen Lappen los. Richter wird dir mal schön "charakterlich ungeeignet zum führen eine Kraftfahrzeuges" bescheinigen........

Und zu UBB, ob das jetzt ablenkt oder nicht (ich finds eher zum lachen wenn ich sowas sehe) spielt keine Rolle, verboten bleibt verboten.

Zitat:

Dies nur ein Beispiel, wie dumm es laufen kann. Zu einem Verfahren kam es übrigens nicht mehr. Die Verursacher waren beide tot.

Da hats dann wenigstens den Richtigen erwischt, wobei, bei soviel Blödheit würde ich es dem Verursacher wünschen weiterzuleben und lebenslang für seinen Scheiss büssen zu dürfen.

Zitat:

2. hat er nie gesagt, dass ER sowas dranmachen will

Grundlos hat er wohl nicht nachgefragt.........

Zitat:

sry aber... das ist wohl eins der schwachsinnigsten Überlegungen die ich je gehört oder gelesen hab

Ich hab hier schon mehr Schwachsinn gelesen, und sorry, Gesetze sind halt Gesetze, mir passen viele auch nicht, aber erstens kann ichs nicht wirklich ändern durch eine anarchistische Meinung und Einstellung, zweitens wird ein Gesetz wohl nicht wahllos in die Welt gesetzt (gehe mal von Deutschland aus, in USA siehts wohl anders aus, ich denke da nur an strafbaren Oralverkehr in manchen Bundesstaaten dort.........). Wenn DU ein Fahrzeug erkennst heisst das noch lange nicht dass auch die alte Oma (die auf der Strasse eh nix mehr zu suchen hat, aber das ist ein anderes Thema) ein "UFO" mit Unterbodenbeleuchtung als solches erkennt. Die wird halt abgelenkt durch sowas und sieht halt den Mofafahrer nicht mehr der sich mit geringer Geschwindigkeit fortbewegt (und sei es ein Mopedfahrer mit 45 km/h ............. auch das regt mich auf, diese Geschwindigkeitsbegrenzung ist voll fürn Arsch).

Zitat:

Weil die Menschen mit UBB sich dran gehalten haben, oder weil viele diese "Freiheit" missbraucht haben ?

Gib Menschen die Freiheit, meist hören sie dann auf zu denken. Manche brauchen dafür leider Verbote um normale Sachen zu kapieren (oder auch nicht...........).

MFG

Zitat:

Original geschrieben von FASTFWD


...So fuhr ein Jugendlicher mit Standlicht bei Dämmerung eine Landstraße entlang...

Standlicht ist Standlicht mein Lieber 😉 (Ich weiß man soll Dinge nicht mit sich selbst erklären). Eine UBB wird denke ich mal nicht eine definitive Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen. Falls mal von 1000 Autos mit UBB 1-2 nen Unfall bauen, muss das ja auch nicht direkt an der UBB liegen. Ein rotes Standlicht oder was auch immer, ist schon eine krasse Ausnahme und ich denke Farbentechnisch darf man an den Scheinwerfern, Blink und Signallämpchen etc NICHTS modifizieren. Die blauen Scheinwerfer bei manchen Tuning Freaks sind gerade nochmal verkaftbar, aber ROT oder GRÜN gehört nicht in den Straßenverkehr. So jetzt übertragen wir mal den Gedankengang auf die UBB, wer würde bei einer gelben UBB denken, man würde das Warnblinklicht anhaben? oder wer würde bei roter UBB denken, man würde Bremsen? Nein, eine UBB darf man nicht mit den Scheinwerfern, Blinklichtern etc. verwechseln.

Wenn einer Argumente gegen eine UBB, nur her damit, weil das alles nur theoretischer/stochastischer Schwachsinn ist. Könnte dies und das passieren, tut es aber nicht, zeigt mir einen Beweis, dass eine UBB direkt ein Unfallauslöser war, dann habt ihr mich vllt überzeugt ansonsten bleib ich bei der Meinung, dass UBB Verbor eine schwachsinnige Regelung ist wie viele andere deutsche Gesetze auch.

PS: Ja, ich würde eine UBB anbringen, wenn es erlaubt wäre!
MfG Sonny

Zitat:

Original geschrieben von Sonny87


Eine UBB wird denke ich

womit wir wieder bei dem weiter oben von mir genannaten argumenten sind, die mit "MEINER meinung nach, "ICH denke" usw. beginnen....

drehen wir den spieß mal um:

Eine UBB wird denke ich mal eine definitive Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen.

merkste was? 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Sonny87


Nein, eine UBB darf man nicht mit den Scheinwerfern, Blinklichtern etc. verwechseln.

stimmt....wenn ich regenbogenfarbiges disco-geblinke unterm auto hab, guckt eh keiner mehr auf die scheinwerfer...

Zitat:

Original geschrieben von Sonny87


Wenn einer Argumente gegen eine UBB, nur her damit, weil das alles nur theoretischer/stochastischer Schwachsinn ist.

sagt wer?

DU (schrieb ich oben nicht was von "persönlicher meinung"?)

Zitat:

Original geschrieben von Sonny87


dann habt ihr mich vllt überzeugt ansonsten bleib ich bei der Meinung

siehe oben!

Zitat:

Original geschrieben von Sonny87


aber ROT oder GRÜN gehört nicht in den Straßenverkehr.

wieso sollte dann eine ubb in den straßenverkehr gehören?

DIR gefällt die ubb, MIR der flakscheinwerfer.....der nächste will blau beleuchtete waschdüsen in verbindung mit nem night-raider-lauflicht im kühlergrill....

merkste was? so steigert sich das immer mehr....

Zitat:

In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:

* die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
* die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
* bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
* das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

ich denke, das hier alles wissenswerte und relevante drinn steht....dass du erst einen unfall benötigst, um anders zu denken...naja....pass auf, nicht das du noch als hauptakteur in dem unfall verwickelt bist.....

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