Erlöschen der Betriebserlaubnis durch Änderung der Motorabdeckung?

An einem Fahrzeug wird die werksseitige untere Motorabdeckung, die keinerlei Löcher oder Öffnungen aufweist, durch eine Zubehörvariante ersetzt, die Löcher zur Kühlung aufweist. Eine ABE existiert nicht.

Erlischt die Betriebserlaubnis gem. § 19 StVZO, weil sich das Geräuschverhalten verschlechtert?

Abdeckung
23 Antworten

Zitat:

@keksemann schrieb am 3. Mai 2023 um 08:06:39 Uhr:


wer verkauft das Teil?

Weiß ich nicht.

Zitat:

@keksemann schrieb am 3. Mai 2023 um 08:06:39 Uhr:


verweist der VK in seinem Angebot / Inserat sichtbar auf das Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Nutzung im Straßenverkehr?

Weiß ich auch nicht. Spielt denn das eine Rolle? Die BE erlischt oder sie erlischt nicht.

Ja es spielt eine Rolle. Er hat dann eine Hinweispflicht.

Aber mal am Rande:
Welchen Mehrwert an Kühlung soll solch ein modifizierter Unterbodenschutz haben?

Zitat:

@ktown schrieb am 3. Mai 2023 um 08:20:39 Uhr:


Ja es spielt eine Rolle. Er hat dann eine Hinweispflicht.

Also spielt es keine Rolle. Denn die Frage, ob er ggf. seiner Hinweispflicht nicht nachkommt, interessiert ja nicht. Umgekehrt könnte es ja sein, dass der Verkäufer das Teil für unzulässig im öffentl. Straßenverkehr hält, obwohl es das gar nicht ist.

Es geht nicht darum was der Verkäufer hält, sondern was die Norm erfordert und ob das Teil in Deutschland in den Verkehr gebracht werden darf. Hierbei hat der Händler Pflichten die er nicht auf seine Kunden abwälzen kann. Also fragt man vor dem Kauf.

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Zitat:

@ktown schrieb am 3. Mai 2023 um 08:29:43 Uhr:


Also fragt man vor dem Kauf.

Ich will doch so ein Ding gar nicht kaufen. Ich will erörtern, ob beim Anbau die BE erlischt.

ich würde das dann lieber (prophylaktisch) mit einem Prüfingenieur des TÜV erörtern. Ich bin mir sicher, dieser könnte eine rechtssichere Auskunft geben.
Rein aus meinem Empfinden heraus, hätte ich mir beim Kauf einer solchen neuen Abdeckung keine Gedanken gemacht, ob ich dadurch die BE verliere. Selbst mit dem Hinweis auf die Geräusche: Nein. Und das Abgasverhalten: Nein.

Zitat:

@keksemann schrieb am 3. Mai 2023 um 08:40:29 Uhr:



Rein aus meinem Empfinden heraus, hätte ich mir beim Kauf einer solchen neuen Abdeckung keine Gedanken gemacht, ob ich dadurch die BE verliere. Selbst mit dem Hinweis auf die Geräusche: Nein. Und das Abgasverhalten: Nein.

Geräusche: Motorgeräusch würde ich eher vernachlässigbar sehen - wer weiß aber denn, was da an Pfeif-/Windgeräuschen entstehen kann? ich kann mir schon vorstellen, dass es dort Verwirbelungen und Luftströme gibt die Geräusch verursachen.
Abgasverhalten: sehe ich nicht. Aber Umweltverschmutzung durch Abtropfen von Öl könnte man konstruieren, weil die geschlossene Wanne ja erstmal ein paar Tropfen auffängt (?)
Sicherheit: wie viele PKW sieht man denn, wo diese Abdeckungen schon serienmäßig am baumeln und hängen sind (ich immer wieder welche). Ich würde jetzt tatsächlich nicht davon aus gehen, dass ein Zubehörteil unbekannter Herkunft in Sachen Materialsteifigkeit/-festigkeit so ist wie man sich das vorstellt. ich würde die Gefahr so ein Teil zu verlieren als höchste einschätzen.

In Summe sehe ich keinen Sinn darin, so eine Änderung durchzuführen. Auch technisch nicht.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 03. Mai 2023 um 09:37:28 Uhr:


Aber Umweltverschmutzung durch Abtropfen von Öl könnte man konstruieren, weil die geschlossene Wanne ja erstmal ein paar Tropfen auffängt (?)

Eben. Konstruieren. Wenn der Motor tropft ist das für sich schon ein eM, ganz egal, was für oder ob da eine Abdeckung drunter ist.

War für mich nicht egal,das abtropfende Öl der undichten Ölfiltergehäusedichtung,landete nämlich auf der Abdeckung.
Kein Tropfen auf dem Boden,Dichtung neu,alles gesäubert,Stellplatz sauber.

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