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Erlaubte Rad/Reifenkombination W212 mit 18 Zoll zulässig?

Brabus E-Klasse W212
Themenstarteram 20. August 2021 um 23:14

Hi Leute,

 

ich war Heute unterwegs als wir in eine Polizeikontrolle geraten sind. Es war zwar eine stinknormale Kontrolle, aber vor der Kontrolle sagte mir mein Kumpel, ob die Räder eingetragen sind, da im Fahrzeugschein (225 55 R16) eingetragen sind.

 

Der Beamter hat entweder nicht richtig drauf geguckt, nicht gemerkt oder es war zulässig. Ich bin natürlich nicht darauf dann eingegangen, um nichts auffallen zu lassen.

 

Ich fahre einen W212 E 350 CDI Baujahr 2010 und habe 18 Zoll Original Mercedes-Benz Sportpaket Felgen mit der Größe VORNE: 245 40 R18 und HINTEN: 265 35 R18 drauf.

 

Meine Frage, müssen die Räder eingetragen werden, da die im Fahrzeugschein nicht drinn stehen oder reichen die Belege von der Rad/Reifenkombination ausgedruckt als PDF?

 

Würde mich auf Hilfe freuen.

 

LG

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22 Antworten

Da sollte Dein Kumpel mal dringend seinen Wissensstand erneuern. ;) Die Zeiten, in denen alle Hersteller-seitig zugelassenen Rad-/Reifenkombinatinen im Fahrzeugschein stehen mussten, sind schon seit Oktober 2005 vorbei.

Alle diese seitens Mercedes zulässigen Rad-/Reifenkombinatinen stehen in den COC-Dokumenten (EG-Übereinstimmungserklärung) Deines Fahrzeuges. Die brauchst Du nicht mitzuführen.

Werden abweichend davon Räder von Fremdherstellern, oder andere Größen verbaut, braucht Du eine ABE, oder eine Einzelabnahme und Eintragung - letztere steht dann auch im Fahrzeugschein.

Wenn Deine Reifen auf originalen Mercedes-Felgen montiert sind, und den Voraussetzungen aus diesen Freigaben

https://www.mercedes-benz.de/.../...asse_Typ_w212_160316-Dokument1.pdf

https://www.mercedes-benz.de/.../...asse_Typ_w212_160316-Dokument2.pdf

entsprechen, ist alles OK. Ansonsten siehe oben: ABE oder Einzelabnahme mit Eintragung.

Themenstarteram 21. August 2021 um 8:58

Nene, keine Nebenhersteller oder so sind Originale Felgen mit Reifen die mit in den Rad/Reifenkombination stehen nur steht im Fahrzeugschein nicht drinne. @211222 Danke für die Info, also brauche ich die nicht ausgedruckt mitzuführen, richtig?

Korrekt.

Themenstarteram 21. August 2021 um 12:14

Super vielen Dank nochmal für deine Hilfe.

 

LG

Ich würde sie trotzdem mitführen. Woher soll der kleine Polizist wissen, welche Felgen/Reifen auf deinem PKW zugelassen sind oder nicht? Spart unter Umständen jede Menge Zeit und Nerven.

Und mal ehrlich: Es wird sich für die paar Seiten ein lauschiges Plätzchen finden.

Ich habe meine Freigaben und E-Zulassungen im Fach unter dem Beifahrersitz verstaut.

Themenstarteram 21. August 2021 um 23:20

Ja, hast recht. Der Berater hat mir diese Dokumente ausgedruckt:

 

https://www.google.com/url?...

 

Meinst du das reicht?

Themenstarteram 21. August 2021 um 23:23

Das sind meine Felgen die ich aktuell drauf habe. Vorne 245 40 R18 und Hinten 265 35 R18 Teilenummer weiss ich nicht aber steht doch bestimmt mitdabei, oder?

Mercedes-e-500-12_resized.jpg

Zitat:

@MBEKlasse schrieb am 22. August 2021 um 01:20:48 Uhr:

Ja, hast recht. Der Berater hat mir diese Dokumente ausgedruckt:

 

https://www.google.com/url?...

 

Meinst du das reicht?

Da man ja nichts mitführen muss, ist das mehr als ausreichend! Ist bei einer Kontrolle hilfreich! Wenn die Teile eine ABE haben, wird davon ausgegangen, dass es zum Auto passt. Das Gegenteil muss die Polizei beweisen. Nur um Diskussionen mit unwissenden Polizeibeamten zu vermeiden, ist es hilfreich Papier vor zu zeigen! Sind ja auch bloß Menschen! ;):)

Zitat:

@MBEKlasse schrieb am 22. August 2021 um 01:20:48 Uhr:

Ja, hast recht. Der Berater hat mir diese Dokumente ausgedruckt:

https://www.google.com/url?...

Meinst du das reicht?

Ja, das wird definitiv reichen.

Themenstarteram 22. August 2021 um 9:30

Super, das freut mich ;) vielen Dank Leute für eure Hilfe.

 

Ich hab mal noch eine ganz andere Frage:

 

Wenn die Polizei sagen sollte, z.B. dass ich die Standlichter selber auf LED umgebaut habe (was die ab Werk mit Bi-Xenon schon ausgestattet sind und die keine Ahnung haben sollten), was mache ich da denn? Bekomme ich eine Mängelkarte? Müsste ich da zum TÜV? Müsste ich die Strafe ablehnen?

 

Könnte ja auch zum Missverständnissen kommen für alle Fälle würde ich das auch wissen, wenn Ihr Vorschläge für mich habt.

1. Nicht so viele Sorgen machen, wenn alles werksmäßig ist.

2. Für den unwahrscheinlichen Fall, daß trotzdem ein Bußgeld verhängt werden soll: Einfach Widerspruch einlegen.

Sag dem Herrn mit der Mütze einfach, er soll mal die Tankklappe aufmachen und schauen, welche Reifengrössen da stehen ...

sG, nbg_lennon

Themenstarteram 22. August 2021 um 10:29

Zitat:

@211222 schrieb am 22. Aug. 2021 um 12:5:55 Uhr:

2. Für den unwahrscheinlichen Fall, daß trotzdem ein Bußgeld verhängt werden soll: Einfach Widerspruch einlegen.

Ja richtig, aber wie wäre da der ablauf? Müsste ich da zum Gericht oder müsste ich mir ein Anwalt holen oder eine Rechtschutzversicherung haben?

Abwarten bis Post kommt, Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite lesen, innerhalb der angegebenen Frist an die angegebene Adresse schreiben, daß und warum Du Widerspruch gegen den Bescheid einlegst, fertig.

Befürchtest Du ernsthaft, daß man Dir wegen eines in werksmäßigen Zustand befindlichen Fahrzeugs unrechtmäßig einen Bußgeldbescheid aufbrummen will?

Zuviele Schauergeschichten gehört?

Jeden Tag werden Zehntausende Autos kontrolliert und in 99,99% aller Fälle gibt es keinerlei Probleme - entspann Dich mal! ;)

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