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erfolglose Fehlersuche: Werkstatt stellt sie in Rechnung

Hallo,

ich hatte bei meinem Audi A4 (BJ 2004) ein Pfeifgeräusch aus dem Motorraum.
Das Fahrzeug war insg. 3 Mal in der Werkstatt (Audi-Vertragshändler, bin langjähriger Kunde).
Es wurden diverse Dinge am GETRIEBE getauscht.
Die Werkstatt übergab das Auto immer als "i.O." Das war es aber nicht, das Geräusch war weiter vorhanden.
Ich wies auch auf erhöhten Ölverbrauch hin.

Letztlich fand ICH SELBER heraus, dass der Motor falschen Kurbelgehäusedruck hatte, die Druckregelung nicht mehr funktionierte. Im Kurbelgehäuse herrschte viel zu hoher Unterdruck (Öldeckel lies sich im Leerlauf nicht abnehmen). Dies erklärt auch den Ölverbrauch.

Beim vierten Werkstattbesuch wies ich den Meister darauf hin. Anschließend wurde das Druckregelventil des Kurbelgehäusedrucks getauscht (23,00 EUR).
Das Problem war weg.

Zur Erinnerung:
Die Werkstatt experimentierte 3x am Getriebe rum, das Geräusch kam aber vom Motor.

Ich war das Auto abholen und paar Tage später nochmal dort wegen der Rechnung. Die Rechnung werde mir zugeschickt.
Aber der Meister redete von 1.500 EUR (!!!!). Angeblich wurden Dinge für 3.000 EUR gemacht.
Zur Erinnerung: Ursache war ein 23 EUR Teil, welches lt. ELSA innerhalb weniger Minuten getauscht wird.

Ja, auf die Rechnung warte ich nun noch.

Aber was sagt ihr dazu?
Inwiefern muss ich überhaupt unsinnige Wartungsarbeiten zahlen, welche nicht zum Erfolg führten?

Danke für euren rechtlichen Rat.
Tom

---------------------
Noch der Vollständigkeit halber: Das Auto gehört meinem Opa und nach dem dritten erfolglosen Versuch hat er mich mit der Fehlersuche beauftragt. Ich selber bin Ingenieur für Fahrzeugbau und stecke daher in der Matiere. Und ich habe sofort gehört, dass das Geräusch vom Motor und nicht vom Getriebe kam. Das sollte ein Kfz-Meister imho auch hinbekommen.
Und der Fehler war so eindeutig:
Öleinfülldeckel zu: Geräusch im Leerlauf vorhanden, sobald man den Deckel luft: Geräusch weg (Druckausgleich). Sobald man den Deckel ganz abhebt, geht der Motor aus (Fahlschluft).

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von bits1011


Mal ne Gegenfrage: wer sollte Deiner Meinung nach für den Aufwand aufkommen?

...die Werkstatt, die unfähig ist, den defekt festzustellen/zu beseitigen. Das ist heute Mode, dem Kunden mal alles am Auto zu tauschen und zu berechnen. Die Autoservice- Werkstätten verlieren ihr Gewissen..

29 weitere Antworten
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Warte erstmal die Rechnung ab. Danach wird man sehen, was in Rechnung gestellt. Sollten es tatsächlich 1500 € sein, würde ich diese natürlich nicht bezahlen. Von einer Fachwerkstatt erwarte ich, dass ein Fehler schnellstmöglichst gefunden und nachhaltig repariert wird. Ansonsten könnte ich auch in eine Wald- und Wiesenversuchswerkstatt fahren, bei denen selbst bei vielen Versuchen eine solch hohe Rechnung nicht entstehen würde. Und wenn eine Fachwerkstatt mein Auto als Versuchsobjekt benutzt, ist sie natürlich auch für die Kosten zuständig. Ich hoffe, Du berichtest weiter.

Okay, so mach ich es.

Ich halte euch auf dem Laufenden.

Kleiner Hinweis: Werkstattauftrag zur Behebung eines Fehlers:

  • Wenn der Auftrag richtig gestellt wurde und es wurde der Fehler nicht behoben: Nichts bezahlen. Sollte die Werkstatt meinen, der Fehler wäre behoben worden, dann ist fraglich, warum sie den Wagen wegen des identischen Fehlers nochmals aufgenommen haben. Haben sie dann mit einer erneuten Fehlersuche begonnen, beweist es, dass der  Fehler nicht behoben wurde.
  • Sollte es aber einen schriftlichen Auftrag geben, in dem (nach der erfolglosen Reparatur) nur eingetragen wurde, was gemacht wurde dürfte es schlechter aussehen.

Problem1: Wie ordentlich ist der erste (die ersten) erfolglose Auftrag gestellt worden - Beweislage für die Erfolglosigkeit beginnt bei der Frage des Auftrages. Hier auch eine Frage der Form des Auftrages: mündlich/schriftlich/unterschireben?

Problem2: Ist der Nichtbehebung widersprochen worden?

Ich würde der Werkstatt (nach Eingang der Rechnung) mal die Story präsentieren. Meist sind die "Verhandlungsbereit".

Gruß

Stefan

und SO siehts aus!

macht der werkstatt annahme fuzzi einen schnellen check und sagt nachdem er VIELLEICHT den fehlerspeicher ausgelesen hat (und meistens damit nix anfangen kann), oder nachdem er geraten hat den fehler aus schreibt er dir einen auftrag der lautet "teil xy tauschen" und legt den dir vor.

und genau DA liegt der hund begraben! da die werkstätten mehr geld für ihre prunkbauten (egal welche marke!), marketing abteilungen und rechtsanwälte ausgeben als in die weiterbildung oder die ausbildung ihrer leute ist DIESES vorgehen an der tagesordnung. den auf der auftragsbestätigung SOLLTE draufstehen "pfeiffen im motorraum beseitigen" und die jungs bauen dir einen neuen motor ein und es pfeift immernoch ist der auftrag nicht erfüllt und du KANNST nichts bezahlen, den der auftrag wurde ja nicht abgeschlossen/erfüllt. steht aber auf dem auftrag "teil xy tauschen" und das wurde gemacht dann hast du gelitten und musst eben in den sauren apfel beisen.

solche spitzfindigkeiten sind zwar traurig aber gang und gebe.

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Meine Eltern haben Folgendes erlebt:

Jahr 2005:
BMW E39, 525d. Ging immer wieder aus. Lustigerweise auch mal auf der AB.
Keine freie Werkstatt wollte da dran, weil..zu viel Elektronik. Also, zum 🙂 damit. Er meinte: Machen wir! Holen Sie ihn morgen ab.
Am nächsten Tag abgeholt, "Rechnung kommt per Post", Auto geht wieder auf der AB aus. Wieder zurück. Antwort des 🙂 : Machen wir!
So ging das 4 Mal, und dann kam in der Tat die Rechnung 🙂 4.300 EUR. Und das Beste: Auto ging noch immer aus 🙂
Das Ganze endete vor Gericht. Das Ende weiss ich nicht, weil... kein Kontakt zu den Eltern mehr.

HIER unten ist der Beitrag, den ich über das Autohaus mal geschrieben haben. Statt mal klein beizugeben, belügen sie auch noch die Öffentlichkeit. Und das ist ein stolzer BMW- Händler, wo am Empfang das Kätzchen einem nen Kaffee und ne Kippe anbietet. Da müsste doch mal der Gesetzgeber, der sich ja SO viel Quatsch ausdenkt, mal endlich sich was einfallen lassen...

Meine Eltern hatten ein leidiges Thema mit einer Volvo-Vetragswerkstatt.

Der Wagen ging immer aus (während der Fahrt/auch AB).

-Fehler ausgelesen (Zündaussetzer blaaa)
->Zündeinheit getauscht

FEHLER NOCH DA, obwohl "repariert" zurück!!!

Das ganze Spiel ging noch mehrere Male inkl, Tausch des Steuergerätes und sogar des kompletten Kabelbaumes.

Anwalt eingeschaltet und Werkstatt gewechselt.
Iein Filterplättchen für (inkl. Einbau) 70€ und alles war gut.

Meine Eltern mußten einen Teilbetrag trotzdem zahlen. Der Hohn und Spot UND ein guter Batzen Geld blieb für die Werkstatt übrig.

Auf jeden Fall nicht die Rechnung bezahlen und zm RA gehen.

Viel Erfolg!!!

So, Leute,

die Rechnung ist da.

Wie gesagt:
Auftrag: Pfeifen im Leerlauf beseitigen --> Grund: Druckregelventil Kurbelgehäuse (21,73 EUR).

RECHNUNGSBETRAG:
1692,05 EUR

(inkl. Haussonderkulanz von 250 EUR)

Und ich habe die Rechnung mal durchgeschaut:
Die haben doch allen Ernstes das Zweimassenschwungrad getauscht. Das gibt's echt nicht. Da stehen 480,80 EUR ZMS (ohne Steuer auf der Rechnung).

Ich habe die Posten mal auseinanderklamüsert und die Teilenummern gecheckt und komme letztlich auf eine Summe, die zur Problemlösung führte von:
269,98 EUR
(Dort ist auch ein Temperaturgeber eingerechnet, der defekt war).

So sieht es aus.
Gern gebe ich auch noch die Teilenummern durch, muss sie nur mal abtippen.

Zur Auftragslage:
Es liegt ein schriftlicher Auftrag vor, dass "Pfeifen im Leerlauf beseitigen" gemacht werden soll.

Zitat:

Original geschrieben von MX-3-Fahrer


Zur Auftragslage:
Es liegt ein schriftlicher Auftrag vor, dass "Pfeifen im Leerlauf beseitigen" gemacht werden soll.

Das ist möglicherweise zu unbestimmt.

...hier mal die komplette Aufschlüsselung

Ich würde die Rechnung nicht bezahlen, wenn die Werkstatt auf die Neuteile hinweist würde ich ihr anbieten diese teile die ja nicht für das Problem verantwortlich sind, wieder gegen die Altteile zu wechseln.

Zitat:

Original geschrieben von MX-3-Fahrer


Zur Auftragslage:
Es liegt ein schriftlicher Auftrag vor, dass "Pfeifen im Leerlauf beseitigen" gemacht werden soll.

und DAS wurde ja nicht gemacht....das wird dein joker sein!

Da wird wohl nur noch eine Schiedsstelle des KFZ-Handwerks helfen können, falls eine gütliche Einigung mit der Werkstatt nicht möglich ist
(wenn die Werkstatt Mitglied der KFZ-Innung ist). Der Weg zum Anwalt sollte das allerletzte Mittel sein.

KLICK

Also ehrlich, ich bin entsetzt!

Gott sei Dank ist mir so etwas noch nie passiert (Markenunabhängig).

Auch war und bin ich der Meinung für gutes Geld, einwandfreie Leistung.
Das sollte selbstverständlich sein!

Der ganze Zirkus mit Anwalt, Schiedsstelle Kfz-Innung in der Hoffnung das so ein "Heiapeia" auch Mitglied ist,
ist typisch für deutsche Bürokraten, von NICHTS eine Ahnung aber alles regulieren. Leider ist das so!

Ich schütze mich dadurch, das bei allem was in Auftrag gegeben wird schriftlich vermerkt werden muß, bei Summe € XXY vorher Anruf bei mir mit Rückfrage, VOR Ausführung einer Reparatur.

Ist mir das zu teuer, wechsele ich umgehend die Werkstatt.

Beispiel:
Nach dem Tod meines Schwiegervaters der in Stalingrad einen Arm und ein Bein verloren hatte erbte ich seinen
Automatik -Toyota. Da war der Blinkerhebel auf rechts umgebaut worden.

Also Rückbau. Meine Anfrage betreffs Kosten ergab einen ca. Preis von damals DM 400,00 - 450,00.

Ich fragte bei einem Toyota-Händler nach, der erledigte das von heute auf Morgen.
Abgeholt, einwandfrei. Mit Mwst. damals etwas über DM 30,00 - ich glaube 33 und ein paar Zerdötschte.

Konnte den Wagen sofort verkaufen an einen in Spanien lebenden Deutschen, der dort damit Taxi fuhr.
Jahre später lief der immer noch. Wahnsinn!

P.S.:
Oh Gott der Beitrag ist über 7 Jahre alt. Entschuldigung habe ich übersehen.

Ich habe eine Mumie geschändet. Igitt, igitt!

Und Du hast länger als 4 Jahre dafür benötigt. Man hole kochenden Teer und Federn ...

Ein Schloss tut es auch.

Gruß
BMWRider

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