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erfolg mit anzeigen?

Themenstarteram 6. September 2008 um 18:34

meinen führerschein habe ich seit 22 jahren. in dieser zeit bin ich 5 mal von privat angezeigt worden:

rechts überholen (ich habe nur das rechtsfahrgebot beachtet, keine spur gewechselt)

ausbremsen (ich habe nicht gebremst, nur licht eingeschaltet)

und noch nötigung, verkehrsgefährdung, beleidigung (es hat hinter dem rechten ohr gejuckt, und mit dem mittelfinger komme ich da am besten hin,

was wunder sehschärfe, bei seinen angeblichen 100m abstand...)

in keinem fall habe gesagt: ich bin nicht gefahren,

sondern habe immer meine sicht der dinge zu protokoll gegeben.

alle 5 fälle wurden eingestellt, ohne weitere folgen für mich.

 

jetzt lese ich hier öfters: den habe ich angezeigt, der gehört angezeigt, den sollte man anzeigen usw.

ich habe noch nie jemanden angezeigt, obwohl ich bestimmt schon x-mal grund dazu gehabt hätte.

aber mir ist meine zeit dafür zu schade. ich fluche nur kurz und habs dann auch schon wieder vergessen.

ich muss nicht recht haben, ich kann nachgeben, auf meine vorfahrt verzichten.

(leider können das viele nicht: soll doch der tankwagen rechts in der baustelle in den spurrillen umkippen, damit ich links die

geschwindigkeitsbegrenzung übertreten kann.)

frage: wie oft ist so eine anzeige erfolgreich?

gruß, peter

Beste Antwort im Thema
am 6. September 2008 um 23:29

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

das man mehrmals angezeigt wird von unterschiedlichen leuten (???) würde mir allerdings über mein fahrprofil zu denken geben!

Das sehe ich genauso. Könnte wirklich am Fahrstil liegen.

Wobei man mit seinem Fahrstil auch ohne Verkehrsverstösse anecken kann. Von daher würde ich nicht pauschal behaupten, dass häufige Beschwerden/Anzeigen anderer Verkehrsteilnehmer gegen einen sprechen.

Manchmal ist genau das Gegenteil der Fall und derjenige, der sich so lautstark beschwert oder selbstsicher eine Anzeige aufgibt ist gerade wegen seines radikal "defensiven" (was leider oft gleichbedeutend mit unaufmerksam ist) Fahrstils besonders prädestiniert dafür, mit anderen Verkehrsteilnehmern in Konflikt zu geraten. Da braucht nur jemand im Rahmen der StVO etwas flotter und selbstsicherer unterwegs zu sein, um mit bei solchen Scheuklappen-Fahrern einen "schlechten Eindruck" zu hinterlassen.

Meist ist das Geschmimpfe auch eine reflexartige Abwehrreaktion, weil manch einer partout nicht akzeptieren will, dass gerade ER einen Fehler gemacht hat und nicht der andere. Das liegt meiner Meinung nach in erster Linie daran, dass Verkehrsteilnehmer pauschal anhand ihres Fahrstils in "gut" und "böse" eingeteilt werden und nicht anhand konkreter Verhaltensweisen. Man kann auch "sportlich" unterwegs sein, ohne die StVO zu missachten und andersrum kann der sehr zurückhaltende Fahrer gerade wegen seines übervorsichtigen Fahrstils andere behindern und gefährden.

Nur werden "passive" Vergehen (Missachtung der Vorfahrt in allen Variationen sowie massive Verkehrsbehinderungen) deutlich seltener zur Anzeige gebracht, weil die Opfer meist routiniert sind und mit solchen Fehlern rechnen, während der unbedarfte Fahrer gerne mal wegen jeder (selbstverschuldeten?) Kleinigkeit zur nächsten Polizeidienststelle rennt.

Klassisches Beispiel:

Wie oft zeigt ein routinierter Fahrer jemanden an, der ihn behindert oder sogar gefährdet? Vermutlich selten bis überhaupt nicht, weil er es gewöhnt ist, dass es auch Idioten auf der Straße gibt... Der Klügere gibt nach!

Aber wenn dann eben dieser Idiot mal kurz angeblinkt wird oder zwanghaft jede Schuld an einer von ihm versuchten kritischen Situation auf andere schiebt, wird sofort auf der nächsten Polizeiwache was von "Rasern" und "Dränglern" vorgeheult - in der Hoffnung, dass solche Schlagwörter die Urteilsfähigkeit der Beamten und des Richters trüben.

Gab sogar hier im Forum mal ein Beispiel von einem User, der einen Prozess wegen angeblichem "Drängeln" am Hals hatte, nachdem ihn ein vollbesetztes Fahrzeug (was leider gleichbedeutend mit jeder Menge Zeugen ist) "volle Kanne" die Vorfahrt genommen hat. Nur dass ein Zeuge leider nicht zwangsläufig die Wahrheit sagt, sondern seine sowieso schon subjektive Wahrnehmung in aller Regel so verkauft, dass sie dem befreundeten oder verwandten Fahrer nützlich ist. Zum Glück erkennen das viele Richter und so geht die Formel "wer mehr Zeugen hat, bekommt Recht" Gottseidank nur selten auf.

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Zitat:

Original geschrieben von ThePilot

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

...Ist für das Vergehen "rechts überholen" denn ein Spurwechsel nötig?..

In der Regel schon. Wenn auf der Autobahn, wie oft zu beobachten, sich alles links drängelt,und dann jemand rechts an ein paar Autos vorbeiflutscht weil dank der Drängelei die linke Spur plötzlich stockt, ist das kein überholen.

Wenn ich aber aus der stockenden linken Spur auf die Rechte wechsle ,auf der rechten Spur dann ein paar Autos links von mir hinter mir liegen lasse um mich dann wieder links einzuordnen, ist das ein Überholvorgang. Ein verbotener allerdings.

@Ralfo: Das was du zitiert hast kenne ich, jetzt schau aber mal ob es oben angewendet werden kann... Wann sind Drängler auf der BAB mit weniger als 60km/h unterwegs?

wenn der Verkehr zähflüssig ist.

am 25. September 2008 um 13:18

In der Realität hat die Kolonne links aber eher ein Tempo von 80-130 km/h.

Zitat:

Original geschrieben von razor23

In der Realität hat die Kolonne links aber eher ein Tempo von 80-130 km/h.

Die Erfahrung hab ich auch meist gemacht, sollte es unter ~80km/h fallen gibts auch Rechts meistens keinen Platz um schneller zu fahren!

Fährt die rechte Spur geringfügig schneller an der Linken vorbei(bei Stau oder Stockungen)) , ist es ein "vorbeifahren".Schere ich aus der Linken aus(um rechts an 3-4 Autos vorbei zu kommen) und wechsle dann wieder auf die linke Spur um wieder zügig weiter zu kommen, ist das ein Überholvorgang. So sehe ich das, kann es nicht mit Pharagraphen belegen. Das sagt mir mein Verstand. Das Recht kann anders sprechen.

Warum hast du es nicht gleich als deine Meinung kenntlich gemacht? Die Rechtsprechung sieht es mit den Grenzen die Ralfo genannt hat! Und nur die zählen für Punkte und Führerscheinverlust!

Ich bin dieser Meinung, kann sie nicht belegen. Im dunkeln muss Licht am Fahrzeug brennen( wenn es bewegt wird), meine Meinung und richtig. Den Paragraphen weiß ich auch nicht. So meine ich das. Nun klar ?

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Ich bin dieser Meinung, kann sie nicht belegen. Im dunkeln muss Licht am Fahrzeug brennen( wenn es bewegt wird), meine Meinung und richtig. Den Paragraphen weiß ich auch nicht. So meine ich das. Nun klar ?

Aber es gibt einen Unterschied, deine Meinung mit dem Licht ist juristisch korrekt während deine Meinung mit dem "Rechtsüberholen" leider rechtlich nicht zu halten ist! Ob du den Paragraphen nun weißt oder nicht...

Zitat:

Original geschrieben von ThePilot

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Ich bin dieser Meinung, kann sie nicht belegen. Im dunkeln muss Licht am Fahrzeug brennen( wenn es bewegt wird), meine Meinung und richtig. Den Paragraphen weiß ich auch nicht. So meine ich das. Nun klar ?

Aber es gibt einen Unterschied, deine Meinung mit dem Licht ist juristisch korrekt während deine Meinung mit dem "Rechtsüberholen" leider rechtlich nicht zu halten ist! Ob du den Paragraphen nun weißt oder nicht...

Ob dieses ein verbotenes "Rechts-überholen ist (im Zweifel bin ich auch dieser Meinung), können wirklich nur Juristen im Gericht beurteilen.

Mehr sag ich hier nicht, ich will lieber weiterkommen als zig Leute anzeigen.;)

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