Erfahrungsbericht eines "Dränglers"
Hallo Leute
Ich möchte hier kurz meinem Frust nachgeben, und meinem Ärger Luft machen. Vielleicht hilft diese Geschichte ja auch bei so mancher Entscheidungsfindung beim Fahren
Im August letzten Jahres fuhr ich wochentags gegen Mittag auf der A9 Richtung Norden, als plötzlich ein Kleinwagen ohne zu blinken von der mittleren Spur auf die linke Spur wechseln möchte. Das Ganze bei recht wenig Verkehr auf der Straße. Da er mit deutlich geringerer Geschwindigkeit als ich unterwegs war, habe ich stark bremsen müssen. Es war recht knapp, es ist aber nichts passiert zum Glück. Das Fahrzeug hat dann nach einigen Schlenkern zwischen der mittleren und linken Spur dann auch Gas gegeben und ein „Elefantenrennen“ überholt.
Irgendwann danach hat mich dann die Autobahnpolizei angerufen – es läge eine Anzeige gegen mich wegen Nötigung vor. Da die Zeugen das Kennzeichen nicht vollständig erkannt hätten, wäre er im Laufe seiner Ermittlungen (sprich: Anruf bei meinem Vorgesetzten, im Autohaus und wer weiß wo noch) schließlich auf mich verfallen. Ich habe auch brav zugegeben, im fraglichen Zeitraum auf der A9 unterwegs gewesen zu sein – habe aber auch wahrheitsgemäß angegeben, mich nicht an den konkreten Vorfall zu erinnern. Der freundliche Polizist der Autobahnpolizei hat sich mir gegenüber so ausgedrückt als ob die Einstellung des Verfahrens eine reine Formsache wäre.
Im Dezember erhalte ich dann einen Strafbefehl des zuständigen Amtsgerichtes. 2000 Euro Strafe und 1 Monat Fahrverbot. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt. Grundlage für diesen Strafbefehl waren die Zeugenaussagen der Fahrerin bzw. Beifahrerin. Diese haben angegeben, daß ich bei ca. 160 km/h über einen Zeitraum von 10 Sekunden auf ca. 30 cm aufgefahren sei, und außerdem wiederholt die Lichthupe betätigt hätte. Abgesehen davon hätten sie natürlich Angst um Leib und Leben gehabt. Trotzdem hätten sie gesehen wie ich im weiteren Streckenverlauf munter rechts überholt und genötigt hätte.
Während der Verhandlung habe ich den Vorgang aus meiner Erinnerung dargelegt, die natürlich in wesentlichen Punkten abweicht – was beispielsweise die Dauer sowie den Abstand anging. Für mich war das ein ganz normales „Ausbremsen“ wie es jeden Tag vermutlich mehrere hundert mal passiert. Auch habe ich keine Lichthupe gegeben – ich hatte lediglich das Licht an, weil schwarze Autos gerne übersehen werden. Die Zeuginnen haben während der Verhandlung dann ihre offensichtlich abgestimmte Aussage zum Besten gegeben, die aber auch einige Ungereimtheiten aufwies. Diese wurden sowohl vom Richter als auch Staatsanwalt ignoriert. Beispielsweise hat die eine ausgesagt, ich sei „plötzlich“ wild lichthupend hinter ihr aufgetaucht, wohingegen mich die andere bereits von weitem mit Lichthupe gesehen haben will. Dann haben sie während der Fahrt geschwätzt (offensichtlich nicht über mich) – die Frau Staatsanwalt hat das lediglich mit „das hat Sie aber nicht gestört, oder?“ kommentiert. Beide Zeuginnen sind recht jung – beide haben erst 2003 von einem Gymnasium in Bayern ihr Abitur gemacht, das heißt sie dürften so um die 20 Lenze zählen.
Das Gericht hat sich nach der Vernahme eine Verhandlungspause erbeten – während dieser wurde uns informell mitgeteilt, daß bei einem Richterspruch die Verurteilung weitaus härter als im Strafbefehl ausfallen würde, und daß das Fahrverbot „ein Friedensangebot“ sei. Daraufhin habe ich den Einspruch zurückgezogen (auf Anraten zweier Rechtsanwälte), obwohl mich die Zeugen nicht eindeutig wieder erkannt haben, und ich mir keiner Schuld bewusst war/bin. Außerdem hatte ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal Punkte in Flensburg. Ich wollte die Sache schlicht und ergreifend abschließen.
Fazit: ich kann nur jedem empfehlen sich bei dem Chaos und dem Gedränge auf deutschen Straßen sich einmal diesen Vorgang beispielhaft vor Augen zu halten. Trotz des Fehlens jeglicher sachlichen Grundlage (Beispiel: Messung von 30cm Abstand zum Hintermann bei einer bestimmten Geschwindigkeit und 10 Sekunden Dauer der Einwirkung – absolut nicht belegbar) hat hier der Richter zugunsten der Zeuginnen entschieden – und zu Ungunsten eines Fahrers, der jährlich 30tausend KM abspult ohne bisher auffällig gewesen zu sein und bisher keinen Unfall hatte, dafür aber deutlich mehr Fahrpraxis und Lebenserfahrung.
Wie schnell kommt man persönlich in dieselbe Situation. Und da kann es nur heißen: Abstand halten, ruhig bleiben, nicht provozieren lassen.
Zum Abschluß noch die traurige Krönung, daß meine Rechtsschutzversicherung nicht reguliert, weil ja eine vorsätzlich begangene Straftat vorläge. Ich bekomme 5 Punkte in Flensburg – die erst nach 5 Jahren verfallen, weil es sich um eine Straftat handelt. Eine Straftat, die aus meiner Sicht eher ein Delikt darstellt – bremsen, weil einem jemand in die Spur schneit, fällt auch eher unter das Thema Rücksicht und Unfallvermeidung. So dachte ich jedenfalls bisher. Die Realität in der Deutschen Rechtsprechung sieht jedoch so aus, daß die Interessen/Anliegen der vermeintlich schwächeren Verkehrsteilnehmer stärker geschützt werden (ich fuhr damals ein Auto mit 170 PS, die Zeugin eines mit 60 oder so).
114 Antworten
Zitat:
Ist bei ihr warscheinlich auch besser so, das Auto nur als Einkaufswagen zu nutzen
Ach so, sie ist die Oma aus der Edeka-Werbung ;-)
Ja, Jein, das sollten wir mal wissen:
Willst Du da wirklich 2000 € abdrücken?
Das ist ein Streitwert, der locker in die Berunfungsinstanz gehen kann.
antworten
Zitat:
1. Mein Mitgefühl hast du schonmal. Ist echt behindert sowas, v.a. würde es mich aufregen diesen Rechtsverdrehern ausgeliefert zu sein.
Vielen Dank, Könik.
Zitat:
2. Sehr komisch was da vor Gericht gelaufen ist. Keine verifizierbaren Messwerte - nur die Aussage zweier Verkehrsunerfahrenen Frauen, die außerdem ein enges persönliches Verhältnis haben.
Das ist genau der Punkt an dem ich auch eventuell und ggf. mal tiefer einsteigen würde. Im Grunde genommen steht Aussage gegen Aussage - die Fahrerin hat während ihrer Befragung beispielsweise auch nicht erwähnt, daß sie geblinkt habe - ansonsten hat sie recht detailliert geschildert. Ausgerechnet dieses Detail hat sie vergessen - der aufmerksame Richter hat sie dann daran erinnert, daß man das ja gemeinhin tue - und somit auch sie vermutlich geblinkt habe. Da fiel es ihr plötzlich wieder ein
Zitat:
3. An den Grundsatz "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" glaube ich nicht. Ich denke durchaus, dass du in der Revision chancen hättest, Gründe siehe Nummer 2.
Leider glaubt da keiner der beiden beteiligten Anwälte dran. Wie gesagt, das erstinstanzliche Urteil wäre härter ausgefallen, als der eigentliche Strafbefehl. Deswegen habe ich meinen Einspruch zurückgezogen. Jetzt denke ich gerade darüber nach, ob und was ich daran ändern soll. Primär habe ich diesen Thread ja eröffnet, um einen Denkanstoß zu geben - nach wie vor denke ich, daß dieser Strafbefehl ungerechtfertigt ergangen ist. Neben den 2000 Eur Strafe darf ich jetzt auch meinen Anwalt und das Verfahren selbst bezahlen - weil es sich ja um eine vorsätzlich begangene Tat handelt. Toll. Wenn ich das Verfahren wieder aufnehme - muß ich vermutlich noch mehr Geld in die Hand nehmen, was dann im Extremfall genauso weg wäre - falls ich mich mit meiner Auffassung nicht durchsetzen kann. ich sehe auch gewisse juristische Fehler in der Abwicklung - aber hat nicht jeder Richter einen Ermessensspielraum? Aus welchem Grund sollte eine übergeordnete Instanz anders urteilen als die erste? Bei eindeutigen Fakten wäre dies wohl einfach zu beantworten, aber diese wurden als eher akademisch (vom Richter) abgetan.
Zitat:
Richtig, man könnte auf 'Verfahrensfehler' hoffen...
Ev. wäre es möglich eine Trennung der beiden Mädels zu beantragen und sie dann ein wenig 'auseinanderzunehmen'...
@ Stefan Payne. Der Strafbefehl wurde ja aufgrund meines zurückgezogenen Einspruchs wirksam. Wie können da Verfahrensfehler geltend gemacht werden? Sorry, aber ich nunmal kein Jurist.
Da die beiden Mädels ja als Zeugen aufgetrten sind, wurden ihre Aussagen auch getrennt aufgenommen - erst die Fahrerin, dann die Beifahrerin. Trotz der Widersprüche in den Aussagen, und den nicht verifizierbaren Angaben zu Geschwindigkeit, Dauer und Abstand - hat mir der Richter angeboten, sollte es zu einem Urteil kommen, mich entsprechend härter zu bestrafen. Der eine Monat ohne Führerschein sei ein Friedensangebot. Auch zu der Höhe der Tagessätze wollte er zu meinen Ungunsten entscheiden. In der Situation erschien es mir sinnvoll, dem Druck zu weichen. Das Vorgehen des Richters ist der eiegntliche Skandal für mich, und auch das offensichtliche Klüngeln mit dem Staatsanwalt . Diese Dame hat keinen Hehl aus ihrer Antipathie gemacht, dabei bin ich doch so ein netter Kerl !
@ pirke
Zitat:
Ist es nicht so, das man eine Aussage wie "30cm hinter mir" Gutachterlich bestätigen lassen kann?
Dann werden beide Autos langsam aufeinander gefahren und die im vorderen Wagen darf dann stop sagen wenn der wagen so dicht drauf ist wie sie meinte das er drauf gewesen wäre und ich wette die hätte bei weit mehr als 30cm stop gerufen...
Das vermute ich auch - die Zeugin hat ausgesagt, daß ähnliche Distanzen wohl nur beim Einparken zustande kommen würden. Naja, ich parke selten bei 16o ein...die Wette können wir uns schenken, ich denke auch, daß das Mädel da viel zu früh Stop gerufen hätte. Nur leider waren die Fakten da nicht so recht relevant - eher die Situation starkes Auto mit Kerl gegen schwaches Auto mit zwei kleinen Mädels. Wäre interessant gewesen zu shen wie eine Verhandlung mit umgekehrten Vorzeichen ausgesehen hätte - kleine Mädels in starkem Auto gegen mich in einem Kleinwagen. Spielt da vielleicht auch Neid eine Rolle? Jedenfalls wußte die Fahrerin recht genau, wieviel PS mein Auto damals hatte. Bei ihrem Auto ist ihr aber dann nicht eingefallen, wie schnell es eigentlich fährt. Ein Blick auf die homepage des Herstellers hätte geholfen - ca. 155 bzw. 160 km/h
Die kleinen Mädchen fuhren also am Limit. Leider hat das den Richter auch nicht interessiert.
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Zitat:
Also vorweg erstmal auch mein Beileid. Das ist echt ne meise Tour von den beiden Tussies.
Ich weiss nciht, ob ich in dieser Situation auf der AB so ruhig geblieben wäre wie du...einfach nur bremsen...ich hätte dann wahrscheinlich tatsächlich die Lichthupe und den linken Blinker eingesetzt...denn sowas macht mich wahnsinnig...
Also von daher auch nochmal ein Kompliment an dich, dass du dich trotzdem so unauffällig verhalten hast.
Danke, da meister !
Zitat:
Wie kann denn überhaupt die BEIfahrerin behaupten, dass du - egal in welchem Abstand - Lichthupe gegeben haben sollst?
Gute Frage..in dem Punkt haben sich beiden Zeugen ja auch widersprochen
Zitat:
Der Vorschlag mit der Vereidigung ist auch richtig gut - damit kämen die beiden schön ins schwitzen...
Und der Richter und der Staatsanwalt können auch nicht ganz sauber sein...die beiden unterschiedlichen Meinungen über das ganze...
Der Vorschlag mit der Vereidigung - das hätten wir während der Verhandlung machen müssen, oder? Auf die Ideen kam jedenfalls keiner. Richter und Staatsanwalt haben kein Problem miteinander - nach der Verhandlung haben wir sie friedlich beim Eisessen gesehen - miteinander. Ich denke der Tenor der härteren Verurteilung wurde von der Frau Staatsanwalt getrieben. Welche beiden unterschiedlichen Meinungen meinst Du? Mein Trost ist, daß zumindest der Monat ohne FS vorbei ist - von den vier Wochen war ich drei im Ausland unterwegs, und eine habe ich von zuhause aus gearbeitet.
Zitat:
@jein:
Zitat:Akteneinsicht bzw. Einspruch hat niemanden wirklich beeindruckt
Nach meiner persönlichen Erfahrung (und wohl auch Madcruisers) durchaus schon!
Hat Dein Anwalt keine Einsicht beantragt?
Akteneinsicht wurde vorgenommen, genauso wie der Einspruch. Während der Verhandlung habe ich den Einspruch aufgrund deutlicher Hinweise auf eine härtere Verurteilung stante pede zurück genommen.
@ j.ripper
Zitat:
Wer eine blütenreine schneeweiße Weste hat, sollte um sein Recht kämpfen, notfalls bis zur allerletzten Instanz!
Ich denke das ist dem Falle primär eine finanzielle Frage - für jeden Tag muß ich relativ weit anreisen, d.h. ein Arbeitstag fällt weg. Dann kommen noch die laufenden Kosten - Verfahren Anwalt - verbunden mit dem Risiko, daß diese Kosten an mir hängen bleiben plus die bereits aufgelaufenen. Meinen FS war ich bereist einen Monat lang los, aber auch das könnte entsprechend härter ausfallen. Nicht immer bekommt derjenige der im Recht ist auch Recht gesprochen - zumindest kein gerechtes Urteil. Gerade in dem Fall Drängeln/Nötigung kocht eine Menge Emotion mit - zumindest seitens der entsprechenden Behörden. Die Mädels haben das ganz gut für sich ausgenutzt. Vielleicht hat der Richter auch geblufft?
@ tecci6n
Zitat:
3.@jein: Vorweg, ist echt ne saudumme Geschichte. Sowas ist echt ne ganz miese Tour. Aber vielleicht denkst du ja mal drüber nach, ob du nicht doch nochmal anwaltliche Hilfe und eine weitere Instanz erwägen solltest, auch aufgrund der schon genannten Argumente und möglichen Lösungsansätze. Wenn dem so sein sollte und du mir vielleicht verrätst, wo du ungefähr herkommst, dann könnte ich dir einen wirklich sehr sehr versierten Anwalt für Verkehrsrecht empfehlen. Bei dem habe ich unter anderem mein Praktikum gemacht. Aber er ist auch ansonsten in Rechtskreisen ziemlich bekannt, da er schon oft im Rahmen der Verkehrssicherheitstage Vorträge gehalten hat und auch auf eine ziemlich erfolgreiche Karriere zurückblicken kann. Wenn du also möchtest, dann könnte ich dir gerne mal die Adresse geben.
dankeschön, mittlerweile geht es mir besser damit. ich habe neben diesem Thread auch einen Leserbrief an Auto Motor Sport geschrieben - vielleicht tritt das ja auch etwas los, wer weiß? Interesse an einer Wiederaufnahme hätte ich schon - nur muß die Erfolgsaussicht relativ gut sein, ich habe bereits recht viel Geld in die Geschichte versenkt, und möchte ungern sinnlos weiter Geld verplempern. Ich wohne im schönen Rüsselsheim, wenn das hilft? Ist im Kreis Groß Gerau, also nicht allzuweit weg von Aschaffenburg :-)
Wenn Du mir die Anschrift diesen sagenhaften Rechtsanwaltes per PN mitteilen würdest - wäre ich Dir sehr dankbar.
@radlager
Zitat:
Wenn also schon sichtbar zwei LKW's ein Elefantenrennen starten, dann muss man davon ausgehen, dass ein weiteres Fahrzeug zum Überholen an dieser Stelle ausschert. Dabei übersieht oder unterschätz der Überholende die Geschwindigkeit des herannahenden Fahrzeuges, aber bei solch hohen Geschwindigkeiten müsste sich auch der andere Fahrer halt eben eine Teilschuld zurechnen lassen.
die Situation damals war recht unklar. Das Auto der Zeuginnen fuhr zeitweise auf zwei Spuren gleichzeitig - klar habe ich das Rennen gesehen. Für mich sah es zeitweise aber so aus, als ob die Zeugin auf der mittleren Spur bleiben würde - die Geschwindigkeitsdifferenz zwischen dem Fahrzeug vor ihr war jedenfalls geringer als die zwischen uns beiden - und wir haben beide gebremst, ich ja noch stärker als sie, weil ich sonst wäre ich voll draufgefahren.
Die Aussagen der beiden Zeuginnen war offensichtlich abgestimmt, so daß insgesamt die Situation natürlich anders dargestellt wurde und letztendlich auch rüberkam als ich es getan habe.
Das mit der Teilschuld sehe ich anders - ich habe damals in der Fahrschule gelernt zweimal in den Rückspiegel zu schauen, und direkt vor dem Ausscheren einen Schulterblick zu riskieren. Wenn man wie die beiden während der Fahrt schwätzt ist man natürlich abgelenkt. Und das führt dann dazu daß man sich vor dem großen bösen Audi erschreckt der auf einmal da ist.
@ stefan
Zitat:
Ich wollt eher darauf hinaus, das man diese Teststrecke dafür missbrauchen könnte, die Glaubwürdigkeit der beiden Mädels deutlich zu reduzieren, in dem man sie und jemand anders fahren lässt, das ganze aufzeichnet...
Wie das ganze ausschaut, hat das Sat1 Automagazin (ich weiß, Klatschblattniveau) eindrucksvoll bewiesen
Hast Du zufällig einen link zu dem Beitrag von dem Sat1 Automagazin?
Zitat:
Original geschrieben von jein
@ stefan
Hast Du zufällig einen link zu dem Beitrag von dem Sat1 Automagazin?
Leider nein.
Ich weiß nur, das _ALLE_ ausnahmslos die Geschwindigkeit des schnellen falsch eingeschätzt haben, ev. waren 1-2 Richtige Antworten/Person dabei...
Zitat:
Aus welchem Grund sollte eine übergeordnete Instanz anders urteilen als die erste?
Weil in den Amtsgerichten unten meist nur Pfeifen sitzen.
Was willst Du nun?
Hier posten, sagenhafte 2000 € hinlegen, oder Dich wehren und Deine Rechte wahren?
wie gesagt der Post ist primär zur Info für Euch gedacht. Bisher habe ich jedenfalls noch nicht so recht die gewißheit daß sich wehren wirklich lohnt - immerhin bin ich ja der BÖSE
Außerdem habe ich meinen Einspruch zurückgezogen, das heißt der Strafbefehl ist rechtsgültig. Das Fahrverbot habe ich schon hinter mir - um die Bezahlung komme ich wohl auch nicht drumherum, das heißt ich habe schon gezahlt.
Dankeschön
Ich danke allen Leuten, die hier ihren Beitrag gepostet haben. Das Mitgefühl fand ich sehr rührend, und es hat mir auch geholfen, meinen Ärger und Frust loszuwerden.
Ein netter Kollege hier aus dem Forum hat mir die Adresse eines Anwalts rausgesucht, mit dem ich heuer telefoniert habe.
Da ich den Einspruch zurückgenommen habe, ist der Strafbefehl rechtskräftig - und juristisch läßt sich nichts mehr drehen, d.h. um Strafe zahlen, Punkte kassieren komme ich nicht mehr herum. Ich hoffe sehr, daß mir das nicht nochmal passiert. Am Freitag fahre ich wieder mal nach Bayern - schau'n wir mal was so passiert !
Ööhm, vielleicht solltest Du eine Bogen drum machen ;-)
Unser Mitgefühl hast Du sicher, aber irgendwas scheint am Anfang des Prozesses verkehrt gelaufen zu sein.
Also wehren würde ich mich schon bei 200 Euro, sogar bei 100 oder 50, wenn ich das Gefühl habe, dass ich nichts rechtswidriges gemacht hab.
Wenn ich das jetzt recht verstehe, hast du 2000 Euro bezahlt?
Mann Mann, das sind ungefähr 15 bis 20 Jahre Rechtsschutzversicherung!
Danke für deine Info, aber das ist ja wohl ein Beispiel, wie man es nicht machen sollte.
Die zahlt nicht bei einer Vorsatzstraftat (Das ist richtig so, sonst hätten es Gauner leichter).
Zu den Vorsatzstraftaten gehört das hier beschriebene Delikt!