Erfahrungen mit TÜV Süd (Gutachten zum Fzg Zustand), zweifelhaftes Gutachten

Guten Morgen,

ich mache hier mal ein neues Thema zum TÜV Süd auf.

Ich habe einen Neuwagen nach 8 Monaten aufgrund von Mängeln die nicht repariert werden konnten, zurück gegeben.

Zurück gegeben wurde ein unbeschädigtes Fahrzeug, durch Zeugen beweisbar. 4 Tage nach der Rückgabe wurde ein Gutachten vom TÜV Süd, Herrn D. erstellt. In den 4 Tagen bis zum Gutachten wurden Arbeiten am Fzg ausgeführt.

Auftragsgrund: Leasing, schon mal falsch, richtig, Rücktritt vom Kaufvertrag.

Es wird ein Kennzeichen XX YY 000 im Gutachten angegeben, zu dem Zeitpunkt waren am Fzg keine Kennzeichen montiert, der PKW still gelegt. Auf den Bildern sind keine Kennzeichen sichtbar (da eben abgemeldet).

Sand aus einem Strandhandtuch auf der Rückbank, Sand auf der Fußmatte links sowie 2 Flecken 5 cm Ø wurden mit 100 € Schadenhöhe (oder Aufwand?) im Gutachten notiert.

An der linken vorderen Tür und dem Stoßfänger befinden sich angeblich Schrammen. Diese sind auf den Übersichtsbbildern nicht erkennbar, lediglich auf Detailfotos.

Auf einem Detailfoto befinden sich merkwürdige, undefinierbare, sichtbare Schleier, Verschmutzungen, eine Rostbrühe, Flugrost (?)die vermuten lassen, dass diese Beschädigungen nicht zu dem Fzg passen.

Die Schadenhöhe wird mit knapp 1 000 € beziffert.

Dem Gutachter scheint die Reparaturmethode Smart Repair unbekannt zu sein, zumal (sofern es sich um eine Leasingrücknahme handeln würde) die Leasinggesellschaft in ihren Vorgaben ausdrücklich Smart Repair angibt und darüber hinaus auch nur einen anteiligen Kostenersatz des Leasingnehmers fordert.

Anzumerken ist, dass im Falle einer Rückgabe nach Rücktritt vom Kaufvertrag der Verkäufer nach § 346 BGB Verschlechterungen der Kaufsache hinzunehmen hat, es sei denn, der Käufer hat grob fahrlässig die Obhutspflicht(en) der Kaufsache verletzt.

Die Regelungen nach § 346 BGB dürften einem Kfz- Sachverständigen in dem Tätigkeitsfeld bekannt sein.

Dem Käufer hat demzufolge keine Kosten zu tragen, ungeachtet dessen wurden bei der Erstattung des Kaufpreises knapp 1 100 € einbehalten.

Alles deutet darauf hin das hier ein Gefälligkeitsgutachten erstellt wurde, dass die Werkstatt, der Händler dem Sachverständigen "diktiert" hat was man im Gutachten lesen möchte.

VG Thommi

Beste Antwort im Thema

Dazu müsste man mal wieder die Gegenseite hören.

Wenn ein Gutachter die Autonummer nicht vom Kennzeichen (das nicht mehr montiert war) abliest sondern den Papieren entnimmt, kann das ja nur ein Verbrecher sein. Dann noch Flecken auf den Sitzen monieren und Lackschäden per Detailfoto dokumentieren und das bei einem bereits 8 Monate alten Auto. Welche Beweise will man den noch. Eindeutig. Autohaus und Gutachter stecken unter einer Decke.

Glaskugel an: 8 Monate war der Kunde der Erbsenzähler und jetzt, bei der Rückgabe des Fahrzeugs, ist eben der Händler der Erbsenzähler. Du bestehst auf dein Recht und forderst eine Rückabwicklung und der Händler besteht auf sein Recht und erwartet ein Fahrzeug zurück, das bei gerade mal achtmonatiger Nutzung quasi wie neu sein sollte.

Wie immer bei MT, sind die bei der Fahrzeugrückgabe vorhandenen Schäden nicht erwähnenswerte Kleinigkeiten, während die selben Schäden beim Fahrzeugkauf natürlich nahe am wirtschaftlichen Totalschaden sind.

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Der Zustand ist bei einer Rückabwicklung aufgrund eines wirksamen Rücktritts allerdings irrelevant. Das sollte der SV auch wissen. Evtl. steht es aber auf dem Gutachtenauftrag des Händlers nicht drauf. Und das ist anscheinend der Punkt, der den TE nun zu Recht umtreibt.

@berlin-paul
Der wahre Grund stand tatsächlich nicht drauf, bzw siehe erste Seite: es stand als Grund Leasingrückgabe drauf.

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