Erfahrungen mit Auflastung v. Geländewagen zwecks LKW-Zulassung
Hi,
ich plane die Anschaffung eines Geländewagens (Langversion) mit einem hubraumstarken Dieselmotor (2,5 l oder mehr). Um die KFZ-Steuer etwas erträglicher zu gestalten, habe ich mir überlegt, den Wagen auf knapp über 2,8 t aufzulasten und als LKW zuzulassen, um eine Besteuerung nach Gewicht zu bekommen. Da ich mir modellmäßig noch nicht festgelegt habe, würde es mich interessieren, inwiefern jemand bereits Erfahrung bei der Auflastung von Geländewagen des einen oder anderen Fabrikates hat.
24 Antworten
Re: TOUAREG -> Gewichtsbesteuerung
Zitat:
Original geschrieben von nordlicht
Frag mal Deinen VW-Händler! Eigentlich hätte der Dich bei der Erstzulassung doch informieren müssen!
Der TOUAREG hat ein zGG von rund 3,0t (je nach Motor/ Ausstattung), also sollte es kein Problem geben.
Gewichtsbesteuerung als PKW-Kombi über 2,8t gibt es - soweit ich weiß - nur auf Antrag. Finanzämter müssen nicht von sich aus die kostengünstigste Variante anbieten, sind halt auch nur Behörden und keine Serviceunternehmen...
Das ist richtig
es liegt allein in der Hand des Finazfritzen ob dein Auto als PKW oder als LKW versteuert wird
bei uns wurden bisher alle anerkannt und als LKW versteuert
HÖRT DOCH BLOSS MIT LKW AUF!
LKW - versteuert ist immer noch UNSINN! Pkw-Kombi über 2,8t - das hat mit der Einstufung als LKW absolut nichts zu tun, der Begriff ist falsch und verwirrt nur.
Gewichtsbesteuerung ist das richtige Stichwort, aber da rede ich wohl irgendwie gegen Wände...
Re: HÖRT DOCH BLOSS MIT LKW AUF!
Zitat:
Original geschrieben von nordlicht
LKW - versteuert ist immer noch UNSINN! Pkw-Kombi über 2,8t - das hat mit der Einstufung als LKW absolut nichts zu tun, der Begriff ist falsch und verwirrt nur.
Gewichtsbesteuerung ist das richtige Stichwort, aber da rede ich wohl irgendwie gegen Wände...
Es ist doch wohl egal ob wir es "Gewichtsbesteuerung" oder "als LKW versteuert" oder als "PKW über 2,8t versteuert"
oder was weiß ich wie, hauptsache ist doch der Euro betrag den wir für die Steuer die abdrücken und Beträgt nun mal bei 2,82t nur 172€
2,8t
Hy,
so egal ist es nicht ob LKW oder
Kombinationskraftwagen über 2,8t
denn der LKW wird von wenigen
Ausnahmen abgesehen auch von
der Versicherung als LKW betrachtet,
d.h. die Prozente gehen nur auf 50%
und die Versicherung ist je nach
Typenklasse die das Fzg als PKW
hat von vorneherein teurer .
Ferner besteht bei LKW-Zulassung
ein Sonntagsfahrverbot MIT ANHÄNGER
also keine Urlaubsfahrten Sonntags
mit Wohnwagen oder Motorradhänger
und die meisten nutzen Geländewagen
dieser Größe ja dafür...
Ein Kombinationskraftwagen über 2,8t
wird weiterhin als PKW behandelt, hat
also diese Nachteile nicht und behält
auch weiterhin alle Sitzplätze also
nicht Gurte unbrauchbar machen,Trennwand etc.
Achs-u.Diffbruch
Stefan
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Noch ein Grund, warum es nicht ganz egal ist: Die Gewichtsbesteuerung bei PKW ist nur dann möglich, wenn das Fahrzeug im Brief (und Schein) als "PKW, Kombi" geführt wird. Ohne den Zusatz "Kombi" wird in der Regel keine Gewichtsbesteuerung ermöglicht...
Gruß
Derk
Trotzdem aufpassen!
Es gibt in der StVO zahlreiche gewichtsbezogene Regelungen (z.B. erlaubtes Parken auf dem Gehweg mit Schild in blau/weiss -> nur für PKW bis 2,8t) auf die man dann wohl mal ein Auge werfen sollte.
Es gibt allerhand missgünstige Politessen und Herrn von der Trachtengruppe grünweiss, die sich da teilweise einen Sport daraus machen!
Trotzdem aufpassen!
Es gibt in der StVO zahlreiche gewichtsbezogene Regelungen (z.B. erlaubtes Parken auf dem Gehweg mit Schild in blau/weiss -> nur für PKW bis 2,8t) auf die man dann wohl mal ein Auge werfen sollte.
Es gibt allerhand missgünstige Politessen und Herrn von der Trachtengruppe grünweiss, die sich da teilweise einen Sport daraus machen!
Nicht nur Kombi werden bei über 2,8 t gewichtsbezogen besteuert, auch Wohnmobile (T 4, Transit usw. )
RICHTIG! --> AAAABER...
... hier ging es um die "Umwidmung" eines PKW zwecks Steuerersparnis, für ein SoKfz-Wohnmobil muss zwingend eine Schlafmöglichkeit und (glaube ich) eine Kochgelegenheit vorhanden sein, das stößt beim "normalen" Geländewagen eher auf Probleme.
vergiss die LKW Zul.
hallo
das fahrzeug als lkw zuzulassen kannst du vergessen, scheiben hinten zuschweissen, laderaum muss grösser als fahrgastraum sein, kriegst du nur ärger,
am einfachsten einen geländewagen kaufen der breits aufgelastet ist oder selber auflasten lassen, auf min 2,8 to.
das ist dann ein "kombinationsfahrzeug" die versicherung bleibt pkw (lkw versicherung ist teuer) steuer wird nach gewicht berechnet bei 2,8 to ca. 173 Euro,
mfg rudi