Erdgasfahrzeug in der Tiefgarage
Moin!
Neulich habe ich mich mit einem Juristen darüber unterhalten, was eigentlich für Konsequenzen zu befürchten sind, wenn man mit einem CNG-Fahrzeug in eine Tiefgarage einfährt, an welcher ein kleines Schild hängt, wonach die Einfahrt für "druckgasgetriebene Fahrzeuge" verboten ist. Offiziell gibt es ja keinen Grund mehr, aber offenbar sind einige Baugenehmigungen für Tiefgaragen an dieses Verbot geknüpft, so dass die Betreiber diese Schilder nicht einfach abmontieren dürfen. Die großen Tiefgaragenbetreiber haben allesamt kein Problem mit Gasfahrzeugen, aber bei kleineren Anlagen an Hotels, Einkaufszentren oder Bürogebäuden findet man ja durchaus gelegentlich diese Schilder.
Besagter Jurist meint: Wenn in einer solchen Tiefgarage etwas passiert, und sich dann herausstellt, dass mein Fahrzeug mit CNG fährt, besteht das Risiko, dass mich meine Haftpflichtversicherung in Regress nimmt. Diese kleinen Schilder müssen also unbedingt beachtet werden. Das allerdings würde mir etliche meiner regelmäßigen Parkmöglichkeiten ruinieren...
Matthias
Beste Antwort im Thema
Die Vorschrift für Tiefgaragen wurde damals für LPG Fahrzeuge eingeführt, da schwerere Gase, wie Propan und Butan, sich zunächst am Boden ausbreiten und dann wegen mangelnder Bodenentlüftung eine Brandgefahr darstellen.
Bei Methan bestehen diese Bedenken nicht, so dass diesbezüglich keine baurechtlichen Vorschriften bestehen.
Die Schilder differenzieren aber nicht, da sie zumeist noch aus einer Zeit stammen, in der CNG Fahrzeuge noch nicht gebräuchlich waren. Von daher ist der Erklärungswille des Hausbesitzers noch nicht einmal offensichtlich.
In deinem Beispielfall könntest Du zwar das Hausrecht des Garagenbesitzers verletzen, der durch das Schild seinen Willen erklärt. Du schaffst aber keine unverhältnismäßige Gefahr und bist beim Brand des Elektroautos noch nichtmals Verursacher des Schadens. Und damit gibt es meiner Ansicht nach keinen Haftungsgrund für Dich oder deine Versicherung.
22 Antworten
Zitat:
@erdgaszaffitaxi schrieb am 10. Juni 2020 um 10:33:17 Uhr:
Die Vorschrift für Tiefgaragen wurde damals für LPG Fahrzeuge eingeführt, da schwerere Gase, wie Propan und Butan, sich zunächst am Boden ausbreiten und dann wegen mangelnder Bodenentlüftung eine Brandgefahr darstellen.
Die "Regel" stammt AFAIK aus Zeiten, als es bei LPG keinen Füllstopp gab. Wenn also jemand kaltes LPG getankt hatte und dann in einer wärmeren Garage stand - das Überdruckventil konnte abblasen. Was bei LPG in einer TIEFgarage keine gute Idee ist.
Seit den 80ern sind sowohl LPG wie CNG gasdicht. Risiko NULL.
Zitat:
@GaryK schrieb am 10. Juni 2020 um 22:51:25 Uhr:
Zitat:
@erdgaszaffitaxi schrieb am 10. Juni 2020 um 10:33:17 Uhr:
Die Vorschrift für Tiefgaragen wurde damals für LPG Fahrzeuge eingeführt, da schwerere Gase, wie Propan und Butan, sich zunächst am Boden ausbreiten und dann wegen mangelnder Bodenentlüftung eine Brandgefahr darstellen.Die "Regel" stammt AFAIK aus Zeiten, als es bei LPG keinen Füllstopp gab. Wenn also jemand kaltes LPG getankt hatte und dann in einer wärmeren Garage stand - das Überdruckventil konnte abblasen. Was bei LPG in einer TIEFgarage keine gute Idee ist.
Seit den 80ern sind sowohl LPG wie CNG gasdicht. Risiko NULL.
Ich würde sogar so weit gehen, zu behaupten,
dass Gas-Autos ein geringeres Risiko darstellen als Benziner.
Deren Tanks sind meist nur noch aus Kunststoff und lecken öfter.
Nur bemerkts meist keiner.
Zitat:
@schleuti schrieb am 11. Juni 2020 um 06:46:17 Uhr:
Ich würde sogar so weit gehen, zu behaupten,
dass Gas-Autos ein geringeres Risiko darstellen als Benziner.
Das wird ganz sicher so sein. Aber an der Einfahrt steht eben nicht "für Benzinfahrzeuge verboten", sondern "für druckgasgetriebene Fahrzeuge verboten". Mir ist das neulich passiert, dass ich zu einem Drehtermin wollte und dann dort an der Einfahrt zur Tiefgarage wieder abdrehen musste, weil so ein blödes Schild dort hing. Die nächste Parkmöglichkeit war deutlich weiter entfernt, so dass ich meine Ausrüstung deutlich weiter schleppen musste und dann ziemlich abgekämpft dort ankam.
Ich habe eben wirklich Bedenken, gegen den erklärten Willen des Betreibers zu handeln, und da trotzdem reinzufahren...
Matthias
Morgen...!
Mach dir keine Gedanken!!! 😉 Wenn das Schild schon so alt ist, dass es noch aus damaligen gesetzlichen Gründen angebracht worden ist, ist es nicht mehr gültig!
http://www.gasauto.info/.../parken-in-parkhaeusern-und-tiefgaragen
https://rp-online.de/.../...euge-an-tiefgaragen-ungueltig_aid-17334459
MfG André
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Das Hausrecht gilt weiterhin, womit das Schild eben nicht ungültig ist.
Nur wieso fragt man nicht mal beim Eigentümer nach, wie es um seinen tatsächlichen Willen aussieht, insbesondere wo die Grundlage der Beschilderung überholt ist?
Naja, wie soll man das denn praktisch umsetzen? Soll man so lange irgendwo auf dem Gehweg parken, um irgendwo zu einem Tresen in der Eingangshalle zu gehen, um dann die dort (vielleicht) sitzende Dame zu fragen, wie es sich mit der Einfahrt für CNG-Fahrzeuge verhält? Die wird davon keine Ahnung haben und vermutlich so spontan von niemandem, den sie vielleicht anrufen könnte, am Telefon eine verbindliche Zusage erhalten, dass man da trotz Schild reinfahren darf.
Matthias
CNG Gas sammelt sich nicht unter der Decke. Es ist so flüchtig, dass es sofort mit der Abluft/über die Einfahrt verschwindet.
Das schlimmste was passieren kann, ist ein permanentes Parkverbot durch den Parkhausbetreiber.
Zitat:
@GaryK schrieb am 10. Juni 2020 um 22:51:25 Uhr:
Die "Regel" stammt AFAIK aus Zeiten, als es bei LPG keinen Füllstopp gab. Wenn also jemand kaltes LPG getankt hatte und dann in einer wärmeren Garage stand - das Überdruckventil konnte abblasen. Was bei LPG in einer TIEFgarage keine gute Idee ist.
Seit den 80ern sind sowohl LPG wie CNG gasdicht. Risiko NULL.
In Frankreich sieht man häufig Schilder, die das Verbot auf solche Fagrzeuge "sans soupape" beschränken.
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