Erbrachte Gewährleistungs"leistung" ohne Nachweis/Rechnung

Guten Tag,

ich bin mir unsicher, ob ich hier einen (größeren) Fehler gemacht hab und hoffe sehr auf eine Einschätzung. Hier einmal stichpunkartig das Geschehen

- vor 3 Monaten gebrauchten PKW vom Händler gekauft
- nach 4 Wochen durch Werkstatt festgestellt, dass der Wagen Öl "frisst" (1l / 100km). Kosten ca. 100 € ink. Öl
- Händler hat 8.000 € Rückkaufpreis "angeboten" (Kaufpreis 9.200 € - daher keine Option) und daher Wagen vom Händler zur Nachbesserung vor 2 Wochen bei uns abholen lassen
- wir haben keinen Ersatz-PKW erhalten
- Motor wurde "generalüberholt"
- Gestern Wagen wieder in Empfang genommen beim Händler

Wir haben bei der Rückübergabe keinen Beleg oder Ähnliches über die erbrachten Leistungen erhalten. Nun bin ich mir unsicher, ob wir darauf aber noch bestehen sollten und auch einen Anspruch darauf hätten.

Uns sind neben den Unannehmlichkeiten Kosten ca. in Höhe von 200 € (Fremdwerkstatt, Öl, Spritverbrauch), die wir auch ersetzt haben wollten.
Der Händler hat dies "wegdiskutiert", indem er andererseits auf etwaige Selbstbeteiligungen rund um die Generalüberholung des Motors uns gegenüber verzichtet hat. Ich weiß hier leider überhaupt nicht, ob er hier uns gegenüber überhaupt hätte etwas fordern können.
Um weiteren Streitigkeiten wegen des geringen Betrags aus dem Weg zu gehen, haben wir im Moment auf die (zumindest teilweise) Kostenerstattung verzichtet.

Mich beschleicht hier insgesamt ein ungütes Gefühl, dass wir hier über den Tisch gezogen werden/wurden.
Andererseits war die Kommunikation insgesamt aber recht freundlich und transparent mit dem Händler, hat zum Beispiel auch immer proaktiv Bilder von den laufenden Reparaturarbeiten geschickt.

Was meint ihr? Das Thema abhaken oder hier noch mal einhaken?

Lieben Dank für eine Rückmeldung

23 Antworten

Wir hatten mal den Fall, dass ein Auspuffkrümmer bei einem Gebrauchtwagen gerissen war.
Der Händler hat den geschweißt, was aber nicht lange gehalten hat.
Dann wollte der Händler nichts mehr machen.
Es ging vor Gericht.
Der Richter hat uns nur recht gegeben, weil der Händler schon mal den Schaden erfolglos beseitigt hatte.
Ansonsten hätte der Richter das als normalen Verschleiß eingestuft.
Letztendlich hat die Werkstatt den Auspuffkrümmer erneuert, allerdings nicht mit einem Originalteil, sondern mit einem günstigen Auspuffkrümmer aus dem Zubehörhandel.

Damit will ich sagen, dass man keine allzu hohen Erwartungen an die Gewährleistung stellen sollte.
Wenn der Schaden innerhalb des Gewährleistungszeitraums nicht wieder auftritt, ist der Händler aus dem Schneider.

bei der Gewährleistung wird die alte Kiste wieder gerade gebogen,

Die Garantie betrifft Neuwagen.

Beides sollte nicht verwechselt werden.

Ich Persönlich finde das Händler bei Kisten die Über 8 Jahre alt sind sowieso davon befreit werden sollte.

Keiner weis genau was wirklich mit diversen Autos schon getrieben wurde.

Zitat:

@pmscali schrieb am 4. September 2024 um 16:14:29 Uhr:


bei der Gewährleistung wird die alte Kiste wieder gerade gebogen,

Die Garantie betrifft Neuwagen.

Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Vorgabe, die der Händler erfüllen muss. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung, die über die Gewährleistung hinausgeht, die der Garantiegeber aber an Bedingungen knüpfen kann.

Es gibt durchaus auch Händler, die (ggf. gegen Aufpreis) auch für Gebrauchtwagen eine Garantie geben. Gewährleistung geben müssen sie sowieso, sowohl für Neu- als auch für Gebrauchtfahrzeuge.

Soweit korrekt.

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Du setzt einen Dreizeiler auf, in dem du das Problem, die daraufhin im Rahmen der Sachmängelhaftung durchgeführte "Generalüberholung", den Km-Stand und das Datum festhältst und lässt dir dies vom Händler unterzeichnen.

Da steht man nicht mit völlig leeren Händen da. Deinen Aufwand von 200 EUR vergiss.

Interessant wäre mal zu wissen was für ein Auto / Motor.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 4. September 2024 um 16:56:19 Uhr:


Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Vorgabe, die der Händler erfüllen muss. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung, die über die Gewährleistung hinausgeht ...

Das steht wo ?

edit

Zitat:

@Spi95 schrieb am 4. September 2024 um 17:36:49 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 4. September 2024 um 16:56:19 Uhr:


Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Vorgabe, die der Händler erfüllen muss. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung, die über die Gewährleistung hinausgeht ...
Das steht wo ?

Das steht in den jeweiligen Garantiebedingungen. Warum sollte der Hersteller eine Garantie geben, wenn diese nicht mehr leistet als die Gewährleistung? Letztere muss er ja sowieso geben.

Bei meinem ist z.B. in der Garantie ein Ersatzwagen enthalten, in der Gewährleistung nicht. Was da sonst noch drinsteckt kann ich nicht sagen, ist ein Firmenwagen da zahle ich eh nix... Asiatische Hersteller geben gerne Garantien, die zeitlich über die Gewährleistung hinausgehen etc.

Auf jeden Fall den Mangel schriftlich anzeigen. Falls der Schaden jetzt immer noch nicht behoben ist, hat der Verkäufer noch einen Versuch. Danach könntest du dann weitere Schritte einleiten, falls du die Reparaturversuche nachweisen kannst.
PS: Was wurde überhaupt am Motor gemacht. 1 Liter Öl auf 100km ist ja nun nicht gerade wenig.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 4. September 2024 um 17:56:11 Uhr:



Zitat:

@Spi95 schrieb am 4. September 2024 um 17:36:49 Uhr:


Das steht wo ?
... Warum sollte der Hersteller eine Garantie geben, wenn diese nicht mehr leistet als die Gewährleistung?

Bei den üblichen Garantien von Herstellern ist das auch so.

Bei Gebrauchtwagen - Garantien irgendwelcher Dittanbieter, und wenn überhaupt geht es hier um so etwas, ist das nicht der Fall.

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