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Engstellen an Ortseinfahrten

Hallo,

ich hab mal eine Frage! Und zwar gibt es doch bei manchen Ortschaftseinfahrten diese Engstellen an denen sich die Fahrbahn links und rechts verengt sodass man die hindernisse in der Mitte der Fahrbahn durchfahren muss.

Wie ist in solchen Situationen eigentlich die Vorfahrt geregelt? Hat der Vorfahrt, der aus dem Ort herausfahren will oder hat der hineinfahrende Vorfahrt?

Mein Großvater befand sich nämlich in solch einer Engstelle (er wollte aus dem Ort fahren) als ein anderes Fahrzeug in den Ort fahren wollte und sich auch noch in die Engstelle zwängte. Dabei wurde die Spiegelabdeckung vom Auto meines Grossvaters runtergerissen.

Ein 3. Fahrzeug fuhr dann über die Abdeckung, sodass sie zersplitterte.

Der Schadensverursacher ist ca. 22 Jahre alt, Polizeibeamter und behauptet dass er keine Schuld habe, da er die Abdeckung nicht zerstört hat, sondern das 3. Fahrzeug. Ist doch schwachsinn oder?

Jedenfalls gehört das Fahrzeug dem Vater seiner Freundin. Er ist doch also garnicht berechtigt, das Fahrzeug zu führen da er dann ja keinen Verischerungsschutz hat.

Was sagt ihr zu der ganzen Sache???

Gruß

Sebo

20 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von golf_v_tdi_66kw


Also bei meiner Versischerung gibt man an:
Eingegrenzte Fahrermenge: Ja/Nein
Weibliche/Männliche Fahrer unter 21: Alter/Alter

Es kommt um einiges billiger wenn man nur wenige Fahrer über 23 anmeldet. Also ist die Frage ob das genannte Fahrzeug einen begrenzten Fahrerkreis hat. Frag ihn mal und wenn er nicht hätte fahren dürfen dann sollte er wohl am besten schnell und bar zahlen 😉

Wäre dann mein 2. Weg gewesen 😉 jetz muss ich den Menschen erstmal ans Telefon bekommen :P

Was spielt das mit der Versicherung überhaupt für eine Rolle (Ausser als Druckmittel 😉)? Wenn der andere den Schaden verursacht hat muss er dafür aufkommen. Egal ob aus eigener Tasche oder durch Versicherung.

Mein Auto darf jeder Fahren ich hab keine Einschränkung. Muss nicht sein. So kann auch mal ein Freund fahren auf längeren Strecken oder wenn mal Not am Mann ist. Die Einschränkung gilt meist auch nur für Kasko, die Haftpflicht muss zahlen und kann sich höchstens eine Art Strafzahlung vom Halter wiederholen wenn ein Fremder gefahren ist.

Und das mit dem Polizeibeamten hat der bestimmt nur gesagt um deinen Grossvater einzuschüchtern. Kanns nicht sein, richtig.

Gruß Meik

Re: Engstellen an Ortseinfahrten

Zitat:

Original geschrieben von Jason_V.


Der Schadensverursacher ist ca. 22 Jahre alt, Polizeibeamter und behauptet dass er keine Schuld habe...

Hat er sich am Unfallort als Polizeibeamter ausgewiesen?

Also das wäre ja echt der Hammer, wenn er wirklich nix mit der Polizei zu tun hätte!
Dann würde ich in jedem Fall die Polizei alamieren...
Geht ja mal gar net klar 🙁

Zitat:

Original geschrieben von golf_v_tdi_66kw


Also das wäre ja echt der Hammer, wenn er wirklich nix mit der Polizei zu tun hätte!
Dann würde ich in jedem Fall die Polizei alamieren...
Geht ja mal gar net klar 🙁

auch wenn er in zivil dagewesen wäre spielte dies keine rolle... er hat den unfall mit seinem privat pkw verursacht, dieser war (denke ich mal) nicht als "sonderfz" gekennzeichnet also ist er wie jeder andere verkehrsteilnehmer zu behandeln.....ich kann auch nicht sagen, wenn ich nen unfall baue, dass ich in der feuerwehr bin und in der firma mit hochgiftigen stoffen arbeite die bei einer freisetzung mehrere tausend menschen qualvoll umbringen....wäre genau dass selbe! und trotzdem hätte ich dadurch keine "vorteile"

@Magirus
Das meine ich so gar nicht, sondern mehr die Sache, dass er dann eiskalt gelogen hätte um den Unfallgegner einzuschüchtern. Also das würde ich mir in dem Maße nicht gefallen lassen...

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