Engstellen an Ortseinfahrten
Hallo,
ich hab mal eine Frage! Und zwar gibt es doch bei manchen Ortschaftseinfahrten diese Engstellen an denen sich die Fahrbahn links und rechts verengt sodass man die hindernisse in der Mitte der Fahrbahn durchfahren muss.
Wie ist in solchen Situationen eigentlich die Vorfahrt geregelt? Hat der Vorfahrt, der aus dem Ort herausfahren will oder hat der hineinfahrende Vorfahrt?
Mein Großvater befand sich nämlich in solch einer Engstelle (er wollte aus dem Ort fahren) als ein anderes Fahrzeug in den Ort fahren wollte und sich auch noch in die Engstelle zwängte. Dabei wurde die Spiegelabdeckung vom Auto meines Grossvaters runtergerissen.
Ein 3. Fahrzeug fuhr dann über die Abdeckung, sodass sie zersplitterte.
Der Schadensverursacher ist ca. 22 Jahre alt, Polizeibeamter und behauptet dass er keine Schuld habe, da er die Abdeckung nicht zerstört hat, sondern das 3. Fahrzeug. Ist doch schwachsinn oder?
Jedenfalls gehört das Fahrzeug dem Vater seiner Freundin. Er ist doch also garnicht berechtigt, das Fahrzeug zu führen da er dann ja keinen Verischerungsschutz hat.
Was sagt ihr zu der ganzen Sache???
Gruß
Sebo
20 Antworten
Wenn kein Schild steht wer Vorfahrt hat gilt gegenseitige Rücksichtnahme. Sprich normalerweise wer als erster kommt mahlt zuerst, darf also als erster durchfahren.
Mein Auto kann jeder Fahren und ist versichert, nur weil das jemand anderen gehört erlischt nicht gleich der Versicherungsschutz.
Ohne weiter die Situation zu kennen ist die Schuldfrage so nicht zu klären. Wer wie schnell, beide soweit möglich rechts gefahren, wer zuerst....
Gruß Meik
Wenn das Fahrzeug nur auf die Familie der Freundin oder nur auf deren Vater versichert war, dann wirds teuer für ihn.
Wie die Vorfahrt ist kann ich mir jetzt nicht vorstellen. Also eigentlich gilt doch, dass der Schuld hat, der die Spur des anderen befahren hat oder?
Das ein anderer über das Teil am Ende drübergefahren ist ist denke ich egal, es sei denn es lag schon fünf minuten da und er hätte abbremsen können. 😉
Im Zweifelsfall ist der Unfallgegner eh verpflichtet, es seiner Versicherung zu melden, und wenn er das Auto gar net fahren durfte, dann wird er spätestens dann hohe Kooperationswilligkeit zeigen denke ich 😉
Edit: Da war mal wieder wer schneller 😉
also bei uns in der fs wurde gesagt das:
der auf dessen seite sich die engstelle befindet warten muss, da er die andere fahrspur befahren muss...
*ot*
ich denke nicht, dass er mit 22 schon polizeibeamter ist...jedenfalls hätte er dann sehr früh sein abi gehabt und die polizeischule beendet....er ist meiner meinung anch nur "anwärter" bzw. "azubi"..........
Also nochmal: mein Großvater war schon in der Engstelle, der andere hat also auf jeden Fall Schuld, weigert sich aber, den Schaden zu bezahlen.
Mit dem Auto darf doch nicht jeder X-Beliebige fahren oder doch?
Das würde ja schon fast an einen Mietwagen grenzen. Ich musste bei meiner Versicherung angeben wer das Fahrzeug fahren darf und da waren nur Familienmitglieder als Auswahlmöglichkeit aufgeführt.
Wieso sollte er mit 22 nicht schon ein Polizist sein? Mit mir hat einer zu arbeiten angefangen und ist nach 2 Monaten zur Polizei. Da waren wir 16 und er hatte nur 3,4 Jahre lehrzeit soviel ich weiß. Man braucht ja auch kein Abi für die Polizei.
DAnke schonmal für eure antworten!!!
Gruß
Sebo
naja...das "normale" alter für den "beamtenstatus" bzw. ende der polizeilehrzeit und übernahme liegt bei ca. 23-24jahren...aber ausnahmen bestätigen die regel und zumindest bei uns in rheinl.-pfalz ist ein abi schon fast verbindlich....
Wieder ein Beispiel von sinnlosen Hindernissen, die für mehr Gefahren sorgen, als sie durch die Einbremsung der Verkehrsteilnehmer erreichen wollen.
Am besten finde ich noch den abgesenkten Bürgersteig hinter einer Kurve, der die Fahrbahn verengt (ohne Reflektorschild natürlich). Den kann man auch wunderbar übersehen, wenn man damit nicht rechnet.
Hab neulich auch was ganz tolles erlebt: Innerorts 30, Ortsende -> Tempo 70 erlaubt... kommt 100m nach dem Ortsende noch ein Tempo-30-Bump, der eigentlich den entgegenkommenden Verkehr einbremsen soll. Schön für den, der aus dem Ort rausfährt und erstmal wieder 30 fahren darf.
Zitat:
Original geschrieben von Jason_V.
Mit dem Auto darf doch nicht jeder X-Beliebige fahren oder doch? Das würde ja schon fast an einen Mietwagen grenzen. Ich musste bei meiner Versicherung angeben wer das Fahrzeug fahren darf und da waren nur Familienmitglieder als Auswahlmöglichkeit aufgeführt.
Doch, wenn er entsprechend versichert ist.. (Stichwort: weitere nicht angegebene Personen).
Wenn er sich weigert einfach mal damit sagen, dass er zahlen soll oder die Polizei und die Versicherung informiert würden. Falls nicht schon geschehen.
Hätte ich auch gemacht. Werd auch nen Brief an die Dienststelle von dem Herrn schreiben da er meinen Grossvater ziemlich schwach angeredet hat und das kanns ned sein!
In einem Land wo die Polizei eh schon den beliebtheitsstatus von Hemoriden hat (tut mir leid für die ausdrucksweise) kann der sich ned so verhalten. Und schon garned wenn er schuld is!
Abwarten was der Halter von dem Fahrzeug zu der Sache sagt. Jedenfalls wird meine 1. Frage an den sein, wie sein Auto versichert ist und sobald der sagt dass Frau und Tochter damit fahren dürfen sag ich ihm dass er bzw. der Fahrer probleme bekommen wird.
Sowas kann doch ned angehn!!
Zitat:
Original geschrieben von Jason_V.
Mit dem Auto darf doch nicht jeder X-Beliebige fahren oder doch?
Das würde ja schon fast an einen Mietwagen grenzen. Ich musste bei meiner Versicherung angeben wer das Fahrzeug fahren darf und da waren nur Familienmitglieder als Auswahlmöglichkeit aufgeführt.
Wieso denn nicht? Es gibt meines Wissens nur die Einschränkung "unter 23", "unter 23 weiblich" (gibts wirklich *g*) und "mindestens im selben Alter" (glaube auch nur bei unter 23).
Was glaubst du, wieso der Halter des Autos bei einem Geschwindigkeitsverstoss den Fahrer angeben muss? Bestimmt nicht, weil alle potentiellen Fahrer der Versichung gemeldet sind.
Wäre doch etwas absurd, wenn Fahrzeuge in ihrer Nutzung personengebunden sind. Wer fährt denn nicht mal mit den Fahrzeug eines Freundes oder wechselt sich auf langen Strecken ab?
Oder... wenn mein Kumpel ein Bier zuviel getrunken hat und ich nüchtern bin, müssen wir sein Auto stehen lassen und mit dem Taxi fahren...? Das gäbe aber ganzschön irrsinnige Situationen 🙂
Wer versichert denn sowas? Dass ich einen fahren lassen kann wenn ich daneben sitze versteh ich ja, aber ich kann doch ned irgendwelche Leute mit den Autos fahren lassen und dann hoffen dass die Vers. dafür aufkommt.
Bei uns wars z.B. so dass wir bei den Autos nichtmal Kinder, Eltern, bzw Ehe/Lebenspartner angegeben haben...
Zitat:
Original geschrieben von Jason_V.
Dass ich einen fahren lassen kann wenn ich daneben sitze versteh ich ja, aber ich kann doch ned irgendwelche Leute mit den Autos fahren lassen und dann hoffen dass die Vers. dafür aufkommt.
Was macht das denn für einen Unterschied? Der "unbekannte Fahrer" besitzt genauso einen Führerschein und hat das von der Versicherung festgelegte Alter (18 bzw 23) erreicht - wenns kracht, steigen die Prozente doch genauso für den Halter, das ist dann sein Problem.
Für mich persönlich wärs halt ein Unterschied ob die Vers. weiß dass sie nur bestimmte Personen mitversichert oder eben irgendwelche unbekannten.
@Jason_V.
klingt komisch, ist aber so...akzeptiere einfach was razor23 schreibt...das ist halt so geregelt....egal obs für dich nen unterschied macht oder nicht....
Also bei meiner Versischerung gibt man an:
Eingegrenzte Fahrermenge: Ja/Nein
Weibliche/Männliche Fahrer unter 21: Alter/Alter
Es kommt um einiges billiger wenn man nur wenige Fahrer über 23 anmeldet. Also ist die Frage ob das genannte Fahrzeug einen begrenzten Fahrerkreis hat. Frag ihn mal und wenn er nicht hätte fahren dürfen dann sollte er wohl am besten schnell und bar zahlen 😉