Endlich - Urlaub. Gibt's was zu beachten ?
ab Mo. geht es zum ersten mal seit über 10 (!) Jahren wieder mit dem Motorrad in den Urlaub. ( Ja ich weis...)
Es geht in die Schweiz, Italien, Südfrankreich. Hat sich da in Ländern in den letzten Jahren was ergeben was man beachten sollte ?
Was ich meine sind so Sachen wie Warnweste, Verbandkasten... Blitzer von hinten usw. Mautgebüren sind wohl nicht so relevant da es eh. nur über Landstrassen geht...
Gruß zettinator
18 Antworten
Da würde ich an Deiner Stelle mal die HP des ADAC besuchen. Da sind recht gute Tipps aufgeführt, die man beim einem Trip mit dem Motorrad beachten sollte. Vor allen Dingen sind die immer auf dem neuesten Stand.
Gruß.
Warnweste sollte man immer dabei haben.
Verbandspäckchen in Ö pflicht, in den anderen weiß ich nicht.
Schweiz exakt ans Tempolimit halten. Dort wird auch auf Pässen gelasert, mit zivilen Moppeds patrouliert und schon mal von oben auf die Beachtung der durchgezogenen Linie in den Kehren unterhalb geguckt.
Italien: ECE-Helm, keine Wheelies, nicht einhändig fahren (kein Witz). Niemals, auch nur kurze Strecken, ohne Helm fahren. Sonst droht Beschlagnahme des Moppeds. Knöllchen, die nach D geschickt werden (stationäre Blitzer), kosten minimum 156 Euro. Selbst für 6 km/h drüber.
Südfrankreich: Auf den Nationalstrassen (N xx) ans Tempolimit halten. Ansonsten eher locker.
... fahren ohne Helm kostet in Frankreich 90 Euro ... 😁
Warnweste brauchst Du in den genannten Ländern nicht. Das Verbandpäckchen ist nur in A Pflicht.
20 Euro Scheine mitnehmen. In nicht jeder ländlichen Region kann man Sonntags an offenen Tankstellen auffüllen. Da muss man manchmal an den Automaten.
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Zitat:
Original geschrieben von kandidatnr2
... fahren ohne Helm kostet in Frankreich 90 Euro ... 😁
Warnweste brauchst Du in den genannten Ländern nicht. Das Verbandpäckchen ist nur in A Pflicht.
Warnweste mitführen ist Pflicht in Österreich und auch in Italien. Müssen bei einer Panne auf Autobahnen sowie Bundesstraßen ( in Italien Strada Statale ugs. Super Strada - gekennzeichnet mit SS+Nummer ) getragen werden.
Beim ADAC ist das alles sehr übersichtlich aufgeführt.
Gruß Michi
Zitat:
Original geschrieben von camion-rebel
Warnweste mitführen ist Pflicht in Österreich und auch in Italien. Müssen bei einer Panne auf Autobahnen sowie Bundesstraßen ( in Italien Strada Statale ugs. Super Strada - gekennzeichnet mit SS+Nummer ) getragen werden.
Beim ADAC ist das alles sehr übersichtlich aufgeführt.Gruß Michi
Fährt er doch mit dem Auto?
A: Als Motorradfahrer sind Sie von der Warnwestenpflicht ausgenommen
I: Als Motorradfahrer sind Sie von der Warnwestenpflicht nicht betroffen.
Ist lesen so schwer. Diese Frage gab es schon hunderte Mal und immer wieder schreibt jemand der nichts weiß das es Pflicht ist.
Ohh Mann 🙄
Danke, Peter.
Erstmal danke für die Antworten. Auf der adac-seite gibt es wirklich viele Infos. Österreich ist uninteressant und wird von uns, aus Gründen die hier aufzuzählen den Rahmen sprengen würde, eh gemieden bzw. nur in Notfällen befahren.
Wird das in Italien in der Realität wirklich gehandhabt das einem das Moped beschlagnahmt wird ? Ich habe schonmal die Angewohnheit ab und an einen Arm zur Entspannung kurz auf den Tank abzulegen. Kumpel fährt ne GS. Dem geht bei seinem Drehmomentmonster schonmal das Vorderrad hoch. Gerade wenn hinten viel Gepäck drauf ist.
Man stelle sich mal vor die behalten einem wirklich die Maschine ein... Spinnen die die Römer? Oder was? Wir überlegen wirklich ernsthaft auf Italien zu verzichten. In Frankreich kann man schließlich auch gut essen...
Gruß zettinator
... keine Panik - wir sind fast jedes Jahr in den Dolos und haben mit der Polizei noch nie was zu tun gehabt ... im Ggensatz zu Frankreich ... aber auch das waren unglückliche Umstände.
@Strom-Peter
Ich habe mir jetzt die Mühe gemacht, auf Grund Deines Hinweises, bei der Autobahnpolizei in Wiesing/Tirol anzurufen und den Beamten in Bezug auf die Warnweste gefragt. Seine Aussage ist:
In Österreich ist es bereits seit fast drei Jahren Pflicht die Warnweste auch mit dem Motorrad mitzuführen und diese bei einer Panne auf Autobahnen und Landstraßen anzulegen!
Das mit Italien werde ich morgen bei der Polizei in Bozen persönlich nachfragen und deren Aussage Dir auf diesem Wege auch mitteilen.
Gruß Michi
Autobahnpolizei Wiesing/Schwaz 0043-59133-7256
... ja, Piefkes verarschen machen die gerne.
http://www1.adac.de/.../default.asp?...
Ja, uniformierte Deppen findet man überall, ich will nicht behaupten das die Wahrscheinlichkeit in Österreich größer ist,. Kann aber nicht nachweisen das die Wahrscheinlichkeit kleiner ist.
Solche Leute kontrollieren auch Vignetten bei UFOs wenn sie mal wieder neben ihrem Bett parken.
Der ÖAMTC sagt:
Rechtliches rund um die Warnweste
Das Kraftfahrgesetz (KFG) besagt, dass die Warnweste auf einer Freilandstraße dann von Lenkern mehrspuriger Kfz getragen werden muss, wenn laut Gesetz auch ein Pannendreieck aufzustellen ist. Das ist der Fall, wenn das Auto an einer unübersichtlichen Straßenstelle steht sowie bei schlechter Sicht, Dämmerung oder Dunkelheit.
In Ungarn müssen sich sogar Radfahrer durch Warnwesten sichtbarer machen.
Wer immer noch lernrestistent ist, oder glaubt ich interpretiere nur:
http://www.oeamtc.at/.../24.pdf
Von der ganzen Paragrafen-Reiterei mal abgesehen. Was ist bitteschön so schwierig, im Urlaub ein kleines Päckchen mit 1. Hilfe-Set und Warnweste einzupacken?? Das passt in jeden (Tank-) Rucksack...
Und die Sache mit Italien und beide Hände am Lenker und Beschlagnahme... jetzt weiß ich auch, warum ich dieses Land schon seit langem meide.
Harte Strafen in Italien
Juli 2007 - ADAC: Motorradfahrer sollten sich im Urlaub strikt an die Regeln halten
Schon für relativ harmlose Übertretungen müssen Motorradfahrer in Italien mit drakonischen Strafen rechnen. Neben hohen Bußgeldern droht die Beschlagnahme des Motorrades für 60 Tage, im Wiederholungsfall für 90 Tage. Davon betroffen sind nach Angaben des ADAC auch Biker aus Deutschland, die ihren Urlaub in Italien verbringen. Insbesondere Verstöße gegen die Helmpflicht fallen unter diese Maßnahme. Für den Motorradentzug genügt es, wenn zwar ein Helm getragen wird, dieser aber nicht der geforderten Norm ECE 22 entspricht. Auch wenn der Beifahrer unbehelmt fährt, droht die Wegnahme des Fahrzeugs.
Ebenso hart reagieren die Behörden bei Fehlverhalten am Lenker eines Motorrades. Nur wer korrekt auf der Maschine sitzt und mit beiden Händen lenkt, bleibt ungeschoren. Schon ein sportliches Abheben des Vorderrades beim Beschleunigen kann als Fehlverhalten gedeutet werden und Motorradentzug nach sich ziehen.
Minderjährige Kraftfahrer dürfen auch auf Maschinen, die für zwei Personen zugelassen sind, nur alleine fahren. Der Fahrer riskiert Bußgeld und Beschlagnahme, wenn er einen Sozius mitnimmt. Wer an seinem Kleinkraftrad herumbastelt um es schneller zu machen, steht als möglicher Kandidat für Motorradentzug ebenfalls ganz oben auf der Liste. Keine Beschlagnahme, dafür aber extrem hohe Bußgelder zwischen 36 und 1485 Euro drohen Rasern.
Die italienischen Behörden erhoffen sich von diesen drastischen Strafen eine Verbesserung bei den Unfallzahlen motorisierter Zweiräder. Die Beschlagnahme ist übrigens nicht mit einem Fahrverbot gleichzusetzen. Der Betroffene darf jederzeit mit einem anderen Motorrad weiterfahren. Der ADAC empfiehlt deutschen Urlaubern, die von einer Beschlagnahme ihrer Maschine betroffen sind, unbedingt den fachmännischen Rat eines Anwalts einzuholen.
Und noch der Link mit allen Infos für Italien:
http://www1.adac.de/.../default.asp?...