Endlich!

Ich kann gar nicht sagen, wei froh ich darüber bin:

http://portale.web.de/Auto/

18 Antworten

Meines Wissens muß eine abnehmbare AHK in Deutschland auch abgenommen werden, wenn kein Hänger gezogen wird.
Sind schon alles wirre Gesetze. Reindenken darfst dich net .

Ich finde die ganze Dramatisierung dieses Themas einfach lächerlich.
Dann müssten sämtliche LKW's von der Strasse verschwinden. Ins Besondere, diejenigen Kipper, die mit der Platte vorne an der Stossstange rumfahren.
Als nächstes dann sämtliche Landwirtschaftlichen Fahrzeuge. Wenn ich sehe, mit was für Aufbauten die durch die Dörfer heizen, wird mir übel!
Nur so zum Beispiel: Traktor mit vorne montiertem Kreiselmäher. Der einzige Schutz ist eine Kunstoffplane. Oder die Transporteinrichtungen für Siloballen.
Und mittlerweile dürfen die - zumindest bei uns - mit 40 km/h fahren.

Und JA! Ich hab' so ein Teil dran!

Gruss aus der Schweiz

Ja, genau hier ist doch der Knackpunkt.
Alle diese Fahrzeuge haben eine Begründung für die Notwendigkeit dieser Dinge.
Nur, mit was begründen wir unsere Rammschütze?
Im Grund braucht die kein ´Mensch. Ist in erster Linie aus optischen Gründen.
Das ist aber halt keine wirkliche Begründung.
Michi M.

Originale Story zum Thema "verbotene Rammbügel":

Meine Ansicht: LR Defender 90 ohne A-Bar ist unvollständig. Ich also einen Rammbügel bestellt bei einem FWD-Zubehörhändler, der mir sagt, dass das Teil keine ABE hat. Ich zum TÜV, der mir sagt, no problem, wenn keine Ecken oder Kanten mit weniger als 5mm Radius und ordentlich befestigt.

Als der Rammbügel geliefert wird, finde ich beigepackt eine ABE für einen originalen LR-Rammbügel mit dem Hinweis auf einen Aufkleber am Teil mit einer Seriennummer. Der Bügel hat aber keinen Aufkleber.

Also ab zum TÜV und die ABE vorgelegt. TÜV freut sich und sucht den Aufkleber, findet ihn nicht. TÜV sagt, den hätte ich aufkleben müssen, der war sicher in der Schachtel, in der der Bügel war. Ist aber nicht schlimm, Bügel kann trotzdem eingetragen werden. Jetzt ist der Bügel eingetragen. Das Ganze hat keine 5 Minuten gedauert. Und weil Lampenschutzgitter auch montiert waren, wurden die auch gleich mit in den Kfz-Schein eingetragen.

Nachtrag: Ich rufe beim Händler an und frage nach einem Aufkleber. Der sagt, den gibt´s nicht weil der Bügel nicht original LR ist. LR liefert wg. der Bügeldebatte keine Rammbügel mehr nach D, aber das Teil sei vom gleichen Hersteller wie das Original.

Fazit: Viel heiße Luft um wenig Inhalt, maßgeblich für die Legalität der Bügel ist der TÜV. Wenn der mitspielt, wird das Teil eingetragen. Und wenn´s eingetragen ist, greift der Bestandschutz (abgeleitet von Art. 14 GG).

Die Frage der Legitimität eines Rammbügels ist müßig zu diskutieren, das muss jeder mit sich selber ausmachen: Kant´scher kategorischer Imperativ oder sonstige moralethische Überlegungen. Und die Frage, ob ein Rammbügel "wichtig" ist oder "von Nutzen" ist, stellt ein klassisches Werturteil dar. Ob man mit dem Bügel Beschädigungen der Fahrzeugfront im Wald vermeiden will oder das Teil einfach "schön" findet - in beiden Fällen geht es um Nutzenkategorien (einmal praktisch, einmal ästhetisch).

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