Elektronisches Öffnen nachweisen?

Meinem Nachbar wurde aus seinem Auto Zeug gestohlen.

Er hätte es über die Hausratversicherung abgesichert.

Das elektronische Öffnen vom Fahrzeug ist mitversichert.

Die Frage ist jetzt aber, wie weißt man sowas im Schadensfall nach?

66 Antworten

Zitat:

@MarcBildor schrieb am 8. März 2024 um 09:37:06 Uhr:


Ihm wurde seine Rolex Submariner für 18.000 € aus dem Auto gestohlen.
Der hat die, laut seiner eigenen Aussage, in der Mittelkonsole liegen lassen.

Das wird er vermutlich unter Lehrgeld verbuchen dürfen.

Doch. Das ist bereits geklärt.
Da sie kein Gold oder keine Edelsteine enthält, sondern ein Metallgehäuse hat, zählt die nicht als Wertgegenstand.

Sein Problem ist nur, dass die Versicherung einen Nachweis für das Öffnen haben möchte.

Sachen gibt's!
Wie stellt sich denn die Versicherung diesen Nachweis vor?

Oha.... da wird sich nich nur der Versicherer denken..- wer lässt eine Rolex für 18t€ in der Mittelkonsole seines Autos liegen?
Wenn jemand zufälligerweise die Uhr im Auto gesehen hat schlägt dieser doch die Scheiben ein holt das Ding raus und ist weg.
Die Tür mit vorher abgefangenem Code öffnen um dann überraschend eine teure Uhr darin zu finden ist doch etwas seltsam..

Aber es kann ja auch so gewesen sein...

Ähnliche Themen

Das ist natürlich logisch, dass die Versicherung hier skeptisch ist.

Die Frage muss aber doch sein: Wie ist sowas geregelt?

Die Versicherung kann doch nicht hergehen und sagen:

Oh, ihnen wurde die 49,- € Jacke aus dem Auto gestohlen.
Klar, die zahlen wir.

Bei Summe X zahlen wir dann aber nicht, wenn das Auto elektronisch geöffnet wurde.

Diese Summe X müssten sie ja dann in Ihren Bedingungen irgendwo definieren?

Also mich würde mal interessieren welche Versicherung das ist.
I.d.R. sind Uhren ab 2500 Euro Wertsachen, egal ob Gold oder Edelsteine.

Es gibt wohl ein Urteil vom AG München, was der Versicherung bestätigt in so einem Fall nicht einspringen zu müssen.

https://kanzlei-voigt.de/.../

Lt. TE ist bei seiner Hausratversicherung aber die Leistung bei elektronischem Öffnen inbegriffen.
Von daher erscheint mir das Urteil nicht unbedingt übertragbar.

Kann natürlich trotzdem noch tausende andere Gründe geben warum die Versicherung hier nicht reguliert.

Ich hab gerade nochmal mit ihm geredet.
Er ist übrigens 72 Jahre alt.
Deswegen hat er nicht viel mit dem Internet zu tun.

Sein Versicherungsberater hat einige Punkte eben schon abgeklärt.

Die Uhr ist kein Wertgegenstand, das das Gehäuse aus Metal ist.
Wäre Gold, Platin oder Edelsteine mit dabei, dann wäre es ein Wertgegenstand.
Ist es aber nicht.
Wenn man googelt, findet man das auch sehr schnell
https://...er-versicherungsmakler.de/.../

Auch das öffnen per elektronischen Schlüssel ist in seinem Vertrag mitversichert.
Da hat ihm der Verteter gesagt, dass er Glück hat, dass sie letztes Jahr den Vertrag umgestellt haben.
In älteren Verträgen war das wohl noch nicht mit dabei.

Aber aktueller Stand ist, dass er nachweisen muss, dass sein Auto per Funkschlüssel Signal abfangen geöffnet wurde.
Sein Vertreter klärt mit der Versicherung, wie diese sich das vorstellen.

Aber genau das ist dann eben der Punkt, der mich auch interessiert.
Dachte, ich frag mal hier, weil das ja vermutlich in der Praxis inzwischen öfters vorkommt.

es gibt technisch schon die Möglichkeit festzustellen, ob das Fahrzeug mit dem Schlüssel A oder B (mehr gibt es ja nicht) geöffnet und geschlossen wurde.

Das hängt vom Hersteller ab und wird unterschiedlich gehandhabt. Teilweise sind sogar die Betriebstemperaturen und die Außentemperaturen gespeichert sowie die Kilometerstände und natürlich auch die Uhrzeit.

Auch im Master- Steuergerät ist das hinterlegt. Man kann also schon feststellen, ob das Fahrzeug "Fremd" geöffnet wurde.

Mir würde da noch spontan der Einwand "grobe Fahrlässigkeit" in den Sinn kommen...

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 8. März 2024 um 18:54:39 Uhr:


Auch im Master- Steuergerät ist das hinterlegt. Man kann also schon feststellen, ob das Fahrzeug "Fremd" geöffnet wurde.

Genau den Punkt meine ich.

Die Diebe laufen da ja mit einem "Empfänger" rum und versuchen das Signal vom Funkschlüssel aufzufangen.
Für die Funkschlüssel wiederrum gibt es ja spezielle Hüllen, die ein Senden verhindern.

https://www.youtube.com/watch?v=854d5Xc-zQI

In dem Video sieht man das schön.

Die Frage ist dann natürlich, inwieweit ein Steuergerät, oder wo auch immer so eine Öffnung gespeichert wird, dann erkennt, dass es nicht er Original Schlüssel war.

Das dürfte ja dann das große Problem sein.
Denn würde das Steuergerät schon diesen Trick erkennen, dann würde es ja erst gar nicht öffnen.

Öffnen mit "Reichweitenverlängerer" erkennt man nicht.
Wenn überhaupt, dann sieht man nur wann und mit welchem Schlüssel geöffnet wurde.
Wenn nicht geöffnet wurde, dann hat er schlechte Karten weil er wohl nicht abgeschlossen hatte.

der Stand der Technik bei den neuzeitlichen Fahrzeugen ist, dass nicht nur erkannt wird, vom welchen Schlüssel (sogar mit Uhrzeit) gesendet wurde. Es ist auch hinterlegt, wenn ein dritter Aktor hier im Spiel war. Das lässt sich auch nicht herausprogrammieren. Ist eine Art * Position.

Aber korrekt auslesen kann das nur der Hersteller oder von diesem Autorisierte Personen.

Das ist nicht einmal mit EurDFT erkenbar und damit kann man schon sehr viel machen

Der Klassiker, hört man öfters und passiert mir auch immer wieder, dass ich meine natürlich 18t€ originale Rolex in der Mittelkonsole einfach so liegen lassen, ganz klarer Hase ... und dann wird mein Auto natürlich wie marktüblich beschädigungsfrei über das Abfangen des Signal geöffnet und NUR die 18t€ Rolex entwendet.

Und dann wundert man sich, dass die Versicherung hier bedenken hat? Frechheit von der Versicherung nicht sofort zu zahlen 😉

Deine Antwort
Ähnliche Themen