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Elektronische Geschwindigkeitskontrolle über zurückgelegte Strecke

Hallo Camping-Fans,

komme gerade von Imperia an der Ligurischen Küste zurück. Mir ist aufgefallen, dass mittlerweile alle paar Kilometer (auch auf den elektr. Anzeigetafeln) sinngemäß steht: Es wird elektr. die Geschwindigkeit kontrolliert.

Jetzt kann man ja noch (mit etwas Glück) auf Radaranlagen und am Straßenrand stehende Autos achten, aber wenn damit die neue Messart, „durchfahrene Strecke pro Zeiteinheit“ gemeint ist, dann wird es doch für die flotteren unter uns WW-Fahrern brenzlig.

Dann können die leicht ausrechnen, dass ich am letzten Sonntag mit Hänger auf bestimmten Teilstücken permanent um und über die 100 km/h gefahren sein muss, um in einer bestimmten Zeit von A nach B gekommen zu sein!

Weiß jemand Bescheid was hier für Messungen signalisiert werden? Und werden diese „gerechneten Distanzgeschwindigkeiten“ bereits errechnet und entsprechend angewandt?

Gruß
Günter
Der auch mit Hänger flott fährt (auch in I und CH) und langsam Muffensausen kriegt.
 

21 Antworten

Na das hätten die Italiener ja immer schon gekonnt.
Wenn Du von Mautstelle A zu Mautstelle B eine gewisse Zeit unterschreitest bist Du zu schnell gefahren.

Gruß
wiener

Wo war das - Italien ???
(habe 2008 nix nach Hause bekommen 😁 )
In Austria nennt sich das "Section Control"
und in einigen deutschen Tunnels mit Geschwindigkeitsbegrenzung soll es so etwas auch schon geben.
Dort soll/wird bei Einfahrt und bei der Ausfahrt aus dem Tunnel, mit autom. Nummernschilderkennung, via Rechner + Kameras die benötigte Zeit berechnet.
Liegt man drunter = zu schnell = autom. Bussgeld 😮

Also immer schön vorsichtig fahren.

Es kann sich nur noch um Jahre handeln, wo unsere Mautbrücken dafür auch eingesetzt werden. ( können könnten diese das schon )

Zitat:

Original geschrieben von campingfriend


In Austria nennt sich das "Section Control"

...nicht nur da - bei der großen Suchmaschine findest Du unter "section control" auch etliche Einträge die die deutsche Variante betreffen. Der Verkehrsgerichtstag befaßt sich auch damit.

Es gibt aber wohl auch schon die ersten Urteile, die das - im Zusammenhang mit Nummernschilderfassung - als nicht zulässig erachten. Grund: Datensammlung auch von denen, die sich brav an die runden Schilder mit den roten Rändern halten.

Bei uns in der Firma hängt so eins am schwarzen Brett - mit der Quelle kann ich Euch aber leider erst am 19. dienen, weil wir morgen früh nochmal anhängen und die letzte Woche Herbstferien genießen!

Bis dahin - Gute Fahrt und wenig Besuch!
Walter

Gegen das Muffensausen hilft wohl nur Urlaub in Frankreich zu machen, oder nach Italien langsam zu fahren. Denn Die Gefahr besteht immer, dass man erwischt wird, und dann wird es Teuer...

Aber falls dies in Italien der Fall war kann ich dich beruhigen. In Italien ist es pflicht Elektronische Geschwindigkeitsmessungen vorher anzukündigen. So hab ich es letztens in einer der üblichen Reportagen gesehen. Ein Raser war mit deutlich zu hoher Geschwindigkeit gemessen worden, aber da sich während der Kontrolle noch feststellte, das die Anzeigetafel nicht funktioniert hatte, und der Raser so nichts von der Messung wusste, durfte die Geschwindigkeit nur geschätzt werden, was aufgrund der Toleranz eher gering ausfiel...

Mit anderen Worten, wenn vorher keine Messung angekündigt wird, darf auch keine durchgeführt werden, sondern nur geschätzt werden.

Selbstverständlich ohne Gewähr, anständig gefahren werden sollte natürlich trotzdem...

Zitat:

Original geschrieben von DanielvanAalst


Gegen das Muffensausen hilft wohl nur Urlaub in Frankreich ...........

........... falls dies in Italien der Fall war kann ich dich beruhigen. In Italien ist es pflicht Elektronische Geschwindigkeitsmessungen vorher anzukündigen. .................

Das in F ist super, da bin ich mit WW stets wirklich flott unterwegs (ich weiß: bauartbedingt sollte ich nur max 100 fahren).

Das mit Italien ist ja die Crux: Ständig war das auf Schildern am Strassenrand und auf den elektr. Anzeigetafeln zu lesen. Praktisch ohne Unterbrechung von Imperia bis Milano! Da wird man als zügiger Fahrer doch stark verunsichert 😁 .
So bei der ersten Anzeige lupfst du noch den Fuß. Bei der zweiten schon weniger - bis dann nach der 10. Anzeige gar keine Reaktion mehr kommt und der Tempomat drin bleibt.

Gruß
Günter
Der sich, wenn diese Messerei Schule macht, Klappschilder einbaut wie bei Knight Rider!

Freu' Dich nicht zu früh für Frankreich! Auf der A 7 ist eine schöne Leuchttafel, die zeigt Deine Nummer sogar nachts an mit dem Hinweis, Du seist zu schnell 😉 

Zitat:

Original geschrieben von JEMAREL


Freu' Dich nicht zu früh für Frankreich! Auf der A 7 ist eine schöne Leuchttafel, die zeigt Deine Nummer sogar nachts an mit dem Hinweis, Du seist zu schnell 😉 

Hallo JEMAREL,

aber doch wohl erst ab oberhalb 130 km/h?! Bislang geht das doch noch bei euch, oder sind die neuen Gesetze schon durch?

Gruß
Günter

ja, 130.
Aber für die Gespanne (über 3.5t mögliches Zuggesamtgewicht) ist jetzt das mit 90km/h durch.

Danke JEMAREL,

habe 3,5 to. Da tun mir die mit den dicken Zugwagen echt leid.

Gruß
Günter 

Tja, so sind nunmal die sinvollen gesetze... Vor allem ist das schon ein Arg Krasser unterschied von 90 zu 130...

Wie genau ist es denn gehandhabt mit dem "möglichen zuggesamtgewicht"? Wenn mein Auto ein gesamtgewicht von 2000Kg hat, und eine Anhängelast von 1500Kg. Den Anhänger den ich ziehe hat ein gesamtgewicht von 1600Kg. Ist mein mögliches gesamtgewicht nun 3500Kg oder 3600Kg?

Aber mit meinen 1500Kg zuggesamtgewicht habe ich da ja keine Probleme ^^

Zitat:

Original geschrieben von kurare


 Da tun mir die mit den dicken Zugwagen echt leid.

Gruß
Günter 

Da fahre ich aber lieber meinen Zug mit 90 als was leichtes mit 130! Ich bin ja im Urlaub und nicht auf der Flucht. 🙂

Was an dieser Regelung sinnvoll sein soll erschließt sich mir auf den ersten und zweiten Blick nicht. 😕😕Umgekehrt könnte man schon Argumente finden und 100 für alle wäre ein guter und bestimmt sichererer Kompromiss.

Zitat:

Original geschrieben von DanielvanAalst


Tja, so sind nunmal die sinvollen gesetze... Vor allem ist das schon ein Arg Krasser unterschied von 90 zu 130...

Wie genau ist es denn gehandhabt mit dem "möglichen zuggesamtgewicht"? Wenn mein Auto ein gesamtgewicht von 2000Kg hat, und eine Anhängelast von 1500Kg. Den Anhänger den ich ziehe hat ein gesamtgewicht von 1600Kg. Ist mein mögliches gesamtgewicht nun 3500Kg oder 3600Kg?

Aber mit meinen 1500Kg zuggesamtgewicht habe ich da ja keine Probleme ^^

Dein Gespann hätte die möglichen 3,6 to und damit dürftest du nur noch 90 fahren.

Ich sag ja, alle mit den ganz schweren Zugwagen sind gebissen.

So hat mein Kollege einen 320 CDI mit dem identischen Hänger wie ich ihn habe. Ich fahre 130, er nur 90! C'est la vie!

Gruß
Günter

Zitat:

Original geschrieben von Franjo001



Zitat:

Original geschrieben von kurare


Da tun mir die mit den dicken Zugwagen echt leid.

Gruß
Günter 

Da fahre ich aber lieber meinen Zug mit 90 als was leichtes mit 130! Ich bin ja im Urlaub und nicht auf der Flucht. 🙂

Was an dieser Regelung sinnvoll sein soll erschließt sich mir auf den ersten und zweiten Blick nicht. 😕😕Umgekehrt könnte man schon Argumente finden und 100 für alle wäre ein guter und bestimmt sichererer Kompromiss.

Hast ja recht. 100 für alle (ein vernünftiges Gespann vorausgesetzt) wäre in Europa i.O.

Und ich fahre ja auch keine ganz leichte Zugmaschine. Wenn ich nachrechne, habe ich wahrscheinlich sogar ein besseres Gewichtsverhältnis als du es hast.

Gruß
Günter

Zitat:

Original geschrieben von DanielvanAalst


Tja, so sind nunmal die sinvollen gesetze... Vor allem ist das schon ein Arg Krasser unterschied von 90 zu 130...

Wie genau ist es denn gehandhabt mit dem "möglichen zuggesamtgewicht"? Wenn mein Auto ein gesamtgewicht von 2000Kg hat, und eine Anhängelast von 1500Kg. Den Anhänger den ich ziehe hat ein gesamtgewicht von 1600Kg. Ist mein mögliches gesamtgewicht nun 3500Kg oder 3600Kg?

Aber mit meinen 1500Kg zuggesamtgewicht habe ich da ja keine Probleme ^^

Kenne die genaue und richtige germanische Übersetzung nicht. Aber ganz einfach: das zGG vom Zugfahrzeug + die max Anhängelast (und wie heisst das?). Und das zählt dann auch, wenn Du nur einen popeligen Kofferanhänger ziehst! Sobald Du theoretisch mehr darfst, gilt 90km/h...

Also ob ich mit meinem ML den Wohwagen mit 1.9t ziehe oder ein Hängerchen von 150kg, gilt Tempo 90... und dabei darf ich dann in Frankreich von einem C4 mit 1.500kg-Hänger mit 130 Sachen überholt werden.
Der pure Schwachsinn.

PS: wenn Du einen Hänger von 1.600kg ziehst mit einem Fahrzeug das nur 1.500 ziehen darf, bist Du eh hors jeu ;-)

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