Elektronische Geschwindigkeitskontrolle über zurückgelegte Strecke
Hallo Camping-Fans,
komme gerade von Imperia an der Ligurischen Küste zurück. Mir ist aufgefallen, dass mittlerweile alle paar Kilometer (auch auf den elektr. Anzeigetafeln) sinngemäß steht: Es wird elektr. die Geschwindigkeit kontrolliert.
Jetzt kann man ja noch (mit etwas Glück) auf Radaranlagen und am Straßenrand stehende Autos achten, aber wenn damit die neue Messart, „durchfahrene Strecke pro Zeiteinheit“ gemeint ist, dann wird es doch für die flotteren unter uns WW-Fahrern brenzlig.
Dann können die leicht ausrechnen, dass ich am letzten Sonntag mit Hänger auf bestimmten Teilstücken permanent um und über die 100 km/h gefahren sein muss, um in einer bestimmten Zeit von A nach B gekommen zu sein!
Weiß jemand Bescheid was hier für Messungen signalisiert werden? Und werden diese „gerechneten Distanzgeschwindigkeiten“ bereits errechnet und entsprechend angewandt?
Gruß
Günter
Der auch mit Hänger flott fährt (auch in I und CH) und langsam Muffensausen kriegt.
21 Antworten
Wie jetzt? wenn ich jetzt einen Wohnwagen habe, der leer 1300Kg wiegt, 1600kg gesamtgewicht hat, aber nur 1500Kg beladen ist, darf ich damit nciht durch Frankreich fahren? Mein Wohnwagen darf 500Kg wiegen, ich darf 450Kg ziehen, dürfte ich dann damit auch nciht durch Frankreich? Ich meine das ist bei uns in Deutschland fast die Regel, das der Wohnwagen ein wenig mehr gesamtgewicht hat, als ich anhängen darf...
Gibt es jetzt eigentlich bei euch in Frankreich schon die ersten, die bei ihrem ML Die Anhängelast von 3500Kg auf 650Kg reduzieren lassen? 😁
Ich denke, das eine Eingeitliche Regelung wie in Deutschland schon die Sinnvollste wäre. Allerdings bin ich nicht für 80/100, sondern eher für 90/110. Denn wie viele PKW gespanne sieht man immer wieder auf der rechten spur mit 80 Fahren, und links "rauschen" Die LKW vorbei? Das ist nämlich auch noch das dumme an der Regelung, viele wissen nicht mal, das ihr tacho 5km/h mehr anzeigt, und werden so zum verkehrshindernis...
Zitat:
Original geschrieben von DanielvanAalst
Ich denke, das eine Eingeitliche Regelung wie in Deutschland schon die Sinnvollste wäre. Allerdings bin ich nicht für 80/100, sondern eher für 90/110. Denn wie viele PKW gespanne sieht man immer wieder auf der rechten spur mit 80 Fahren, und links "rauschen" Die LKW vorbei? Das ist nämlich auch noch das dumme an der Regelung, viele wissen nicht mal, das ihr tacho 5km/h mehr anzeigt, und werden so zum verkehrshindernis...
Das unterschreib ich voll! Nicht nur die Gespanne die sich von LKW überholen lassen, sondern auch die Solo-PKW die das tun, sind ernst zu nehmende Verkehrshindernisse und eine Zumutung.
Und erzähl mir jetzt keiner was von "ich bin doch nicht auf der Flucht".
Gruß
Günter
Zitat:
Original geschrieben von DanielvanAalst
Denn wie viele PKW gespanne sieht man immer wieder auf der rechten spur mit 80 Fahren, und links "rauschen" Die LKW vorbei? Das ist nämlich auch noch das dumme an der Regelung, viele wissen nicht mal, das ihr tacho 5km/h mehr anzeigt, und werden so zum verkehrshindernis...
Also so weit kommt das noch, das ich "gezwungen" werde,
"schnell" zu fahren.
Natürlich fahre ich nicht ssssoooo langsam, das mich die LKW's
überholen müssen, aber, wenn ich Zeit habe, fahre ich trotz 100'er Zulassung mit Gespann auch schon mal 90 KM/H (nach Tacho) bzw. "schwimm" mit den LKW's mit.
Und ohne Wohndose auch mal nur 100 KM/H......
.....warum nicht 😕 stört doch keinen.
Wer es nicht glaubt und Französisch kann,
kann mal HIER - Article R413-8 nachlesen, wie der Wortlaut für die Temporegelung
über 3,5 to lautet 😁
Selbstverständlich kann man keinen Zwingen zu schnell zu fahren, deshalb sage ich ja, das PKW Gespanne generell 100 fahren dürfen sollen, damit auch die unwissenden, die Tacho 80 fahren kein Hindernis Darstellen. Denn Tacho 80 sind bei PKW echte 75, und dann ist man ein Verkehrshinderniss. Wenn man dann Tacho 90, oder auch 95 fährt, hat man LKW geschindigkeit, und schwimmt mit. So ist es ja auch am sinnvollsten. Auch ich fahre mit meinem 100er gespann momentan meist LKW geschwindigkeit, da sonst der Verbrauch bei der schrankwand deutlich steigt, aber da ist eh etwas anderes geplant.
Zu Frankreich: Ich kann kein Französich, aber darf ich jetzt mit meinem deutschen Gespann, welches ich in Deutschland fahren darf, in Frankreich fahren? Oder müsste ich das mögliche gesamtgewicht des wohnwagen von 500 auf 450Kg ablasten (450Kg ist miene Anhängelast), damit ich durch Frankreich darf?
Zitat:
Original geschrieben von DanielvanAalst
Zu Frankreich: Ich kann kein Französich, aber darf ich jetzt mit meinem deutschen Gespann, welches ich in Deutschland fahren darf, in Frankreich fahren? Oder müsste ich das mögliche gesamtgewicht des wohnwagen von 500 auf 450Kg ablasten (450Kg ist miene Anhängelast), damit ich durch Frankreich darf?
in dem Artikel wird die zul. Höchstgeschwindigkeit festgelegt (wie von mir oben beschrieben)
Was Deine Anhängelast angeht, keine Ahnung. Ich habe immer gedacht und denke es noch, die zulässige Anhängelast bezieht sich auf das zulässige Gesamtgewicht und nicht auf das Realgewicht (in der Grenze des zGG natürlich!). Denn spitzfindig ausgedrückt könntest Du ja sonst mit 'nem leeren LKW-Hänger 'rumdüsen, solange er nicht schwerer als x Tönnchen wiegt...
Genau so ist es ja auch in Deutschland. Ich darf mit meinen 450Kg anhängelast auch einen 3 Achs drehschemel Anhänger ziehen, solange er nicht mehr als 450Kg wiegt, wenn ich ihn gerade ziehe. Was soll daran so verkehrt sein? Sonst müsste ja quasi jeder ungebremster 750Kg Anhänger auf das eigene zugfahrzeug abgelastet werden. Und wenn ein anderer dann mit dem anhänger mehr ziehen möchte... pech gehabt...