Elektro Dienstwagen <40.000 EUR BLP nun zu 1/4 versteuern
Im Bundestag wurde das Jahressteuergesetz 2019 in der 2. und 3. Lesung beraten und verabschiedet. Darin enthalten ist eine Änderung der sogenannten "Dienstwagenregelung".
Im §6 Abs 1 Nr 4 EStG wird neben der Halbierung des BLNP , welche seit 01.01.2019 gilt, nun durch das Klimapaket die Viertelung des BLNP für die Zeit 01.01.2019-31.12.2030 eingeführt (Anschaffzungszeitpunkt des PKW, nicht Nutzungsdauer!), aber nur für Fahrzeuge deren realer Bruttolistenpreis nicht mehr als 40.000€ beträgt. Es gilt also das Exemplar, nicht das günstigste Serienmodell!
Damit werden die bereits in diesem Jahr angeschafften Fahrzeuge ebenfalls begünstigt.
Quelle: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/148/1914873.pdf
Einfach nach "Viertel" im PDF suchen.
Beste Antwort im Thema
Dieses Jahr versteuerst Du noch 50% BLP.
Ab 01.01.2020 versteuerst Du den Wagen dann mit 0,25% BLP.
Gilt also erst ab 2020, aber eben auch für Autos, die schon 2019 zugelassen wurden.
273 Antworten
Sorry, aber gilt das auch für PHEV? 40K ist ja leider so eine Grenze, über die man ganz leicht mal minimal rutschen kann ... naja.
Wo wir gerade bei Dienstfahrzeugen sind. Ich lasse hier meine Fahrten aufzeichnen. Das erleichtert die Abrechnug:
https://tronity.io/home
Zitat:
@holgor2000 schrieb am 25. November 2019 um 08:30:49 Uhr:
Leute, bitte nichts verwechseln und back to topic:
Dienstwagenversteuerung des GWV = Bruttolistenpreis des eigenen Exemplars. Grenze für 1/4 Versteuerung = <40.000 EUR.
BAFA Prämie = Nettopreis des günstigsten Modells
Habe ich es übersehen oder wo genau ist es detailliert definiert? Mit dieser Regelung dürfte so gut wie kein Auto drunter fallen.
Zitat:
@Beulendoktor88 schrieb am 1. Dezember 2019 um 14:23:15 Uhr:
Habe ich es übersehen oder wo genau ist es detailliert definiert?
Link ist im ersten Posting.
Zitat:
@Beulendoktor88 schrieb am 1. Dezember 2019 um 14:23:15 Uhr:
Mit dieser Regelung dürfte so gut wie kein Auto drunter fallen.
Wieso? Es gibt doch Autos unter 40.000 EUR.
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Zitat:
@holgor2000 schrieb am 1. Dezember 2019 um 18:30:56 Uhr:
Zitat:
@Beulendoktor88 schrieb am 1. Dezember 2019 um 14:23:15 Uhr:
Habe ich es übersehen oder wo genau ist es detailliert definiert?
Link ist im ersten Posting.
Zitat:
@holgor2000 schrieb am 1. Dezember 2019 um 18:30:56 Uhr:
Zitat:
@Beulendoktor88 schrieb am 1. Dezember 2019 um 14:23:15 Uhr:
Mit dieser Regelung dürfte so gut wie kein Auto drunter fallen.
Wieso? Es gibt doch Autos unter 40.000 EUR.
z.B. der neue Honda E :-) top Dienstwagen für den City Bereich.
Zitat:
@Beulendoktor88 schrieb am 1. Dezember 2019 um 14:23:15 Uhr:
Zitat:
@holgor2000 schrieb am 25. November 2019 um 08:30:49 Uhr:
Leute, bitte nichts verwechseln und back to topic:
Dienstwagenversteuerung des GWV = Bruttolistenpreis des eigenen Exemplars. Grenze für 1/4 Versteuerung = <40.000 EUR.
BAFA Prämie = Nettopreis des günstigsten ModellsHabe ich es übersehen oder wo genau ist es detailliert definiert? Mit dieser Regelung dürfte so gut wie kein Auto drunter fallen.
Mein fast voll ausgestatteter egolf mit 39560€ fällt da glücklicherweise noch rein 😉
Zitat:
@Kaesespaetzle schrieb am 2. Dezember 2019 um 14:37:03 Uhr:
Zitat:
@Beulendoktor88 schrieb am 1. Dezember 2019 um 14:23:15 Uhr:
Habe ich es übersehen oder wo genau ist es detailliert definiert? Mit dieser Regelung dürfte so gut wie kein Auto drunter fallen.
Mein fast voll ausgestatteter egolf mit 39560€ fällt da glücklicherweise noch rein 😉
Bruttolistenpreis?
Ich hole dieses Thema mal wieder hoch, weil ich auch ein Verständnisproblem mit der 40.000 EUR-Grenze habe:
Ich habe Interesse am Opel GrandlandX Hybrid. Die Förderung greift ja nun in zwei Stufen, aber welche Stufe greift bei mir?
Der GrandlandX Hybrid liegt in allen 3 Ausstattungslinien (Edition, Innovation, Ultimate) z.T. ganz knapp unter 40.000 EUR netto. Wenn ich meine Wunschausstattung reinpacke, liegt er aber in jeder Linie deutlich über 40 TEUR. Kann ich nun mit der vollen PHEV- oder der reduzierten PHEV-Förderung rechnen (also zählt die nackte Serie oder das Endprodukt für die Förderung)?
Wie steht es mit dem GrandlandX Hybrid4: Der liegt als Innovation und Ultimate immer über 40 TEUR. Greift trotzdem die volle Förderung, weil der GrandlandX generell als PHEV bei unter 40 TEUR startet oder ist der Hybrid4 ein separates Modell?
Vielen Dank
Martin
Bei der Versteuerung im leasing zählt der BLP mit Ausstattung.
Sobald das Auto inkl. Ausstattung über 40k ist, versteuerst du 0,5 %
Ein zweiter Satz Reifen zählt aber nicht zum BLP
Edit: das gilt beim BEV
bei hybrid zählt die 0,5% wenn das Auto glaub ich 55km rein elektrisch kann
Aber auch beim Leasing greift ja die Förderung mittels Prämie. Unser Leasinggeber reicht die voll durch, also Prämie durch Leasinglaufzeit = Betrag, um den sich die monatlichen Kosten reduzieren.
Daher lasse ich meine Frage weiterhin stehen...
Die Versteuerung des gwV mit nur 0,5% ist für mich leider überhaupt kein Anreiz, da ich auch mit 0,5% noch in die Deckelung laufe (zu große Distanz zur Arbeit).
Ich meine die Deckelung des geldwerten Vorteils auf die Ist-Kosten. Das Auto kann nicht mehr Geld wert sein, als es tatsächlich kostet. Bei mir sind die Ist-Kosten des Fahrzeugs geringer als der gwV, also wird der gwV gedeckelt.
Aber ich wollte nicht den gwV diskutieren, sondern wissen, auf welche Ausgangsgröße sich der Umweltbonus bezieht...? Ich gebe zu, dieses Thema geht augenscheinlich um den gwV, aber ich dachte, die Bonus-Frage passt auch hierhin...
Bei einem phev mit nettolisten Preis bis 40k bekommst du 4,5k Prämie, über 40k bis 65k bekommst du 3750€
Das gilt für das basismodell
Also ohne Ausstattung
Das steht alles relativ klar auf der Website der Bafa
https://www.bafa.de/.../foerderprogramm_im_ueberblick.html
Zitat:
Förderfähig ist der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines neuen, erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Fahrzeuges gemäß § 2 des Elektromobilitätsgesetzes, sowie der Erwerb eines Elektrofahrzeuges bei der zweiten Zulassung im Inland.
Das Fahrzeugmodell muss sich auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge befinden, welche unter Publikationen verfügbar ist.
Zitat:
Der Eigenanteil des Automobilherstellers am Umweltbonus ist in der Rechnung oder Leasingvertrag in Abzug zu bringen. Grundlage für den Nachweis der Erbringung des Eigenanteils des Automobilherstellers am Umweltbonus ist der BAFA Listenpreis. Bei dem BAFA Listenpreis handelt es sich um den niedrigsten Netto-Listenpreis des Basismodells in Deutschland zur Markteinführung. Etwaige Sonderausstattung sind nicht Bestandteil des Basismodells.