Eintragungsapflicht trotz ABE und gleicher Reifengröße wie Serie?

Renault

Hallo in die Runde,
ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen: ich komme eben vom TÜV und er mochte meine Sommerräder nicht, die ich seit Jahren auf meinem Scenic JZ Bi. 2012 fahre. Ich müsse sie eintragen lassen, sonst seien sie nicht zulässig.
In der ABE, die ich ihm vorgelegt habe, steht die Abnahmepflicht aber NUR bei der Reifengröße 205/55/R17, welche bei meinem TCe130 aber der Serienbereifung entspricht.
Mein Standpunkt: warum muss ich eine Reifengröße eintragen lassen, die schon eingetragen ist.
Der TÜV Prüfer: das ist egal, auch wenn die Eintragungspflicht bei der Rubrik "Auflage Reifen" stünde und nicht bei allgemeinen Auflagen, so sei trotzdem die konkrete Rad-Reifen-Kombination abzunehmen und einzutragen.
Warum sollte es dann überhaupt die gesonderte Rubrik "Auflagen Reifen" geben? Dann kann man doch unter Auflagen einfach schreiben, dass grundsätzlich eine Abnahme- und Eintragungspflicht besteht und dies keine ABE sondern nur ein TÜV Gutachten sei. Ich bezweifle daher den Standpunkt des TÜVs.

Vielleicht kann hier ja jemand von seiner Erfahrung her berichten und meine Zweifel ausräumen? Danke.

Bildhinweis: die Ziffer 11A ist die Eintragungspflicht. Sie steht wie gesagt nur bei den Reifen.

ABE Felgen
10 Antworten

Mochte er Deine Reifen nicht oder Deine Felgen? Und wenn in der ABE steht Abnahmepflicht, gilt das m.E. immer, egal ob die Größe grundsätzlich zugelassen ist, oder nicht.

Wie sieht esmit der Einpresstiefe der Felgen aus ?

Hallo Falk und danke für deine Einschätzung. Im Mängelbericht steht wörtlich: "Zulässigkeit Räder nicht alle nachgewiesen"
Ich konnte den "Mangel" dann durch Wechsel auf die Winterräder mit identischer Größe auf Renault-Alus beheben und bekam trotzdem TÜV.
Wo es eben bei mir hakt: warum steht die Abnahmepflicht dann nur bei Reifen und nicht bei "Allgemeine Auflage"?

Hallo Asterix, die ET ist 45.

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Sicher hat es mit den Felgen zu tun (es sri denn, der Geschwindigkeits- oder Lastindex ist falsch - was ich eher für unwahrscheinlich halte).

Da wir keinen Vergleich zu den „Winterfelgen“ haben, ist alles nur Kaffeesatz lesen..,

Gruß Didi

Hallo Didi, die Winterfelgen sind irrelevant und es ist auch kein Kaffeesatzlesen, sondern es geht einzig alleine darum, wie die ABE, die ich online gestellt habe, zu lesen bzw zu verstehen ist.
Ich lese daraus: die Reifengröße 205/55/R17 müssen eingetragen werden (das sind sie bereits ab Werk)
der Prüfer liest daraus: ist egal ob die schon eingetragen sind, die müssen nochmal eingetragen werden in Kombination mit der Felge. Die Felge hat aber eine ABE, also eintragungsfrei. Es gilt nur die Auflage für die Reifen, wenn man die Felgen nutzen will und ich sehe diese Auflage als erfüllt an.

Der TÜV-Mann offenbar nicht. In der Zulassung ist die Reifendimension für das Auto erlaubt, die ABE der Felge fordert für die Reifen-Felge-Kombination in dieser Dimension jedoch eine separate Prüfung / Eintragung.

Ja, Falk, das schrieb ich im Eingangsposting dass das so ist. Und jetzt hätte ich gerne einen objektiven Dritten, der weder ich noch mein TÜV Mann ist als Schiedsrichter, der mir erklärt, wie die ABE zu lesen ist und warum die Eintragungspflicht bei den Reifen steht und nicht bei Allgemein für die Rad-Reifen-Kombination, wenn es doch diese Rad-Reifen-Kombination und nicht nur die Reifen betreffen betreffen soll. Da fehlt für mich die Logik in der Deutung des konkreten TÜV Prüfers zumal der Vorbesitzer sich mit dem Thema befasst hat (Markierungunen in der ABE bei den Voraussetzungen, aber NICHT bei Eintragungspflicht), diese Rad-Reifen-Kombi gefahren ist und damit auch nie Probleme hatte und mit die ABE als "passt so" übergeben hat.

Doch, ist es Kaffeesatzlesen, wenn du in der Kopie 17(!) Unterpunkte als AUFLAGE stehen hast und wir keine Ahnung haben, worum es da geht.

Setz doch das komplette Gutachten rein.

Und nur weil es bis jetzt gut gegangen ist, heißt es nicht, dass es richtig war.

Du hast jetzt nur Stress mit dem Prüfer gehabt - das kann auch anders sein: mit den Blauen bei einer Kontrolle z.B. …

Gruß Didi

Zitat:

@SirDeedee schrieb am 25. April 2025 um 00:14:11 Uhr:


Doch, ist es Kaffeesatzlesen, wenn du in der Kopie 17(!) Unterpunkte als AUFLAGE stehen hast und wir keine Ahnung haben, worum es da geht.

Die Auflagen die zu erfüllen sind kannst du auch bei anderen Zubehör Alufelgen nachlesen.
Danach müssen die Felgen abgenommen werden.

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