Eintragungen nach §21 (Einzelabnahmen) sind ungültig!
Hallo @ all
wie der Titel schon sagt wollte ich euch nur darauf aufmerksam machen, dass die Eintragungen nach §21 (Einzeleintragung) für Serienräder ungültig ist.
Siehe Link: Rädereintragungen nur mit TÜV-Gutachten oder ABE gültig
Zitat daraus:
"Der Prüfer darf keine Räder eintragen, die nur ein Festigkeitsgutachten haben"
und
"Nur Leichtmetallfelgen mit TÜV Gutachten oder ABE sind zulässig"
LG
20 Antworten
Zitat:
Ich verstehe im Moment gerade nicht, was Deine Frage und Aussage rechtfertigt...!?
onkel-howdy wollte darauf hinaus, dass die Dekra in den alten Ländern keine Abnahme §21 nach (§19.2) (Einzelabnahme) durchführen darf, dies darf dort ausschließlich nur der TÜV machen.
Von daher wäre die Aussage das eine solche Eintragung nicht gültig ist in den AUGEN DER DEKRA in diesem Moment richtig, da diese eine solche Eintragung nicht vornehmen dürfen.
Versteh ich nicht. Nur weil es die Dekra in den "alten BDL" nicht darf, heisst es doch nicht, dass eine solche Abnahme ungültig ist?!?
Klar heisst es das nicht, aber ich schrieb doch "in den Augen der Dekra" wäre dies natürlich fälschlicherweise "richtig" in den Augen des dortigen anwesenden Prüfers, und auch nur weil dieser keine Einzelabnahme durchführen darf, und nur darauf wollte onkel-howdy hinaus.
Aber egal 🙄
Fakt ist wie ich schon im 2. Posting erwähnte, dass das Schreiben von VDAT nicht korrekt ist, und das ist das wichtigste hier in diesem Fred.
Die letzten Postings wo aneinander vorbeigeredet wird sind unnötig und sorgen nur für Verwirrung von Usern die das hier lesen.
Wenn Du das sagst.....dann wird es wohl so sein! 🙄
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habe den Link nicht komplett durchgelesen, aber fakt ist:
ein Festigkeitsgutachten ist für eine Einzelabnahme kein gültiges Prüfzeugnis, wenn der aaS dennoch es einträgt oder eingetragen hat, behält das Gutachten nach §19.2 seine Gültigkeit, die getätigten Eintragung sind nicht ungültig!
Da wenn etwas passiert, wird eh nachgeforscht wer und wie es eingetragen wurde, dann muss sich der aaS verantwoten und dies persönlich! Die Prüforganisationen oder besser die einzelnen TPs wurden angewiesen keine Eintragungen lediglich mit nem Festigkeitsgutachten zu machen, da das Gutachten nicht das Teil und die Fertigung nach einen QM-System dokumentiert, also soll heißen das Bauteil was geprüft wurde ist defekt, da die Felge das nicht sein kann, weiß niemand ob diese mit dem Festigkeitsgutachten übereinstimmt!
Ich prüfe in Duisburg in einer Reifenbude, wo auch ein Mann vom TÜV Nord tätig ist an nem anderen Tag, dieser trägt weiterhin Felgen mit Festigkeitsgutachten ein, entweder der Typ ist schmerzfrei oder ihm ist alles scheißegal, habe den noch nie persönlich getroffen, aber wenn würde ich das schnell mit ihm klären und ihn mal aufklären!