Eintragung von höherer zulässiger Anhängelast beim PKW

Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage bezüglich Anhängelast bei meiner R-Klasse
Ich habe einen WoWa, der eine zulässige Gesamtmasse von 2200kg hat. Im Moment nutze ich den mit meinem andere Fahrzeug. Jetzt habe ich mir überlegt, ob ich nicht die R-Klasse auch dafür missbrauche. Ich habe noch keine AHK, würde evtl eine nachrüsten. Aber alle die ich gefunden habe, sind bis 2100kg freigegeben. Nun habe ich gelesen, dass man wohl die Anhängelast erhöhen kann, wenn man die Steugungsfähigkeit begrenzt. Hat da da jemand Erfahrung mit Erhöhung der Anhängelast?

Würde mich freien, wenn jemand mit seinem Wissen helfen kann.

Gruß
Al

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Das stand Anfang des Jahres in der Caravaning..

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Zitat:

@Gorgeous188 schrieb am 13. Juni 2020 um 10:10:54 Uhr:


Dann darf man eben Steigungen über 8% mit der erhöhten Anhängelast einfach nicht befahren. Ganz einfach

Ist bei mir auch der Fall. Schade, dass kein Navi das als Voreinstellung anbietet, dass Straßen mit >8% vermieden werden können. Bei der Vorbereitung der Fahrstrecke muss ich mehr Zeit investieren. Sind in Deutschland aber sehr wenig Strecken (BAB) die diese Kriterien erfüllen.
Will damit sagen, dass das kein Hindernisgrund in der Praxis darstellt.

Eine Steigungsbegrenzung im Navi wäre auch mit normalerAnhängelast wünschenswert. Ich hasse es, wenn sich die Trommelbremsen am Wohnwagen überhitzen.

Das wäre dann die Gefällebegrenzung 😉 ich bremse nicht bei Steigungen.. 🙂

Zitat:

@ZSaleh schrieb am 13. Juni 2020 um 10:59:40 Uhr:


Das wäre dann die Gefällebegrenzung 😉 ich bremse nicht bei Steigungen.. 🙂
Wo man rauffährt, fährt man in der Schweiz oft (ohne andere Möglichkeit) wieder runter ..... 😉

(siehe Link)

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Aber dann weiß man es ja vorher und kann im Zweifel direkt unten bleiben

Auf der BAB in DE wüsste ich ad hoc keinen Abschnitt der mehr als 8 % hat?
Garmin bietet doch ein (teures) Navi für Camper an. Ich hätte jetzt vermutet, dass man das da einstellen kann. Ebenso wie bei den LKW - Naviapps von z. B. Sygic. Da sollte es ja auch möglich sein.

Die erhöhte Anhängelast für 8 /10% stand früher schon direkt mit im FZ-Schein. Da musste nichts eingetragen werden.

Zitat:

@Haubenzug schrieb am 13. Juni 2020 um 11:43:31 Uhr:


Auf der BAB in DE wüsste ich ad hoc keinen Abschnitt der mehr als 8 % hat?
Garmin bietet doch ein (teures) Navi für Camper an. Ich hätte jetzt vermutet, dass man das da einstellen kann. Ebenso wie bei den LKW - Naviapps von z. B. Sygic. Da sollte es ja auch möglich sein.

Die erhöhte Anhängelast für 8 /10% stand früher schon direkt mit im FZ-Schein. Da musste nichts eingetragen werden.

Ich habe mal gelesen, dass es in D keine Autobahn mit mehr als 8% Steigung gibt.

Ob eine erhöhte Anhängelast bei 8% eingetragen ist, kann sogar beim gleichen Auto von Land zu Land unterschiedlich sein (mit "früher" hat das nicht unbedingt zu tun):
Beispiel:
Mein ehemaliger Skoda Octavia 3, 1,4TSI, von 2014.
In der Bedienungsanleitung und in Österreich war der zusätzlich mit 1800kg bei 8% angegeben.
In D gab es nur die 12% Eintragung (1500kg) und auf Nachfrage keine Freigabe für 1800kg bei 8%.
(Im Nachhinein, wenn man das Auto kennt, eine völlig richtige Entscheidung von Skoda D...)

VW gibt z.B. teilweise beide Werte an

Gerade bei den 8%-Angaben sollte man immer darauf achten, dass das zul Zug-Gesamtgewicht, unabhängig von Angaben zur max. Anhängelast, eingehalten werden muss.

Ich würde einen so schweren Anhänger, der nur mit Ausnutzung einer 8%-Angabe gezogen werden dürfte, nur im Notfall ziehen.
Häufig geht es bei der 12- oder 8%-Angabe darum, ob es die Kupplung schafft (oder der Antrieb generell dafür ausgelegt ist), bei der entsprechenden Steigung ein mehrmaliges Anfahren zu ermöglichen. (u.a. deshalb ist das zul Zug-Gesamtgewicht entscheidend)
Eine 8%-ige Straße mit entsprechend schwerem Anhänger zu befahren ist ganz sicher kaum ein Problem und schneller als 80km/h sind mit so einem Gespann ohnehin kaum zulässig. Sehr fahrsicher ist so ein Gespann gewöhnlich nicht...

Häufig geht es aber schlicht um das Anfahren.
Da kann man 1000km mit maxmal 8% Steigung auf der AB gefahren sein und dann kommt ein CP, wo man lediglich an einem kleinen Wegteil deutlich über 8% beim Anfahren hat. Das ist dann nicht so optimal....
Ganz schlecht wäre es, wenn man gegen einen Widerstand/kleine Steigung kurz rückwärts anfahren muss.
Dann kämpft die Kupplung zusätzlich gegen den erhöhten Rollwiderstand der Rückfahrautomatik und dazu meist noch gegen den länger übersetzten Rückwärtsgang.

Wenn man wirklich öfters mit dem WoWa-Gespann zu unterschiedlichen Orten unterwegs ist und die genauen Verhältnisse vor Ort nicht kennt, sollte man m.E. selbst von der 12%-Anhängelast-Angabe nur max. 80-90% ausnutzen.

Zitat:

@navec schrieb am 13. Juni 2020 um 12:13:33 Uhr:


Wenn man wirklich öfters mit dem WoWa-Gespann zu unterschiedlichen Orten unterwegs ist und die genauen Verhältnisse vor Ort nicht kennt, sollte man m.E. selbst von der 12%-Anhängelast-Angabe nur max. 80-90% ausnutzen.

Das sollte man eigentlich immer machen, um noch ein bisschen Reserve zu haben.

Zitat:

@Haubenzug schrieb am 13. Juni 2020 um 14:55:27 Uhr:



Zitat:

@navec schrieb am 13. Juni 2020 um 12:13:33 Uhr:


Wenn man wirklich öfters mit dem WoWa-Gespann zu unterschiedlichen Orten unterwegs ist und die genauen Verhältnisse vor Ort nicht kennt, sollte man m.E. selbst von der 12%-Anhängelast-Angabe nur max. 80-90% ausnutzen.

Das sollte man eigentlich immer machen, um noch ein bisschen Reserve zu haben.

...und dann sollte man sich von der standardmässigen Nutzung der 8%-Anhängelast konsequenterweise von vorn herein verabschieden....

Zitat:

@navec schrieb am 13. Juni 2020 um 12:13:33 Uhr:


Wenn man wirklich öfters mit dem WoWa-Gespann zu unterschiedlichen Orten unterwegs ist und die genauen Verhältnisse vor Ort nicht kennt, sollte man m.E. selbst von der 12%-Anhängelast-Angabe nur max. 80-90% ausnutzen.

Zitat:

@Haubenzug schrieb am 13. Juni 2020 um 14:55:27 Uhr:


Das sollte man eigentlich immer machen, um noch ein bisschen Reserve zu haben.

Warum? Reserve für was? Habe an meinem älteren Auto die Anhängelast von 1500 kg auf 1700 kg bei 8% erhöhen lassen und bin trotzdem mit einem 1600 kg-Hänger eine Steigung von über 20% hoch gekommen und auch problemlos wieder runter.

Zitat:

@4Takt schrieb am 13. Juni 2020 um 15:21:45 Uhr:



Zitat:

@navec schrieb am 13. Juni 2020 um 12:13:33 Uhr:


Wenn man wirklich öfters mit dem WoWa-Gespann zu unterschiedlichen Orten unterwegs ist und die genauen Verhältnisse vor Ort nicht kennt, sollte man m.E. selbst von der 12%-Anhängelast-Angabe nur max. 80-90% ausnutzen.

Zitat:

@4Takt schrieb am 13. Juni 2020 um 15:21:45 Uhr:



Zitat:

@Haubenzug schrieb am 13. Juni 2020 um 14:55:27 Uhr:


Das sollte man eigentlich immer machen, um noch ein bisschen Reserve zu haben.
Warum? Reserve für was? Habe an meinem älteren Auto die Anhängelast von 1500 kg auf 1700 kg bei 8% erhöhen lassen und bin trotzdem mit einem 1600 kg-Hänger eine Steigung von über 20% hoch gekommen und auch problemlos wieder runter.

Reserve z.B. für deine Kupplung, sofern du nicht gerade eine gut aktiv gekühlte Wandlerautomatik oder ein Untersetzungegetriebe hast....und Reserve bei der Fahrsicherheit....

Es geht um das Anfahren an einer 20% Steigung mit i.d.R. beladenem Auto plus 1600kg schwerem Anhänger und nicht darum welche Steigung man mit dem Gespann in Bewegung fahren kann.
Schau einfach mal bei zugwagen.info nach, dann siehst du den Unterschied zwischen "Anfahrt am Berg" und "Maximum Steigung (während der Fahrt)".

Beim Herunterfahren ist der Auto-Antrieb eher wenig beaufschlagt, zudem wirken dann im Zweifel zusätzlich die Bremsen des Anhängers und die sind vermutlich/hoffentlich für dessen Gewicht ausgelegt.

Anhänger mit Rückfahrautomatik bremsen am Berg rückwärts nicht!
Da muss auch die Fahrzeugbremse das alleine halten. noch schlimmer die Handbremse.

Zitat:

@Bitboy schrieb am 13. Juni 2020 um 19:39:31 Uhr:


Anhänger mit Rückfahrautomatik bremsen am Berg rückwärts nicht!
Da muss auch die Fahrzeugbremse das alleine halten. noch schlimmer die Handbremse.

Wo wurde das (ohnehin OT) denn beschrieben?

Von mir wurde beschrieben, dass das Rückwärts-Anfahren an einer (echten) Steigung (oder einem sonstigen Widerstand der Fahrbahn) besonders auf den Antrieb des Zug-Fz geht, da dann die Rückfahrautomatik der Anhängerbremse in Aktion tritt.
Die Steigung wäre dann in Fahrtrichtung rückwärts....

Zitat:

@navec schrieb am 13. Juni 2020 um 18:27:58 Uhr:


Reserve z.B. für deine Kupplung, sofern du nicht gerade eine gut aktiv gekühlte Wandlerautomatik.. ..hast..

Jeder, der mit mit einem schweren Hänger viel in den Bergen unterwegs ist, sollte immer eine Wandlerautomatik haben, da diese den Anfahrdrehmoment mindestens verdoppelt

Zitat:

@navec schrieb am 13. Juni 2020 um 18:27:58 Uhr:


..und Reserve bei der Fahrsicherheit..

Da ich eine 20%ige Steigung ja wohl langsamer hoch fahre, als eine mit nur 8%, ist noch mehr als genug Fahrsicherheit vorhanden.

Zitat:

@Bitboy schrieb am 13. Juni 2020 um 19:39:31 Uhr:


Anhänger mit Rückfahrautomatik bremsen am Berg rückwärts nicht!

Doch, aber dazu muss man auch die Handbremse des Wohnwagens anziehen und dabei berücksichtigen, das die erst nach einer Radumdrehung greift. Die einfachere Lösung wäre dann wohl eher, einen Keil unter ein Rad zu legen.

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