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Eintragung von höherer zulässiger Anhängelast beim PKW

Themenstarteram 8. Juni 2020 um 19:49

Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage bezüglich Anhängelast bei meiner R-Klasse

Ich habe einen WoWa, der eine zulässige Gesamtmasse von 2200kg hat. Im Moment nutze ich den mit meinem andere Fahrzeug. Jetzt habe ich mir überlegt, ob ich nicht die R-Klasse auch dafür missbrauche. Ich habe noch keine AHK, würde evtl eine nachrüsten. Aber alle die ich gefunden habe, sind bis 2100kg freigegeben. Nun habe ich gelesen, dass man wohl die Anhängelast erhöhen kann, wenn man die Steugungsfähigkeit begrenzt. Hat da da jemand Erfahrung mit Erhöhung der Anhängelast?

Würde mich freien, wenn jemand mit seinem Wissen helfen kann.

Gruß

Al

Beste Antwort im Thema

Das stand Anfang des Jahres in der Caravaning..

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Bitte nicht verschiedene Themenkomplexe vermischen.

Hier geht es nicht um Führerscheinfragen.

Das zGG des Anhängers, ermittelt auf einer Waage im abgekoppelten Zustand, darf nicht überschritten werden.

Die Stützlast darf nur eingerechnet werden, wenn die zul. Anhängelast des Zugfahrzeugs kleiner als das zGG des Anhängers ist.

Zitat:

@weimarer schrieb am 9. Juni 2020 um 00:11:56 Uhr:

 

Anhängelast ist die angehängte Last, also was hinterherrollt + Stützlast, die wird vom Auto getragen und nicht gezogen. Kingt komisch, ist aber so.

Die tatsächliche Stützlast wird als Zuladung vom PKW gerechnet (wird ja auch beim Wiegen mit dem PKW mitgewogen) und reduziert somit die Zuladung vom PKW. Es gibt aber auch Hersteller, die bei Anhängerbetrieb die zul. Hinterachslast und/oder das zul. GG um 60-100kg erhöhen.

@Oetteken hat Recht.

Bei 2100kg Anhänglast darf der Anhänger eine Achslast von 2100kg plus Stützlast (kleinster Wert von Anhänger oder PKW) haben, abgehängt darf der Anhänger dann sein max. GG haben.

Danke das Du mich zitiert hast :)

Es ist aber nicht generell so, das man die Stützlast einfach dazu rechnen kann.

Siehe mal HIER

Unten ab römisch I

:D:D

Zitat:

@Oetteken schrieb am 9. Juni 2020 um 12:08:54 Uhr:

Bitte nicht verschiedene Themenkomplexe vermischen.

Hier geht es nicht um Führerscheinfragen.

 

Die Stützlast darf nur eingerechnet werden, wenn die zul. Anhängelast des Zugfahrzeugs kleiner als das zGG des Anhängers ist.

Bei einer Fahrzeugkontrolle wird der Wohnwagen allein gewogen.

Nix am Fahrzeug => Da steht es doch auch bezgl. der Gewichte

Anhängelast

https://www.bussgeldkatalog.org/anhaengelast/

Da steht eigentlich alles beschrieben.

Zitat:

@Oskar78 schrieb am 9. Juni 2020 um 12:19:39 Uhr:

Zitat:

@Oetteken schrieb am 9. Juni 2020 um 12:08:54 Uhr:

Bitte nicht verschiedene Themenkomplexe vermischen.

Hier geht es nicht um Führerscheinfragen.

 

Die Stützlast darf nur eingerechnet werden, wenn die zul. Anhängelast des Zugfahrzeugs kleiner als das zGG des Anhängers ist.

Bei einer Fahrzeugkontrolle wird der Wohnwagen allein gewogen.

Nix am Fahrzeug => Da steht es doch auch bezgl. der Gewichte

Du hast doch den Link von Kuhnert.

Da steht alles richtig und genau so, wie ich es auch geschrieben habe.

Die differenz von angehängtem Hänger und alleine sollte die Stützlast ergeben, daher wiegen die den auch ohne Auto.

Zitat:

@altonno schrieb am 09. Juni 2020 um 07:22:09 Uhr:

Hi ZSaleh,

Was hat‘s gekostet?

Gutachten 550€, TÜV + Landratsamt 95€

War aber vor >3 Jahren.

Gruß Zuli

Unser Auto darf 1500 kg ziehen, neuer WoWa der nächsten Monat kommt hat 1600kg Gesammtgewicht. Mit dieser Kombination darf ich die 90kgStützlast von meinem Auto dazurechnen. So wurde es mir auch vom TÜV gesagt, als ich wegen Erhöhung nachfragte.

https://www.fritz-berger.de/.../...-wohnwagen-richtig-beladen.html?...[NL_20_Mai_Sonnige-Zeiten_KW22]-20200531-[Blog_ZuwagenWohnwagenbeladen]-1@1-20200531000000&sc_src=email_3584037&sc_llid=207544&sc_lid=179827214&sc_uid=qH8r8I38Mm&sc_eh=e308d2f211a88e0e1

In Deutschland darf du die effektive Stützlast zur maximalen Anhängelast dazurechnen um das zulässige Gesamtgewicht des Wohnwagens zu berechnen (wegen einer Ungenauigkeit im Gesetz).

In der Schweiz ist das jedoch nicht erlaubt. In weiteren Ländern vermutlich auch nicht (wäre zu klären).

Anmerkung zum Unterschied: Das Bremssicherungsseil muss ja auch in unterschiedlichen Ländern oft unterschiedlich befestigt werden.

Oh, alles klar.

Das stand Anfang des Jahres in der Caravaning..

Asset.JPG

......

Fast vergessen. Ich hatte auch bei SK nachgefragt. 1800kg anstatt 1500kg wären drin. Leider war beim Anfragen unser Auto schon etwas über ein Jahr alt. Hier bräuchte man das Gutachten für um die 500€. OK, TÜV ist in der Nähe vom Geschäft. Gleich nachgefragt. Es war der ingenieur von da. Er würde das so nicht abnehmen!!! Es gäbe ja auch Steigungen über 8%. Deshalb habe ich das mal gelassen. Mein Händler hat so etwas noch nicht gemacht und mir einen Kontakt bei Ford gegeben. Da warte ich bis heute noch auf eine Antwort. Laut WoWa Händler ist die Stützlast, wie auch von JochenS212 eingestellt, dem Auto zuzurechnen.

Auf die Frage: Es gibt einige Fa- die sowas täglich machen, googlen. Da kann es sein das auch eine andere Kupplung verbaut werden muss.

Zitat:

@lecksucher schrieb am 12. Juni 2020 um 19:07:30 Uhr:

Es war der ingenieur von da. Er würde das so nicht abnehmen!!! Es gäbe ja auch Steigungen über 8%.

Was soll das denn für ein Argument sein?

Bei Opel werden ganz offiziell sogar 8% eingetragen. Dann darf man eben Steigungen über 8% mit der erhöhten Anhängelast einfach nicht befahren. Ganz einfach

8% Steigung
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