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Eintragung AHK mit Gutachten nach §13 FzTV

Themenstarteram 28. Juni 2021 um 17:58

Hey Leute,

Ich stehe gerade vor einem Problem. Ich habe endlich über eine Herstellerfreigabe erreichen können, dass mein BMW eine Anhängelast von 750kg ungebremst eingetragen bekommen hat.

Jetzt ist aber die originale ECE-geprüfte AHK nicht mehr lieferbar *hmpf, Fahrzeug ist 5 Jahre alt und BMW hat das Teil nicht mehr...

Es gibt noch eine andere AHK, für die aber nur ein Gutachten nach §13 FzTV vorliegt.

Meine Frage: Wie gehe ich damit vor?

-> Anbauen, mit Gutachten nach §13 FzTV zur Dekra, eintragen lassen nach §19.x (welcher?) Und dann zur Zulassungsstelle?

 

Mich irritiert ausserdem, dass laut §13 FzTV eine Eintragung in den Brief zu erfolgen hat.... was kompletter Blödsinn ist, da es den Brief schon lange nicht mehr gibt...

Frage 2: Wird die AHK also in die Zulassungsbescheinigung Teil 2 und 1 eingetragen, oder nur in Teil 1?

Unsere Zulassungsstelle brauche ich nicht fragen, von den gegebenen Antworten weiss kurze Zeit später niemand mehr etwas... darauf kann man sich also nicht verlassen.

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18 Antworten

Wenn der SV das für gut befindet und keine evtl Ausnahmen von der StVZO für erforderlich hält, warum sollte die Zulassungsstelle die Eintragung verwehren?

Fahr doch erstmal zum Gutachter und lass das abnehmen. Evtl macht er ja auch nur eine technische Änderung draus.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 29. Juni 2021 um 07:43:54 Uhr:

Ich meinte eher aufwendig im Hinblick auf Rennerei und zweifelhaften Erfolgsaussichten.

Nicht unbedingt.

Von Aufwand und Ablauf her sollte das für dich ablaufen wie eine "normale" Einzelabnahme.

Was es ggf. etwas komplizierter machen könnte ist, dass möglicherweise der eine oder andere (oder alle) Beteiligte so einen Fall noch nie hatte ;)

Vielleicht muss man in der Zulassungsstelle lange nach dem Stempel "Bauartgenehmigung erteilt" suchen. Oder du gerätst an einen Sachbearbeiter, der ganz pragmatisch einfach auf alles den Stempel "Betriebserlaubnis erteilt" draufhaut. Vielleicht muss der Sachverständige erstmal seine vorgesetzte Stelle anrufen, was er da überhaupt machen soll.

Zitat:

Ich möchte halt ungern ein 40mm Loch für den ESatz ins Blech schneiden, wenn es dann vielleicht doch nicht klappt.

Das ist aus der Ferne jetzt natürlich schwer zu sagen:

Zunächst mal hast du ein Bauteil, für das ein positives (davon gehe ich jetzt mal aus?!) Gutachten vorliegt, aber noch keine Bauartgenehmigung. Dann musst du das an dein Auto schrauben und den Sachverständigen davon überzeugen, dass sowohl die Kupplung als auch das Gutachten als auch deine Anhängelasterhöhung und dein Auto wirklich zusammenpassen und du den Anbau ordnungsgemäß durchgeführt hast.

Bei einem vertrauenswürdigen Hersteller würde ich jetzt sagen, das größte Risiko liegt bei deinen eigenen handwerklichen Fähigkeiten :D

Ansonsten ist das für Kleinserien ja ein üblicher Weg.

Zitat:

Habe ich einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer BG, wenn der Sachverständige mir dem Anbau zufrieden ist?

Formal: nein, siehe §12 (1) FzTV

Rein praktisch: wenn positive Gutachten für das Teil und den Anbau vorliegen, die Plausibilitätsprüfung der Software nicht interveniert und keine auch für den technischen Laien offensichtlichen Fehler vorliegen (wie z.B. grün leuchtende Blinker oder so), dann würde ich bei der normalen Zulassungsstelle keine Probleme erwarten.

In den Bundesländern in denen solche Vorgänge noch eine Bündelungsbehörde durchlaufen müssen kommt dort noch eine echte Prüfung auf formale Korrektheit und inhaltliche Plausibilität hinzu, da könnte es schon eher passieren, dass noch etwas nachgebessert werden muss. Aber dann wohl eher im formalen Bereich.

Themenstarteram 29. Juni 2021 um 18:57

Nun, wie ich inzwischen weiss begründet sich die Lieferzeit darauf, dass die AHK eine Einzelanfertigung ist, die nur im Kundenauftrag gebaut wird....

Deswegen gab es auch nur ein Mustergutachten... das Gutachten wird erst nach Fertigung erstellt.

Der Dekra-Mann sagte mir vorhin telefonisch, dass er kein Problem sieht und er das nach §19.x macht und eine §21 nicht nötig sei. Hatte ihm das Mustergutachten vorgelesen.

Ich bin mal gespannt.

Die Zulassungsstelle... naja, es war schon Rennerei mit der Anhängelast, da die Herstellerfreigabe nicht akzeptiert wurde...mit einem 2-Zeiler der Dekra auf dem Nebengrundstück ging das dann problemlos.

Ich werde die 800,- für die AHK ohne ESatz investieren und schauen, was rauskommt. Dauert aber min 3 Wochen (Lieferzeit)

Vor längerer Zeit hatte ich die Amtsbezeichnung Bauoberrat...aber leider nicht für KfZ. Ich weiss aber von wie verschlungen Behördenwege sein können.

Themenstarteram 13. August 2021 um 16:26

So, kleine Rückmeldung meinerseits.

Es hat ein wenig gedauert, da die AHK erst angefertigt werden musste und dann 5 Wochen Lieferzeit hatte.

Die Eintragung beim Sachverständigen einer größeren Prüforganisation war keinerlei Problem; relativ günstig war es mit dem Teilegutachten auch. Montag dann noch zur Zulassungsstelle und in die Papiere eintragen lassen.

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