Einspruch Bußgeldbescheid (kein Jammerthread)

Hallo zusammen,

eines gleich vorweg: Es soll hier kein weiterer Jammerthread mit Kommentaren wie "Steh zu deinen Fehlern" entstehen (es soll nämlich tatsächlich ungerechtfertigte und völlig an den Haaren herbeigezogene Bußgeldbescheide geben).
Wir bleiben also bitte einfach mal bei sachlicher Diskussion (es sind ja doch einige im Forum vertreten die damit von berufswegen zu tun haben).

Wie läuft ein Einspruch ab:

  1. Widerspruch innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Bußgeldbescheides einlegen
  2. Verwaltungsbeörde entscheidet über den Einspruch und stellt das Verfahren ein bzw. leitet an das zuständige Amtsgericht weiter.
  3. Gericht stellt das Verfahren ein, setzt einen Verhandlungstermin an oder gibt das Verfahren wegen offensichtlich ungenügender Aufklärung an die Verwaltungsbehörde zurück ($69 Abs. 5 OWiG, ist das bei der zweiten Vorlage bei Gericht wieder Fall wird eine weitere Vorlage bei Gericht nicht mehr zugelassen)

Soweit in aller Kürze, detaillierten Lesestoff dazu gibt es hier.
Interessantes zu §69 Abs. 5 gibt es hier zu lesen (schon interessant was da teilweise abgeht).

So, jetzt die Sache über die ich mich wundere:
Ich habe gegenwärtig einen Widerspruch laufen und mich schon gewundert daß das so lange dauert.
Jetzt kam gestern vom Amtsgericht ein Schreiben daß die Sache wegen offensichtlich ungenügender Aufklärung an die Verwaltungsbehörde zurück geht. ?!?Hä?!?

Ich wußte bisher gar nicht, daß das schon bei Gericht ist. Wird man darüber nicht informiert (was ich bisher im Netz gelesen habe ist das schon der Fall)?
Man kann in dem Fall als Betroffener ja sogar Anträge an das Gericht stellen (vorausgesetzt natürlich man weiß daß sich bereits ein Gericht damit befaßt).
Wie soll das praktisch ablaufen? Muß ich da wöchentlich Akteneinsicht beantragen (das kann ja nicht so gedacht sein)?

PS. Das ganze läuft ohne Anwalt und ich will auch keinen einschalten.

Vorab schon mal Danke für eure sachlichen Posts.

Gruß Metalhead

Beste Antwort im Thema

Die Verwaltungsbehörde gibt den Vorgang an die Staatsanwaltschaft ab, die wieder ans Amtsgericht. Erst durch die Entscheidung des AG (Termin oa) kriegst du Nachricht von der Abgabe.
Wenn die Akte wieder beim AG ist, fängt das Spielchen von vorne an.
Pass aber auf die Verjährungsfristen auf.

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Den Vorgang verstehe ich nicht, bzw kann es nicht nachvollziehen:

Privatperson mit Privatauto ohne geeichte Messeinrichtung macht eine Anzeige mit nur einem Zeugen(sich selbst???).

Du erstellst ein Widerspruch, somit steht Aussage gegen Aussage, der Rest ist nicht beweisbar, da keine Video oder Messbeweise gibt.

Das sollte doch schon sofort im Sande verlaufen, außer du hast bereits vorher unnötig auf dich aufmerksam gemacht...

HTC

Zitat:

@HTC schrieb am 22. Mai 2017 um 08:35:32 Uhr:


Den Vorgang verstehe ich nicht, bzw kann es nicht nachvollziehen:

HTC

Ich auch nicht. Vor allem ein angeblicher Geschwindigkeitsverstoß soll ohne Messung geahndet werden? Der Sachbearbeiter, der solche Bußgeldbescheide erlässt, gehört zügig in eine geschlossene Anstalt eingeliefert.

Zitat:

@HTC schrieb am 22. Mai 2017 um 08:35:32 Uhr:


Das sollte doch schon sofort im Sande verlaufen, ...

Das ist so scheinbar Standard (der Anzeigende hat ja nichts von seiner Anzeige, beim Angezeigten sind das automatisch Schutzbehauptungen).

Zitat:

... außer du hast bereits vorher unnötig auf dich aufmerksam gemacht...

Unnötig nicht aber aufmerksam gemacht schon.

Mir hatte einer den Außenspiegel abrasiert und dann Fahrflucht begangen, dem bin ich gefolgt und habe die Polizei verständigt.

Dadurch hatten die meine Telefonnummer im System und haben mich dann angerufen anstatt einen Anhörungsbogen zu schicken.

Vielleicht war das sogar gut so, denn wenn da nach 4 Wochen erst was schriftliches gekommen wäre, hätte ich nur noch ein dummes Gesicht gemacht.

Naja, in 20 Jahren 2x kurz hintereinander Pech gehabt, wenn dann wieder 20 Jahre Ruhe ist, soll's mir recht sein. 🙂

Gruß Metalhead

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 22. Mai 2017 um 09:44:00 Uhr:


... ein angeblicher Geschwindigkeitsverstoß soll ohne Messung geahndet werden?

Es geht um Sperrfläche und Linksabbiegespur. 😉

Gruß Metalhead

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Dann habe ich da was falsch verstanden. Offenbar scheinen aber in diesem Falle die Beweismittel dem Richter wohl nicht zu reichen, so leicht schicken die nichts zurück. Da bleibt nur: abwarten und Tee trinken.

Noch als Nachbermerkung. Der Fall wird bei einem Einspruch ohne Benachrichtigung der Staatanwaltschaft zugeleitet, die ihn dann an das Gericht abgibt.

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 22. Mai 2017 um 10:00:53 Uhr:


Noch als Nachbermerkung. Der Fall wird bei einem Einspruch ohne Benachrichtigung der Staatanwaltschaft zugeleitet, die ihn dann an das Gericht abgibt.

Das war der Grund für den Thread hier, dachte erst daß da was schief gelaufen ist.

Yep, jetzt ist Tee trinken angesagt.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 22. Mai 2017 um 09:53:22 Uhr:



Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 22. Mai 2017 um 09:44:00 Uhr:


... ein angeblicher Geschwindigkeitsverstoß soll ohne Messung geahndet werden?

Es geht um Sperrfläche und Linksabbiegespur. 😉

Gruß Metalhead

Korrektur: Nur die Sperrfläche, bei der Abbiegerspur können sie dich mal genüsslich 🙂

HTC

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 22. Mai 2017 um 10:09:29 Uhr:



Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 22. Mai 2017 um 10:00:53 Uhr:


Noch als Nachbermerkung. Der Fall wird bei einem Einspruch ohne Benachrichtigung der Staatanwaltschaft zugeleitet, die ihn dann an das Gericht abgibt.

Das war der Grund für den Thread hier, dachte erst daß da was schief gelaufen ist.

Yep, jetzt ist Tee trinken angesagt.

Gruß Metalhead

Also ich empfehle hier Long Island Icetea... 🙂
Aber nicht während der Fahrt... 😉

Zitat:

@HTC schrieb am 22. Mai 2017 um 10:21:19 Uhr:


Nur die Sperrfläche, bei der Abbiegerspur können sie dich mal genüsslich 🙂

Weil?

Zitat:

Also ich empfehle hier Long Island Icetea... 🙂
Aber nicht während der Fahrt... 😉

Yep, fährst durch ein Schlagloch und verschüttest alles. 😁

PS. Das fanden sogar schon Polizisten bei der Kontrolle lustig (gibt also auch welche die Spaß verstehen). 😉

Gruß Metalhead

Weil du eine Abbiegespur ohne weiteres zum Überholen benutzen darfst, gabs doch hier vor kurzem erst ein Thread darüber...

HTC

Zitat:

@HTC schrieb am 22. Mai 2017 um 11:15:37 Uhr:


Weil du eine Abbiegespur ohne weiteres zum Überholen benutzen darfst, gabs doch hier vor kurzem erst ein Thread darüber...

So wirklich Einigkeit herrschte da aber nicht wenn ich mich recht erinnere.

Gruß Metalhead

Da ging es darum, daß wohl einige Gerichte bei ähnlich gelagerten Fällen, die unter Umständen, falls Fall A und B identisch..... UND das vor allem bei der Schadensverteilung, nicht beim Strafverfahren...

Also viel Bla Bla, im Endeffekt verstößt du aber gegen kein Gesetz...

Ob sich da Jemand bei so schwammiger Rechtslage überhaupt traut das den Anklagepunkten hinzu zu fügen, wage ich zu bezweifeln...

HTC

Also rein Rechtlich könnte man dir doch zwei Sachen vorwerfen:

1. Sperrfläche befahren (scheint wohl ca 30€ zu kosten)
2. Gefährliches Überholen mit Gefährdung bei unklarer Verkehrslage (250€, 2 Punkte 1 Monat Fv)

Ich würde mich (wäre ich als Anwalt tätig) auf Punkt 2 konzentrieren und Punkt 1 vergessen, weil die Strafe zu gering für die Vergehen wäre.

HTC

Zitat:

@HTC schrieb am 22. Mai 2017 um 11:34:07 Uhr:


2. Gefährliches Überholen mit Gefährdung bei unklarer Verkehrslage (250€, 2 Punkte 1 Monat Fv)

Das wäre die nächste Stufe der Räuberpistole.

Gruß Metalhead

Zitat:

@HTC schrieb am 22. Mai 2017 um 10:21:19 Uhr:


Nur die Sperrfläche, bei der Abbiegerspur können sie dich mal genüsslich 🙂

Da ich am besagten Thread beteiligt war und immer noch zu meinem Standpunkt stehe:
Wer vor überqueren der Haltelinie für die Linksabbieger wieder auf der geradeaus-Spur ist, hat kein Abbiegeverstoß begangen. Zumindest gibt es zu einer solchen Situation keinen Richterspruch, der mir bekannt ist.
Wer hingegen NACH überqueren der Haltelinie für die Linksabbieger weiterhin geradeaus fährt, der hat sehr wohl einen Abbiegeverstoß begangen, dazu gibt es etliche im Internet abrufbare Richtersprüche. Also ganz frei ist man von dieser Sache nicht.

@metalhead
Es hat nur eine Privatperson Anzeige erstattet? Du schriebst was von "aus 500m Entfernung gesehen", oder war da doch ein Polizist als Zeuge dabei? Mir ist das nicht ganz klar.
Wenn nur Privatperson, dann ist die Anzeige doch mit deinem Widerspruch obsolet. Was soll ein Richter auch bei Aussage gegen Aussage anderes machen als Einstellen? "Zeugenaussage ungenügend" heißt doch nichts anderes, oder?

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