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Einspruch Bußgeld: Zurückziehen, um keine Kosten zu riskieren?

Themenstarteram 26. Juni 2012 um 17:38

Hallo,

ich wurde heute angehalten: ich soll bei Rot über die Ampel gefahren sein. Der Polizist meint, ein Kollege hätte sich an der Ampel positioniert und ihm meinen Verstoß per Funk mitgeteilt.

Es war aber definitiv nicht Rot. Bin dann auch zurückgefahren und habe gesehen, dass der Polizist 25 Meter vor der Ampel stand und vor ihm ein großes Gebüsch und ein Baum im Blickfeld stand. Die Krönung war aber, dass er die ganze Zeit von einem Passanten abgelenkt wurde, der sich als Hilfsscheriff aufgeführt hat und sich die ganze Zeit mit ihm unterhielt. Habe Fotos gemacht und die Sache gefilmt.

Kurzum:

Zum Glück nur 90,- € und 3 Punkte (bislang noch kein Punkt seit 20 Jahren, obwohl ich 30.000 km pro Jahr fahre).

Trotzdem finde ich das ganze ungerecht. Daher folgende Frage:

Wenn ich Einspruch einlege und die Verwaltung am Bußgeld festhält, kann ich dann noch den Einspruch zurückziehen, bevor es zum Gericht weitergeleitet wird? Denn mehr als die 90,- € möchte ich nicht riskieren.

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Beste Antwort im Thema

Naja, die Fotos hast du ja erst danach gemacht. Ob sich der Polizist auch schon unterhalten hat, als du die Ampel passiert hast, ist somit nicht erwiesen. Die Entfernung zwischen der Ampel und dem Standort des Polizisten finde ich jetzt auch nicht so groß, dass dies zu beanstanden wäre. Andererseits kann sich der Polizist natürlich trotzdem geirrt haben.

Darf ich mal rein aus Interesse fragen, welche Stadt das ist?

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am 27. Juni 2012 um 18:21

Respekt vor deiner Entscheidung; würde genau so handeln!

 

Wünsche Dir viel Glück...denn auf hoher See und vor Gericht...bist Du in Gottes Hand...;)

Zitat:

Original geschrieben von karl_heinz_63

Habe heute entschieden, dass ich zum Anwalt gehe. Schlimmsten Fall muss ich 250,- € Selbstbeteiligung und die 90,- € Strafe zahlen. Nehm ich aber in Kauf. Es geht um die Punkte. Will Punktlos bleiben.

Dann viel Glück.Rückmeldung wäre nicht schlecht.

am 28. Juni 2012 um 7:57

Zitat:

Original geschrieben von karl_heinz_63

 

Wenn ich Einspruch einlege und die Verwaltung am Bußgeld festhält, kann ich dann noch den Einspruch zurückziehen, bevor es zum Gericht weitergeleitet wird?

Aus eigener Erfahrung weiß ich, geht es tatsächlich vor Gericht, also, kommt es zur Gerichtsverhandlung, wird der/die Richter/in dir VOR Urteilsverkündung sagen, was im Falle der Verurteilung auf dich zukommt. Dann kannst du dich entscheiden, ob du den Einspruch zurück ziehst oder das Urteil akzeptierst, was u.U. teurer wird.

Zu der Polizeiaktion: Auch Polizisten sind nicht unfehlbar. Es ist allerdings wie LOTTO spielen. Die Aussage eines Polizisten hat fast immer mehr Gewicht als die Aussage eines Normalbürgers.

Es hängt von einigen wichtigen Faktoren ab, ob du mit deinem Widerspruch weiterkommst. 1. ein KOMPETENTER Anwalt, der die Glaubwürdigkeit des Polizisten widerlegen kann! 2. Ein Richter, der die Glaubwürdigkeit eines Polizisten anzweifelt!

In diese 2 Dinge muß dann alles das gepackt werden, um zu widerlegen, dass der Polizist wirklich den Bußgeldfähigen Tatbestand glaubwürdig machen kann. Zu 90% kann er das ... trotz deiner Fotos!

Widerlege dem Polizisten mal, dass er die Ampel NICHT im Blick hatte und durch den Passanten abgelenkt war. Wirst du kaum schaffen ...

Trotzdem VIEL GLÜCK!

am 28. Juni 2012 um 10:06

Zitat:

Original geschrieben von karl_heinz_63

Habe heute entschieden, dass ich zum Anwalt gehe. Schlimmsten Fall muss ich 250,- € Selbstbeteiligung und die 90,- € Strafe zahlen. Nehm ich aber in Kauf. Es geht um die Punkte. Will Punktlos bleiben.

Du willst wirklich gutes Geld schlechtem hinterherwerfen? Das kann ich rational nicht verstehen.

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