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Einseitige Veränderung meiner Bestellung wg Änderungsjahr

Mercedes GLA H247
Themenstarteram 10. Juni 2020 um 13:03

Hallo zusammen,

heute erhielt ich eine email von meinem freundlichen Autohaus mit der Info, dass aufgrund eines Änderungsjahres der Ausstattungsoptionen meine bestellten schwarzen 20" Felgen im Vielspeichendesign entfallen !!!

Im März habe ich mir den neuen GLA in Style Progressive bestellt, der im August gefertigt werden soll. Damals waren die schwarzen 20" Felgen verfügbar und ich habe eine entsprechende Bestellbestätigung.

Nun soll ich mir neue Felgen aussuchen. Leider gefallen mir keine davon und es gibt auch keine in schwarz mehr! Diese sind jetzt nur noch für die Modellreihe AMG vorgesehen.

Da mein neuer GLA in digitalweiß + Nightline kommt sind die schwarzen 20" Felgen das i-Tüpfelchen.

Muss ich das nun einfach so akzeptieren? Freu mich auf Infos.

Beste Antwort im Thema

Ein Blick in die AGB und schon ist die Frage beantwortet.

Zitat aus den AGB Mercedes PKW

Punkt IV ABSATZ 7

Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein hieraus keine Rechte abgeleitet werden.

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Aus dem Bauch heraus: das geht so nicht. Wenn weißes Auto mit schwarzen 20” das entscheidende Kaufkriterium war, dann könntest du jetzt theoretisch vom Vertrag zurücktreten. Weil sie erfüllen ihren Teil gerade nicht.

Aber ruf mal dort an und sprich mit denen. Da wird sich vermutlich eine Lösung für dich finden.

**Doppelpost**

Ein Blick in die AGB und schon ist die Frage beantwortet.

Zitat aus den AGB Mercedes PKW

Punkt IV ABSATZ 7

Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein hieraus keine Rechte abgeleitet werden.

Danke @OM403 Magisch ist wie immer das Wort „zumutbar“. Das muss der TE nun gleich und korrekt ausformulieren und schriftlich einreichen. Also zuerst nachlesen was im eigenen Vertrag steht, dann blah blah ... betone ich, dass es für mich ein entscheidendes Kriterium war (ohne weil) das die Ausstattung blah blah blah. Wird mir diese nicht geliefert in bestellter Form..... blah blah blah.... nicht zumutbar. Und nutze mein Vertragsrücktrittsrecht..... Bis zum xyz gebe ich Ihnen die Möglichkeit zur Erklärung der Durchführung des Vertrages in der Ausstattung wie unterzeichnet. Blah blah blah.

Kannst ja auch mal als Email senden.

Im etwaigen Telefonat nicht erregen nur nein sagen und auf Vertrag pochen.

Die können das nur wollen es nicht!

https://...eutsche-anwaltshotline.de/.../...s-ruecktritt-moeglich-1367

Was aus meiner Sicht auch einschlägig ist:

§ 305c BGB

Überraschende und mehrdeutige Klauseln

(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.

(2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.

 

M.E. ist die einseitige Zulässigkeit von Änderungen des Lieferumfangs eine überraschende Klausel und daher unwirksam. Mich wundert nur, dass noch kein Verbraucherschutzverband dagegen vorgegangen ist.

 

Ich würde mit dem Händler Kontakt aufnehmen und eine Kaufpreisminderung anstreben oder die Zusage, dass er die AMG-Felgen dazulegt.

Mir wäre das zu krass, wenn ich ein weißes Auto mit Nightpaket und dazu passenden schwarzen Felgen bestelle, dann möchte ich auch schwarze Felgen haben. Alles andere halte ich für nicht zumutbar.

Der völlig schwarze Landrover meines Chefs kam versehentlich mit grauen Felgen an. Hier wurden die Felgen dann nachträglich schwarz lackiert. Das wäre jedoch für mich keine Option.

Ich würde auf AmG-Felgen drängen.

Verstehe das Problem nicht. Die schwarzen 20-Zöller sind und bleiben doch erhältlich. Wenn der Hersteller die Dinger nicht dranschrauben kann oder will, dann soll sie der Verkäufer eben separat beschaffen und montieren, um den Vertrag zu erfüllen.

Die Änderungsvorbehaltsklausel dürfte m.E. nicht hinreichend bestimmt sein.

Das ist doch aber typisch: das Programm gibt es nicht mehr her und dann geht’s nicht.

Pragmatische Lösungsansätze kennen die nicht.

Themenstarteram 2. Juli 2020 um 15:10

Nur zur Info. Es kam zu einer Einigung.

Nach einer zweiten weniger freundlichen email wurden mir alternative Felgen in 20" angeboten. Leider nicht in schwarz aber mit der Option diese in die gewünschte Farbe zu bringen. Allerdings wird dieser Aufwand teilweise berechnet (25% Zuzahlung).

Somit wird nun auch mein Liefertermin im August eingehalten, was mir persönlich auch sehr wichtig war. Andernfalls wäre einzig eine Stornierung in Frage gekommen. Doch die Neubestellung im AMG Setting hätte die Lieferzeit auf Oktober/November gedrückt.

Im persönlichen Gespräch wurde mir versucht zu erläutern, dass es rein technisch wohl nicht möglich wäre meine ursprünglich gewünschten Felgen auf mein bestelltes Modell zu machen. Auch sei dies seit Anfang an klar gewesen nur im Konfigurator schlichtweg falsch eingestellt.

Netter Versuch mir das zu erklären.... und nach fünf Monaten ist es dann endlich einem aufgefallen oder wie!?

Das lohnt nicht sich aufzuregen. Alles Sklaven ihrer Organisation, willenlos etwas blubbernd. Wenn die angeb. Lösung gangbar ist für Dich dann los.

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