Eingeschränkter Fahrerkreis / Probefahrt Werkstatt

Hallo zusammen,

uns stellte sich kürzlich die Frage, inwieweit die Klausel des eingeschränkten Fahrerkreises greift.

Unsere Fahrzeuge dürfen nach Versicherung nur von meiner Frau und mir gefahren werden. Das ist auch so weit ok. Kinder sind noch im Kindergarten und sonst fährt niemand mit den Autos. Abgesehen davon, dass ich das auch gar nicht will, ergibt es sich erst gar nicht.

Nun war der Caddy in der Werkstatt, da das Lenkrad ab ca. 130 anfing zu vibrieren. Diagnose: Unwucht. Also Räder neu gewuchtet und anschließend hat der MA in der Werkstatt noch eine Probefahrt auf der Autobahn gemacht. Finde ich persönlich auch absolut ok einen gewissen Qualitätscheck durchzuführen.

Jedoch stellt sich dann die Frage, hätte man das eigentlich vorher der Versicherung melden müssen, da der MA der Werkstatt ganz sicher nicht zum eingeschränkten Fahrerkreis gehört. In den Versicherungsbedinungen wird auf diesen Umstand nicht eingegangen. Nur kann ich das auch schlecht vor jedem Werkstattbesuch machen.

Versicherung ist HUK24, falls das interessant sein sollte.

Vielen Dank und gruß

Sebastian

20 Antworten

Mich würde der Text deiner E-Mail interessieren.
Ansonsten ist die Antwort der HUK24 wenig aussagekräftig, denn der Beantwortung der eigentlichen Frage, sofern die richtig gestellt wurde, wurde ausgewichen und statt dessen rumgeschwafelt.

Der Text der E-Mail war nahezu 1zu1 der gleiche wie hier. Ich war faul und hab nur die Anrede geändert.

Die Antwort kommt von der HUK erst im letzten Absatz. Denke der Rest ist Standard Textbaustein.

Das ist typisch für Versicherungen.
Man fragt explizit nach einem Sachverhalt und bekommt eine wenig aussagekräftige Allgemeinantwort.
Ich kenne niemanden, der seine Versicherung vor einem Werkstattaufenthalt oder der HU informiert.

Er hat doch eine eindeutige und auf seine Frage präzise eingegehende Antwort erhalten. Ich auch immer. Ist dann wohl typisch HUK14.

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Nichts ist eindeutig.
Dort steht nämlich nicht, dass in dem Fall die Versicherung nicht informiert werden muss.
Dort steht lediglich, dass sich der Beitrag in dem Fall nicht erhöht.

Edit:
Ich lese grad folgendes, was ich entweder überlesen hatte, oder es wurde später editiert:
"Wenn das Fahrzeug in die Werkstatt muss und ein Kraftfahrzeugreparateur führt eine Probefahrt durch ist wie oben beschrieben keine Mitteilung an uns erforderlich."

Das ist eindeutig.

Na, jetzt haben wir es.

Das stand von Anfang an da. Der TE wies sogar darauf hin, dass das noch einmal präzise geschrieben wurde, wie das guter Standard bei diesem Versicherer ist.

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