Einfahrt zugeparkt, danach Auto beschädigt
Hi Leute ,
Nehmen wir mal an Person 1 parkt die Ein - bzw Ausfahrt von Person 2 zu und Person 2 beschädigt beim raus oder reinfahren das stehende Auto von Person 1.
Kann die Person , welche ihr Fahrzeug verkehrswidrig abgestellt hat , nun irgendwelche Ansprüche geltend machen ?
Wie sieht es in diesem Fall mit der Schuld aus ?
Eine sachliche Diskussion wäre schön , habe schon gesehen , das es hier manchmal ganz schön zur sache geht...... Mir ist das auch nicht passiert , sitze nur gerade am Stammtisch und wir diskutieren darüber.
Schönen Abend bzw Morgen wünsche ich
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Geisslein schrieb am 19. Juli 2015 um 09:41:25 Uhr:
Ich kenne da jemand aus der Kollegschaft, dem ist es ähnlich ergangen.
Ihm wurde die Garagenausfahrt auf privatem Grund zugestellt. Dann schnappte sich mein Kollege seine Schubkarre und fuhr zwischen Garagentor und Falschparker gegen das Fahrzeug.
Anschließend heftete mein Arbeitskollege einen Zettel ans Fahrzeug, daß er mit seiner Schubkarre hängen geblieben ist und der Falschparker doch bitte klingeln soll.
Als der Falschparker sich meldete kam es zum Gespräch und der Falschparker wollte, daß Er den Schaden bezahlt. Worauf mein Kollege nur sagte, "Nö, zahl ich nicht"Der Falschparker blieb am Ende auf seinen Kosten sitzen und konnte den Schaden an seinem Fahrzeug selbst bezahlen.
Toller Kerl dein Arbeitskollege. Von vorne herein sehr sympathisch. Mit Absicht Fahrzeug beschädigen.😕
Hat der Geschädigte außer der Bitte zu bezahlen noch etwas unternommen, um seinen Schaden ersetzt zu bekommen? Vermutlich nicht. Sonst hätte dein heldenhafter Arbeitskollege mit Sicherheit was bezahlt. Und das völlig zu Recht.
68 Antworten
Zitat:
@Geisslein schrieb am 19. Juli 2015 um 10:20:51 Uhr:
Wüßte jetzt nicht wo hier der Tatbestand der Fahrer oder Unfallflucht bestehen würde ?!
Der Falschparker stand auf privatem Grundstück und mein Arbeitskollege ist ja zu Hause geblieben. Sprich er hat sich vom Ort des Geschehens ja nicht entfernt.
Das einzige was hier gegen die Flucht spricht, ist die Tatsache dass es sich hier nicht um öffentlichen Verkehrsraum handelt.
Das mit dem im Haus warten, kann nach hinten losgehen, da der Geschädigte nicht wissen kann, dass der Verursacher im Haus ist.
Man spricht sogar von einer Unfallflucht, wenn der Verursacher sich nach einem Unfall unter die Gaffer mischt, sich nicht zu erkennen gibt und somit die Feststellung seiner Daten verhindert. Der ist auch noch vor Ort.
Wenn es sich um die eigene Einfahrt handelt, dann abschleppen lassen. Der Mythos auf eigene Kosten ist auch nicht auszurotten.
Entweder man lässt das Unternehmen alles abwickeln oder man macht vom Pfandrecht gebrauch.
Zitat:
@Klappeimer schrieb am 19. Juli 2015 um 11:30:52 Uhr:
Entweder man lässt das Unternehmen alles abwickeln oder man macht vom Pfandrecht gebrauch.
Falls es überhaupt in diesen Fällen ein Pfandrecht gibt.
Würde mich gerne über die gesetzliche Grundlage aufklären lassen.
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Zitat:
@Klappeimer schrieb am 19. Juli 2015 um 11:30:52 Uhr:
Wenn es sich um die eigene Einfahrt handelt, dann abschleppen lassen. Der Mythos auf eigene Kosten ist auch nicht auszurotten.Entweder man lässt das Unternehmen alles abwickeln oder man macht vom Pfandrecht gebrauch.
Es mag Unternehmen geben, die so arbeiten. Das scheint regional unterschiedlich zu sein. Da wo ich herkomme, will das Unternehmen Geld sehen und zwar vom Auftraggeber. Warum sollen die sich denn mit dem Verursacher anschließend bezüglich der Kosten herum schlagen.
Aber wie gesagt, das scheint regional unterschiedlich zu sein.
Zitat:
@AS60 schrieb am 19. Juli 2015 um 11:21:22 Uhr:
Das einzige was hier gegen die Flucht spricht, ist die Tatsache dass es sich hier nicht um öffentlichen Verkehrsraum handelt.
Das mit dem im Haus warten, kann nach hinten losgehen, da der Geschädigte nicht wissen kann, dass der Verursacher im Haus ist.
Man spricht sogar von einer Unfallflucht, wenn der Verursacher sich nach einem Unfall unter die Gaffer mischt, sich nicht zu erkennen gibt und somit die Feststellung seiner Daten verhindert. Der ist auch noch vor Ort.
Das habe ich doch geschrieben, daß an dem Fahrzeug ein Zettel angebracht wurde mit der Bitte zu klingeln und das der Falschparker erwartet wird.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 19. Juli 2015 um 12:06:17 Uhr:
Das habe ich doch geschrieben, daß an dem Fahrzeug ein Zettel angebracht wurde mit der Bitte zu klingeln und das der Falschparker erwartet wird.Zitat:
@AS60 schrieb am 19. Juli 2015 um 11:21:22 Uhr:
Das einzige was hier gegen die Flucht spricht, ist die Tatsache dass es sich hier nicht um öffentlichen Verkehrsraum handelt.
Das mit dem im Haus warten, kann nach hinten losgehen, da der Geschädigte nicht wissen kann, dass der Verursacher im Haus ist.
Man spricht sogar von einer Unfallflucht, wenn der Verursacher sich nach einem Unfall unter die Gaffer mischt, sich nicht zu erkennen gibt und somit die Feststellung seiner Daten verhindert. Der ist auch noch vor Ort.
Hab ich dann wohl überlesen. Mein Fehler.
Zitat:
@AS60 schrieb am 19. Juli 2015 um 11:15:13 Uhr:
Toller Kerl dein Arbeitskollege. Von vorne herein sehr sympathisch. Mit Absicht Fahrzeug beschädigen.😕
Hat der Geschädigte außer der Bitte zu bezahlen noch etwas unternommen, um seinen Schaden ersetzt zu bekommen? Vermutlich nicht. Sonst hätte dein heldenhafter Arbeitskollege mit Sicherheit was bezahlt. Und das völlig zu Recht.
Nein !
Ich weiß nicht mehr genau ob die Versicherung von meinem Ak sich geweigert hat den Schaden zu bezahlen, da er unberechtigt auf privatem Grund geparkt hat, oder ob die Sache vor Gericht ging.
Jedenfalls tut er das nicht mehr.
Ich kann mich aber gerne nochmals bei meinem Ak schlau machen wie das abgelaufen ist nach dem Urlaub (sofern der Thread das überlebt)
War das SOOOO schwer zu verstehen? Es soll sich gefälligst auf die Fragestellung konzentriert werden und die dusslige Schubkarre interessiert hier den Fuchs. Ich erwarte, dass dieses Diskussionsebene SOFORT verlassen wird. Wer darüber meditieren möchte, der darf dies in seinem Blog oder per PN machen - der Thread ist hierfür TABU!
Dann darf ich mal:
Zitat:
@cornerbackX24 schrieb am 19. Juli 2015 um 07:59:47 Uhr:
Und zur Frage des TE: auch ein nicht ordnungsgemäß abgestelltes Fzg darf selbstverständlich nicht beschädigt werden.
Damit ist alles - wirklich alles - gesagt.
Zitat:
@BierRaudi schrieb am 19. Juli 2015 um 01:57:50 Uhr:
Hi Leute ,Nehmen wir mal an Person 1 parkt die Ein - bzw Ausfahrt von Person 2 zu und Person 2 beschädigt beim raus oder reinfahren das stehende Auto von Person 1.
Kann die Person , welche ihr Fahrzeug verkehrswidrig abgestellt hat , nun irgendwelche Ansprüche geltend machen ?
Wie sieht es in diesem Fall mit der Schuld aus ?Eine sachliche Diskussion wäre schön , habe schon gesehen , das es hier manchmal ganz schön zur sache geht...... Mir ist das auch nicht passiert , sitze nur gerade am Stammtisch und wir diskutieren darüber.
Schönen Abend bzw Morgen wünsche ich
wo steht hier was von Privatgrundstück, Zettel an Scheibe oder sonstiges an den Haaren herbeigezogenes, fakt ist in diesem Fall das der Schädiger für die Kosten aufkommen muß.
Gruß
Ein falsch geparktes Auto darf deswegen trotzdem nicht beschädigt werden. Ob im Falle des Falles eine Quotelung des Schadens vorgenommen wird entscheiden im Zweifel Richter oder die Versicherungen.
Wenn es sehr knapp wird bleibt man leichter stehen und versucht nicht sich durchzumogeln.
Was mit dem Blockierer passieren kann hängt davon ab wo Der steht, auf öffentlichem Grund ist Polizei oder Ordnungsamt zuständig, was nicht selten nur dazu führt das man ein Taxi nehmen soll und die Kosten einklagen.
Auf Privatbesitz kann der Eigentümer oder Mieter abschleppen lassen, am Besten mit Inkasso seitens Abschleppunternehmen. Bei Firmen die für die Kommunen abschleppen geht eh kein Fahrzeug vom Hof bevor die Abschleppkosten bezahlt sind, für Die ist es Alltagsgeschäft sich mit unbelehrbaren Falschparkern abzugeben.
Ob die Abschleppmaßnahme rechtmäßig war kann Er dann vor Gericht klären lassen, Er darf dann dem Geld hinterherrennen.
Da es ein höchstrichterliches Urteil zu diesem Thema gibt wurden beim privates Abschleppen die Rechte der Blockierten deutlich gestärkt und die Rennerei auf den Falschparker übertragen.
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 19. Juli 2015 um 14:27:38 Uhr:
...
Da es ein höchstrichterliches Urteil zu diesem Thema gibt wurden beim privates Abschleppen die Rechte der Blockierten deutlich gestärkt und die Rennerei auf den Falschparker übertragen.
es gibt hier nicht wenige Threads mit diesem Thema und viel juristischer Zitiererei, da ist man hinerher so schlau wie vorher.
Hast du bitte mal ein Urteil oder einen Link zur Hand, was die Stärkung der Rechte der Blockierten angeht, wäre sehr hilfreich.
Im Grunde ging es beim BGH darum das Jemand auf einem Supermarktparkplatz parkte und der Betreiber das Auto abschleppen lies obwohl noch massig Parkplätze frei waren.
Der Tenor des Urteils war das man jederzeit als Verfügungsberechtigter des Platzes abschleppen lassen darf und Inkasso des Abschleppers zulässig ist, nur die Kosten dürfen nicht höher als örtlich Üblich sein. War der einzige Grund weswegen der Parker ein paar Euro zurückbekam.Ein blockiertes Auto dürfte ein Abschleppen noch eher rechtfertigen als ein zugeparkter Platz bei vielen Freien.
Im Grunde kann jeder unberechtigt Parkende abgeschleppt werden und der Abschlepper darf das Auto auch erst nach Zahlung der Kosten rausrücken, das Pfandrecht wurde bestätigt.
Zitat:
@Klappeimer schrieb am 19. Juli 2015 um 11:30:52 Uhr:
Wenn es sich um die eigene Einfahrt handelt, dann abschleppen lassen. Der Mythos auf eigene Kosten ist auch nicht auszurotten.
Ok, wenn das nicht auszurotten ist: Wer zahlt das dann?
Stellen die netten Polizisten einen Scheck aus, oder wie habe ich mir das vorzustellen?