Einfahrt zu den Parklätzen sowie zur Tiefgarage

Hallo,

wir wohnen in einer 30 Zone (dass hier rechts vor links gilt ist klar). Von der 30 Zone geht rechts eine Einfahrt zu den Parkplätzen und Tiefgaragenstellplätzen ab. Wie verhält sich die Vorfahrt dort. Mein Freund ist aus der Tiefgarage gekommen, hat nach rechts geguckt. Rechts war frei, also ist er nach links abgebogen ( er befand sich immer noch auf dem Platz, die Ausfahrt in die 30 Zone beginnt erst 25-30 Meter später). Plötzlich hat es gescheppert. Eine Autofahrerin, die wohl dort einen Stellplatz hat, ihn angeblich gesehen hat, aber wohl nicht mehr ausweichen konnte (lt. ihrer eigenen Aussage) stand direkt mit dem vorderen Teil des Kotflügels , seitlich in der Stossstange meines Freundes. Sie hat sogut wie gar nichts, er einen Schaden von fast 2000€. Schuldfrage lt. Polizei eindeutig. Mein Freund ist schuld. Für uns und unserem Anwalt allerdings nicht. Man kann den Parkplatz beim herausfahren der Tiefgarage gut überblicken, von daher hätte er sie, wenn sie zum Zeitpunkt des linksabbiegens bereits auf selbiger "Strasse/Fahrbahn" gewesen wäre, sehen müssen. Er sagt aber, rechts kam keiner. Was meint ihr?

Beste Antwort im Thema

irgendwie werde ich aus dem text nicht schlau... geschah der unfall jetzt auf privatgrund oder auf öffentlichem grund? und wenn er auf privatgrund geschah was hat dann die polizei und die tempo 30 zone damit zu tun?

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Mein Freund ist aus der Tiefgarage gekommen, hat nach rechts geguckt. Rechts war frei, also ist er nach links abgebogen ( er befand sich immer noch auf dem Platz, die Ausfahrt in die 30 Zone beginnt erst 25-30 Meter später). Dein "Freund" ist schuld. (diesmal kein Bekannter? 😁 )
Ganz einfach, wer ein Privatgrundstück verlässt, selbst wenn es ein öffentlicher Supermarktparkplatz o.ä. ist, muss Vorfahrt gewähren.

Halllooooooo,
als der unfall passierte wollte er noch nicht vom parkplatz runter. die ausfahrt beginnt erst meter meter. er WAR NOCH AUF DEM PARKPLATZ istlediglich aus der Tiefgarage gekommen, diese ausfahrt ist mitten auf dem Parkplatz.

und was soll der blöde kommentar mit "diesemal kein bekannter"? du wirst schliesslich nicht gezwungen, hier deine meinung abzugeben

Zitat:

Original geschrieben von Düsentrieb77


Moin,

und wenn du gelesen hättest, was auf den letzten zwei Seiten mühsam auseinanderklamüsert worden ist, wüsstest du, dass er immer noch auf dem Privatgeläde war 🙄

danke danke danke. du verstehst mich. . ich bin heil froh. muss den text auf der ersten seite wohl überarbeiten damit alles es verstehen und diesen teil mit der 30 zone rausnehmen

gilt diese regelung nicht auf privatparkplätzen, trifft ihn trotzdem die schuld, und zwar wegen unachtsamkeit. die frau mit dem golf ist ja ganz sicher nicht plötzlich vom himmel gefallen! entweder hat sie ausgeparkt, das ganz sicher aber nur in schrittgeschwindigkeit, kann also nicht von jetzt auf gleich an der unfallstelle aufgetaucht sein, oder sie kam bereits von einem der weiter hinten liegenden parkplätze und auch da hätte sie dein freund bereits auf sich zukommen sehen müssen. 
so warum nun die frage nach der doch recht eindeutigen schuldfrage?

sie hat ihren parkplatz weiter hinten, kann also sehr wohl mit mit mehr als schrittgeschwindigkeit gefahren sein. die Schuldfrage? sie hätte ihn wenn, von sich weg fahren sehen, denn es gibt nur eine ausfahrt. und wen sie ihn gesehen hat, er sie aber nicht, stellt sich sehr wohl die frage, warum sie nicht langsamer gefahren ist, denn sie wusste ja, dass er dort rausfährt. die ausfahrt der TG kann man übrigens auch nicht mit 40 rausfahren, da sie etwas steiler ist (und trotzdem kann man auf der hälfte die rechte seite gut überblicken). da ich in der TG auch einen stellplatz habe, weiss ich wovon ich rede)

@kimmi:

1. versuch mal bitte ordentlich zitieren zu lernen, blicke manchmal gar nicht durch, was von dir und was von anderen stammt... 😉 
2. völlig egal wie und wo die frau im golf ihren parkplatz hat, sie kam ganz sicher nicht mit tempo 100 an, also hätte dein freund sie sehen müssen!!! daraus lässt sich einzig und allein schlußfolgern, dass er unaufmerksam war und mehr oder weniger "blind" aus der TG herausfuhr, und zwar so, dass auch die frau dann nicht mehr ausweichen konnte.

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Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL


1. versuch mal bitte ordentlich zitieren zu lernen, blicke manchmal gar nicht durch, was von dir und was von anderen stammt... 😉 
2. völlig egal wie und wo die frau im golf ihren parkplatz hat, sie kam ganz sicher nicht mit tempo 100 an, also hätte dein freund sie sehen müssen!!! daraus lässt sich einzig und allein schlußfolgern, dass er unaufmerksam war und mehr oder weniger "blind" aus der TG herausfuhr, und zwar so, dass auch die frau dann nicht mehr ausweichen konnte.

1. Richtig. Einfach unter den ganzen Kram schreiben, der beim Zitieren schon im Feld steht.

2. Das kann man aber auch umdrehen - er konnte ihr nicht mehr ausweichen. Es wird auf eine geteilte Schuld hinauslaufen, da es beide an Aufmerksamkeit und/oder Rücksicht haben mangeln lassen, vermutlich zu leichten Lasten von ihm (aus dem Parkhaus ausgefahren, Fahrerin hätte Vorfahrt vermuten können, außerdem kam sie von rechts). Tippe auf 60/40.

Zitat:

1. versuch mal bitte ordentlich zitieren zu lernen, blicke manchmal gar nicht durch, was von dir und was von anderen stammt... 😉 

werde es versuchen, mach das hier noch nicht so lange

gruss kimmi80

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