Einfahrt zu den Parklätzen sowie zur Tiefgarage

Hallo,

wir wohnen in einer 30 Zone (dass hier rechts vor links gilt ist klar). Von der 30 Zone geht rechts eine Einfahrt zu den Parkplätzen und Tiefgaragenstellplätzen ab. Wie verhält sich die Vorfahrt dort. Mein Freund ist aus der Tiefgarage gekommen, hat nach rechts geguckt. Rechts war frei, also ist er nach links abgebogen ( er befand sich immer noch auf dem Platz, die Ausfahrt in die 30 Zone beginnt erst 25-30 Meter später). Plötzlich hat es gescheppert. Eine Autofahrerin, die wohl dort einen Stellplatz hat, ihn angeblich gesehen hat, aber wohl nicht mehr ausweichen konnte (lt. ihrer eigenen Aussage) stand direkt mit dem vorderen Teil des Kotflügels , seitlich in der Stossstange meines Freundes. Sie hat sogut wie gar nichts, er einen Schaden von fast 2000€. Schuldfrage lt. Polizei eindeutig. Mein Freund ist schuld. Für uns und unserem Anwalt allerdings nicht. Man kann den Parkplatz beim herausfahren der Tiefgarage gut überblicken, von daher hätte er sie, wenn sie zum Zeitpunkt des linksabbiegens bereits auf selbiger "Strasse/Fahrbahn" gewesen wäre, sehen müssen. Er sagt aber, rechts kam keiner. Was meint ihr?

Beste Antwort im Thema

irgendwie werde ich aus dem text nicht schlau... geschah der unfall jetzt auf privatgrund oder auf öffentlichem grund? und wenn er auf privatgrund geschah was hat dann die polizei und die tempo 30 zone damit zu tun?

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Ja, aber die Autos haben sich vorne getroffen - und das beim Linksabbiegen ? 😛

Also ich denke, dass die Vorfahrtsregeln hier überhaupt keine Anwendung finden. Das OLG Koblenz hat beispielsweise entschieden, dass auf Parkplätzen die Vorfahrtsregeln der StVO eben nicht gelten. Im vorliegenden Fall hatte also niemand von beiden Vorrang; man hätte sich also verständigen müssen. Die Schuld sollte nach dem OLG Koblenz dabei nach der Geschwindigkeit der Fahrzeuge bzw. nach der Höhe der Sorgfallspflicht bestimmt werden, die ja z.B. beim Rückwärtsfahren erhöht ist. Diese Auslegung ist auch insbesondere dann anzuwenden, wenn auf dem Parkplatz ausdrücklich die StVO gilt. Parkplätze sind nach dem OLG einfach keine Straßen und somit gelten auch enstprechende Vorfahrtregeln nicht. Der Polizist hatte wohl einfach keine Kenntnis von diesem Urteil, als er seine Einschätzung der Schuld abgegeben hat.

Und wenn der Betreiber (ich meine das nur grundsätzlich) für sein Grundstück sagt "hier gilt die StVO" ?
Was sagen dann die Gerichte eigentlich? "Kann sagen was er will, wir sagen ..." oder "Privatgrundstück, Regeln bestimmt der Besitzer" ?

Zitat:

Original geschrieben von Nosports


Hallo,

also aus meiner Sicht hätte der TE die Sache mit der 30er Zone gar nicht schreiben sollen, da es völlig unwichtig ist.
Der Zeichnung nach passierte es auf einem Parkplatz, da spiel es gar keine Rolle ob an einer 30er, 50er oder 200-Zone, es gilt die STVo. Demnach hat der Freund, da er von rechts kommt die Vorfahrt. Somit ist die Unfallgegnerin Schuld. Wenn die Tatsache, das der Freund nicht nach links geschaut hat, allerdings Aktenkundig geworden ist, so denke ich wird er eine Mitschuld bekommen.

Grüße
jan

stimmt wohl, hätte das mit der 30 zone nicht schreiben sollen, da es tatsächlich unwichtig ist. der unfall ereignete sich auf dem parkplatz, nicht in der ausfahrt zur regulären strasse.. die unfallgegnerin kommt von rechts. ich kann es mir nur so erklären, dass sie genau zum zeitpunkt losgefahren ist, als mein freund bereits rechts frei gesehen hat und links rumgefahren ist. anders geht es eigentlich nicht, da man rechts gut einsehen kann.

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Privatgrund oder nicht spielt keine Rolle solange da keine Schranke vor ist. Sofern frei befahrbar gilt dort immer die StVO. Jetzt kommt das aber: Die Wege auf Parkplätzen sind keine Strassen! Also sind hier die Vorfahrtsregeln der StVO nicht anwendbar.

Die Urteile dazu schwanken etwas. Teilweise seien die Vorfahrtsregeln anzuwenden wenn die Wege wie Strassen wirken (Breite, Aussehen) (Hamm VRS 47, 455; Köln DAR 75, 65, 183, ...). Dagegen wie schon erwähnt nach den Koblenzer Richtern gegenseitige Rücksichtnahme. Allerdings sagen die Kölner auch wieder "der so "Vorfahrtberechtigte" muss besondere Vorsicht walten lassen und stets mit ausparkenden Fahrzeugen rechnen".

Endet in den meisten Fällen mit einer Teilschuld beider.

Wobei ich zugeben muss auf manchen grösseren Parkplätzen fühl ich mich wie auf Rennstrecken. Was da oftmals für Geschwindigkeiten gefahren werden ... 🙁

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von Düsentrieb77


Ja, aber die Autos haben sich vorne getroffen - und das beim Linksabbiegen ? 😛

klar vorne (rechts bei ihm und links bei ihr), weil sie von ihrem parkplatz kam, nämlich von rechts.

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Privatgrund oder nicht spielt keine Rolle solange da keine Schranke vor ist. Sofern frei befahrbar gilt dort immer die StVO. Jetzt kommt das aber: Die Wege auf Parkplätzen sind keine Strassen! Also sind hier die Vorfahrtsregeln der StVO nicht anwendbar.

Die Urteile dazu schwanken etwas. Teilweise seien die Vorfahrtsregeln anzuwenden wenn die Wege wie Strassen wirken (Breite, Aussehen) (Hamm VRS 47, 455; Köln DAR 75, 65, 183, ...). Dagegen wie schon erwähnt nach den Koblenzer Richtern gegenseitige Rücksichtnahme. Allerdings sagen die Kölner auch wieder "der so "Vorfahrtberechtigte" muss besondere Vorsicht walten lassen und stets mit ausparkenden Fahrzeugen rechnen".

Endet in den meisten Fällen mit einer Teilschuld beider.

Wobei ich zugeben muss auf manchen grösseren Parkplätzen fühl ich mich wie auf Rennstrecken. Was da oftmals für Geschwindigkeiten gefahren werden ... 🙁

Gruß Meik

danke, die gerichtsurteile sind sehr hilfreich, werde die mir mal in ruhe durchlesen.
naja, teilschuld ist besser als die komplette schuld zu bekommen. es lag dazu noch schnee und vielleicht war sie auch etwas rasant unterwegs. aus der teifgarage kann man nämlcih nicht so schnell raus und rum. und da sie ihn gesehen hat, muss es os gewesen sein, er hat geguckt (frei) und sie ist wahrscheinlich in dem moment losgefahren.

Danke Meik. Eine Frage noch, evtl. kannst Du sie auch beantworten. Und zwar hast Du was von Schranken geschrieben, ist Schranke auch eine die ständig oben ist? Oder verstehen die unter Schranke das gezielte einlassen einzelner Nutzungsberechtigter?
Denn wie Du sicher bemerkt hast, haben fast alle Supermarktparkplätze so eine Schranke um nachts die Leute mit burnouts auszuschließen 😉
Am Tag ist die halt oben.

Mals so grundsätzlich:
Man könnte es zwar wieder einheitlicher machen, aber dieses pseudosoziale "recht machen" führt wieder dazu dass man sich auf nichts verlassen kann. Diese Teilschuld-Mode ist wirklich faszinierend.
Wenn ich schon solche Urteile höre "muss damit rechnen" und solche Sprüche, dann muss ich ja auch damit rechnen dass einer vom Himmel fällt und Kissen aufs Dach machen, sonst werde ich hochgestuft weil meine Versicherung für seine Verletzung zahlt... auf Gras hätte er sich weniger verletzt, ist ja logisch (Logik der Leute deren Eltern Geschwister waren), daher bin auch teilweise schuld, ist ja auch meine Betriebsgefahr 🙁

Der Verkehr fleißt auch natürlich viel flüssiger wenn die Vorfahrt nicht absolut gilt und jeder ständig überall kuscht um nicht verurteilt zu werden 🙄 Dann steht man sich wieder gegenüber und winkt sich gegenseitig rein, es geht solange hin und her bis beide losfahren und dann kracht es doch. Irgendwie haben die meisten nicht verstanden wie gut eine einheitliche Regel ist und nicht dieses "Larifari wir haben uns alle lieb". Deswegen sollte man nicht unvorsichtig fahren, aber Rechtssicherheit ist auch ein Wert, ansonsten wird das Bananenrepublik genant wenn ich von Tageslaunen der Richter abhängig bin.
Ich dachte immer wenn einer an Kreuzungen stehen bleibt und mich reinnässt dass es Unkenntnis der Vorfahrt ist oder Freundlichkeit (man kann beides idR. sehr wohl im Gesicht des Gegenüber unterscheiden), jetzt verstehe ich wieso das viele machen, die wollen eben nicht als Unschuldiger verurteil werden wenn ich weiterfahre.

Die Vorfahrtsregeln sind doch eindeutig - auf Strassen 😉

Aber ist schon klar, auf Parkplätzen muss man natürlich nicht mit ein- und ausparkenden Autos rechnen 😁

Wenn die Schranke offen steht geh ich mal von öffentlicher Fläche aus, zu der Zeit gibt´s ja keine Einfahrsbeschränkung. Gemeint ist das gezielte einlassen bestimmter Nutzer. Ein Parkhaus ist auch öffentlich weil gegen Bezahlung jeder da rein darf. Nicht öffentlich ist es erst wenn nur ein eingeschränkter Personenkreis Zufahrt hat, beispielsweise eine Kaserne oder ein Firmengelände.

Aber gilt auf abgeschlossenem Privatgrund gleich links vor rechts?

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Die Vorfahrtsregeln sind doch eindeutig - auf Strassen 😉

Aber ist schon klar, auf Parkplätzen muss man natürlich nicht mit ein- und ausparkenden Autos rechnen 😁

Wenn die Schranke offen steht geh ich mal von öffentlicher Fläche aus, zu der Zeit gibt´s ja keine Einfahrsbeschränkung. Gemeint ist das gezielte einlassen bestimmter Nutzer. Ein Parkhaus ist auch öffentlich weil gegen Bezahlung jeder da rein darf. Nicht öffentlich ist es erst wenn nur ein eingeschränkter Personenkreis Zufahrt hat, beispielsweise eine Kaserne oder ein Firmengelände.

Aber gilt auf abgeschlossenem Privatgrund gleich links vor rechts?

Gruß Meik

Hallo Meik,
ich habe so das gefühl, dass du einer der wenigen hier bist, der versteht wodrauf ich hinaus möchte und der verstanden hat, wo und wie der unfall passiert ist. das beruhigt mich, habe schon gedacht, ich hätte mich so unklar ausgedrückt

Zitat:

Original geschrieben von kimmi80


ich habe so das gefühl, dass du einer der wenigen hier bist, der versteht wodrauf ich hinaus möchte und der verstanden hat, wo und wie der unfall passiert ist. das beruhigt mich, habe schon gedacht, ich hätte mich so unklar ausgedrückt

Keine Sorge, du hast dich tatsächlich unklar ausgedrückt 😁

Immerhin haben BMWrider und Nosports gemeint, die Unfallgegnerin wäre von links gekommen, und ich war mir auch nicht ganz so sicher. Auch weisen Zitate wie "...irgendwie werde ich aus dem text nicht schlau..." oder "...wie ich den Text verstehe..." nicht gerade auf eine eindeutige Beschreibung hin. 😎

Das ist aber völlig egal, denn die Ratschläge gehen schon in die richtige Richtung, dass auf Parkplätzen keine eindeutige Vorfahrtsregel herrscht und Gerichtsurteile durchaus unterschiedlich ausfallen können. Im Allgemeinen liest man in den typischen Kurzmeldungen der motorwelt oder ams den Tenor des ersten Absatzes dieses Links.

Konkret sollte dein Freund zu einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt gehen, der abschätzen kann, wie solche Fälle normalerweise ausgehen und was hier im Speziellen zu beachten ist (Aussagen der Beteiligten, evtl. unangepasste Geschwindigkeit eines Unfallbeteiligten...).

[Keine Sorge, du hast dich tatsächlich unklar ausgedrückt 😁
Immerhin haben BMWrider und Nosports gemeint, die Unfallgegnerin wäre von links gekommen, und ich war mir auch nicht ganz so sicher. Auch weisen Zitate wie "...irgendwie werde ich aus dem text nicht schlau..." oder "...wie ich den Text verstehe..." nicht gerade auf eine eindeutige Beschreibung hin. 😎

naja, bin eigentlich schon der meinung geschrieben zu haben, dass er aus der tg kam und sie von rechts. und er sich immernoch auf dem parklatz befand, aber egal, du und meik habt es ja verstanden und mir einige gute ratschläge geben können. der fall liegt auch bereits beim anwalt, aber trotzdem wollte ich mal nachforschen, wie sich die rechtslage dazu äussert. für die polizei war er he von anfang an schuld. 1.) hat er sie bei schnee und kälte gerufen, für einen "scheiss" blechschaden, 2.) ist er jung und 3) ist der wagen natürlich nicht mehr original. junge kerle mit etwas anderen autos sind eh alles schwerverbrecher und rücksichtslose fahrer. schublade auf, schublade zu.

dir aber vielen dank für den link

Zitat:

Original geschrieben von kimmi80


Hallo,

wir wohnen in einer 30 Zone (dass hier rechts vor links gilt ist klar). Von der 30 Zone geht rechts eine Einfahrt zu den Parkplätzen und Tiefgaragenstellplätzen ab. Wie verhält sich die Vorfahrt dort. Mein Freund ist aus der Tiefgarage gekommen, hat nach rechts geguckt. Rechts war frei, also ist er nach links abgebogen ( er befand sich immer noch auf dem Platz, die Ausfahrt in die 30 Zone beginnt erst 25-30 Meter später). Plötzlich hat es gescheppert. Eine Autofahrerin, die wohl dort einen Stellplatz hat, ihn angeblich gesehen hat, aber wohl nicht mehr ausweichen konnte (lt. ihrer eigenen Aussage) stand direkt mit dem vorderen Teil des Kotflügels , seitlich in der Stossstange meines Freundes. Sie hat sogut wie gar nichts, er einen Schaden von fast 2000€. Schuldfrage lt. Polizei eindeutig. Mein Freund ist schuld. Für uns und unserem Anwalt allerdings nicht. Man kann den Parkplatz beim herausfahren der Tiefgarage gut überblicken, von daher hätte er sie, wenn sie zum Zeitpunkt des linksabbiegens bereits auf selbiger "Strasse/Fahrbahn" gewesen wäre, sehen müssen. Er sagt aber, rechts kam keiner. Was meint ihr?

Dein "Freund" ist schuld. (diesmal kein Bekannter? 😁 )

Ganz einfach, wer ein Privatgrundstück verlässt, selbst wenn es ein öffentlicher Supermarktparkplatz o.ä. ist, muss Vorfahrt gewähren.

Moin,

und wenn du gelesen hättest, was auf den letzten zwei Seiten mühsam auseinanderklamüsert worden ist, wüsstest du, dass er immer noch auf dem Privatgeläde war 🙄

ich verstehe überhaupt nicht, wo hier das problem liegt?
würde die Rechts-vor-Links-Regelung gelten, hätte dein freund so oder so warten müssen, denn rechts von ihm war der Golf !!!

gilt diese regelung nicht auf privatparkplätzen, trifft ihn trotzdem die schuld, und zwar wegen unachtsamkeit. die frau mit dem golf ist ja ganz sicher nicht plötzlich vom himmel gefallen! entweder hat sie ausgeparkt, das ganz sicher aber nur in schrittgeschwindigkeit, kann also nicht von jetzt auf gleich an der unfallstelle aufgetaucht sein, oder sie kam bereits von einem der weiter hinten liegenden parkplätze und auch da hätte sie dein freund bereits auf sich zukommen sehen müssen. 

so warum nun die frage nach der doch recht eindeutigen schuldfrage?

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