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Einfahrt zu den Parklätzen sowie zur Tiefgarage

Themenstarteram 30. März 2008 um 11:15

Hallo,

wir wohnen in einer 30 Zone (dass hier rechts vor links gilt ist klar). Von der 30 Zone geht rechts eine Einfahrt zu den Parkplätzen und Tiefgaragenstellplätzen ab. Wie verhält sich die Vorfahrt dort. Mein Freund ist aus der Tiefgarage gekommen, hat nach rechts geguckt. Rechts war frei, also ist er nach links abgebogen ( er befand sich immer noch auf dem Platz, die Ausfahrt in die 30 Zone beginnt erst 25-30 Meter später). Plötzlich hat es gescheppert. Eine Autofahrerin, die wohl dort einen Stellplatz hat, ihn angeblich gesehen hat, aber wohl nicht mehr ausweichen konnte (lt. ihrer eigenen Aussage) stand direkt mit dem vorderen Teil des Kotflügels , seitlich in der Stossstange meines Freundes. Sie hat sogut wie gar nichts, er einen Schaden von fast 2000€. Schuldfrage lt. Polizei eindeutig. Mein Freund ist schuld. Für uns und unserem Anwalt allerdings nicht. Man kann den Parkplatz beim herausfahren der Tiefgarage gut überblicken, von daher hätte er sie, wenn sie zum Zeitpunkt des linksabbiegens bereits auf selbiger "Strasse/Fahrbahn" gewesen wäre, sehen müssen. Er sagt aber, rechts kam keiner. Was meint ihr?

Beste Antwort im Thema

irgendwie werde ich aus dem text nicht schlau... geschah der unfall jetzt auf privatgrund oder auf öffentlichem grund? und wenn er auf privatgrund geschah was hat dann die polizei und die tempo 30 zone damit zu tun?

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Ich denke, die Polizei hat recht. Hier hätte das Linksabbiegen mit mehr Sorgfalt erfolgen müssen.

irgendwie werde ich aus dem text nicht schlau... geschah der unfall jetzt auf privatgrund oder auf öffentlichem grund? und wenn er auf privatgrund geschah was hat dann die polizei und die tempo 30 zone damit zu tun?

am 30. März 2008 um 17:29

Eine Tiefgarage  oder Parkplatz ist zu behandeln wie eine Ausfahrt zb. aus einem Privatgrundstück . Es mus erkennbar sein das es sich hierbei nicht um einen Strßenverlauf handelt  dieses wird in der Regel durch eine abgesenkte Bordsteinkannte ermöglicht.

 

Hier gilt eben auch in einer 30er Zone NICHT RECHTS VOR LINKS .

 

Gerichtsurteil:

Ein Autofahrer wollte eine Vorfahrtsstraße (L-Straße) überqueren. Er fuhr auf der M-Straße auf die Kreuzung zu, aus der Gegenrichtung kam ihm ein anderes Fahrzeug entgegen. Dessen Fahrer beabsichtigte, nach links in die L-Straße einzubiegen. Auf der Kreuzung stießen die beiden Autos zusammen. Dem Geradeausfahrer entstand ein Schaden von 3.500 Mark, 1.700 DM überwies ihm die Versicherung des Unfallgegners.

Der Geradeausfahrer war der festen Überzeugung, der Linksabbieger hätte stehenbleiben müssen, sei also schuld an der Kollision. Er klagte auf Ersatz der gesamten Reparaturkosten. Vor Gericht erlebte er eine Überraschung: Es gebe kein Geld mehr, entschied das Landgericht Paderborn, denn er sei an dem Unfall überwiegend selbst schuld (1 S 91/02).

Dieses 'Verkehrsrätsel' löste das Landgericht so auf: Die M-Straße, in der Tempo 30 gelte, sei von der Vorfahrtsstraße durch eine abgerundete Kante - ein 'abgesenkter Bordstein', wie bei Grundstücksausfahrten üblich - getrennt. Wer eine Straße über einen abgesenkten Bordstein verlasse, sei wartepflichtig - genauso wie beim Ausfahren aus einer Grundstückseinfahrt. Der Geradeausfahrer sei also regelwidrig in die Kreuzung eingefahren: Der entgegenkommende Linksabbieger habe ihm gegenüber Vorfahrt gehabt.

Zitat:

Original geschrieben von kimmi80

...aus der Tiefgarage gekommen, hat nach rechts geguckt. Rechts war frei, also ist er nach links abgebogen...

Wie kann man nach links abbiegen, ohne den fließenden Verkehr auf beiden Fahrspuren zu beachten?

Hmm, wie ich den Text verstehe ist der Unfall auf dem Parkplatz passiert, also noch nicht auf der Strasse der Zone30. :confused:

In dem Fall wäre das IMHO nicht so eindeutig. Der Parkplatz ist ja nicht automatisch gegenüber der Tiefgarage vorfahrtsberechtigt. Beides sind ja genaugenommen keine Strassen.

Ob Privatgrund oder nicht spielt aber keine Rolle bezüglich der Unfallaufnahme durch die Polizei.

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von kimmi80

...aus der Tiefgarage gekommen, hat nach rechts geguckt. Rechts war frei, also ist er nach links abgebogen...

Wie kann man nach links abbiegen, ohne den fließenden Verkehr auf beiden Fahrspuren zu beachten?

Indem man denkt, es herrsche auf der Ausfahrt rechts vor links.....

 

Ich verstehe es so, daß der Freund vom Parkplatz kam und nach links abbiegen wollte. Da er dachte, es gilt rechts vor links, da die Ausfahrt des Parkplatzes in ner Tempo 30-Zone liegt, hat er nur nach rechts geschaut.

Von links kam aber die andere Fahrerin, die ja auch Vorfahrt hat, da ne Ausfahrt nicht vorfahrtsberechigt ist.

Also hätte der Freund schuld.

Zitat:

Original geschrieben von kimmi80

er befand sich immer noch auf dem Platz, die Ausfahrt in die 30 Zone beginnt erst 25-30 Meter später). Plötzlich hat es gescheppert.

Demnach passierte der Unfall aber NICHT in der Ausfahrt zur Tempo30-Zone. Da wäre die Sache eindeutig. Aber hier? :confused:

Gruß Meik

Themenstarteram 31. März 2008 um 9:50

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von kimmi80

...aus der Tiefgarage gekommen, hat nach rechts geguckt. Rechts war frei, also ist er nach links abgebogen...

Wie kann man nach links abbiegen, ohne den fließenden Verkehr auf beiden Fahrspuren zu beachten?

in dem sinne, ist es ja kein fliessender verkehr. die strasse mit abgesenkter Bordsteinkante führt direkt zu den parklätzen sowie zu tiefgarage, die rechts davon abgeht. wir befinden uns sozusagen auf einem privatgrundstück. sobald er die tiefgarage verlässt, befindet er sih nach wie vor auf dem privatgrundstück. erst 20 meter später (nach links) fängt die eigentliche 30 zone an

Themenstarteram 31. März 2008 um 9:51

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Zitat:

Original geschrieben von kimmi80

er befand sich immer noch auf dem Platz, die Ausfahrt in die 30 Zone beginnt erst 25-30 Meter später). Plötzlich hat es gescheppert.

Demnach passierte der Unfall aber NICHT in der Ausfahrt zur Tempo30-Zone. Da wäre die Sache eindeutig. Aber hier? :confused:

Gruß Meik

Hallo Meik,

 

nein der unfall passierte nicht in der ausfahrt zur tempo 30-zone

Themenstarteram 31. März 2008 um 10:02

ihr müsst euch das so vorstellen, habe dazu eine fast passende zeichnung eines andern unfalls gefunden.. nur das der galaxy, der wagen meines freundes ist und der 8er der golf. den golf müsst ihr euch weiter nach hinten versetzt vorstellen, so dass sich beide autos vorne (stossstange/kotflügel) treffen. die fahrtrichtung beider autos entspricht die der unser und am ende der parkplätze ist eine abgesenkte bordsteinkante, die links und rechts in die tempo 30-zone führt. bein rausfahren und unfallhergang befinden sich also beide noch auf dem parkplatz, der als privatgrundstück zu behandeln sein scheint, da dort kein aussenstehender etwas mit seinem auto zu suchen hat.

Also, einmal wie gesagt, die autos sich so vorstellen, dass sie sich vorne treffen

Ob das nun privatgrundstück ist oder nicht spielt keine entscheidente rolle, denn wenn das "privatgrundstück" vom öffentlichen verkehr genutzt werden kann bzw. genutzt wird gilt da die StVo.

Ne tankstelle, kaufhausparkplatz oder mc donalds parkplatz sind auch bereiche die vom öffentlichen verkehr genutzt werden somit gilt da überall die StVo ;).

Ansonnsten gilt das was peppenduster geschrieben hat.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Eine Tiefgarage  oder Parkplatz ist zu behandeln wie eine Ausfahrt zb. aus einem Privatgrundstück . Es mus erkennbar sein das es sich hierbei nicht um einen Strßenverlauf handelt  dieses wird in der Regel durch eine abgesenkte Bordsteinkannte ermöglicht.

Hier gilt eben auch in einer 30er Zone NICHT RECHTS VOR LINKS .

Gruss

Maik

Schreibt kimmi jetzt chinesisch oder versteh nur ich die Geschichte anders?

Die Tiefgaragenausfahrt mündet NICHT(!!!!) auf eine Strasse sondern auf einen Parkplatz. D.h. die geschriebenen Erklärungen mit der Vorfahrt der "Strasse" halte ich hier für unzutreffend.

Allerdings: Wenn dein Freund nach rechts geguckt hat und der Unfallgegner auch von rechts kam, ist er blind?!?

Also egal ob der Weg auf dem Parkplatz generell Vorfahrt hat oder rechts vor links anzusetzen ist kommt das hier auf das gleiche raus. Der aus der Tiefgarage kommende hätte warten müssen. Links vor rechts gibt´s nur in England ;)

Gruß Meik

Hallo,

also aus meiner Sicht hätte der TE die Sache mit der 30er Zone gar nicht schreiben sollen, da es völlig unwichtig ist.

Der Zeichnung nach passierte es auf einem Parkplatz, da spiel es gar keine Rolle ob an einer 30er, 50er oder 200-Zone, es gilt die STVo. Demnach hat der Freund, da er von rechts kommt die Vorfahrt. Somit ist die Unfallgegnerin Schuld. Wenn die Tatsache, das der Freund nicht nach links geschaut hat, allerdings Aktenkundig geworden ist, so denke ich wird er eine Mitschuld bekommen.

Grüße

jan

Der "Freund" (Galaxy) kommt nach der Skizze aber aus Sicht des Unfallgegners von links ;)

Gruß Meik

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