Einfahrt verboten Schild übersehen...
Hm..ich habe da mal eine Frage...und zwar habe ich in einem mir fremden Gebiet ein Verkehrsschild übersehen...( Schildnr. 267, rot gefüllter Kreis mit weißem Balken), welches mir ja die Einfahrt in die Straße verbietet...der entgegenkommende Pkw war noch weit weg, als ich in die Straße einfuhr (2spurig), deshalb kann keine Rede von einer Gefährdung sein...jedenfalls hat der Pkw gefühlte 10x die Lichthupe betätigt und auf meiner Höhe habe ich hinter dem Steuer einen wild-gestikulierenden Mann gesehen...geschätzte ~50 Jahre in einem normalen Auto...wenn er ein Polizist gewesen wäre, der in Zivil unterwegs gewesen wäre, hätte er mich doch sicher angehalten? Bzw..ich hab nichts bemerken können, dass ich anhalten soll..wir kamen uns ja entgegen...nicht, dass ich nun Anweisungen nicht folge geleistet habe:O
Jedenfalls steht im Bußgeldkatalog von 2009..hab nicht Aktuelleres gefunden, mit meinem Fall:
142 Als Kfz-Führer Verkehrsverbot (Zeichen 262 bis 266) oder Verbot der Einfahrt (Zeichen 267) nicht beachtet
StVO § 41 Abs. 1 i.V.m. Anlage 2 lfd. Nr. 36 bis 40 (Zeichen 262 bis 266) Spalte 3, lfd. Nr. 41 (Zeichen 267) Spalte 3, § 49 Abs. 3 Nr. 4 20 €
143 Als Radfahrer Verbot des Einfahrens (Zeichen 267) nicht beachtet
StVO § 41 Abs. 1 i.V.m. Anlage 2 lfd. Nr. 41 (Zeichen 267) Spalte 3; § 49 Abs. 3 Nr. 4 15 €
143.1 - mit Behinderung
StVO § 41 Abs. 1 i.V.m. Anlage 2 lfd. Nr. 41 (Zeichen 267) Spalte 3; § 1 Abs. 2; § 49 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 4 20 €
143.2 - mit Gefährdung 25 €
143.3 - mit Sachbeschädigung
30 €
Wenn es eine Gefährdung angeblich nun wäre, die es aber auf keinen Fall war...würden dann die 20 Euro + die 25€ für die Gefährdung gerechnet werden? Oder insgesamt bei Gefährdung dann nur 25? 45 wäre nicht gut...das wäre ein Punkt in Flensburg und somit Probezeitverlängerung etc. zwei Monate vor Ablauf...?
Viel Text..sry, konnte mich nicht kürzer fassen..mich regt das gerade etwas auf..🙁 Aber bin auch selber Schuld...
Liebe Grüße
Beste Antwort im Thema
Hallo lieber TE
OB es eine Gefährdung war, liegt nicht an Deiner Einschätzung!
Nach dem du nicht reagiert hast (warum eigentlich?),
kann ich mir schon eine Gefährdung vorstellen.
In einer "fremden Gegend" sollte man, auf eine Lichthupe,
bzw. wild gestikulierenden 50 Jährigen schon reagieren!
Muss immer wieder das selbe sagen:
Fehler machen ist eines, dazu stehen anzuhalten, zu sagen
tut mir leid, habe nicht aufgepasst etwas anderes!
Aber my home is my castle!
und zur not machen wir das Auto zu meinem Zuhause.
Meine persönliche Meinung (wenn du dem anderen nicht
irgendwie dumm gekommen bist): gar nix passiert!
Aber nachdenken, wie du das nächste mal reagierst,
wäre schon nicht schlecht.
Habe erst gestern einen Bericht gesehen, wie Menschen zum Geisterfahrer
werden:
Die Alten aus Unachtsamkeit und Sturheit.
Die Jungen aber aus Fehleinschätzung von Gefahrensituationen.
Da hat glatt eine Frau im Tunnel (eine Fahrtrichtung zwei spuren gewendet)
Begründung: sie hat die Ausfahrt verpasst und die "Rückfahrstrecke" war eh ganz kurz. Anzeige mit Gefährdung (die Dame hat aber auf den Entgegenkommer reagiert und nochmals gewendet),
Half trotzdem nix die Tunnelkamera hatte alles aufgezeichnet.
Gruß Alex
22 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Das wäre deutlich dümmer, als eine Einbahnstraße falsch herum zu befahren.Zitat:
Soll ich mal zur Polizei fahren und fragen, ob was gegen mein Kennzeichen vorliegt?
Hm..wohl wahr..
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Wenn 20 oder auch 25 Euro Deine Zukunft ruinieren können, dann würde ganz schnell ganz andere Dinge machen, um "Grund" in mein Leben zu bekommen.Zitat:
Ich will Klarheit🙁 Das könnte meine ganze Zukunft gerade ruinieren>.<
Nein, nur wenn es eine zivile Streife war und ich mich widersetzt habe anzuhalten...sonst spielen die 20 - 25 € natürlich keine Rolle...aber Widersetzen von polizeilichen Anweisungen würde wohl mit Punkten bestraft und das bei mir zum Entzug der Fahrerlaubnis...und und und..
Zitat:
Original geschrieben von markus9099
...aber Widersetzen von polizeilichen Anweisungen würde wohl mit Punkten bestraft und das bei mir zum Entzug der Fahrerlaubnis...
Um sich einer polizeilichen Anweisung widersetzen zu können, muss erst mal klar sein, dass dies auch eine ist.
Ein einzelner 50jähriger gestikulierend reicht nicht. Selbst wenn es sich tatsächlich um einen Polizisten gehandelt hat. Ohne klare Erkennbarkeit ist das nur ein Otto Normal.
Weisungen eines Polizisten missachtet sind 20 Euro Verwarnungsgeld.
Zeichen oder Haltgebot eines Polizeibeamten nicht befolgt sind 50 Euro und 3 Punkte.
Sind ein A-Verstoß und hätte erstmal eine Probezeitverlängerung mit Aufbauseminar zur Folge. Der von Dir befürchtete Fahrerlaubnisentzug würde erst nach dem dritten massiven Verstoß in der Probezeit kommen, aber auch hier gibt es noch zusätzliche Fristen.
So schnell verliert man die Fahrerlaubnis nicht, auch nicht als Probezeitler, dafür ist schon einiges "auf dem Kerbholz" notwendig. Da Du noch nicht mal eine Probezeitverlängerung hast, wird das (hoffentlich) noch eine ganze Weile dauern.
Danke für die Auskunft Roadwin...dann hab ich ja nun ein ruhigeres Gewissen..
Natürlich hab ich noch keinen Verstoß sonst begangen, außer einmal zu schnell..aber auch nur 8km/h, weil ich gerade kurz in Gedanken war...ich will ja so fahren, wie es verlangt ist, ohne Gesetze und Regeln zu vernachlässigen. Schlichtweg ein vernünftiger verantwortungsbewusster junger Fahrer sein...
@ Roadwin
Danke für die ausführliche Aufklärung.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Über die Höhe einer Glaubwürdigkeit entscheidet der Richter, auch die Frage nach der Glaubwürdigkeit unterliegt auch keinen mathematischen Grundsätzen.
Dazu passt der Spruch "Recht hat - wer recht kriegt" ganz gut 🙂 😉
@ TE
Mach Dir keinen Kopf, da kommt nix nach.
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Hallo
das mit dem Aussage gegen Aussage
hatte ich auch schon mal.
Wie beschrieben bin ich ja zur Wahrheit verpflichtet.
Das weit größere Probleme ist aber:
Warum sollte ich jemanden anzeigen, den ich nicht kenne.
Sein Auto, seine Person, die Zeit, den Ort usw. kann ich ja beschreiben.
Wenn du da keine Zeugen hast bist du schon mal in Erklärungsnot.
Zum TE nochmal es gibt ja Menschen die den Scheibenwischer zeigen.
Anhalten würde ich aber das nächste mal schon.
Fakt: Irren ist Menschlich!
Leider aber nicht: Warum nicht das eingestehen des Fehlers und entschuldigen
gruß Alex
Ich nochmal...
Aus aktuellen Anlaß:
Diese Woche keine 100 Meter von meinem Wohnort entfernt.
Ein Auto verkehrt in die Einbahnstraße, an der nächsten Kreuzung hat es gekracht. Schaden rund 10Kilo Euro.
Problem dabei: Er dachte er sei im Recht!
Nachdem kein Verkehrsschild Vorfahrtgewähren Stopp oä. da war glaubte er an Rechts vor links!
Wäre er von der anderen Seite gekommen, hätte er ein Stopp Schild gesehen.
Aber für Geisterfahrer wird nun mal nicht beschildert!
Sollte man auch bedenken.
Der Aufnehmende Polizist sagte, nur die 30 Euro wären fällig geworden (wenn er keinen Unfall gebaut hätte)
Gruß Alex
(wenn was in der Zeitung steht werde ich mich nochmal melden)
Zitat:
Original geschrieben von markus9099
Hm..ich habe da mal eine Frage...und zwar habe ich in einem mir fremden Gebiet ein Verkehrsschild übersehen...( Schildnr. 267, rot gefüllter Kreis mit weißem Balken), welches mir ja die Einfahrt in die Straße verbietet...der entgegenkommende Pkw war noch weit weg, als ich in die Straße einfuhr ...
Da wird mit 99,9% Sicherheit (geschätzt) gar nichts passieren.
Mach Dich nicht verrückt.